Berufsunfähigkeitsversicherung: Auszahlung nach Ablauf des Vertragsendes

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Insbesondere Versicherungsnehmer, die eine BU zwischen 1995 und 2005 abgeschlossen haben, sollten nun hellhörig werden: Es gibt eine neue Rechtslage zum Ablauf von Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Berufsunfähigkeitsversicherung Auszahlung nach Ablauf
Sie möchten Ihren BU-Vertrag prüfen lassen? Wenden Sie sich an unsere spezialisierte Kanzlei für Berufsunfähigkeit. Wir prüfen Ihren Vertrag und unterstützen Sie deutschlandweit dabei, gegen das unrechtmäßige Ende Ihres Vertrages vorzugehen. Kontaktieren Sie uns jederzeit unter  06151 - 599 7466 oder per E-Mail an: info@ok-rechtsanwaelte.de

Wir haben für unsere Mandanten in einem gerichtlichen Verfahren ein Gerichtsurteil erstritten, in dem der einfache Ablauf der BU nicht rechtens war. Die Versicherung musste daraufhin eine erhebliche Summe an ihre Versicherungsnehmer auszahlen. 

Nicht jeder Verbraucher schließt eine BU ab, die das Risiko einer Berufsunfähigkeit bis zum Renteneintrittsalter abdeckt. Gerade ältere Verträge laufen nur bis zum 60. oder 62. Lebensjahr.

Die Experten der Kanzlei Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB sind auf den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert und informieren in diesem Beitrag über die Risiken solcher Verträge und zeigen Ihnen, wie Sie sich wehren können. 

Inhalt:

  1. Was Sie über die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) wissen sollten
  2. Versicherungsdauer und Leistungsdauer: Worauf kommt es an?
  3. Gibt es nach Ablauf der BU Geld zurück?
  4. Rechtswidrige BU-Altverträge: Wann kann ich eine Auszahlung nach Ablauf verlangen?
  5. Wie kann ein auf Berufsunfähigkeit spezialisierter Anwalt helfen?
  6. Fazit
  7. FAQ

Was Sie über die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) wissen sollten

Eine BU gehört neben der Kranken- und Haftpflichtversicherung zu den essentiellen Versicherungen. Wir empfehlen jedem Arbeitnehmer, eine solche Versicherung - möglichst früh - abzuschließen, denn ungefähr jeder Vierte wird während seines Berufslebens einmal berufsunfähig. Umso wichtiger ist es, für diesen möglichen Fall rechtzeitig vorzusorgen. 

Eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherung liegt immer dann vor, wenn Sie

  • mindestens 50 % nicht mehr berufsfähig ist und
  • voraussichtlich für mindestens 6 Monate berufsunfähig bleiben werden

Wenn Sie also Ihren derzeitigen Beruf nicht mehr ausüben können, zahlt die BU-Versicherung. Das kann z. B. aufgrund von Krankheit oder eines Unfalls der Fall sein. 

Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt

Was tun, wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt wird? Hilfreiche Tipps und praktische Handlungshinweise finden Sie in einem eigenen Beitrag zu diesem Thema. 

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Versicherungsdauer und Leistungsdauer: Worauf kommt es an?

In Versicherungsverträgen ist häufig von Versicherungsdauer und Leistungsdauer die Rede. Auch wenn diese beiden Zeiträume in der Regel gleichlaufend sind, gibt es auch Tarife, in denen sie voneinander abweichen. 

Die Versicherungsdauer bestimmt den Zeitraum, in dem eine Berufsunfähigkeit eingetreten sein muss, damit der Versicherte einen Anspruch auf die BU-Rente hat. Nur wenn die Berufsunfähigkeit auch während dieser Zeit eintritt, wird auch durch die Versicherung gezahlt. Diese Dauer kann in der Regel auch nicht mehr nachträglich erhöht werden - eine Ausnahme gilt, wenn der Gesetzgeber das Renteneintrittsalter anhebt. 

Die Leistungsdauer bestimmt, bis zu welchem Zeitpunkt die BU-Rente maximal gezahlt wird. Sie bestimmt, wie lange ein Anspruch auf BU-Rente besteht, wenn der Versicherte während der Versicherungsdauer berufsunfähig wird. 

Wie bereits erwähnt, fallen diese beiden Zeiträume in den meisten Fällen zusammen und werden meist mit dem Alter des Versicherten angegeben (zum Beispiel 60, 62, 65 oder 67 Jahre). Während dieses Zeitraums ist der Versicherungsnehmer dann abgesichert und hat einen Anspruch auf Leistung. Anders gibt es jedoch auch Tarife, bei denen die Leistungsdauer länger ist als die Versicherungsdauer. 

Ein Beispiel: Die Versicherungsdauer ist bis zum 62. Lebensjahr vereinbart, die Leistungsdauer jedoch bis zum 67. Lebensjahr des Versicherten. In diesem Fall leistet die Versicherung nur dann, wenn die Berufsunfähigkeit bis zum 62. Lebensjahr eintritt. Die BU-Rente wird dann nicht nur bis zum Erreichen des 62. Lebensjahres ausgezahlt, sondern bis zum 67. Lebensjahr. Tritt nach dem 62. Lebensjahr allerdings ein Leistungsfall ein, greift die Versicherung nicht mehr. 

Wie lange sollte die Laufzeit meiner BU sein?

Auch wenn Tarife mit einer verkürzten Versicherungsdauer teilweise günstiger sein können, ist davon eher abzuraten. Wenn nach dem Ablauf der Versicherung ein Leistungsfall eintritt, sind Sie nicht mehr versichert und erhalten kein Geld bis zum Eintritt in die gesetzliche Rente. 

Ratsam ist die Laufzeit der BU bis zum gesetzlichen Rentenalter, momentan also das  67. Lebensjahr (für nach 1964 Geborene). Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die BU-Rente im Zweifel nahtlos in die gesetzliche Rente übergeht. 

Verlassen Sie sich nicht ausschließlich darauf, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt genug vorgesorgt haben werden und nicht mehr auf das Geld der BU-Rente angewiesen sind, in den meisten Fällen ist dieses Ideal nicht gegeben.

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Gibt es nach Ablauf der BU Geld zurück?

Bei der BU-Versicherung handelt es sich um eine Risikoabsicherung, nicht um eine Vorsorgeversicherung, die Beiträge nach Ablauf der Versicherung zurückzahlt. Die eingezahlten Beiträge werden viel mehr genutzt, um anderen Versicherten, bei denen tatsächlich eine Berufsunfähigkeit eintritt, eine BU-Rente auszuzahlen. Auch bei einer Kündigung der Versicherung erhalten Sie deshalb die gezahlten Beiträge nicht mehr zurück. 

Etwas anderes gilt bei Verträgen, die eine Beitragsrückgewähr enthalten. Diese Tarife sind jedoch selten und meist um ein Vielfaches teurer. Zudem wird auch hier nur ein Bruchteil der Beiträge zurückerstattet, weshalb sich diese Tarife in der Regel nicht lohnen. 

Rechtswidrige BU-Altverträge: Wann kann ich eine Auszahlung nach Ablauf verlangen?

Besonders Versicherungsnehmer, die zwischen 1995 und 2005 eine BU-Versicherung abgeschlossen haben, sind von einer Besonderheit betroffen: In diesem Zeitraum haben viele BU-Versicherungen Verträge mit einem konkreten Ablaufdatum abgeschlossen, die in einem BGH-Urteil als rechtswidrig eingestuft wurden (BGH, 20.01.2016 - IV ZR 401/14).

Die Versicherungen müssen in diesen Fällen über das Vertragsende hinaus die BU-Rente auszahlen. Voraussetzung ist, dass in der versicherten Zeit und auch über das Vertragsende hinaus eine Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers besteht.

Unsere Kanzlei hat für betroffene Mandanten in einem gerichtlichen Verfahren ein Urteil erstritten, bei dem gerichtlich festgestellt wurde, dass das Ablaufdatum keinen Bestand hat. Konkret bedeutet das, dass die Verträge trotz Ablaufdatum nach neuester Rechtsprechung hätten weiterlaufen können bzw. eine Verlängerung möglich gewesen wäre, auch wenn die Vertragsbedingungen dies ausschließen. 

Kurz: Die vertraglichen Inhalte in vielen BU-Altverträgen sind rechtswidrig und können trotz Ablauf einen Leistungsanspruch durch die Versicherung begründen. Unser Mandant konnte basierend auf der aktuellen Rechtsprechung die Auszahlung einer BU-Rente in Höhe von 250.000 Euro erfolgreich erstreiten.

Gerne unterstützen und beraten wir auch Sie bei Ihren rechtlichen Fragen und Anliegen zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Wir sind eine erfahrene und spezialisierte Kanzlei in diesem Bereich und finden gerne eine Lösung für Ihren individuellen Fall. Kontaktieren Sie uns jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch. 

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Wie kann ein auf Berufsunfähigkeit spezialisierter Anwalt helfen?

Viele Betroffene erhalten erfahrungsgemäß vor dem vermeintlichen Ablauf des Versicherungsvertrags ein Schreiben, das die baldige Beendigung der BU aufgrund des Vertragsendes ankündigt. Aufgrund der eindeutig erscheinenden Vertragsbedingungen haben viele Betroffene dies bislang nur zur Kenntnis genommen und ohne weiteres akzeptiert, in der Annahme, es gäbe keine andere Lösung. 

Dies führte jedoch in vielen Fällen dazu, dass sie eine neue Versicherung abschließen mussten - zu deutlich schlechteren Konditionen. Im schlimmsten Fall ist ein erneuter Abschluss einer BU sogar verweigert worden, wenn die erneute Risikoprüfung aufgrund gestiegenen Alters zu schlecht ausfiel. 

Die neue Rechtsprechung zeigt nun jedoch, dass Betroffene den Ablauf nicht einfach hinnehmen müssen. Das Ablaufdatum der BU-Versicherung war unrechtmäßig - und so steht den (ehemals) Versicherten unter Umständen ein Anspruch auf Leistung durch die Versicherung zu, auch wenn der Vertrag bereits ausgelaufen ist. 

Unsere Kanzlei konnte bereits diesen Fall für sich entscheiden und gegen die Versicherung gewinnen. Sollten Sie betroffen sein, wenden Sie sich daher jederzeit gerne an unsere spezialisierten Anwälte für Berufsunfähigkeitsversicherung. Gemeinsam setzen wir Ihre Rechte erfolgreich durch! 

Fazit

  • Die BU zählt zu den wichtigsten Versicherungen, die jeder Berufstätige möglichst früh abschließen sollte. Die Laufzeit sollte dabei im Idealfall bis zum Renteneintrittsalter reichen. Nur dann sind Sie ausreichend abgesichert und überlassen nichts dem Zufall. 
  • In einigen Fällen sind die Ablaufdaten von bestimmten Verträgen jedoch rechtswidrig und es ist eine Verlängerung möglich - auch wenn der Vertrag etwas anderes behauptet. Dies betrifft insbesondere Altverträge, die zwischen 1995 und 2005 abgeschlossen wurden.
  • Die neueste Rechtsprechung hat betroffenen Versicherten im Versicherungsfall dennoch die Leistung aus dem Altvertrag zugesprochen und klargestellt, dass das Vertragsende unrechtmäßig war. Unser Mandant hat hieraus noch eine BU-Rente von 350.000 Euro erhalten. Betroffene haben daher die Möglichkeit, sich dank neuer Rechtsprechung gegen solche Verträge zur Wehr zu setzen. 

FAQ

Was sind Versicherungsdauer und Leistungsdauer bei einer BU-Versicherung?

Die Versicherungsdauer bestimmt den Zeitraum, in dem eine Berufsunfähigkeit eingetreten sein muss, damit der Versicherte einen Anspruch auf die BU-Rente hat. Die Leistungsdauer bestimmt, bis zu welchem Zeitpunkt die BU-Rente maximal gezahlt wird.

Wie lange sollte die Laufzeit meiner BU-Versicherung sein?

Ratsam ist die Laufzeit der BU bis zum gesetzlichen Rentenalter, momentan also das 67. Lebensjahr (für nach 1964 Geborene). Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die BU-Rente im Zweifel nahtlos in die gesetzliche Rente übergeht. 

Bekomme ich nach Ablauf meiner BU-Versicherung Geld zurück?

Normalerweise werden bei einer BU-Versicherung keine Beiträge nach Ablauf zurückgezahlt. Es sei denn, der Vertrag enthält eine Beitragsrückgewähr, was jedoch selten ist und meist um ein Vielfaches teurer.  Zudem wird hier auch nur ein Bruchteil der Beiträge zurückerstattet, weshalb sich diese Tarife in der Regel nicht lohnen. 

Was sollte ich über rechtswidrige BU-Altverträge wissen?

Insbesondere Verträge, die zwischen 1995 und 2005 mit einem konkreten Ablaufdatum abgeschlossen wurden, können rechtswidrig sein. Konkret bedeutet das, dass die Verträge trotz Ablaufdatum nach neuester Rechtsprechung hätten weiterlaufen können bzw. eine Verlängerung möglich gewesen wäre, auch wenn die Vertragsbedingungen dies ausschließen. 
Es lohnt sich daher, BU-Altverträge rechtlich prüfen zu lassen.

Bildquellennachweis: © Robert Kneschke | Canva

Oliver Ostheim
Oliver Ostheim ist Fachanwalt für Versicherungsrecht mit tiefgründigem Fachwissen im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung. Analytisches Denkvermögen und Empathie sind seine Kernkompetenzen. Als BU-Spezialist kämpft er leidenschaftlich für die Existenz seiner Mandanten vor Gericht und erfreut sich der persönlichen Anerkennung von Fachkollegen. Mit Verbindlichkeit und Verständnis erklärt er auch juristischen Laien alle Prozessschritte und Handlungsoptionen, basierend auf seiner Mehrfach-Qualifikation und Expertise als Fachanwalt für BU-Versicherungen.
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