Beratung und Hilfe, wenn die Versicherung nicht zahlt.
Ihnen droht Berufsunfähigkeit, und nun auch noch Ärger mit Ihrer BU-Versicherung? Dann geht es ums Ganze, um Ihre Existenz. Schon kleine Fehler beim BU-Antrag haben langfristige wirtschaftliche Folgen. Bei OK Rechtsanwälte finden Sie guten Rat von Experten.
Wir sind seit über zehn Jahren spezialisiert auf Berufsunfähigkeit und gelten als führende Adresse in diesem Bereich. Unsere seltene Kombination der drei Fachanwaltschaften Sozial-, Medizin- und Versicherungsrecht sowie unsere Fokussierung auf Berufsunfähigkeit machen den Unterschied. Wir entlasten Sie vom akuten Druck des Versicherers und übernehmen Ihre komplette Kommunikation, mit dem Ziel Ihre BU-Rentenansprüche bestmöglich zu sichern.
Im Mittelpunkt steht das persönliche Gespräch mit Ihnen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf, Ihre Mail-Anfrage oder Ihren Besuch in einer unserer bundesweiten Repräsentanzen. Ihr erster persönlicher Draht zu unserem Anwalt für Berufsunfähigkeit bleibt für Sie unverbindlich und kostenfrei, für uns gleichwohl bereits verbindlich und vertraulich.
Wir sind spezialisiert auf alle Fragen der Berufsunfähigkeit und nehmen ausschließlich Mandate der privaten BU an.
Sie nehmen Kontakt zu uns auf und schildern Ihre Situation. Das geht ganz leicht: Nutzen Sie hierfür das Kontaktformular oder rufen Sie eines unserer Büros in Ihrer Nähe an.
Wir prüfen Ihren Fall eingehend und für Sie kostenlos. Im Anschluss beginnen wir sofort mit der Prüfung des Sachverhalts. Mit unserer Erfahrung erhalten wir schnell eine erste Einschätzung.
In einem persönlichen Gespräch klären wir die nächsten Schritte. Wir stellen Ihnen die Ergebnisse unserer Prüfung vor, wägen gemeinsam die Optionen ab und leiten die nächsten Schritte ein.
Unser Hauptsitz ist Darmstadt, zentral gelegen in der Metropolregion Rhein-Main-Neckar. Hinzu kommen unsere bundesweit zwölf Zweigstellen; denn bei allen heutigen Kommunikationsmitteln schätzen wir noch immer die persönliche Begegnung mit Ihnen. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie unser Kontaktformular, oder rufen Sie einfach ein nahegelegenes OK-Büro an.
Schleiermacherstraße 10
64283 Darmstadt
Telefon: 06151-2764990
Friedrichstraße 171
10117 Berlin
Telefon: 030-22374369
Blasewitzer Straße 41
01307 Dresden
Telefon: 0351-85077919
Königsallee 19
40212 Düsseldorf
Telefon: 0221-96884878
Schumannstraße 27
60329 Frankfurt am Main
Telefon: 069-90288869
Blasewitzer Straße 41
01307 Dresden
Telefon: 040-63794909
Georgstraße 38
30159 Hannover
Telefon: 0511-80908419
Hohenzollernring 57
50672 Köln
Telefon: 0211-94625359
Friedrich-List-Platz 1
04103 Leipzig
Telefon: 0341-86097917
N4, 22
68161 Mannheim
Telefon: 0621-86188956
Karlsplatz 3
80333 München
Telefon: 089-21769905
Frankenstr. 152
90461 Nürnberg
Telefon: 0911-95157824
Königstraße 27
70173 Stuttgart
Telefon: 0711-20527623
Zu einer Auszahlung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es dann, wenn Sie Ihren derzeitigen Beruf voraussichtlich zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können und wenn dieser Zustand länger als sechs Monate anhält. Die BU-Rente wird solange gezahlt, bis Sie Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf wieder zu mehr als 50% nachgehen können oder bis zum Vertragsende.
Bevor es allerdings zu einer Leistung des Versicherers kommt, werden die Voraussetzungen detailliert geprüft.
Ein Arzt kann Ihnen eine Erkrankung diagnostizieren, wobei ein solcher ärztlicher Nachweis Grundvoraussetzung dafür ist, um überhaupt als berufsunfähig zu gelten. Dieser muss feststellen, ob eine voraussichtlich dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung gegeben ist. Neben der ärztlichen Bescheinigung spielt der zuletzt ausgeübte Beruf eine Rolle. Genau der muss aufgrund der Beeinträchtigung (zu mehr als 50 %) eingeschränkt sein.
Beachten Sie hierbei: Wenn Sie von Ihrem Arzt krankgeschrieben werden, sind sie vorrübergehend arbeitsunfähig, jedoch nicht automatisch berufsunfähig.
Eine pauschale Zeitangabe ist hier leider nicht möglich. In unserer Praxis liegen zwischen Antragsstellung und der Entscheidung des Versicherers durchschnittlich drei bis vier Monate Zeit. In Einzelfälle aber auch sechs bis 12 Monate.
Beachten Sie hierbei: Je mehr aussagekräftige Unterlagen von Anfang an zur Verfügung stehen, desto weniger Zeit wird zur Prüfung des Antrags benötigt.
Häufigster Grund für Leistungsablehnungen ist die nicht nachgewiesene bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit. Der Versicherer beruft sich darauf, dass die Folgen der Krankheit des Versicherungsnehmers den versicherten Berufsunfähigkeitsgrad nicht erreicht habe bzw. der entsprechende Nachweis nicht erbracht wurde. Der Antragssteller sei also noch gesund genug, um seinen bisherigen Beruf auszuüben.
Danach folgt die sogenannte vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung. In diesem Fall beruft sich der Versicherer darauf, dass der Versicherungsnehmer bei Abschluss des Versicherungsvertrages falsche oder unvollständige Angaben gemacht habe. Dies betrifft in aller Regel die dem Versicherungsnehmer gestellten Gesundheitsfragen, welche aus Sicht der Versicherer wichtig sind, um das „eingekaufte“ Risiko zu kalkulieren. Die Versicherer wenden in dem Fall ein, dass bei Kenntnis der Vorerkrankungen der Vertrag nicht oder nur zu anderen Konditionen zu Stande gekommen wäre. Die Versicherer erklären in dem Fall regelmäßig den Rücktritt vom Vertrag, die Kündigung oder eine Vertragsanpassung. Oftmals wirft der Versicherer dem Versicherungsnehmer in derartigen Fällen vor, absichtlich falsche Angaben gemacht zu haben um den Versicherer zu täuschen und entsprechenden Versicherungsschutz zu erlangen. Der Versicherer erklärt dann die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.
In der Praxis unterstellen die Versicherer häufig zu Unrecht eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung oder die nicht nachgewiesene Berufsunfähigkeit. Es kann sich daher lohnen, gegen die Leistungsablehnung vorzugehen. Betroffene sollten daher bereits frühzeitig einen qualifizierten Anwalt für Berufsunfähigkeit hinzuziehen.
Bei einer konkreten Verweisung übt der Versicherungsnehmer tatsächlich eine andere Tätigkeit aus, welche mit der vorherigen Tätigkeit vergleichbar ist und die bisherige Lebensstellung wahr. Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer dann auf die neue Tätigkeit verweisen und die BU-Leistungen einstellen.
Eine abstrakte Verweisung ist in der Praxis seltener anzutreffen. Der Versicherungsnehmer übt tatsächlich keine andere Tätigkeit aus. Der Versicherer geht jedoch davon aus, dass der Versicherungsnehmer eine andere Tätigkeit ausüben können müsste. Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer dann auf die jeweilige Tätigkeit verweisen und seine Leistungen einstellen.
Wir prüfen Ihr Anliegen gründlich und für Sie vollkommen kostenlos und unverbindlich.
Wenn Sie uns vor 16:00 Uhr kontaktieren, melden wir uns noch am gleichen Tag mit einem Terminvorschlag zur Besprechung Ihres Anliegens mit einem unserer Fachanwälte.
Wir benötigen lediglich Ihre Kontaktinformationen und setzen uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung. Diese Daten können Sie hier und jetzt ganz bequem und sicher an uns übermitteln :
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen