
Eine Erkrankung allein erklärt noch keinen BU-Leistungsfall. Entscheidend ist, was sie Ihnen in Ihrem konkreten Beruf nimmt. Bei psychischen oder neurologischen Erkrankungen sind Einschränkungen schwer sichtbar, und Ihre Leistungsfälle sind besonders erklärungsbedürftig. Wir machen eine überwiegend geistige Tätigkeit gegenüber dem Versicherer nachvollziehbar.
Der häufigste Streitpunkt in beratenden Berufen ist die Gleichsetzung von Anwesenheit mit Leistung. Wer im Büro sitzt, gilt als arbeitsfähig. Ihr Beruf verlangt aber nicht Anwesenheit, sondern ein Urteil, auf das sich Mandanten, Gerichte und Behörden verlassen können.
Dazu kommt die persönliche Haftung. Ein Fehler in der Beratung wirkt sich erst Monate später aus, ist dann aber nicht mehr korrigierbar. Wer die eigene Fehlerquote nicht mehr einschätzen kann, kann diese Verantwortung nicht mehr tragen, selbst wenn er die Arbeit äußerlich weiter verrichtet.
Ebenso gehören Personal- und Mandantenverantwortung zum Berufsbild: Anleitung von Mitarbeitenden, Qualitätskontrolle fremder Arbeit, Aufklärung und Erwartungsmanagement. Diese Anteile fallen häufig zuerst weg und werden bei einer Verweisung übersehen.
Angestellt. Zuschnitt und Organisation Ihrer Arbeit bestimmen Sie nicht selbst. Argumente, die eine eigenmächtige Umorganisation voraussetzen, greifen bei Ihnen meist nicht. Maßgeblich sind Arbeitsvertrag, Fachgebiet und die tatsächlich zugewiesenen Mandate.
Partner. Zur Tätigkeit gehören eigene Mandate, die Kontrolle fremder Arbeit und die Verantwortung für das Team. Gewinnanteil und Arbeitsleistung gehören getrennt betrachtet, sonst erscheint fortbestehendes Einkommen als fortbestehende Berufsausübung.
Inhaber. Kanzlei- oder Praxisführung tritt zur Beratung hinzu. Zu klären ist, welcher Anteil Ihres Einkommens auf Ihre eigene Beratungsleistung entfällt und welcher auf Struktur und Personal.
Spezialisierter Einzelberater. Ihr Beruf ist die Spezialisierung selbst. Eine Verweisung auf allgemeine Beratungstätigkeit verkennt, dass Mandate, Honorar und Stellung genau an dieser Spezialisierung hängen.

Psychische Erkrankungen sind heute die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit. Nach der Auswertung von Morgen & Morgen mit Stand April 2026 entfallen 32,34 Prozent aller Leistungsfälle auf psychische Erkrankungen, zusammen mit Nervenerkrankungen sind es 39,32 Prozent. Die Gerichte erkennen sie an, wenn sie sauber belegt sind. Bei psychischen Leiden ist die konkrete Verweisung für Versicherer schwerer durchzusetzen, weil die Einschränkungen berufsübergreifend wirken. Entscheidend sind aussagekräftige fachärztliche Berichte mit Diagnose, Verlauf und Funktionseinschränkungen.
Wir prüfen Ihr Anliegen gründlich und für Sie vollkommen kostenlos und unverbindlich. Wenn Sie uns vor 16:00 Uhr kontaktieren, melden wir uns noch am gleichen Tag mit einem Terminvorschlag.
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Wenn Sie uns vor 16:00 Uhr kontaktieren, melden wir uns noch am gleichen Tag mit einem Terminvorschlag zur Besprechung Ihres Anliegens mit einem unserer Fachanwälte.
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