Um die Berufsunfähigkeit bei der BU-Versicherung zu beantragen, sollte anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Das Antragsverfahren birgt einige Fallstricke, die dafür sorgen können, dass die Versicherungsgesellschaft die beantragte BU-Rente ablehnt. Mit einer anwaltlichen Unterstützung bei der Beantragung lassen sich diese Fallstricke vermeiden.
Die Antragsformulare und Fragebögen der Versicherung, die notwendig sind, um eine BU-Rente zu beantragen, sind kompliziert und für viele Versicherte ohne entsprechende Fachkenntnisse kaum korrekt und für die Versicherung plausibel auszufüllen.
Dabei enthalten die Fragebögen, die die Versicherungsgesellschaften zur Verfügung stellen, gerade die Informationen, warum Versicherungsnehmer berufsunfähig sind und warum sie ihre letzte Tätigkeit aufgrund der Berufsunfähigkeit nicht mehr ausüben können.
Jeder fünfte Leistungsantrag wird von den privaten Versicherern in Deutschland abgelehnt! (Quelle: Franke und Bornberg 2021)
Die Experten der Kanzlei OK Rechtsanwälte Ostheim & Klaus sind auf den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert und informieren in diesem Beitrag über die anwaltliche Hilfe und Unterstützung bei der Beantragung der BU-Rente und möglichen Stolpersteinen bei der Beantragung.
Um eine BU-Rente beziehen zu können, muss man berufsunfähig sein und eine entsprechende BU-Versicherung abgeschlossen haben. Denn die private BU-Versicherung ist keine Pflichtversicherung, die z.B. Arbeitnehmer oder Selbständige automatisch vor den finanziellen Gefahren schützt, wenn man seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Wer keine BU-Versicherung abgeschlossen hat, kann auch keine BU-Rente bekommen.
Darüber hinaus muss auch eine Berufsunfähigkeit vorliegen. Hier kommt es auf die Versicherungsbedingungen an, ob die Versicherung die BU-Rente bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50% oder erst bei 100% zur Auszahlung bringt. Außerdem muss die Berufsunfähigkeit auf einem Ereignis oder einer Erkrankung beruhen, die nicht durch eine z.B. ein gefährliches Hobby oder eine andere ausgeschlossene Aktivität hervorgerufen worden ist.
Hat man eine BU-Versicherung und liegt eine berufliche Einschränkung durch eine Erkrankung vor, muss man einen Antrag auf die BU-Leistung stellen. Bevor man diesen Antrag stellt, sollte man jedoch bereits die ärztlichen Atteste und medizinischen Unterlagen zusammenstellen, die für den Nachweis der Berufsunfähigkeit hilfreich und notwendig sind.
Doch bereits an diesen Punkten scheitern Versicherungsnehmer sehr oft. Woher soll man als Laie wissen, welche Unterlagen benötigt werden? Dies ist schlichtweg nur für einen Fachmann möglich, um keine Fehler bei der Vorbereitung zu machen. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann hier die vorhandenen Unterlagen sichten, bewerten, ob diese für den BU-Antrag ausreichend sind und ggf. bei Ärzten, Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen gezielt bestimmte Unterlagen nachfordern.
Bei der Betreuung der BU-Antragstellung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht kann dieser auch vor einem Antrag auf die BU-Rente überprüfen, ob die vorvertraglichen Anzeigepflichten, also die obligatorischen Gesundheitsfragen vor dem Abschluss der BU-Versicherten, nicht verletzt worden sind.
Gerade aufgrund der vermeintlichen Verletzung von vorvertraglichen Anzeigepflichten versuchen die BU-Versicherer sehr häufig, eine Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung, wie eine BU-Rente oder eine vereinbarte Einmalzahlung, zu verweigern.
Mehr zum Thema: Verletzung von vorvertraglichen Anzeigepflichten
Hat man eine BU-Versicherung abgeschlossen und ist der Fall der Berufsunfähigkeit eingetreten, wendet man sich an seinen Versicherer, um die BU-Rente zu beantragen. Die BU-Versicherungen stellen hierfür spezielle Fragebögen bzw. Antragsformulare zur Verfügung, um die Berufsunfähigkeit anzuzeigen und die Versicherungsleistung beantragen zu können.
Doch dabei handelt es sich nicht um einen kurzen und einfach auszufüllenden Fragebogen der Versicherung.
Es werden hier sehr viele, teils auch schwierig zu beantwortende Fragen gestellt und Angaben verlangt. Nicht wenige Versicherte geben während des Ausfüllens des Fragebogens auf. Fehler beim Ausfüllen des Fragebogens können dazu führen, dass die Berufsunfähigkeit von der Versicherung nicht anerkannt wird, da die Versicherung die gemachten Angaben und Antworten für unplausibel erklärt.
Sind die Antworten unplausibel oder hat man Antworten angegeben, die so nicht mit den medizinischen Unterlagen übereinstimmen, kann das die spätere Bearbeitung und Prüfung durch den Versicherer verzögern, oder sogar dazu führen, dass der Versicherer ihre Berufsunfähigkeit ablehnt und keine BU-Rente auszahlt.
Probleme bei der Beantragung der Leistung einer BU-Versicherung wegen eingetretener Berufsunfähigkeit können z.B. in folgenden Fällen auftreten:
Je genauer der Fragebogen zur Beantragung ausgefüllt wurde und je besser die Auswahl der eingereichten medizinischen Unterlagen ist, desto schneller dürfte die Beantragung der BU-Leistung gehen. Die Dauer der Prüfung durch die Versicherung ist davon abhängig, wie umfangreich geprüft werden muss oder wie umfangreich die Versicherung prüfen will.
Zuletzt betrug die durchschnittliche Gesamtregulierungsdauer eines BU-Antrags ca. 6 Monate
(Quelle: Franke und Bornberg 2021)
Nachdem die medizinischen Unterlagen und Antragsunterlagen bei der Versicherung eingereicht worden sind, kann die Versicherung noch weitere Krankenunterlagen und Unterlagen zur Gesundheitshistorie z.B. bei der Krankenkasse anfordern. Zumeist wird nun geprüft, ob die vorvertraglichen Anzeigepflichten verletzt worden sind, sprich ob die Gesundheitsfragen korrekt und vollständig beantwortet worden sind.
In einigen Fällen gibt es zu diesem Zeitpunkt entweder bereits eine Ablehnung, z.B. wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichten, oder aber auch eine Anerkennung, wenn der Fall sehr klar und eindeutig ist.
Die Versicherung kann aber auch weitere Prüfungen durchführen. Dazu kann die Versicherung einen medizinischen Gutachter beauftragen. Dieser wird den Versicherungsnehmer dann untersuchen und bewerten, ob die eingetretene gesundheitliche Einschränkung eine Berufsfähigkeit bewirkt hat.
Die Versicherung wählt den Gutachter aus und bezahlt die Begutachtung auch. Den Termin mit dem Gutachter sollte man als Versicherter immer wahrnehmen, da sonst eine Ablehnung der Versicherungsleistung droht.
An die Begutachtung durch einen medizinischen Gutachter wird sich eine weitere Prüfung der Versicherung anschließen. Dabei wird die Versicherung auch prüfen, ob konkret auf einen anderen Beruf oder eine andere berufliche Tätigkeit verwiesen werden kann.
In vielen Versicherungsbedingungen ist die Möglichkeit einer konkreten Verweisung enthalten, die bei einer neuen aufgenommenen Tätigkeit gegeben sein kann. Wenn eine solche Möglichkeit in den Versicherungsbedingungen enthalten ist, bedeutet dies, dass die Versicherung keine BU-Rente zahlen muss, wenn man freiwillig eine neue berufliche Tätigkeit aufgenommen hat. Diese neue Tätigkeit kann z.B. durch eine Umschulung möglich geworden sein.
Trotz der Berufsunfähigkeit in dem "alten" Beruf kann die Versicherung den Versicherungsnehmer dann auf die “neue” und tatsächlich ausgeübte Tätigkeit konkret verweisen, anstatt die BU-Rente zu bewilligen oder weiter auszuzahlen. Es kommt bei einer bereits bewilligten BU-Rente dann ein Nachprüfungsverfahren in Frage.
Bereits bei dem Abschluss der BU-Versicherung sollten Versicherungsnehmer darauf achten, ob die Versicherung die Möglichkeit der konkreten Verweisung hat oder hierauf verzichtet. Verbraucherfreundlich sind solche BU-Versicherung, die gänzlich auf Verweisungen verzichten.
Je nachdem, ob die Versicherung nach der weiteren Prüfung die Berufsunfähigkeit anerkannt hat oder nicht, erhält man die BU-Rente oder kann gegen eine Ablehnung der Rentenleistung außergerichtlich oder gerichtlich vorgehen.
Sollte die BU-Rente genehmigt worden sein, kann die Versicherung meist jedes Jahr nachprüfen, ob der Versicherte noch berufsunfähig ist. Bei der Leistungsüberprüfung kann die BU-Versicherung zwar meist jedes Jahr den Versicherten zur ärztlichen Untersuchung schicken.
Da dies teuer und aufwändig ist, wird dabei häufig auch auf Fragebögen, die auszufüllen sind, zurückgegriffen. Hierbei ist aber der Einzelfall über die Form der Leistungsüberprüfung ausschlaggebend.
Der Nachweis der Berufsunfähigkeit geschieht über ein ärztliches Attest. Dieses kann entweder von einem behandelnden Facharzt ausgestellt werden oder aber auch von einem Hausarzt. Es kommt dabei auf die Feststellung der jeweiligen Erkrankung an, die aus der Sicht des Arztes durch die gesundheitlichen Auswirkungen eine Berufsunfähigkeit bewirken kann. Die Diagnose Berufsunfähigkeit gibt es daher nicht, sondern lediglich eine Erkrankung oder Unfallfolgen, die zu einer Berufsunfähigkeit führen können.
Bei der Beantragung einer BU-Rente ist es meist nicht mit dem Ausfüllen eines kurzen Fragebogens getan. Es müssen für die Beantragung einer BU-Rente umfangreiche Formulare und Antragsbögen korrekt ausgefüllt werden.
Fehler bei der Beantwortung der Fragen und Schilderung der Erkrankung können Versicherte teuer zu stehen kommen, wenn durch Fehler die BU-Rente von der Versicherung abgelehnt wird. Doch solche Fehler sind vermeidbar!
Um Fehler bei der Beantragung der Versicherungsleistung einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu vermeiden, sollten Versicherte daher die Hilfe und Unterstützung des komplizierten und auch aufwändigen Antragsverfahrens durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht in Anspruch nehmen. Damit lassen sich stressige Auseinandersetzungen mit der Versicherung über die Anerkennung der Berufsunfähigkeit meist vermeiden.
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