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Long COVID Berufsunfähigkeit

Die gesundheitlichen Folgen von Long COVID können zu einer Berufsunfähigkeit führen. Dabei ist nicht die Diagnose von Long COVID oder Post COVID nötig, sondern für die Berufsunfähigkeit kommt es auf die Auswirkungen der Erkrankung auf die berufliche Tätigkeit an. Doch wann ist man überhaupt berufsunfähig?

Long Covid Berufsunfähigkeit
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Die Experten der Kanzlei OK Rechtsanwälte Ostheim & Klaus sind auf den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert und informieren in diesem Beitrag "Long Covid Berufsunfähigkeit" über die Berufsunfähigkeit bei den Folgen einem Post- oder Long-COVID-Syndroms.

Inhalt:

  1. Wann ist man zu 50% berufsunfähig?
  2. Wie lange krank bis zur Berufsunfähigkeit?
  3. Wer entscheidet über eine Berufsunfähigkeit?
  4. Was bedeutet die Long COVID Berufsunfähigkeit für Arbeitnehmer?
  5. Was bedeutet eigentlich Post-COVID und Long-COVID?
  6. Ist man mit Long COVID berufsunfähig?

Wann ist man zu 50% berufsunfähig?

Hat man eine private Berufsunfähigkeitsversicherung – kurz BU-Versicherung – abgeschlossen, zahlt diese für den Fall, dass man durch eine Krankheit, eine Erkrankung, die Folgen eines Unfalls oder einen Kräfteverfall nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben.
Dabei ist nachzuweisen, dass die gesundheitlichen Folgen die Fähigkeit, den jeweiligen Beruf auszuüben, um mehr als 50% einschränken. Hat man vor dem Auftreten des Post- oder Long-COVID-Syndroms z.B. 8 Stunden am Tag gearbeitet und kann nun lediglich noch 4 Stunden oder weniger pro Tag in seinem Beruf arbeiten, liegt eine Long Covid Berufsunfähigkeit vor.

Wie lange krank bis zur Berufsunfähigkeit?

Ist man aufgrund der gesundheitlichen Beschwerden eines Long-COVID-Syndroms nicht in der Lage, arbeiten zu gehen, sollte man sich als allererstes an seinen Hausarzt wenden. Dieser wird zuerst einmal eine Krankschreibung vornehmen und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (umgangssprachlich auch "Gelber Schein" genannt) ausstellen. Dies ist aber für die Berufsunfähigkeit nicht relevant.

Zwischen der Arbeitsunfähigkeit und der Berufsunfähigkeit bestehen nämlich Unterschiede. Die Arbeitsunfähigkeit ist akut und meist nicht von Dauer. Es besteht also die Chancen einer baldigen Besserung. Bei der Berufsunfähigkeit besteht meist vorher eine längere Phase, in der man bereits nicht mehr arbeitsfähig war und voraussichtlich auf Dauer auch nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Dies bedeutet nicht, dass eine Heilung ausgeschlossen sein muss.

Bei der Frage, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt, ist also die voraussichtliche Dauerhaftigkeit der gesundheitlichen Folgen ausschlaggebend, die dazu führen, dass man seinen Beruf ab einer voraussichtlichen Dauer von mindestens 6 Monaten nicht mehr ausüben kann.

Wer entscheidet über eine Berufsunfähigkeit?

Die Entscheidung über die Berufsunfähigkeit bzw. den Leistungsfall der BU-Versicherung trifft letztlich die Versicherung. Der behandelnde Arzt, egal, ob Hausarzt oder Facharzt, stellt hierzu ein Attest aus, welches bescheinigt, dass die Folgen bzw. die Symptome des Long-COVID-Syndroms zu einer Einschränkung der Berufsfähigkeit führen.

Dann stellt man bei der Versicherungsgesellschaft einen Antrag auf BU-Rente. Die meisten Versicherer halten hierfür spezielle Antragsformulare bereit, die man ausfüllen muss. Zusammen mit dem Attest des behandelnden Arztes und weiteren geforderten Unterlagen schickt man den Antrag an die Versicherung.

Die Versicherung prüft nun, ob die vorvertraglichen Anzeigepflichten eingehalten oder verletzt worden sind, und ob die Berufsunfähigkeit aufgrund der gesundheitlichen Beschwerden vorliegt. Dazu kann die Versicherung weitere Unterlagen von behandelnden Ärzten, Kliniken oder der Krankenversicherung anfordern. Es kann auch möglich sein, dass die Versicherung den Versicherungsnehmer zu einem medizinischen Gutachter schickt, der bezüglich der Berufsunfähigkeit ein Gutachten erstellt.
Mehr zum Thema Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichten, lesen Sie in unserem folgenden Beitrag (Verlinkung zum Beitrag).

Was bedeutet die Long COVID Berufsunfähigkeit für Arbeitnehmer?

Ist man infolge einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 erkrankt und kann als Arbeitnehmer nicht arbeiten, erhält man 6 Wochen Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz – kurz EntgFG. Heilt die Infektion nicht vollständig aus oder ist man noch weiterhin nicht arbeitsfähig, kann man bis zu 78 Wochen Krankengeld von der Krankenkasse erhalten. Dies ist allerdings geringer als das Gehalt oder der Lohn des Arbeitgebers.

Selbst wenn man mit einem Post- oder Long-COVID-Syndrom krankgeschrieben bzw. arbeitsunfähig ist, kann der Arbeitgeber unter Einhaltung bestimmter Voraussetzung auch das Arbeitsverhältnis mittels krankheitsbedingter Kündigung beenden. Weder die AU-Bescheinigung noch die Erkrankung an sich schützen vor einer Kündigung.

Leidet man nach einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 an einem Post- oder Long-COVID-Syndrom und kann seinen Beruf nicht mehr ausüben, ist es deshalb wichtig die BU-Versicherung mit den vereinbarten Leistungen, wenn man eine solche Versicherung abgeschlossen hat, auch in Anspruch zu nehmen.

Sollte die Versicherung die BU-Rente ablehnen, ist es ratsam, gegen die Ablehnung vorzugehen. Gerade die finanziellen Einbußen, infolge des nicht mehr gezahlten Lohns oder Gehalts, können neben den gesundheitlichen Einschränkungen zu einer großen Belastung führen.

Was bedeutet eigentlich Post-COVID und Long-COVID?

Wenn eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 nicht ohne gesundheitliche Folgen oder Einschränkungen ausheilt, bezeichnet man die gesundheitlichen Folgen mittlerweile medizinisch als Post- oder Long-COVID-Syndrom. Hat nach noch mehr als 4 Wochen nach der Ansteckung mit dem Corona-Virus körperliche oder psychische Beschwerden, bezeichnet man dies als Long-COVID. Dabei können sich die Beschwerden auch noch nach einiger Zeit verschlechtern oder neue Symptome hinzutreten.

Bestehen die Symptome noch drei Monate nach der Ansteckung, spricht man von einem Post-COVID-Syndrom. Auch hier können sich die Beschwerden verschlimmern oder neue Symptome, die sonst nicht erklärt werden können, hinzutreten.

Typische Beschwerden bei einem Post- oder Long-COVID-Syndrom können z.B. sein:

  • Fatigue: Müdigkeit, Erschöpfung und eingeschränkte Belastbarkeit
  • "brain fog": Störung des Gedächtnisses und der Konzentrationsfähigkeit, Kopfschmerzen, Sprachstörungen
  • Störung von Geschmack und Geruch
  • Fieber
  • Muskelschmerzen und Muskelschwäche
  • Gliederschmerzen
  • Husten und Kurzatmigkeit
  • Brustschmerzen
  • psychische Beschwerden, z.B. depressive Verstimmung und Angstsymptome

Ist man mit Long COVID berufsunfähig?

Das Auftreten von Post- oder Long-COVID-Syndrom ist ein noch wenig erforschtes Gebiet, so dass über Heilungschancen oder langfristige Auswirkungen keine verlässlichen Aussagen treffen lassen. Die kurz- und langfristigen Folgen der Corona-Infektion können aber durch ihre Symptome wie Fatigue, der Störung von Gedächtnis und Konzentrationsfähigkeit sowie den psychischen Beschwerden dazu führen, dass die Ausübung des Berufs unmöglich wird.

Häufig berichten Betroffene, dass schon geringe körperliche Belastungen zu einer erhöhten Erschöpfung führt. An die Ausübung eines Berufes ist damit kaum zu denken.

Post- oder Long-COVID-Syndrome können zur Berufsunfähigkeit führen

Bei der Feststellung, ob Betroffene ihren Beruf weiterhin ausüben können oder nicht, sind die Auswirkungen und körperlichen wie psychischen Beschwerden entscheidend. Denn nicht die Diagnose eines Post- oder Long-COVID-Syndroms führt zur Berufsunfähigkeit. Nur die individuelle Symptomatik und Einschränkung der Ausübung des Berufs und der ausgeübte Beruf an sich sind für die Annahme einer Long Covid Berufsunfähigkeit ausschlaggebend.

Somit kann das Post- oder Long-COVID-Syndrom zu einer Berufsunfähigkeit und damit zur Auszahlung der BU-Rente führen.

Bildquellennachweis: © Zerbor | PantherMedia

Oliver Ostheim
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