Betroffene bleiben selten allein. In Deutschland leidet jeder 50. an einer Herz-Kreislauf-Erkrankung. Viele können daher ihren Beruf nicht mehr ausüben. Umgekehrt beruhen 10% aller Berufsunfähigkeiten auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Gemeint sind vielfältige Krankheiten des Herzens und der Blutgefäße: von Bluthochdruck, Arteriosklerose und Herzrhythmusstörungen über Herzschwäche bis hin zum Herzinfarkt.
Bei jedem dritten Erwachsenen ist er dauerhaft erhöht; bis hin zu Schäden an Herz, Gehirn und Nieren. Auch bei bekannter Diagnose lässt sich ein BU-Vertrag meist erfolgreich abschließen (wenn auch mit z.B. 25 % Risikozuschlag); und auch ein späterer Rentenantrag erscheint aussichtsreich.
Hält Ihr BU-Versicherer doch einmal dagegen, deutet das umso mehr auf eine verwickelte Ausgangslage, etwa aufgrund von unvollständigen Vertragsangaben oder Arztgutachten. Als Fachanwälte schauen wir auf die Feinheiten Ihres Falles. So gilt es gerade bei Herz/Kreislauf die langfristige ärztliche Prognose ins Feld zu führen; an den vertraglichen Einzelheiten zu reflektieren; und daraus eine BU-Rentenberechtigung schlüssig herzuleiten.
Auslöser ist meist Gefäßverkalkung (Arteriosklerose) nebst Engstellen in den Herzkranz-Blutgefäßen. Das verschlechtert den Blutfluss und die Sauerstoff-Versorgung des Herzmuskels. Und erschwert die Berufstätigkeit; etwa durch körperliche Formschwankungen und mentalen Leistungsdruck.
Nach einem Klinik- und/oder Reha-Aufenthalt ohne anhaltende Genesung kommt eine Berufsunfähigkeit infrage. Wir helfen Ihre BU zu argumentieren, Ihre Verrentung zu beantragen und Sie ggf. gerichtlich zu begleiten.
Vollends verstopfte Herzkranzgefäße führen zum extremen Sauerstoff-Mangel des Herzmuskels nebst Myokardinfarkt. Ob ein beruflicher Neustart möglich ist, hängt an der Schwere des Infarkts sowie am Beruf. Können Sie Ihrer vertrauten Tätigkeit nicht mehr nachgehen, ist Berufsunfähigkeit anzunehmen.
Wir unterstützen Sie vom BU-Antrag bis hin zu ernsten Fällen von Versicherungsverweigerung. Auch mit einer privaten BU-Versicherung bleibt die Frage: wie komme ich nun an mein Recht und an meine Rente ? Wir untermauern Ihre Versorgungsansprüche, und helfen auf versuchte Versicherungsverweigerung richtig zu reagieren.
Auch mit einer privaten BU-Versicherung bleibt die Frage: wie komme ich nun an mein Recht und an meine Rente ? Wir untermauern Ihre Versorgungsansprüche, und helfen auf versuchte Versicherungsverweigerung richtig zu reagieren.
Eine bewährte Strategie der Versicherer lautet: Vermeiden, Verzögern, Vergleichen. Jetzt nur nicht die Flinte ins Korn werfen!
Wir verstehen Ihre Situation, kennen die Tricks der Versicherer, und nehmen Ihnen alles ab: Vom Schriftverkehr mit der Gegenseite, über die Führung der Gutachter, bis zur Vertretung vor Gericht. Sie wissen, Sie kämpfen nicht mehr allein. Der Respekt der Gegenseite ist ihnen sicher. Von Anfang an sind wir immer persönlich für Sie da. Egal, ob vor Ort oder vor Gericht.
Fehler beim selbständigen Ausfüllen des Antragsformulars können unabsehbare Folgen haben und zu einer Ablehnung aus vielfältigsten Gründen führen, darunter beispielsweise: "Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung" und "Konkrete Verweisung".
Wir sind spezialisiert auf alle Fragen der Berufsunfähigkeit und nehmen ausschließlich Mandate der privaten BU an.
Sie nehmen Kontakt zu uns auf und schildern Ihre Situation. Das geht ganz leicht: Nutzen Sie hierfür das Kontaktformular oder rufen Sie eines unserer Büros in Ihrer Nähe an.
Wir prüfen Ihren Fall eingehend und für Sie kostenlos. Im Anschluss beginnen wir sofort mit der Prüfung des Sachverhalts. Mit unserer Erfahrung erhalten wir schnell eine erste Einschätzung.
In einem persönlichen Gespräch klären wir die nächsten Schritte. Wir stellen Ihnen die Ergebnisse unserer Prüfung vor, wägen gemeinsam die Optionen ab und leiten die nächsten Schritte ein.
Unser Hauptsitz ist Darmstadt, zentral gelegen in der Metropolregion Rhein-Main-Neckar. Hinzu kommen unsere bundesweit zwölf Zweigstellen; denn bei allen heutigen Kommunikationsmitteln schätzen wir noch immer die persönliche Begegnung mit Ihnen. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie unser Kontaktformular, oder rufen Sie einfach ein nahegelegenes OK-Büro an.
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Wir prüfen Ihr Anliegen gründlich und für Sie vollkommen kostenlos und unverbindlich.
Wenn Sie uns vor 16:00 Uhr kontaktieren, melden wir uns noch am gleichen Tag mit einem Terminvorschlag zur Besprechung Ihres Anliegens mit einem unserer Fachanwälte.
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