Der Schock und die Verzweiflung sind groß, wenn der Ernstfall eintritt: Berufsunfähig - was nun? Wer in diese Situation kommt und aufgrund von Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten kann, hat viele offene Fragen. Wie gehe ich nun vor? Wie beantrage ich eine BU-Rente? Wer entscheidet, ob ich wirklich berufsunfähig bin? Und was, wenn die Versicherung nicht leistet?
Mit diesen Fragen sind Sie nicht allein: Ungefähr jeder 4. Deutsche wird in seinem Leben einmal berufsunfähig. Die Berufsunfähigkeit ist für alle Berufstätigen ein Thema, mit dem sie sich auseinandersetzen sollten, um im Ernstfall abgesichert zu sein. Erfahren Sie mehr in diesem Beitrag.
Die Experten der Kanzlei Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB sind auf den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert und informieren in diesem Beitrag über Berufsunfähigkeit und was Sie wissen müssen - präventiv und im Ernstfall.
Übersicht:
- Wann ist man berufsunfähig?
- Was können Arbeitnehmer vor einer Berufsunfähigkeit tun?
- Was tun bei einer Berufsunfähigkeit?
- Wie kann ein auf Berufsunfähigkeit spezialisierter Anwalt dabei helfen?
- Fazit
- FAQ: Das Wichtigste in Kürze
Wann ist man berufsunfähig?
“Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann”
so lautet die Definition des Gesetzgebers in § 172 VVG. Private Versicherer haben dies noch einmal konkretisiert und entscheiden anhand folgender Kriterien, ob ein Anspruch auf BU-Rente vorliegt. Berufsunfähig ist demnach, wer:
- mindestens 50 % nicht mehr berufsfähig ist und
- voraussichtlich für mindestens 6 Monate berufsunfähig bleiben wird.
Nur in diesem Fall besteht ein Anspruch auf die Auszahlung der BU-Rente für den gesamten Zeitraum der Berufsunfähigkeit. Voraussetzung ist, dass eine abgeschlossene BU-Versicherung besteht.
Achtung: Berufsunfähigkeit ist nicht zu verwechseln mit Arbeitsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeit ist ein vorübergehender Zustand und wird durch Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber oder Krankengeld durch die Krankenkassen übernommen.
Erwerbsunfähigkeit bedeutet hingegen, dass Sie gar keine Erwerbstätigkeit mehr ausüben können, während sich Berufsunfähigkeit lediglich auf den tatsächlich ausgeübten Beruf bezieht. Bei Erwerbsunfähigkeit greift in der Regel die Erwerbsminderungsrente des Staates.
Was können Arbeitnehmer vor einer Berufsunfähigkeit tun?
Jeder 4. Deutsche wird in seinem Leben einmal berufsunfähig. Je nach Berufsgruppe ist das Risiko für eine Berufsunfähigkeit unterschiedlich hoch. Während handwerkliche Berufe meist aufgrund von Unfällen berufsunfähig werden, steigt die Zahl der Berufsunfähigen bei Bürojobs oder Lehrkräften aufgrund psychischer Krankheiten wie Burnout oder Depression immer weiter. Aber auch eine Krebserkrankung kann zur Berufsunfähigkeit führen.
Mehr zum Thema Berufsunfähigkeit aufgrund einer Krebserkrankung erfahren Sie in unserem Beitrag.
Darum ist es wichtig, frühzeitig - möglichst beim Eintritt in das Berufsleben - Vorsorge zu treffen. Um die Lebenshaltungskosten zu decken, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine Möglichkeit. Denn bei einer Berufsunfähigkeit besteht kein Anspruch auf gesetzliche Rente. Dies wurde vor über 20 Jahren abgeschafft.
Ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht ebenfalls nur dann, wenn Betroffene gar nicht mehr in der Lage sind, am Arbeitsleben in jeglicher Form teilzunehmen. Für Berufsunfähige kann das im Zweifel eine Umschulung oder Neuausbildung bedeuten.
Was tun bei einer Berufsunfähigkeit?
Doch was ist zu tun, wenn der Fall der Fälle eingetreten ist? Wichtig ist, dass Sie vorgesorgt haben und eine Berufsunfähigkeitsversicherung besteht. Andernfalls müssen Sie unter Umständen prüfen, ob andere Versicherungen greifen oder wie Sie sonst Ihren Lebensunterhalt bestreiten können (z. B. angespartes Vermögen).
Lesen Sie hier wie Ihnen ein Fachanwalt für Versicherungsrecht vor, während und nach der Beantragung von Leistungen bei Ihrem privaten Berufsunfähigkeitsversicherer unterstützen kann und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten, damit Ihr Leistungsantrag nicht abgelehnt wird.
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat und nun berufsunfähig ist, steht dennoch vor vielen Fragen: Wie gehe ich vor? Wie erhalte ich meine BU-Rente? Wie weise ich meine Berufsunfähigkeit nach?
Im besten Fall leitet Sie die Versicherung durch diese Fragen und teilt Ihnen mit, wie Sie nun vorgehen sollten und welche Angaben und Belege benötigt werden. Wir haben zur Sicherheit eine kleine Checkliste zusammengestellt, was Sie bei der Antragstellung erwartet.
Es handelt sich um allgemeine Informationen, die keine individuelle Rechtsberatung ersetzen. Bitte wenden Sie sich für eine verbindliche Auskunft direkt an uns.
- Prognose und Bestätigung durch den eigenen Hausarzt stellen lassen.
- Antrag bei der BU-Versicherung einreichen - das geht auch online. In der Regel reicht es erst einmal, formlos die Berufsunfähigkeit mitzuteilen und eine Kopie der ärztlichen Diagnose zu senden.
- Die Versicherung meldet sich bei Ihnen zurück, in der Regel mit verschiedenen Formularen und Fragebögen zur Berufsunfähigkeit und wie es zu dieser kam.
- Nun fordert der Versicherer weitere Dokumente und Gutachten zur Beurteilung der Berufsunfähigkeit. Ihre Ärzte werden sich in der Regel damit auskennen. Die Unterlagen sollten jedoch Folgendes belegen können:
- Beginn und Beschreibung des Unfalls, der Erkrankung etc., die zur Berufsunfähigkeit geführt haben
- Ärztliche Bestätigung der Diagnose dieser Krankheit oder der Einschränkung
- Voraussichtliche bzw. Bisherige Dauer des weiteren Verlaufs dieser Diagnose
- Festgestellter Grad der Berufsunfähigkeit (mindestens 50 %)
- Diese Dokumente und der vollständige Leistungsantrag müssen nun bei der Versicherung eingereicht werden.
- Bestehen Zweifel oder Rückfragen, wird die Versicherung auf Sie zurückkommen. Es kann die Sache erleichtern, wenn Sie Ihre Ärzte von der Schweigepflicht entbinden und die Versicherung die Rückfragen direkt an die Mediziner richten kann. Dies sollten Sie jedoch mit Ihrem Arzt besprechen.
- Nun prüft die Versicherung den Antrag und entscheidet über den Anspruch auf BU-Rente.
Wichtig: Um einen Anspruch auf BU-Rente zu haben, müssen alle Angaben wahrheitsgemäß und bei Abschluss der Versicherung erfolgt sein. Andernfalls kann das zu einem Verstoß gegen die vorvertragliche Anzeigepflicht führen und die Versicherung verweigert die Rentenzahlung.
Wie kann ein auf Berufsunfähigkeit spezialisierter Anwalt dabei helfen?
Eine Berufsunfähigkeit ist nicht nur eine Belastung durch die Krankheit oder Einschränkung an sich, sondern auch durch den Aufwand, der bei der Antragstellung gegenüber der Versicherung entsteht. Betroffene erhalten immer wieder Schreiben mit Rückfragen und müssen sich um viele organisatorische Punkte kümmern (z. B. Gutachten und Diagnosen einholen, Formulare ausfüllen etc.). Im Falle einer Berufsunfähigkeit ist dies eine zusätzliche Belastung, die viele Betroffene nicht stemmen können.
Es ist deshalb auch nicht weiter verwunderlich, dass die meisten Auszahlungen der BU-Rente genau daran scheitern: Viele Versicherte antworten nicht auf Rückfragen der Versicherung, diese kann wiederum den Antrag nicht final prüfen. Wenn Sie sich im Ernstfall damit überfordert fühlen, wenden Sie sich gerne an unsere BU-Kanzlei. Wir unterstützen Sie bei den nötigen Unterlagen und der Kommunikation mit der Versicherung.
Gleiches gilt, wenn Ihre Versicherung die Auszahlung verweigert, sei es aufgrund einer vermeintlichen Anzeigepflichtverletzung, unzureichenden Rückmeldungen oder weil sie Ihren Grad der Berufsunfähigkeit in Frage stellt. Gerade bei einer Berufsunfähigkeit haben Betroffene nicht die Kapazitäten, einen Rechtsstreit mit der Versicherung zu führen.
Verweigert Ihre Versicherung Ihre BU-Rente?
Hier kommen Sie direkt zu den Spezialisten für Berufsunfähigkeit!
Unsere Kanzlei unterstützt Sie gerne jederzeit dabei, Ihren Anspruch auf Auszahlung der BU-Rente gegen Ihre Versicherung durchzusetzen. Durch unsere jahrelange Erfahrung und Spezialisierung auf Berufsunfähigkeitsversicherungen konnten wir schon unzähligen Mandanten in diesen Fällen zum Erfolg helfen.
Auch bei unrechtmäßig abgelaufenen Versicherungen konnten wir unseren Mandanten zu ihrem Recht verhelfen. Wir prüfen Ihren Vertrag und unterstützen Sie deutschlandweit dabei, gegen das unrechtmäßige Ende Ihres Vertrages vorzugehen und eine BU-Rente zu erhalten. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch mit unseren Experten im Versicherungsrecht!
Fazit
- Die BU zählt zu den wichtigsten Versicherungen, die jeder Berufstätige möglichst früh abschließen sollte. Die Laufzeit sollte dabei im Idealfall bis zum Renteneintrittsalter reichen. Nur dann sind Sie ausreichend abgesichert und überlassen nichts dem Zufall.
- Eine BU-Versicherung leistet immer dann, wenn Sie für (voraussichtlich) mindestens 6 Monate mindestens 50 % berufsunfähig sind.
- Der erste Schritt ist immer der Antrag auf BU-Rente bei der Versicherung. Stellen Sie diesen unverzüglich und reichen Sie die Dokumente und Formulare ein, die die Versicherung von Ihnen benötigt.
- Möchte Ihre Versicherung trotz diagnostizierter Berufsunfähigkeit nicht leisten, kontaktieren Sie unsere erfahrene Kanzlei. Wir unterstützen Sie in dieser schwierigen Zeit und setzen Ihre Ansprüche durch.
FAQ: Das Wichtigste in Kürze
Wann gilt man als berufsunfähig?
Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder altersentsprechendem Kräfteverfall voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Dies muss mindestens 50 % der Berufsfähigkeit betreffen und für mindestens 6 Monate andauern.
Wie sollte man sich vor Berufsunfähigkeit schützen?
Es ist ratsam, frühzeitig Vorsorge zu treffen, idealerweise beim Eintritt in das Berufsleben, durch den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn gesetzliche Rentenansprüche bei Berufsunfähigkeit wurden vor über 20 Jahren abgeschafft.
Was ist zu tun, wenn man berufsunfähig wird?
Wichtig ist, dass Sie vorgesorgt haben und eine Berufsunfähigkeitsversicherung besteht. Bei einer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie umgehend den Antrag auf BU-Rente bei der Versicherung stellen. Dies erfordert die Einreichung von erforderlichen Unterlagen und ärztlichen Diagnosen.
Wie kann ein auf Berufsunfähigkeit spezialisierter Anwalt helfen?
Ein auf Berufsunfähigkeit spezialisierter Anwalt kann bei der Antragstellung und Kommunikation mit der Versicherung unterstützen, insbesondere wenn die Versicherung die Auszahlung verweigert oder Anzeigepflichtverletzungen geltend macht.
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