Berufsunfähigkeit Krebs: Das müssen Patienten wissen!

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Eine Krebsdiagnose ist für viele Betroffene ein großer Schock. Was nun folgt, ist meist Ungewissheit und eine langwierige, kräftezehrende Behandlung.

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Der eigene Beruf kann eine zusätzliche Belastung darstellen, die häufig nicht mehr gestemmt werden kann. In einem solchen Fall kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung die nötige Sicherheit bieten.

Doch zahlt diese auch, wenn man an Krebs erkrankt? Und was tun, wenn die Versicherung die Leistung verweigert?

Die Experten der Kanzlei Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB sind auf den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert und informieren in diesem Beitrag über Berufsunfähigkeit bei Krebs.

Inhalt:

  1. Wann gilt man als berufsunfähig?
  2. Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Krebs?
  3. Berufsunfähigkeit und Krebs - so kommen Sie zu Ihrem Recht
  4. Wie können wir als spezialisierte Anwälte für Berufsunfähigkeit helfen?
  5. Fazit
  6. FAQ

Wann gilt man als berufsunfähigkeit?

Der Gesetzgeber definiert Berufsunfähigkeit wie folgt:

"Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.” (§ 172 VVG)

Diese Definition wurde von den Versicherern noch einmal konkretisiert, um festzulegen, ab wann ein Anspruch auf Zahlung der BU-Rente besteht. Demnach gilt als berufsunfähig, wer

  • mindestens 50 % nicht mehr berufsfähig ist und
  • voraussichtlich für mindestens 6 Monate berufsunfähig bleiben wird

Dann besteht ein Anspruch auf Zahlung der BU-Rente für den gesamten Zeitraum der Berufsunfähigkeit. Eine Krebserkrankung ist dabei die vierthäufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit.

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Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Krebs?

Wer eine Krebsdiagnose erhalten hat, muss sich zunächst einmal auf die Heilung konzentrieren. Da kann die Ausübung des eigenen Berufs häufig im Wege stehen und je nach Beruf sogar nachteilig für den Heilungsprozess sein. Doch die meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen zahlen nicht automatisch, sobald eine Krebsdiagnose vorliegt. In der Regel wird verlangt, dass Betroffene wie bei anderen Erkrankungen mindestens 50 % berufsunfähig sind. 

Versicherungen unterscheiden zwischen verschiedenen Krebsarten und der Beeinträchtigung dieser für die Ausübung des Berufes. Dabei werden vor der Leistung erst einmal die Schwere der Krankheit, aber auch Komplikationen und Nebenwirkungen der Behandlung sorgfältig geprüft. Es ist also nicht unbedingt die Krebsdiagnose, die zur Berufsunfähigkeit führen muss. Meist sind es im Falle von Krebs die Behandlungsmethoden wie Bestrahlung oder Chemotherapie, die eine Berufsunfähigkeit auslösen können.

Tipp: Der behandelnde Arzt stellt meist eine Bescheinigung für Ihre Versicherung aus. Aus dieser ärztlichen Bescheinigung kann sich ergeben, dass Sie berufsunfähig sind und wie lange diese Berufsunfähigkeit voraussichtlich andauern wird. Ab einer Berufsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten besteht dann ein Anspruch auf Leistung durch den Versicherer. 

Ausnahme: Krebs-Klausel

Im Regelfall muss also eine tatsächliche Berufsunfähigkeit nachgewiesen werden, um einen Anspruch auf Auszahlung der BU-Rente zu haben. Etwas anderes gilt dann, wenn eine sog. Krebs-Klausel im Vertrag enthalten ist. 

Eine Krebs-Klausel stellt sicher, dass bereits eine Krebsdiagnose ausreicht, um einen Anspruch auf Zahlung der Ihnen zustehenden Rente auszulösen. Es bedarf also keiner nachgewiesenen Berufsunfähigkeit mehr, sondern allein die ärztliche Diagnose genügt.

Eine solche vertragliche Zusicherung kostet meist einen Aufpreis, der nicht zu unterschätzen ist. Im Gegenzug kann sich der Betroffene dann aber vollkommen auf den Heilungsprozess konzentrieren. 

OK Leitfaden Berufsunfähigkeit

Lesen Sie hier wie Ihnen ein Fachanwalt für Versicherungsrecht vor, während und nach der Beantragung von Leistungen bei Ihrem privaten Berufsunfähigkeitsversicherer unterstützen kann und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten, damit Ihr Leistungsantrag nicht abgelehnt wird.

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Berufsunfähigkeit und Krebs - so kommen Sie zu Ihrem Recht

Idealerweise kommt es bei einer Krebserkrankung nicht zu Komplikationen, so dass Sie nach der Genesung wieder Ihrem Beruf nachgehen können. Die Versicherung stuft Sie in diesem Fall zunächst als berufsunfähig ein und zahlt die vereinbarte BU-Rente, bis Sie wieder gesund sind. 

Doch in einigen Fällen kann es vorkommen, dass die Versicherung die Leistung ohne weiteres verweigert. Das kann unterschiedliche Gründe haben. Wir zeigen Ihnen, wie Sie in einem solchen Fall vorgehen können: 

Die Versicherung stuft Sie nicht als berufsunfähig ein

Unter Umständen gibt die Versicherung an, dass Sie nicht berufsunfähig, sondern “nur” arbeitsunfähig sind. Damit eine Leistung erfolgt, muss diagnostiziert werden, dass Sie mindestens 50 % berufsunfähig sind und das für voraussichtlich mehr als 6 Monate. 
Versicherte können versuchen, durch Atteste und Gutachten diese Annahme zu widerlegen und eine Berufsunfähigkeit nachzuweisen. Unsere spezialisierte Kanzlei für Versicherungsrecht unterstützt Sie gerne dabei.

Fehler bei der Antragstellung oder den Nachweisen

Versicherungen verlangen in den meisten Fällen Nachweise über bestehende Krankheiten, Vorerkrankungen, den allgemeinen Gesundheitsstatus und das Berufsbild. Treten hierbei Fehler auf, kann das dazu führen, dass Versicherungen die Leistung verweigern.

Teilweise geschieht dies auch zurecht, in vielen Fällen verweigern Versicherungen die Leistung aber zu Unrecht. Wir prüfen für Sie, ob die Versicherungen hier vorschnell oder ohne rechtliche Grundlage gehandelt haben. Ihre Rechte als Versicherungsnehmer müssen in jedem Fall gewahrt werden - dafür setzen wir uns ein.

Die vorvertragliche Anzeigepflicht wurde verletzt

Wurden beim Ausfüllen des Antrags bestimmte Angaben verschwiegen oder sind diese unvollständig, kann dies eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht darstellen. Der Grund: Auf Grundlage dieser Angaben geht die Versicherung einen Vertrag mit Ihnen als Versicherungsnehmer ein. Entspricht die Vereinbarung nicht der Realität, können die Versicherungen unter Umständen die Leistung verweigern. 

Doch auch hier haben Versicherte bestimmte Rechte: Wer weder vorsätzlich noch grob fahrlässig diese Pflichten verletzt hat, kann trotzdem die Leistung verlangen. Viele Verträge legen fest, dass bei unverschuldetem Handeln die Leistungspflicht bestehen bleibt. Lesen Sie daher aufmerksam den Vertrag und versuchen Sie glaubhaft zu vermitteln, nicht schuldhaft gehandelt zu haben. Im Zweifel kann auch hier ein erfahrener Anwalt für Berufsunfähigkeit helfen. 

Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung

Mehr zum Thema Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung erfahren Sie in unserem Beitrag zum Thema.

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Ausschlussklauseln

Im Falle einer Verletzung der vorvertraglichen Antragspflicht haben Versicherungen unter Umständen das Recht, Ausschlussklauseln zu vereinbaren. Aber auch im Ursprungsvertrag können solche Klauseln vereinbart werden. Solche Klauseln schließen bestimmte Krankheitsbilder oder Gründe für die Berufsunfähigkeit aus. Häufig werden beispielsweise psychische Krankheiten als Leistungsgrund ausgeschlossen. Dann hat der Versicherer das Recht, die Leistung in einem solchen Fall zu verweigern. Es gilt also: Lesen Sie die Verträge aufmerksam. 

Keine Rückmeldung auf Rückfragen

Ungefähr 40 % der Leistungsverweigerungen fallen jedoch in die Verantwortung der Versicherten. Im Leistungsfall haben Versicherungen häufig Rückfragen und erwarten Nachweise und Belege. Es ist verständlich, dass Versicherte - insbesondere wenn sie krank sind - vielleicht nicht in der Lage sind, Belege für die Versicherung zu sammeln. Zudem ist der Prozess der Leistungsprüfung meist sehr komplex und undurchsichtig. Dies erschwert es den Versicherungsnehmern, die Nachfragen ordnungsgemäß zu beantworten. 

Nehmen Sie die Nachfragen daher immer ernst, um an Ihre Versicherungsrente zu gelangen. Denn dafür haben Sie viele Jahre eingezahlt. Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit für professionelle Unterstützung. Wir nehmen Ihnen nach Möglichkeit die Arbeit ab. 

Wie können wir als spezialisierte Anwälte für Berufsunfähigkeit helfen?

In vielen Fällen verweigern Versicherungen zu Unrecht die Leistung aus dem Versicherungsvertrag. Ob dies aus taktischen Gründen oder falschen Annahmen heraus geschieht, sei dahingestellt. Wichtig ist in einem solchen Fall, dass Sie als Betroffene an Ihr Recht kommen. 

Es wäre ärgerlich, wenn Sie nicht an das dringend benötigte Geld kommen, für das Sie jahrelang die BU-Versicherung gezahlt haben. Daher sollten Sie zunächst einmal bei der Versicherung nachfragen, weshalb die Leistung in Ihrem Fall verweigert wurde. Im zweiten Schritt kann dann zusammen mit Experten erörtert werden, ob die Leistung zu Unrecht abgelehnt wurde und wie weiter zu verfahren ist. 

Wir verstehen, dass viele Betroffene insbesondere während einer schwierigen Zeit keine Kraft haben, gegen die Versicherung vorzugehen. Denken Sie jedoch daran: Es handelt sich um viel Geld, auf das Sie möglicherweise angewiesen sind.

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Fazit

  1. Eine Krebsdiagnose ist die vierthäufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit
  2. Ein Anspruch auf Zahlung der BU-Rente besteht bei mindestens 50% berufsunfähigkeit für mindestens 6 Monate
  3. Eine Krebs-Klausel stellt sicher, dass bereits eine Krebsdiagnose ausreicht, um einen Anspruch auf Zahlung der Rente auszulösen. Es bedarf also keiner nachgewiesenen Berufsunfähigkeit mehr, sondern allein die ärztliche Diagnose genügt.
  4. Probleme bei der Leistungsauszahlung können auftreten, wenn die Versicherung den Grad der Berufsunfähigkeit bestreitet oder vorvertragliche Pflichten verletzt wurden.
  5. Ausschlussklauseln und fehlende Rückmeldungen auf Anfragen der Versicherung können ebenfalls Leistungsverweigerungen verursachen.
  6. Bei Problemen mit der Versicherung sollten Betroffene professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen, um ihre Rechte durchzusetzen

FAQ

Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung automatisch bei einer Krebsdiagnose?

Nein, in der Regel zahlt die Versicherung erst, wenn mindestens 50 % Berufsunfähigkeit für mindestens 6 Monate vorliegt. Eine Ausnahme bildet eine sog. Krebs-Klausel im Versicherungsvertrag.

Was bedeutet eine Krebs-Klausel im Versicherungsvertrag?

Eine Krebs-Klausel ermöglicht die Leistungsauszahlung bei Krebsdiagnose ohne nachgewiesene Berufsunfähigkeit. Hierbei genügt für die Leistungsauszahlung lediglich die ärztliche Diagnose. Eine Krebs-Klausel im Versicherungsvertrag erfordert jedoch oft einen Aufpreis.

Welche Probleme können bei der Leistungsauszahlung auftreten?

Die Versicherung kann den Grad der Berufsunfähigkeit bestreiten, vorvertragliche Pflichtenverletzungen beanstanden oder Ausschlussklauseln geltend machen.

Wie können Versicherte gegen die Leistungsverweigerung vorgehen?

Sie sollten sich zunächst bei der Versicherung nach den Gründen für die Ablehnung erkundigen und dann mit Experten prüfen, ob die Ablehnung zu Unrecht erfolgte.

Bildquellennachweis: © Thirdman von Pexels | Canva

Oliver Ostheim
Oliver Ostheim ist Fachanwalt für Versicherungsrecht mit tiefgründigem Fachwissen im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung. Analytisches Denkvermögen und Empathie sind seine Kernkompetenzen. Als BU-Spezialist kämpft er leidenschaftlich für die Existenz seiner Mandanten vor Gericht und erfreut sich der persönlichen Anerkennung von Fachkollegen. Mit Verbindlichkeit und Verständnis erklärt er auch juristischen Laien alle Prozessschritte und Handlungsoptionen, basierend auf seiner Mehrfach-Qualifikation und Expertise als Fachanwalt für BU-Versicherungen.
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