Berufsunfähigkeitsversicherung Auszahlung - was Sie wissen müssen!

Zur kostenfreien Erstberatung
Fokus Siegel Top Rechtsanwalt

Die Auszahlung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung, also die BU-Rente, ist für berufsunfähige Personen, die eine solche Versicherung abgeschlossen haben, von großer Relevanz. Denn mit der BU-Rente können sie den finanziellen Ausfall ihres Einkommens kompensieren und müssen nicht vor dem wirtschaftlichen Ruin stehen.

Berufsunfähigkeitsversicherung Auszahlung
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie rechtliche Unterstützung? Wir sind für Sie da! Rufen Sie uns an unter: 06151 - 599 7466 oder schreiben Sie uns eine Nachricht an: info@ok-rechtsanwaelte.de

Doch was muss man tun, damit die BU-Rente ausgezahlt wird? Und was passiert, wenn man die Berufsunfähigkeitsversicherung zwar abgeschlossen hat, aber nie berufsunfähig wird?

Die Experten der Kanzlei Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB sind auf den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert und beantworten in diesem Beitrag Fragen rund um das Thema Auszahlung der BU-Versicherung. In diesem Beitrag informieren wir auch darüber, wann die BU-Versicherung ausgezahlt wird und wann nicht.

Übersicht:

  1. Wann kann ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen?
  2. Was muss ich tun, damit die Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt wird?
  3. Wie wird eine Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt?
  4. Wann wird keine Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt?
  5. Was passiert mit der Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn man sie nicht in Anspruch nimmt?
  6. Fazit
  7. FAQ 

Wann kann ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen?

Damit die Leistung der privaten BU-Versicherung in Anspruch genommen werden kann und die BU-Rente ausgezahlt wird, muss beim Versicherungsnehmer eine Berufsunfähigkeit vorliegen. Die Feststellung der Berufsunfähigkeit erfolgt durch einen Arzt. Erste Ansprechpartner für eine solche Feststellung können daher der eigene Hausarzt oder ein behandelnder Facharzt sein.

Der Arzt hat dann anhand der konkret ausgeübten beruflichen Tätigkeit und der damit typischerweise verbundenen Aufgaben zu prüfen, ob der Gesundheitszustand eine Ausübung des Berufs noch zulässt oder welche Einschränkungen der beruflichen Tätigkeit bestehen. Diese Prüfung ist einzelfallbezogen, so dass es auf die individuellen gesundheitlichen Einschränkungen und deren Auswirkungen auf den konkreten Beruf ankommt.

Definition von Berufsunfähigkeit

Wenn man sich fragt, wann eine Berufsunfähigkeit vorliegt, kann man für eine erste Begriffsbestimmung einen Blick in die gesetzliche Definition des § 172 Abs. 2 VVG - Versicherungsvertragsgesetz - werfen. Dort definiert der Gesetzgeber die Berufsunfähigkeit wie folgt:

"Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann."

Aus der gesetzlichen Definition ergibt sich, dass die Berufsunfähigkeit durch Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall verursacht sein muss. Hierunter fallen grundsätzlich alle Krankheiten sowie Erkrankungen und auch solche, die durch Unfälle oder Arbeitsunfälle verursacht wurden.

Da die gesetzliche Definition wenig konkrete Anhaltspunkte für die Beurteilung bietet, wann Berufsunfähigkeit vorliegt, haben sich in der BU-Versicherung vor allem zwei Kriterien herausgebildet, um die Berufsunfähigkeit zu definieren:

  • die versicherte Person ist zu mehr als 50 % berufsunfähig und
  • die festgestellte Berufsunfähigkeit wird voraussichtlich mindestens 6 Monate dauern.
wer entscheidet über berufsunfähigkeit

Mehr zum Thema, wer über die Berufsunfähigkeit entscheidet, lesen Sie in folgendem Beitrag.

Was muss ich tun, damit die Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt wird?

Die erste Voraussetzung für die Auszahlung der BU-Rente ist der Abschluss einer privaten BU-Versicherung. Wurde eine BU-Versicherung abgeschlossen und kann man aus gesundheitlichen Gründen - als zweite Voraussetzung - nicht mehr arbeiten, zahlt die BU-Versicherung nicht automatisch die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente.

Es ist also nicht so wie beim Krankengeld der Krankenkasse oder der Entgeltfortzahlung in den ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit, die automatisch durch die Vorlage der AU-Bescheinigung ausgezahlt werden. Bitte beachten Sie, dass die Rente wegen Berufsunfähigkeit nur auf Antrag des Versicherten gezahlt wird.

Antrag auf BU-Rente notwendig

Für die Beantragung der BU-Rente stellen die Versicherungen detaillierte Fragebögen zur Verfügung, die der Versicherte ausfüllen muss. Außerdem benötigt man ärztliche Befunde, Atteste oder andere medizinische Unterlagen, die die Berufsunfähigkeit aussagekräftig attestieren. Die Auswahl der Unterlagen und das Ausfüllen der Fragebögen ist für Laien jedoch oft schwierig.

Aber Fehler bei der Antragstellung können die Versicherten teuer zu stehen kommen. Solche Fehler und Fehler bei der Auswahl geeigneter medizinischer Unterlagen zum Nachweis der Berufsunfähigkeit können jedoch vermieden werden, wenn sich Versicherte bereits vor der Antragstellung an einen auf BU-Versicherungen spezialisierten Rechtsanwalt wenden.

OK Leitfaden Berufsunfähigkeit

Lesen Sie hier, wie Ihnen ein Fachanwalt für Versicherungsrecht vor, während und nach der Beantragung von Leistungen bei Ihrem privaten Berufsunfähigkeitsversicherer unterstützen kann und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten, damit Ihr Leistungsantrag nicht abgelehnt wird.

Jetzt unseren kostenlosen Leitfaden Berufsunfähigkeit herunterladen!

Prüfung der Berufsunfähigkeit durch die Versicherung

Nach Antragstellung prüft die Versicherung, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt und ob die Versicherung die vereinbarte BU-Rente zahlen muss. Die Versicherungen prüfen bei der Beantragung der BU-Rente auch, ob die bei Abschluss der Versicherung gemachten Angaben, z.B. zu Vorerkrankungen und die angegebenen Gesundheitsdaten, korrekt sind oder nicht. Stellt die Versicherung bei der Prüfung Fehler fest, verweigert die Versicherung die Auszahlung der BU-Rente wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.

Häufig stellt die Versicherung auch Rückfragen, die der Versicherte beantworten muss. Beantwortet der Versicherte die Rückfragen nicht, lehnt die Versicherung in den meisten Fällen die BU-Rente ab. Mit 38 Prozent ist dies einer der häufigsten Ablehnungsgründe der BU-Versicherung überhaupt. Auch hier kann die Beratung und Vertretung durch einen auf die Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisierten Rechtsanwalt hilfreich sein, der auf die Rückfragen der Versicherung adäquat antworten kann.

Wie wird eine Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt?

Hat der Versicherer die BU-Rente bewilligt oder wurde die Versicherung durch einen gerichtlichen Vergleich oder ein Urteil zur Zahlung der BU-Rente verpflichtet, wird die vereinbarte Leistung der BU-Versicherung ausgezahlt. In der Regel wurde bei Abschluss der BU-Versicherung eine monatliche BU-Rente vereinbart, die als Ersatz für das durch die Berufsunfähigkeit wegfallende Einkommen dient.

Die BU-Rente wird immer monatlich ausgezahlt und ist damit unabhängig von den Zahlungsmodalitäten der Versicherungsbeiträge. Die Höhe der BU-Rente richtet sich nach der bei Abschluss der Versicherung vereinbarten monatlichen Rentenhöhe.

Ende der Auszahlung der BU-Rente

Da sich Krankheiten oder gesundheitliche Einschränkungen, die zu einer Berufsunfähigkeit geführt haben, auch wieder bessern oder ausheilen können, ist die Berufsunfähigkeit nicht in jedem Fall ein Dauerzustand. Ob die Berufsunfähigkeit nach Bewilligung der BU-Rente noch besteht, wird von der Versicherung daher auch regelmäßig überprüft.

Nachprüfung Berufsunfähigkeitsversicherung

Mehr zum Thema Nachprüfung der Berufsunfähigkeit lesen Sie in folgendem Beitrag.

Die Auszahlung der BU-Rente endet auch, wenn die BU-Versicherung das Ende der vereinbarten Laufzeit erreicht. Bei Abschluss der BU-Versicherung wird ein Ende der Versicherungsdauer vereinbart. Dies kann spätestens der Zeitpunkt sein, zu dem die versicherte Person Anspruch auf eine Altersrente hat. Ist man bis zum Eintrittsalter der gesetzlichen Rente berufsunfähig, so würde die gesetzliche Rente lückenlos an die BU-Rente anschließen.

Wann wird keine Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt?

Die Auszahlung der BU-Rente ist nur dann möglich, wenn der Versicherte zu mindestens 50% berufsunfähig ist. Ist der Versicherte zwar zu mehr als 50% berufsunfähig, wurden aber bei Abschluss der BU-Versicherung bestimmte Krankheiten oder Leiden ausgeschlossen und ist die Berufsunfähigkeit aufgrund dieser Leiden eingetreten, ist die Auszahlung der BU-Rente ebenfalls ausgeschlossen.

Verletzung von vorvertraglichen Anzeigepflichten

Wenn Sie bei Abschluss Ihrer BU-Versicherung die Gesundheitsfragen nicht vollständig, falsch oder ungenau beantwortet haben und im Falle einer Beanspruchung der BU-Rente die Versicherung sich auf eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichten beruft, kann die Auszahlung der BU-Rente verweigert werden.

Berufsunfähigkeitsversicherung Auszahlung - was Sie wissen müssen! - 1

Verweigert Ihre Versicherung Ihre BU-Rente?

Hier kommen Sie direkt zu den Spezialisten für Berufsunfähigkeit!

Abstrakte Verweisung

Enthält der abgeschlossene Versicherungsvertrag bzw. die Versicherungsbedingungen für die BU-Versicherung eine sogenannte abstrakte Verweisung, kann der Versicherer trotz vorliegender Berufsunfähigkeit die Auszahlung der BU-Rente verweigern.

Wenn die abstrakte Verweisung als Klausel in der BU-Versicherung enthalten ist, kann der Versicherer auf einen anderen Beruf verweisen, der trotz Berufsunfähigkeit mit den Fähigkeiten und Kenntnissen des Versicherten ausgeübt werden kann. Der Beruf sollte in etwa dem Gehalt des bisherigen Berufs entsprechen und auch der Lebensstellung angemessen sein.

Gegen Weigerung der Versicherung vorgehen

In vielen Fällen kann es sich lohnen, mit Hilfe eines auf Berufsunfähigkeitsversicherungen spezialisierten Rechtsanwalts gegen die Versicherung bei Ablehnung der BU-Rente vorzugehen. Nicht immer ist das Vorgehen der Versicherung gerechtfertigt und eine Leistungsverweigerung zulässig.

Oft kann der Anspruch auf die BU-Rente mit anwaltlicher Hilfe außergerichtlich oder gerichtlich durchgesetzt werden.

Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt

Mehr zum Thema, was man tun kann, wenn die BU-Versicherung abgelehnt wurde, lesen Sie in folgendem Beitrag.

Was passiert mit der Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn man sie nicht in Anspruch nimmt?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert das Risiko ab, aufgrund von gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem ausgeübten Beruf arbeiten zu können. Es handelt sich hierbei um eine sogenannte Risikoversicherung. Auch wenn Versicherte bis zum vereinbarten Laufzeitende der BU-Versicherung diese nicht in Anspruch nehmen, erhält man von der Versicherung keine Auszahlung der eingezahlten Beiträge.

Dies ist ähnlich wie bei einer Risikolebensversicherung, bei der keine Kapitalbildung zugrunde liegt. Die Versicherungssumme wird nur ausgezahlt, wenn das Risiko eintritt. Bei einer Kapitallebensversicherung ist dies anders, da hier die Beiträge auch als eine Art Kapitalanlage verwendet werden.

Wenn Sie die BU-Versicherung kündigen, erhalten Sie auch keine Beiträge zurück.

Vorsicht vor Tarifen mit Beitragsrückgewähr

Es gibt jedoch einige wenige Tarife der BU-Versicherung mit einer sogenannten Beitragsrückgewähr. Hierbei wird ein Teil der Versicherungsbeiträge am Kapitalmarkt angelegt. Die daraus erzielte Rendite wird ausgezahlt, wenn bis zum Ende der Laufzeit der BU-Versicherung kein Leistungsfall eintritt.

Allerdings sind diese Tarife zumeist um einiges teurer als Tarife ohne Beitragsrückgewähr und die Rendite ist meist so niedrig, dass sich die Mehrkosten nicht rentieren.

Fazit

  • Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) ist für Personen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen ihren Beruf nicht mehr ausüben können, von entscheidender Bedeutung. Die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente dient dazu, den finanziellen Ausfall des Einkommens durch die Berufsunfähigkeit auszugleichen.
  • Die Berufsunfähigkeitsrente wird ausgezahlt, wenn der Versicherte zu mindestens 50 % berufsunfähig ist und diese Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens 6 Monate andauert.
  • Um eine BU-Rente zu erhalten, muss der Versicherte einen Antrag stellen und ärztliche Befunde sowie andere medizinische Unterlagen vorlegen, die die Berufsunfähigkeit belegen.
  • Die Versicherung prüft den Antrag auf BU-Rente und entscheidet, ob die Voraussetzungen für eine Auszahlung erfüllt sind.
  • Die BU-Rente wird jeden Monat ausgezahlt und entspricht der vereinbarten monatlichen Rentenhöhe. Die Auszahlung der BU-Rente endet, wenn die Berufsunfähigkeit nicht mehr besteht oder die vereinbarte Laufzeit der Versicherung endet.
  • Wenn Sie bis zum Ende der Laufzeit Ihrer BU-Versicherung nicht berufsunfähig werden, erhalten Sie keine Rückerstattung der eingezahlten Beiträge. Das Gleiche gilt, wenn Sie die BU-Versicherung vor Ablauf kündigen. In der Regel hat eine BU-Versicherung daher keinen Rückkaufswert.

FAQ

Wann wird die Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt?

Die Berufsunfähigkeitsrente wird ausgezahlt, wenn man aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder altersentsprechendem Kräfteverfall den zuletzt ausgeübten Beruf ganz oder teilweise und voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Dies ist der Fall, wenn man zu mindestens 50 % berufsunfähig ist und diese Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens 6 Monate andauert.

Wie beantrage ich die Berufsunfähigkeitsrente?

Um die Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten, muss man einen Antrag bei der Versicherung stellen. Es ist wichtig, dass man in diesem Antrag detailliert die medizinischen Gründe für die Berufsunfähigkeit angibt und diese durch ärztliche Befunde oder andere medizinische Unterlagen belegt. Die Versicherung stellt darüber hinaus detaillierte Fragebögen zur Verfügung, die ausgefüllt werden müssen. Für das Antragsverfahren ist es empfehlenswert, sich von einem auf BU-Versicherungen spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Was geschieht nach Einreichung des Antrags auf BU-Rente?

Nach Einreichung des Antrags prüft die Versicherung, ob die Voraussetzungen für die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente erfüllt sind. Es kann sein, dass Rückfragen gestellt werden oder zusätzliche Informationen angefordert werden. Die Entscheidung über die Bewilligung der Rente trifft dann die Versicherung.

Wie hoch ist die Berufsunfähigkeitsrente?

Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente richtet sich nach der bei Vertragsabschluss vereinbarten Rentenhöhe. Diese wird in der Regel als monatlicher Betrag festgelegt und dient als Ersatz für das wegfallende Einkommen aus dem Beruf, der wegen der Berufsunfähigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann.

Wie lange wird die Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt?

Die Berufsunfähigkeitsrente wird solange ausgezahlt, wie die Berufsunfähigkeit besteht und die vereinbarte Laufzeit der Versicherung nicht abgelaufen ist. Die Versicherung prüft jedoch regelmäßig, ob die Berufsunfähigkeit fortbesteht.

Was passiert, wenn die Versicherung die Berufsunfähigkeitsrente ablehnt?

Sollte die Versicherung den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente ablehnen, können Versicherte rechtliche Schritte einleiten. Es kann hilfreich sein, sich von einem auf Berufsunfähigkeitsversicherungen spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen, um die Ablehnung anzufechten.

Was geschieht mit der Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn ich sie nicht in Anspruch nehme?

Wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nicht in Anspruch nehmen, erhalten Sie keine Auszahlung der eingezahlten Beiträge. Diese Versicherung funktioniert ähnlich wie eine Risikolebensversicherung. Die Leistung wird nur erbracht, wenn das Risiko eintritt. Bitte beachten Sie, dass bei Kündigung des BU-Vertrages keine Rückerstattung der Beiträge erfolgt.

Bildquellennachweis: Syda Productions | Canva.com

Oliver Ostheim
Oliver Ostheim ist Fachanwalt für Versicherungsrecht mit tiefgründigem Fachwissen im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung. Analytisches Denkvermögen und Empathie sind seine Kernkompetenzen. Als BU-Spezialist kämpft er leidenschaftlich für die Existenz seiner Mandanten vor Gericht und erfreut sich der persönlichen Anerkennung von Fachkollegen. Mit Verbindlichkeit und Verständnis erklärt er auch juristischen Laien alle Prozessschritte und Handlungsoptionen, basierend auf seiner Mehrfach-Qualifikation und Expertise als Fachanwalt für BU-Versicherungen.
So helfen wir Ihnen ganz konkret:
Wir arbeiten zu 100% für den Versicherten. Und nur für diesen. Unsere Anwälte vertreten Sie immer persönlich vor Gericht. Versprochen. Egal, ob der Antrag schon gestellt oder gar abgelehnt wurde. Wir wissen Rat und helfen Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen:
  • Begleitung bei der Stellung des BU-Antrags von Anfang an
  • Entlastung durch vollständige Übernahme der Kommunikation mit der Versicherung
  • Beratung und Vertretung auch im außergerichtlichen Verfahren und in allen Fragen rund um die Themen der Berufsunfähigkeit
  • Sie haben bereits einen Antrag gestellt? Dieser wurde abgelehnt oder die Leistungsprüfung verzögert sich? Wir kennen Mittel und Wege – gegebenenfalls bis zum Klageverfahren
  • Eine Nachprüfung steht an? Wir begleiten Sie professionell
  • Wir erstreiten die Zahlung Ihrer Rente und Beitragsbefreiung (auch rückwirkend)
nah dran > am thema. am menschen. am ort.

Wir kennen die Themenschwerpunkte.

Die Gründe für Berufsunfähigkeit sind vielfältig. Die häufigsten Themen behandeln wir hier:

Ihr Themenschwerpunkt ist nicht dabei? Wir wissen trotzdem Rat.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
nah dran > am menschen.
Nutzen Sie unsere
kostenfreie Erstberatung

Wir prüfen Ihr Anliegen gründlich und für Sie vollkommen kostenlos und unverbindlich.

Wenn Sie uns vor 16:00 Uhr kontaktieren, melden wir uns noch am gleichen Tag mit einem Terminvorschlag zur Besprechung Ihres Anliegens mit einem unserer Fachanwälte.

Wir benötigen lediglich Ihre Kontaktinformationen und setzen uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung. Diese Daten können Sie hier und jetzt ganz bequem und sicher an uns übermitteln:

crossmenuchevron-downarrow-right