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Berufsunfähigkeit als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt

In beratenden Berufen entscheidet nicht die Anwesenheit. Entscheidend ist, ob komplexe Sachverhalte, Fristen und Folgen noch dauerhaft sicher beherrscht werden.

Berufsbild Beratung: wenn Denken möglich bleibt, verlässliches Urteilen aber nicht mehr

Eine Erkrankung allein erklärt noch keinen BU-Leistungsfall. Entscheidend ist, was sie Ihnen in Ihrem konkreten Beruf nimmt. Bei psychischen oder neurologischen Erkrankungen sind Einschränkungen schwer sichtbar, und Ihre Leistungsfälle sind besonders erklärungsbedürftig. Wir machen eine überwiegend geistige Tätigkeit gegenüber dem Versicherer nachvollziehbar.

Verlässlich urteilen und für Fehler einstehen. Daran misst sich Ihr Leistungsfall.

Spezialisten für Berufsunfähigkeit in Deutschland

167.547
zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
1.555
davon mit drei Fachanwaltstiteln
~7
Spezialisten für Berufsunfähigkeit
Quelle der ersten beiden Werte: Bundesrechtsanwaltskammer, Mitglieder- und Fachanwaltsstatistik zum 01.01.2026. Die dritte Zahl ist eine Einschätzung der Kanzlei.

So verstehen Sie, was Ihren BU-Leistungsfall trägt

dass Anwesenheit noch keine berufliche Leistungsfähigkeit bedeutet.
welche geistigen und kommunikativen Fähigkeiten Ihren Beruf tragen.
wie sich Fehleranfälligkeit, Erschöpfung oder Konzentrationsverlust auswirken.
wie sich eine überwiegend geistige Tätigkeit nachvollziehbar darstellen lässt.

Berufsunfähigkeit in beratenden Berufen: was Ihren Fall besonders macht

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Berater arbeiten vor allem mit ihrem Urteilsvermögen. Ihre Einschränkungen sind oft unsichtbar, und Anwesenheit wird mit Leistungsfähigkeit verwechselt.

Das prägt Ihren Beruf

Urteilskraft, Konzentration und Verantwortung für Beratungsergebnisse,
dauerhafter Termin-, Fristen- und Haftungsdruck,
schwer sichtbare Einschränkungen bei psychischen oder neurologischen Erkrankungen,
erklärungsbedürftige, überwiegend geistige Leistungsfälle.

Wo Versicherer ansetzen

Gleichsetzung von Anwesenheit mit Leistungsfähigkeit,
Verweisung auf einfachere Beratungs- oder Bürotätigkeiten,
Bestreiten schwer messbarer kognitiver Einschränkungen,
Bewertung von Fehleranfälligkeit und Erschöpfung.

Das erleben Sie im Mandatsalltag

Sie lesen einen Sachverhalt dreimal und können ihn danach immer noch nicht zusammenfassen,
Fristen halten Sie nur noch, weil andere sie kontrollieren,
Sie geben Mandate ab, die früher zu Ihrem Kern gehörten.
Gute Stunden am Vormittag sagen nichts mehr über den Nachmittag,
Ihr Versicherer schließt aus Ihrer Anwesenheit im Büro auf Leistungsfähigkeit.

Das wird der Versicherer wissen wollen

Welche geistigen und kommunikativen Fähigkeiten tragen Ihre konkrete Tätigkeit?
Wie zeigen sich Fehleranfälligkeit, verlangsamte Verarbeitung oder fehlende Ausdauer im Arbeitsalltag?
Warum beweisen einzelne gute Stunden oder ein Homeoffice-Tag keine dauerhafte Leistungsfähigkeit?
Welche Bedeutung haben Fristen, Haftung, Personal- und Mandantenverantwortung?
Wie beschreiben Sie eine Tätigkeit, deren wesentliche Leistung im Denken und Urteilen liegt?

Anwesenheit und Berufsunfähigkeit: im Büro sein ist keine Leistung

Der häufigste Streitpunkt in beratenden Berufen ist die Gleichsetzung von Anwesenheit mit Leistung. Wer im Büro sitzt, gilt als arbeitsfähig. Ihr Beruf verlangt aber nicht Anwesenheit, sondern ein Urteil, auf das sich Mandanten, Gerichte und Behörden verlassen können.

Dazu kommt die persönliche Haftung. Ein Fehler in der Beratung wirkt sich erst Monate später aus, ist dann aber nicht mehr korrigierbar. Wer die eigene Fehlerquote nicht mehr einschätzen kann, kann diese Verantwortung nicht mehr tragen, selbst wenn er die Arbeit äußerlich weiter verrichtet.

Ebenso gehören Personal- und Mandantenverantwortung zum Berufsbild: Anleitung von Mitarbeitenden, Qualitätskontrolle fremder Arbeit, Aufklärung und Erwartungsmanagement. Diese Anteile fallen häufig zuerst weg und werden bei einer Verweisung übersehen.

Diese Hinweise bieten Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

Was Anwesenheit nicht beweist

dass ein Sachverhalt vollständig erfasst wurde,
dass die Empfehlung dem Haftungsmaßstab standhält,
dass Fristen ohne zweite Kontrolle gehalten werden,
dass ein Konfliktgespräch bis zum Ende getragen wird,
dass die Leistung morgen genauso ausfällt wie heute.

Die Arbeitskette der Beratung: erfassen, bewerten, entscheiden, kommunizieren, verantworten

Beratung ist kein einzelner Handgriff, sondern eine Kette. Fällt ein Glied aus, trägt die ganze Kette nicht mehr. Diese Darstellung ersetzt abstrakte Begriffe wie kognitive Einschränkung durch beobachtbare Vorgänge im Arbeitsalltag.
1 · Erfassen
Umfangreiche Sachverhalte vollständig aufnehmen. Bei verlangsamter Verarbeitung und eingeschränkter Merkfähigkeit werden Akten mehrfach gelesen, die Bearbeitungszeit vervielfacht sich.
2 · Bewerten
Relevantes von Unwichtigem trennen. Bei Konzentrationsverlust und Erschöpfbarkeit werden Details übersehen und einzelne Prüfschritte fallen aus.
3 · Entscheiden
Unter Unsicherheit eine Empfehlung geben. Bei Entscheidungsunsicherheit werden Empfehlungen vertagt und Zweitmeinungen eingeholt, die früher nicht nötig waren.
4 · Kommunizieren
Das Ergebnis verständlich und belastbar vertreten. Bei Wortfindungsstörungen und Belastung in Konfliktgesprächen werden Termine verschoben und Gespräche abgekürzt.
5 · Verantworten
Für Folgen einstehen und Fristen sichern. Bei Fehleranfälligkeit und fehlender Selbstkontrolle werden Fristen nur noch durch Dritte gesichert und Mandate abgegeben.
Darstellungsmuster. Die konkreten Einträge ergeben sich aus Tätigkeitsbild und Befunden des Einzelfalls.

Berufsunfähigkeit und Tagesform: vier Wochen im Fristenkalender

Ein guter Tag beweist nichts. Erst der Verlauf zeigt, ob Ihr Urteil noch trägt. So sieht eine belastbare Darstellung aus, hier am Beispiel der Fristen, die ohne zweite Kontrolle gehalten wurden.
5 / 5
Woche 1, noch ohne Auffälligkeit
3 / 5
Woche 2, zwei Fristen durch das Sekretariat gerettet
1 / 5
Woche 3, Doppelkontrolle eingeführt
0 / 5
Woche 4, Fristenkontrolle vollständig abgegeben
Darstellungsmuster. Belegbar über Fristenkalender, Zeiterfassung, Fallzahlen, Korrekturschleifen und Mandatsübergaben.

Angestellt. Zuschnitt und Organisation Ihrer Arbeit bestimmen Sie nicht selbst. Argumente, die eine eigenmächtige Umorganisation voraussetzen, greifen bei Ihnen meist nicht. Maßgeblich sind Arbeitsvertrag, Fachgebiet und die tatsächlich zugewiesenen Mandate.

Partner. Zur Tätigkeit gehören eigene Mandate, die Kontrolle fremder Arbeit und die Verantwortung für das Team. Gewinnanteil und Arbeitsleistung gehören getrennt betrachtet, sonst erscheint fortbestehendes Einkommen als fortbestehende Berufsausübung.

Inhaber. Kanzlei- oder Praxisführung tritt zur Beratung hinzu. Zu klären ist, welcher Anteil Ihres Einkommens auf Ihre eigene Beratungsleistung entfällt und welcher auf Struktur und Personal.

Spezialisierter Einzelberater. Ihr Beruf ist die Spezialisierung selbst. Eine Verweisung auf allgemeine Beratungstätigkeit verkennt, dass Mandate, Honorar und Stellung genau an dieser Spezialisierung hängen.

Leitfaden: Berufsunfähigkeit für beratende Wissensberufe

Das Wichtigste zu Ihrem Leistungsfall kompakt zum Nachlesen, speziell für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Berater.
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Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeit in beratenden Berufen

Psychische Erkrankungen sind heute die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit. Nach der Auswertung von Morgen & Morgen mit Stand April 2026 entfallen 32,34 Prozent aller Leistungsfälle auf psychische Erkrankungen, zusammen mit Nervenerkrankungen sind es 39,32 Prozent. Die Gerichte erkennen sie an, wenn sie sauber belegt sind. Bei psychischen Leiden ist die konkrete Verweisung für Versicherer schwerer durchzusetzen, weil die Einschränkungen berufsübergreifend wirken. Entscheidend sind aussagekräftige fachärztliche Berichte mit Diagnose, Verlauf und Funktionseinschränkungen.

LG München I, Urteil vom 22.03.2006, 25 O 19798/03
Einem selbstständigen Finanzmanager mit Erschöpfungserkrankung wurde die Berufsunfähigkeitsrente zugesprochen. Der Versicherer nahm sein Rechtsmittel in der Berufungsverhandlung zurück, das Urteil ist rechtskräftig.
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21.11.2017, 14 U 13/17
Entscheidung zugunsten eines berufsunfähigen Versicherten, unter anderem zu den Grenzen einer zumutbaren Umorganisation.
BGH, Urteil vom 26.02.2003, IV ZR 238/01
Bei einem einheitlichen Lebensvorgang ist auf diesen abzustellen, wenn prägende Einzelverrichtungen entfallen. Eine rein zeitanteilige Zerlegung greift zu kurz. Bestätigt durch BGH, Urteil v. 19.07.2017, IV ZR 535/15.

Wenn die Fallzahl fällt und die Anwesenheit bleibt

Steuerberaterin in eigener Kanzlei. Nach einer längeren Erkrankung ist die Belastbarkeit tageweise sehr unterschiedlich. Der Versicherer verweist auf regelmäßige Anwesenheit und darauf, dass Mandantengespräche weiterhin stattfinden. Tragend wird der Nachweis, dass die Fallzahl um mehr als die Hälfte gesunken ist, dass Fristen nur noch durch eine zweite Kontrolle gehalten werden und dass Jahresabschlüsse an Kollegen abgegeben wurden.

Wenn die einfachere Tätigkeit die Stellung nicht wahrt

Angestellter Wirtschaftsprüfer. Eine neurologische Erkrankung führt zu verlangsamter Verarbeitung und Fehleranfälligkeit. Äußerlich arbeitet er weiter. Der Versicherer schlägt eine Verweisung auf einfachere Prüfungstätigkeiten vor. Tragend wird die Darstellung, dass Prüfungsurteil, Fristen und Haftung den Beruf ausmachen und dass eine einfachere Tätigkeit die bisherige Lebensstellung nicht wahrt.
Beim Urteil des LG München I handelt es sich um eine erstinstanzliche Einzelfallentscheidung. Der Entscheidungsgegenstand der Entscheidung des OLG Frankfurt am Main ist vor Veröffentlichung zu prüfen. Die Fallbeispiele sind anonymisierte Darstellungsmuster, keine Wiedergabe konkreter Mandate. Diese Hinweise bieten Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

Worauf Sie jetzt achten

geistige Kernanforderungen wie Fristen, Urteilskraft und Mandatsverantwortung beschreiben,
lückenlose fachärztliche Dokumentation aufbauen,
den Leistungsknick konkret belegen: Fehler, Ausfälle, reduzierte Fallzahl,
gute Einzeltage nicht als Gegenbeweis stehen lassen,
sich nicht auf sieht man ja nicht verlassen, sondern Nachweise schaffen.
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In drei Schritten zu Klarheit über Ihre BU-Rente

1
Sie nehmen Kontakt zu uns auf und schildern Ihre Situation. Nutzen Sie hierfür das Kontaktformular oder rufen Sie eines unserer Büros in Ihrer Nähe an.
2
Wir prüfen Ihren Fall eingehend und für Sie kostenlos. Im Anschluss beginnen wir sofort mit der Prüfung des Sachverhalts.
3
In einem persönlichen Gespräch klären wir die nächsten Schritte, wägen gemeinsam die Optionen ab und leiten alles Weitere ein.

FAQ: Berufsunfähigkeit in beratenden Berufen

Ich bin doch im Büro anwesend, reicht das dem Versicherer nicht?
Anwesenheit bedeutet noch keine berufliche Leistungsfähigkeit, genau diese Gleichsetzung ist ein typischer Ansatzpunkt der Versicherer. Entscheidend sind die geistigen Kernanforderungen Ihres Berufs: Fristen, Urteilskraft und Mandatsverantwortung.
Meine Einschränkung ist kaum sichtbar. Was nun?
Psychische Erkrankungen sind heute die häufigste BU-Ursache, und die Gerichte erkennen sie an, wenn sie sauber belegt sind. Bereits 2006 sprach das LG München I einem selbstständigen Finanzmanager mit Erschöpfungserkrankung die Rente zu (Urteil v. 22.03.2006, 25 O 19798/03, rechtskräftig). Verlassen Sie sich nicht auf sieht man ja nicht, sondern bauen Sie eine lückenlose fachärztliche Dokumentation auf.
Wie belege ich Fehleranfälligkeit, Erschöpfung oder Konzentrationsverlust?
Belegen Sie den Leistungsknick konkret: Fehler, Ausfälle, reduzierte Fallzahl. In einem dokumentierten Fall konnte ein Rechtsanwalt seine Tätigkeit in eigener Kanzlei wegen Depression, Antriebsminderung und kognitiver Störungen zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausüben und war damit berufsunfähig.
Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
So früh wie möglich, idealerweise schon bei der Antragstellung. Die Antragsformulare umfassen je nach Versicherung 15 bis 30 Seiten, und eine einzige unbedachte Antwort kann zur Ablehnung des gesamten Antrags führen.
Ich habe gute Tage und schlechte Tage. Spricht das gegen meinen Leistungsfall?
Nein, Schwankung ist in beratenden Berufen gerade das Problem. Ein Mandat, eine Frist und eine Haftung richten sich nicht nach Ihrer Tagesform. Dokumentieren Sie deshalb nicht nur die schlechten Tage, sondern den Verlauf über Wochen, mit Fallzahlen, Korrekturschleifen und abgegebenen Mandaten.
Kann ich auf eine einfachere Beratungs- oder Bürotätigkeit verwiesen werden?
Eine Verweisung setzt voraus, dass Ihre bisherige Lebensstellung gewahrt bleibt, also Einkommen, Erfahrung und soziale Wertschätzung. Bei einer Spezialisierung verkennt der Vorschlag zudem, dass Mandate und Honorar genau daran hängen. Bei psychischen Leiden ist eine konkrete Verweisung ohnehin schwerer durchzusetzen.
Ich bin angestellt. Gilt für mich dasselbe wie für einen Kanzleiinhaber?
Nein. Als Angestellter bestimmen Sie Zuschnitt und Organisation Ihrer Arbeit in der Regel nicht selbst. Argumente, die eine eigenmächtige Umorganisation voraussetzen, greifen bei Ihnen meist nicht. Maßgeblich sind Arbeitsvertrag, Fachgebiet und die tatsächlich zugewiesenen Mandate.
Welche Unterlagen brauche ich für den BU-Antrag?
Versicherungsschein und vollständige Bedingungen, Fristenkalender, Fall- und Mandatszahlen im Zeitverlauf, Übergabeprotokolle, Zeiterfassung, Arbeits- oder Gesellschaftsvertrag sowie sämtliche fachärztlichen Berichte mit Diagnose, Verlauf und Funktionseinschränkungen.
Was passiert im Nachprüfungsverfahren, wenn ich wieder stundenweise arbeite?
Der Versicherer prüft, ob sich die Verhältnisse seit der Anerkennung verbessert haben. Stundenweise Tätigkeit ist für sich genommen kein Nachweis, dass Sie wieder verlässlich urteilen können. Dokumentieren Sie Umfang, Art und Grenzen der Tätigkeit, bevor Sie sie aufnehmen.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Ergibt die Prüfung, dass eine Vertretung sinnvoll ist, werden Umfang und Kosten vorher besprochen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt die Kanzlei die Deckungsanfrage.

Weitere Kompetenzfelder

Unternehmerische Entscheider

Geschäftsführer, Vorstände, Inhaber. Wenn der Versicherer aus Delegation auf Leistungsfähigkeit schließt.

Medizinische Heilberufe

Ärzte, Zahnärzte, Apotheker. Wenn eine Behandlung noch möglich, aber nicht mehr sicher ist.

Digitale Expertenberufe

IT-Berater, Entwickler, Architekten, Cybersecurity. Wenn Homeoffice als Beweis für Leistungsfähigkeit gilt.

Sicherheitskritische Berufe

Piloten, Fluglotsen. Wenn Untauglichkeit und Berufsunfähigkeit gleichgesetzt werden.
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Kostenfreie Erstberatung zu Ihrer Berufsunfähigkeit

Wir prüfen Ihr Anliegen gründlich und für Sie vollkommen kostenlos und unverbindlich. Wenn Sie uns vor 16:00 Uhr kontaktieren, melden wir uns noch am gleichen Tag mit einem Terminvorschlag.

Wir erarbeiten die Arbeitskette Ihrer Tätigkeit mit Zeitanteilen und Verantwortungsgraden.
Wir prüfen Bedingungen zu Verweisung, Nachprüfung und Mitwirkungspflichten.
Wir verbinden fachärztliche Berichte mit Kennzahlen aus der Kanzlei, damit der Leistungsknick sichtbar wird.
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Wenn Sie uns vor 16:00 Uhr kontaktieren, melden wir uns noch am gleichen Tag mit einem Terminvorschlag zur Besprechung Ihres Anliegens mit einem unserer Fachanwälte.

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