BU-Versicherung zahlt nicht - was Betroffene tun können!

Zur kostenfreien Erstberatung
Fokus Siegel Top Rechtsanwalt

Ist man berufsunfähig geworden und die BU Versicherung zahlt nicht, kann dies für Versicherte zu ernsthaften finanziellen Problemen führen. Durch eine gesundheitliche Einschränkung ist man meist nicht mehr in der Lage, seinen Beruf auszuüben. Dies führt zum Verlust des Einkommens und kann auch dazu führen, dass der bisherige Lebensstandard nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Viele Menschen verlassen sich dann auf eine private BU-Versicherung.

BU Versicherung zahlt nicht
Ihre BU Versicherung zahlt nicht? Wir helfen Ihnen! Rufen Sie uns an unter 06151 - 599 7466 oder schreiben Sie uns eine Nachricht an
info@ok-rechtsanwaelte.de.

Doch obwohl man eine solche Versicherung abgeschlossen hat, kann es dazu kommen, dass die Versicherung die vereinbarte Leistung verweigert. Dabei muss es nicht einmal Zweifel an der gesundheitlichen Einschränkung und den Folgen für die Leistungsfähigkeit im Beruf geben. Es kann schon ausreichen, dass man bei dem Abschluss der BU-Versicherung Fehler in den Gesundheitsfragen gemacht hat.

Die Experten der Kanzlei OK Rechtsanwälte Ostheim & Klaus sind auf den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert und informieren in diesem Beitrag, was Betroffene tun können, wenn die BU nicht zahlt oder nicht mehr zahlt. In jedem Fall sollten sich Betroffene nicht mit der Entscheidung der Versicherung abfinden!

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Übersicht:

  1. Was passiert im Falle einer Berufsunfähigkeit?
  2. Wann zahlt eine private BU-Versicherung nicht?
  3. Was, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt?
  4. Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr?

Was passiert im Falle einer Berufsunfähigkeit?

Durch einen Unfall, eine Krankheit oder einen das übliche Maß übersteigenden Kräfteverfall kann es passieren, dass man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Hat man dann eine BU-Versicherung, soll diese in einem solchen Fall eine BU-Rente zahlen. Doch die Versicherungsgesellschaften prüfen bei einem möglichen Eintritt der Berufsunfähigkeit sehr genau, ob diese wirklich vorliegt, und ob Sie die Rentenleistung auch auszahlen müssen.

Wenn man durch Erkrankung, Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall tatsächlich nicht mehr in seinem Beruf tätig sein kann, muss man dies der Versicherung mitteilen. Hierfür stellen die Versicherungen umfangreiche Fragebögen zur Verfügung, die abfragen, in wie weit ein Versicherungsnehmer an der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit gehindert ist. Mit dem Fragebogen müssen medizinische Unterlagen beigebracht werden, die eine Berufsunfähigkeit belegen können.

Doch gerade dies kann für medizinische Laien schon eine große Hürde darstellen und in letzter Konsequenz dazu führen, dass die Versicherung keine Leistung auszahlt. In einem solchen Fall sollten Sie sich bereits vor der Antragstellung fachkundige Hilfe holen.

OK Leitfaden Berufsunfähigkeit

Lesen Sie hier wie Ihnen ein Fachanwalt für Versicherungsrecht vor, während und nach der Beantragung von Leistungen bei Ihrem privaten Berufsunfähigkeitsversicherer unterstützen kann und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten, damit Ihr Leistungsantrag nicht abgelehnt wird.

Jetzt unseren kostenlosen Leitfaden Berufsunfähigkeit herunterladen!

Wann zahlt eine private BU-Versicherung nicht?

Wurde der Antrag mit den medizinischen Nachweisen über die Berufsunfähigkeit bei der Versicherung eingereicht, führt die Versicherung weitreichende Prüfungen durch. Die Versicherung wird die vorvertraglichen Anzeigepflichten prüfen, das tatsächliche Vorliegen einer Berufsunfähigkeit und ob möglicherweise auf andere berufliche Tätigkeiten verwiesen werden kann, soweit solche Möglichkeiten der Verweisung in den Versicherungsbedingungen enthalten sind.

Die Prüfung der vorvertraglichen Anzeigepflichten

Wenn eine BU-Versicherung abgeschlossen wird, müssen zukünftige Versicherungsnehmer eine Vielzahl von Gesundheitsfragen beantworten. Dies ist oft nicht leicht und es schleichen sich dabei ohne böse Absicht Fehler ein. Die Beantwortung der Gesundheitsfragen, auch vorvertragliche Anzeigepflichten genannt, dient dazu, dass der Versicherer überprüfen kann, wie hoch das Risiko für den Eintritt einer BU-Rente ist.

Dabei überprüft der Versicherer aber meist nicht, ob die Angaben auch tatsächlich stimmen. Erst wenn es zum Versicherungsfall kommt, also der möglichen Berufsunfähigkeit, prüft der Versicherer anhand der Unterlagen von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen, ob die Gesundheitsfragen richtig beantwortet worden sind.

Werden dabei Fehler gefunden, die z.B. darauf hindeuten, dass die Versicherung mit Absicht über den Gesundheitszustand getäuscht wurde, kann der Versicherer nicht nur die BU-Rente verweigern. Je nach Schweregrad der Täuschung oder des Versehens kommen die Kündigung, der Rücktritt, die Anfechtung oder die Anpassung des Versicherungsvertrages sowie die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung mit unterschiedlichen Folgen in Frage.

Lagen aber zwischen Abschluss der BU-Versicherung und dem Eintritt der Berufsunfähigkeit 5 oder 10 Jahre, können Mängel bei den Gesundheitsfragen nicht mehr dazu führen, dass aus diesem Grund die BU-Rente abgelehnt wird.

Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung

Mehr zum Thema Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, lesen Sie in diesem Beitrag

Mehr erfahren

Die Prüfung der Berufsunfähigkeit

Hat die Versicherung keine Gründe gefunden, die wegen der Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen zur Verweigerung der BU-Rente führen, schließt sich die medizinische Prüfung der Berufsunfähigkeit an. Dazu prüft die Versicherung die eingereichten Unterlagen und kann bei behandelnden Ärzten, Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen oder der Krankenkasse weitere Unterlagen anfordern.

Die Versicherung kann auch eine Begutachtung durch einen medizinischen Gutachter anordnen, den die Versicherung selbst bestimmt und die Kosten dafür übernimmt. Als Versicherter sollte man diese Begutachtung auch wahrnehmen, da die Versicherung sonst die BU-Rente ablehnen kann. Hat man berechtigte Einwände gegen den von der Versicherung benannten Gutachter, kann man diese bei der Versicherung vorbringen.

Damit die Berufsunfähigkeit von der Versicherung anerkannt und die BU-Rente ausgezahlt wird, muss meist eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50% vorliegen (je nach Versicherungsbedingungen). Das heißt, dass man aus medizinischen Gründen nicht in der Lage ist, z.B. mehr als 4 Stunden zu arbeiten, also 50% der normalen oder bisherigen Arbeitszeit.

Es kommt dabei aber nicht auf die Krankheit oder die ärztliche Diagnose an. Es kommt im Einzelfall darauf an, wie stark die Krankheit oder die Unfallfolgen dazu führen, dass man seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann. Beispielsweise kann ein von der Hüfte abwärts gelähmter Mensch weder als Maurer noch als Dachdecker arbeiten, wenn das die vorher ausgeübte Tätigkeit war. Bei einer Schreibtischtätigkeit kann dies jedoch völlig anders zu bewerten sein.

berufsunfähigkeit anerkannte krankheiten

Mehr zum Thema anerkannte Krankheiten für Berufsunfähigkeit erfahren Sie in unserem Beitrag zum Thema.

Mehr erfahren

Die Prüfung der Verweisung

In den Versicherungsbedingungen kann die Möglichkeit der abstrakten oder konkreten Verweisung enthalten sein. Dann kann die Versicherung ausgehend von der Einschränkung und z.B. der Ausbildung auf einen anderen Beruf als den bisher ausgeübten verweisen, den der Versicherungsnehmer trotz medizinischer Einschränkungen noch ausüben könnte (abstrakte Verweisung).

Bei der konkreten Verweisung kann die Versicherung auf eine andere Tätigkeit verweisen, die der Versicherungsnehmer bereits als Alternative freiwillig ausübt. Zwar wäre man in einem solchen Fall tatsächlich in dem „alten“ Beruf berufsunfähig, hat aber durch die Tätigkeit in einem „neuen“ Beruf weiterhin ein Einkommen.

In solchen Fällen wird die BU-Versicherung eine BU-Rente verweigern.

Was, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt?

Die Prüfung der Versicherung, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt und ob die Versicherung eine BU-Rente auszahlen muss, kann an verschiedenen Stellen dazu führen, dass die Versicherung die BU-Rente ablehnt. Doch sollte man sich als Versicherter damit nicht abfinden. Zum einen hat man eine solche Versicherung abgeschlossen, um im Fall der Berufsunfähigkeit finanziell abgesichert zu sein.

Zum anderen hat man durch einen Unfall oder eine Erkrankung eine meist tiefgreifende gesundheitliche Einschränkung erlitten und muss mit den Folgen leben. Daneben muss man häufig ohne das Einkommen aus der vorher ausgeübten beruflichen Tätigkeit auskommen und steht möglicherweise vor einem finanziellen Ruin.

Eine Ablehnung der BU-Rente sollten Versicherte daher nicht hinnehmen. Versicherungen versuchen häufig, die Einschränkungen zu verharmlosen oder Gründe zu finden, warum sie nicht zur Zahlung der BU-Rente verpflichtet sind. Doch dabei sind die Versicherungsgesellschaften nicht immer im Recht und der Versicherte muss sich damit nicht abfinden.

Durch die Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht kann man gegen die Ablehnung einer BU-Rente durch die Versicherung vorgehen. Als Spezialisten für Berufsunfähigkeitsversicherungen kennen wir die richtigen Herangehensweisen, um Problemen mit der Versicherung vorzubeugen und um unseren Mandanten in schwierigen Lebenslagen zu ihrem Recht zu verhelfen.

BU-Versicherung zahlt nicht - was Betroffene tun können! - 1

Verweigert Ihre Versicherung Ihre BU-Rente?

Hier kommen Sie direkt zu den Spezialisten für Berufsunfähigkeit!

Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr?

Da sich gesundheitliche Einschränkungen auch ändern oder Krankheiten heilen können, kann auch eine Berufsunfähigkeit zukünftig wieder entfallen. Dann ist man als Versicherter wieder in der Lage, seine berufliche Tätigkeit aufzunehmen. Die Versicherungen führen deshalb regelmäßig Nachprüfungen durch, um abzufragen, ob die Berufsunfähigkeit noch vorliegt (Doppelung).

Als Versicherter wird man meist auch auf die Pflicht hingewiesen, bei einer Besserung der gesundheitlichen Einschränkungen, dies der Versicherung mitzuteilen. Es werden daher regelmäßig Nachprüfungsverfahren durch die Versicherung durchgeführt. Es kann in einem solchen Nachprüfungsverfahren dazu kommen, dass die Versicherung die BU-Rente einstellt, weil keine Berufsunfähigkeit mehr vorliegt.

Doch auch hier kann es zu Fehlern bei der Bewertung der Berufsunfähigkeit kommen. Nur weil ein Gutachter eine gesundheitliche Einschränkung oder Krankheit und deren Folgen für die Berufstätigkeit anders einschätzt, als vielleicht der vorherige Gutachter, heißt das noch lange nicht, dass es auch tatsächlich zu einer Besserung gekommen ist.

Auch hier sollten sich Versicherte nicht damit abfinden, wenn in einem Nachprüfungsverfahren die BU-Versicherung eine BU-Rente nicht mehr zahlt.

Bildquellennachweis: © Tomas Anderson | PantherMedia

Oliver Ostheim
Oliver Ostheim ist Fachanwalt für Versicherungsrecht mit tiefgründigem Fachwissen im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung. Analytisches Denkvermögen und Empathie sind seine Kernkompetenzen. Als BU-Spezialist kämpft er leidenschaftlich für die Existenz seiner Mandanten vor Gericht und erfreut sich der persönlichen Anerkennung von Fachkollegen. Mit Verbindlichkeit und Verständnis erklärt er auch juristischen Laien alle Prozessschritte und Handlungsoptionen, basierend auf seiner Mehrfach-Qualifikation und Expertise als Fachanwalt für BU-Versicherungen.
So helfen wir Ihnen ganz konkret:
Wir arbeiten zu 100% für den Versicherten. Und nur für diesen. Unsere Anwälte vertreten Sie immer persönlich vor Gericht. Versprochen. Egal, ob der Antrag schon gestellt oder gar abgelehnt wurde. Wir wissen Rat und helfen Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen:
  • Begleitung bei der Stellung des BU-Antrags von Anfang an
  • Entlastung durch vollständige Übernahme der Kommunikation mit der Versicherung
  • Beratung und Vertretung auch im außergerichtlichen Verfahren und in allen Fragen rund um die Themen der Berufsunfähigkeit
  • Sie haben bereits einen Antrag gestellt? Dieser wurde abgelehnt oder die Leistungsprüfung verzögert sich? Wir kennen Mittel und Wege – gegebenenfalls bis zum Klageverfahren
  • Eine Nachprüfung steht an? Wir begleiten Sie professionell
  • Wir erstreiten die Zahlung Ihrer Rente und Beitragsbefreiung (auch rückwirkend)
nah dran > am thema. am menschen. am ort.

Wir kennen die Themenschwerpunkte.

Die Gründe für Berufsunfähigkeit sind vielfältig. Die häufigsten Themen behandeln wir hier:

Ihr Themenschwerpunkt ist nicht dabei? Wir wissen trotzdem Rat.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
nah dran > am menschen.
Nutzen Sie unsere
kostenfreie Erstberatung

Wir prüfen Ihr Anliegen gründlich und für Sie vollkommen kostenlos und unverbindlich.

Wenn Sie uns vor 16:00 Uhr kontaktieren, melden wir uns noch am gleichen Tag mit einem Terminvorschlag zur Besprechung Ihres Anliegens mit einem unserer Fachanwälte.

Wir benötigen lediglich Ihre Kontaktinformationen und setzen uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung. Diese Daten können Sie hier und jetzt ganz bequem und sicher an uns übermitteln:

crossmenuchevron-downarrow-right