Der bösartige Tumor ist die häufigste Krebserkrankung bei Männern. Die Heilungschancen sind umso besser, je frühzeitiger entdeckt und behandelt wird. Die BU-Versicherer behaupten hier nicht selten, die Berufsunfähigkeit habe nur während der eigentlichen Krebstherapie bestanden. Dem gilt es entgegenzutreten: beim BU-Antrag, beim Schriftverkehr, bei Gericht.
Die bösartige Geschwulst in der Brust entspringt genveränderten Zellen, welche sich unkontrolliert vermehren. Auch hier steigen die Heilungschancen mit der frühzeitigen Erkennung und Behandlung. Und wiederum werden viele BU-Anträge zunächst abgelehnt; da man nur während der eigentlichen Therapie berufsunfähig sei. Wir helfen Ihre Rentenchancen zu wahren.
Die bösartigen Geschwulste entstehen aus dem Lungengewebe selbst. Erst wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeit eindeutig darauf zurück führen, zahlt Ihre BU-Versicherung; bei Verträgen mit Krebs-Klausel auch bereits mit der Diagnose.
Der bösartige Tumor des Dick- oder Mastdarms entsteht meist aus gutartigen Darmpolypen. Eine Operation bietet Heilungschancen, auch um in den Beruf zurück zu finden. Oftmals wird dieser Versuch regelrecht erwartet, bevor Sie – nur bei ungünstigem Verlauf – endgültig als berufsunfähig anerkannt werden und an eine BU-Rente gelangen können. Wir beraten Sie bei solchen rechtlichen Feinheiten.
Krebspatienten können in eine körperliche, emotionale oder geistige Erschöpfung geraten. Antriebsschwäche, Müdigkeit, Kraftlosigkeit, Konzentrations- und Gedächtnisprobleme beeinträchtigen auch den Beruf. Wie bei psychischen Störungen ist CRFS schwer zu belegen, weswegen sich mancher BU-Versicherer quer legt und den Rentenantrag zunächst ablehnt. Wir begleiten Sie bei den speziellen Rechtsfragen rund um ‚CRFS und BU‘.
Auch mit einer privaten BU-Versicherung stellt sich die Frage, wie komme ich an mein Recht und an meine Rente? Zweifelt der BU-Versicherer gar am Sachverhalt? Wir helfen zu reagieren; und untermauern Ihre Versorgungsansprüche.
Wir prüfen Ihren Fall eingehend und für Sie vollkommen kostenlos und unverbindlich. Wir benötigen lediglich Ihre Kontaktinformationen sowie Ihre Versicherungspolice und/oder das Ablehnungsschreiben Ihrer Versicherung. Diese Angaben können Sie hier ganz bequem und sicher machen:
Gerne rufen wir Sie bezüglich Ihres Anliegens zeitnah zurück. Hinterlassen Sie uns hier einfach Ihren Namen und Ihre Telefonnummer sowie gegebenenfalls Hinweise bezüglich Ihrer Erreichbarkeit, die wir beachten sollten:
Wir richten uns gerne nach Ihnen und bieten Ihnen hier die unkomplizierte Möglichkeit einer direkten Terminvereinbarung mit uns. Die Angabe Ihres Namens, Ihrer E-Mail sowie Ihres Wunschtermins genügt. Wir bestätigen Ihnen den Termin dann zeitnah via E-Mail.
Eine bewährte Strategie der Versicherer lautet: Vermeiden, Verzögern, Vergleichen. Jetzt nur nicht die Flinte ins Korn werfen!
Wir verstehen Ihre Situation, kennen die Tricks der Versicherer, und nehmen Ihnen alles ab: Vom Schriftverkehr mit der Gegenseite, über die Führung der Gutachter, bis zur Vertretung vor Gericht. Sie wissen, Sie kämpfen nicht mehr allein. Der Respekt der Gegenseite ist ihnen sicher. Von Anfang an sind wir immer persönlich für Sie da. Egal, ob vor Ort oder vor Gericht.
Fehler beim selbständigen Ausfüllen des Antragsformulars können unabsehbare Folgen haben und zu einer Ablehnung aus vielfältigsten Gründen führen, darunter beispielsweise: "Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung" und "Konkrete Verweisung".
Sie nehmen Kontakt zu uns auf und schildern Ihre Situation. Das geht ganz leicht: Nutzen Sie hierfür das Kontaktformular oder rufen Sie eines unserer Büros in Ihrer Nähe an.
Wir prüfen Ihren Fall eingehend und für Sie kostenlos. Im Anschluss beginnen wir sofort mit der Prüfung des Sachverhalts. Mit unserer Erfahrung erhalten wir schnell eine erste Einschätzung.
In einem persönlichen Gespräch klären wir die nächsten Schritte. Wir stellen Ihnen die Ergebnisse unserer Prüfung vor, wägen gemeinsam die Optionen ab und leiten die nächsten Schritte ein.
Unser Hauptsitz ist Darmstadt, zentral gelegen in der Metropolregion Rhein-Main-Neckar. Hinzu kommen unsere bundesweit zwölf Zweigstellen; denn bei allen heutigen Kommunikationsmitteln schätzen wir noch immer die persönliche Begegnung mit Ihnen. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie unser Kontaktformular, oder rufen Sie einfach ein nahegelegenes OK-Büro an.
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