Als Rechtsanwälte vertreten wir unsere Mandanten in allen Angelegenheiten rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung. Wir unterstützen Versicherte im Vorfeld und bei der Antragstellung einer BU-Rente und können durch unsere Vertretung typische und vermeidbare Probleme beachten, die sonst zu einer Ablehnung der BU-Rente führen können.
Durch die Vermeidung typischer Fehler, die Auswahl und Beratung von medizinischen Unterlagen zum Nachweis der Berufsunfähigkeit und die Übernahme der Korrespondenz mit der Versicherung sorgen wir für eine reibungslose und in der Regel schnelle Bearbeitung des BU-Rentenantrags.
Wenn die BU-Versicherung sich weigert, die BU-Rente zu gewähren, gehen wir außergerichtlich gegen die BU-Versicherung vor. Wir leiten rechtliche Schritte gegen die BU-Versicherung ein, wenn diese sich weiterhin weigert, die dem Versicherten zustehende BU-Rente zu leisten. Die Chancen, eine BU-Rente außergerichtlich oder gerichtlich durchzusetzen, sind in der Regel sehr gut und führen in vielen Fällen zum Erfolg.
Die Experten der Kanzlei Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB sind auf den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert und informieren in diesem Beitrag darüber, unter welchen Voraussetzungen eine BU-Rente beantragt werden kann, wie ein Antrag zu stellen ist, warum eine anwaltliche Unterstützung bereits bei der Beantragung der BU-Rente sinnvoll ist und welche typischen Fehler durch eine solche Unterstützung vermieden werden können.
Übersicht:
- Wann bekommt man von der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Rente?
- Wie stelle ich einen Antrag auf Berufsunfähigkeit?
- Welcher Arzt attestiert Berufsunfähigkeit?
- Wie schwer ist es, eine Berufsunfähigkeitsrente zu bekommen?
- Wer hilft mir bei Berufsunfähigkeit?
- Fazit
- FAQ
Wann bekommt man von der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Rente?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine private und keine gesetzliche Versicherung, wie etwa die gesetzliche Kranken- oder Rentenversicherung. Mit der BU-Versicherung können sich Erwerbstätige gegen den Verlust der Fähigkeit, den eigenen Beruf auszuüben, und den damit drohenden Verlust der wirtschaftlichen Existenz absichern. Die BU-Rente kann im Falle einer Berufsunfähigkeit dazu beitragen, den eigenen gewohnten Lebensstandard zu erhalten.
Erste Voraussetzung: BU-Versicherung abgeschlossen
Um eine BU-Rente zu erhalten, muss man vor Eintritt der Berufsunfähigkeit eine BU-Versicherung abgeschlossen haben. Eine staatliche bzw. gesetzliche Absicherung gegen die Berufsunfähigkeit gibt es seit 2001 nicht mehr, so dass zur Absicherung dieses Risikos eine private BU-Versicherung eigenständig abgeschlossen werden muss.
Erste Voraussetzung für den Bezug der BU-Rente ist also der Abschluss bzw. das Bestehen einer entsprechenden BU-Versicherung.
Zweite Voraussetzung: kein Leistungsausschluss
Vor Abschluss einer BU-Versicherung muss ein vom Versicherer zur Verfügung gestellter Fragebogen mit Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Die Antworten, die vom Versicherer zu diesem Zeitpunkt meist nicht nachgeprüft werden, dienen der Einschätzung des individuellen Berufsunfähigkeits-Risikos. Aufgrund dieses individuellen Risikos entscheidet die Versicherung, ob sie die BU-Versicherung überhaupt eingeht.
Mehr zu den Gesundheitsfragen lesen Sie in diesem Beitrag.
Dabei kann die Versicherung auch bestimmte Krankheiten, die z.B. schon vor oder während des Abschlusses der Versicherung bestanden haben, von der Leistung der BU-Rente ausschließen. Wird man dann aufgrund dieser ausgeschlossenen Krankheit oder Erkrankung berufsunfähig, muss die Versicherung nicht leisten.
Die zweite Voraussetzung für den Bezug einer BU-Rente ist also das Vorliegen einer Krankheit oder eines Leidens, das nicht von der Leistung der BU-Versicherung ausgeschlossen ist.
Dritte Voraussetzung: Berufsunfähigkeit
Wer aus gesundheitlichen Gründen seinen zuletzt ausgeübten Beruf ganz oder teilweise nicht mehr ausüben kann, ist berufsunfähig. Gesundheitliche Gründe können z. B. Krankheit, Erkrankung, Körperverletzung oder ein mehr als altersentsprechender Kräfteverfall sein.
Auch die Folgen von Berufskrankheiten, Arbeitsunfällen, Wegeunfällen oder anderen privaten Unfällen können dazu führen, dass man seinen Beruf nicht mehr so ausüben kann, wie man es ohne die gesundheitlichen Einschränkungen tun könnte. Diese Definition findet sich in § 172 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz – kurz VVG.
Nach dieser Definition ist zu vergleichen, wie man seine berufliche Tätigkeit ohne gesundheitliche Einschränkung ausgeübt hat und wie man sie mit der gesundheitlichen Einschränkung noch ausüben kann. Kann man z.B. statt sonst 8 Stunden nun nur noch 6 Stunden arbeiten, wäre man bei diesem Vergleich zu 25 % berufsunfähig; kann man nur noch 4 Stunden arbeiten, wäre man zu 50 % berufsunfähig, was in den meisten BU-Versicherungstarifen bereits ausreicht, um eine BU-Rente erhalten zu können.
Die BU-Versicherer haben aus der gesetzlichen Definition der Berufsunfähigkeit nach § 172 Abs. 2 VVG zwei Prüfkriterien für den Anspruch auf BU-Rente entwickelt, um die Prüfung der BU-Rente weiter zu präzisieren:
- Es muss eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50% vorliegen,
- und diese Berufsunfähigkeit muss voraussichtlich mindestens 6 Monate anhalten.
Sind diese drei Voraussetzungen erfüllt, kann eine BU-Rente beantragt bzw. das weitere Verfahren zur Erlangung einer BU-Rente von der Versicherung eingeleitet werden.
Lesen Sie hier wie Ihnen ein Fachanwalt für Versicherungsrecht vor, während und nach der Beantragung von Leistungen bei Ihrem privaten Berufsunfähigkeitsversicherer unterstützen kann und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten, damit Ihr Leistungsantrag nicht abgelehnt wird.
Wie stelle ich einen Antrag auf Berufsunfähigkeit?
Um die BU-Rente zu erhalten, müssen Versicherte ihre Berufsunfähigkeit der BU-Versicherung melden. In den meisten Fällen reicht hierfür zwar eine einfache schriftliche Meldung aus. Im weiteren Antragsverfahren muss dann aber neben dem Antrag auf die BU-Rente auch ein umfangreicher Fragebogen ausgefüllt werden, der von der Versicherung zur Verfügung gestellt wird.
Probleme bei Fragebogen kann zur Ablehnung der Versicherung führen
Dieser von der Versicherung bereitgestellte Fragebogen enthält Fragen zum aktuellen Gesundheitszustand, aber auch zum Gesundheitszustand vor Eintritt der Berufsunfähigkeit. Für medizinische Laien ist das Ausfüllen eines solchen Fragebogens nicht einfach. Doch gerade hier können Fehler dazu führen, dass die Versicherung die Rente ablehnt.
Versicherte sollten sich daher an einen kompetenten Ansprechpartner wenden, der mit der Materie der Berufsunfähigkeit vertraut ist, über die notwendigen versicherungsrechtlichen Kenntnisse verfügt und auch bei der medizinischen Beurteilung der Berufsunfähigkeit beste Kompetenz aufweist.
Verstoß gegen vorvertragliche Anzeigepflichten
Mit diesen Fragebögen will der Versicherer vor allem prüfen, ob der Versicherte seiner vorvertraglichen Anzeigepflicht über Krankheiten und den Gesundheitszustand vor und bei Abschluss der BU-Versicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Stellt der Versicherer bei dieser Prüfung Fehler oder Unrichtigkeiten fest, wird er die BU-Rente bereits aus diesem Grund ablehnen. Auch wenn die Versicherung die BU-Versicherung aus diesem Grund ablehnt, kann die Vertretung durch unsere auf die Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisierte Kanzlei dazu führen, dass die Versicherung ihre Entscheidung revidiert und der Versicherte seine BU-Rente zugesprochen bekommt.
Mehr zum Thema vorvertragliche Anzeigepflichten lesen Sie in diesem Beitrag.
Auswahl medizinischer Unterlagen
Zum Nachweis der Berufsunfähigkeit sind dem Antrag auf BU-Rente ärztliche Unterlagen beizufügen. Entscheidend ist, dass diese Unterlagen die Berufsunfähigkeit aussagekräftig bestätigen und auch die Einschränkungen der beruflichen Tätigkeit eindeutig belegen können.
Für medizinische Laien ist es oft nicht einfach, diese Auswahl zu treffen. Ob vorhandene Arztbriefe, Atteste oder sonstige medizinische Unterlagen geeignet sind, um sie der BU-Versicherung vorzulegen, können wir aufgrund unserer Erfahrungen mit BU-Versicherungen beurteilen.
Mehr zum Thema, wer über die Berufsunfähigkeit entscheidet, lesen Sie in diesem Beitrag.
Welcher Arzt attestiert Berufsunfähigkeit?
Der eigene Hausarzt oder die behandelnden Fachärzte sind die ersten Ansprechpartner für die Bescheinigung bzw. Feststellung der Berufsunfähigkeit. Diese können medizinische Feststellungen treffen, inwieweit die gesundheitliche Beeinträchtigung zu Einschränkungen im Beruf und im beruflichen Alltag führt. Dazu sollten den Ärzten die typischen beruflichen Tätigkeiten geschildert werden.
Die Feststellung der Berufsunfähigkeit kann jeder Arzt, egal ob Hausarzt oder Facharzt, treffen und für die Versicherung attestieren. Wichtig ist, dass die Feststellung fundiert und aussagekräftig ist. In der Regel wird bei einem Antrag auf BU-Rente ein medizinischer Gutachter die Berufsunfähigkeit für die Versicherung erneut prüfen.
Wie schwer ist es, eine Berufsunfähigkeitsrente zu bekommen?
Wie schwierig oder einfach es ist, die BU-Rente bei Berufsunfähigkeit zu erhalten, hängt vom Einzelfall und von der Versicherung ab. Da das gesamte Antragsverfahren bis zur Bewilligung der Rente mit vielen Fallstricken versehen ist, die für die Versicherten oft nur schwer oder gar nicht zu erkennen sind, birgt die Beantragung der BU-Rente ohne kompetente Unterstützung immer das Risiko einer Ablehnung durch die Versicherung.
Ablehnung wegen fehlender Antwort der Versicherten
Dies zeigt sich bereits daran, dass sehr häufig eine Ablehnung der BU-Versicherung durch den Versicherer erfolgt, weil Rückfragen des Versicherers vom Versicherten nicht beantwortet werden. Dies ist mit rund 38 Prozent der häufigste Grund für die Ablehnung einer BU-Rente.
Wenn Sie sich jedoch frühzeitig an einen kompetenten Ansprechpartner und Experten für die BU-Versicherung wenden, übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung und können so solche vermeidbaren Ablehnungen verhindern.
Ablehnung wegen nicht erreichtem Berufsunfähigkeitsgrad
Daneben versuchen die Versicherer auch, die BU-Rente abzulehnen, weil der erforderliche Berufsunfähigkeitsgrad nicht erreicht wird. In den meisten Fällen sind die BU-Versicherer bereits bei einem Berufsunfähigkeitsgrad von 50% zur Zahlung einer BU-Rente verpflichtet. Mit rund 35 Prozent ist dies der zweithäufigste Ablehnungsgrund.
In diesem Fall ist es ratsam, sich gegen die Versicherung und deren Gutachter zur Wehr zu setzen, da der Grad der BU häufig zu Gunsten der Versicherung zu niedrig angesetzt wird.
Professionelle Hilfe bei Ablehnung der BU-Rente
Doch auch wenn die BU-Versicherung die BU-Rente ablehnt, muss und sollte man sich als Versicherter mit einer solchen Ablehnung nicht abfinden. In einer Vielzahl von bereits abgelehnten BU-Renten konnten wir durch unsere außergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeit eine Bewilligung der BU-Rente erreichen.
Da es im Bereich der Berufsunfähigkeit immer um Ihre wirtschaftliche Existenz und den Erhalt Ihres Lebensstandards geht, sollten Sie sich als Versicherter bei Ablehnung der BU-Rente an die Experten der Kanzlei Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB wenden. Die Chancen, gegen die Versicherung vorzugehen, sind in der Regel sehr gut.
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Wer hilft mir bei Berufsunfähigkeit?
Bei der Beantragung und Durchsetzung einer BU-Rente ist ein starker und erfahrener Partner an der Seite des Versicherten oft notwendig und in jedem Fall sinnvoll. Durch unser juristisches, versicherungsrechtliches und medizinisches Know-How und unsere langjährige Erfahrung können wir Versicherte optimal betreuen und in vielen Fällen die Bewilligung der BU-Rente erreichen.
Als starker Partner verhelfen wir Versicherten durch unsere Beratung und Betreuung zu ihrem Recht und sichern ihre finanzielle Existenz durch die ihnen zustehenden BU-Leistungen ihrer Versicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit.
Die Experten der Kanzlei Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB begleiten Versicherte auf dem Weg zur BU-Rente. Wir vertreten unsere Mandanten kompetent und umfassend von der Antragstellung über die außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzung mit den Versicherungen bis hin zur Überprüfung der Versicherungsleistungen.
Fazit
- Vertretung und Beratung: Die Kanzlei Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus unterstützt Versicherte bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) und vermeidet typische Fehler, die zu einer Ablehnung führen können. Darüber hinaus übernehmen wir Ihre Vertretung in allen Stadien eines möglichen Widerspruchs gegen die Ablehnung einer BU-Rente.
- Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung: Wenn die BU-Versicherung die BU-Rente ablehnt, vertritt die Kanzlei die Interessen der Versicherten außergerichtlich und notfalls auch gerichtlich.
- Voraussetzungen für die BU-Rente: Entscheidend ist der Abschluss einer privaten BU-Versicherung vor Eintritt der Berufsunfähigkeit sowie das Vorliegen einer nicht ausgeschlossenen Krankheit oder eines nicht ausgeschlossenen Leidens.
- Antragsverfahren: Das korrekte Ausfüllen des Fragebogens und die Auswahl geeigneter medizinischer Unterlagen sind für die Beantragung der BU-Rente unerlässlich.
- Feststellung der Berufsunfähigkeit: Ärzte spielen eine wichtige Rolle bei der Feststellung der Berufsunfähigkeit, indem sie medizinische Feststellungen treffen und diese dem Versicherer bescheinigen.
- Risiken und Ablehnungsgründe: Die Beantragung einer BU-Rente birgt Risiken wie die fehlende Beantwortung von Rückfragen der Versicherung durch den Versicherten oder das Nichterreichen des erforderlichen Berufsunfähigkeitsgrades, was zu einer Ablehnung führen kann. Auch die Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten kann zur Ablehnung der BU-Versicherung führen.
- Professionelle Hilfe: Bei Ablehnung der BU-Rente ist die Unterstützung durch erfahrene Rechtsanwälte entscheidend, um die Interessen der Versicherten durchzusetzen und ihre finanzielle Existenz zu sichern.
FAQ
Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und warum ist sie so wichtig?
Die BU-Versicherung ist eine private Absicherung gegen den Verlust der Fähigkeit, den eigenen Beruf auszuüben, und die damit verbundenen finanziellen Einbußen. Sie sichert den gewohnten Lebensstandard im Falle einer Berufsunfähigkeit.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine BU-Rente zu erhalten?
Die wichtigsten Voraussetzungen sind der Abschluss einer privaten BU-Versicherung vor Eintritt der Berufsunfähigkeit, das Vorliegen einer nicht ausgeschlossenen Krankheit oder eines nicht ausgeschlossenen Leidens sowie das Erreichen des erforderlichen Grades der Berufsunfähigkeit (in der Regel mindestens 50 %).
Wie beantrage ich eine Berufsunfähigkeitsrente?
Versicherte müssen ihre Berufsunfähigkeit dem BU-Versicherer melden und einen Antrag auf BU-Rente stellen. Dazu gehören das Ausfüllen eines Fragebogens und die Auswahl geeigneter medizinischer Unterlagen zur Feststellung der Berufsunfähigkeit.
Welche Rolle spielen Ärzte bei der Feststellung der Berufsunfähigkeit?
Ärzte, insbesondere der Hausarzt oder Fachärzte, können die Berufsunfähigkeit bescheinigen und medizinische Feststellungen treffen, die von der Versicherung akzeptiert werden müssen.
Warum ist juristische Unterstützung bei der Beantragung einer BU-Rente wichtig?
Die rechtliche Unterstützung durch spezialisierte Rechtsanwälte minimiert das Risiko einer Ablehnung aufgrund von Formfehlern oder unzureichender Nachweise der Berufsunfähigkeit. Wir setzen uns für Ihre Interessen ein und übernehmen im Falle einer Ablehnung die Durchsetzung Ihrer BU-Rente.
Welche Risiken bestehen bei der Beantragung einer BU-Rente?
Risiken bestehen unter anderem darin, dass Rückfragen des Versicherers nicht beantwortet werden oder der erforderliche Grad der Berufsunfähigkeit nicht nachgewiesen wird. Dies führt häufig zu Ablehnungen der BU-Rente.
Was sind die Erfolgsaussichten bei rechtlichen Schritten gegen die Ablehnung der BU-Rente durch die Versicherung?
Mit professioneller rechtlicher Unterstützung sind die Erfolgsaussichten in vielen Fällen hoch, da wir Ihre Interessen als Versicherte effektiv vertreten und damit häufig eine Bewilligung der BU-Rente erreichen können.
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