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Berufsunfähigkeit: Ihr Beruf entscheidet, nicht Ihre Diagnose

Eine Erkrankung allein erklärt noch keinen BU-Leistungsfall. Entscheidend ist, was sie einem Menschen in seinem konkreten Beruf nimmt. Wir arbeiten deshalb entlang der Berufe, die wir am häufigsten vertreten. Jeder von ihnen hat eigene Anforderungen und eigene Streitpunkte im Leistungsfall.

Warum wir nach Berufen unterscheiden und nicht nach Diagnosen

Die gleiche Erkrankung führt in zwei Berufen zu zwei völlig verschiedenen Ergebnissen. Eine eingeschränkte Feinmotorik beendet die Tätigkeit einer Zahnärztin und lässt die eines Geschäftsführers unberührt. Deshalb entscheidet nicht der Befund über den Leistungsfall, sondern die Anforderung, die er trifft.

Versicherer setzen genau dort an, wo ein Berufsbild unscharf beschrieben ist. Auf diesen Seiten finden Sie den Kern Ihres Berufs, die typischen Einwände der Gegenseite und die Unterlagen, die Sie vor einem Leistungsantrag ordnen sollten.

Nicht die Diagnose entscheidet, sondern was sie Ihrem Beruf nimmt.

Berufsunfähigkeit nach Berufsgruppe

Jedes Berufsbild hat einen eigenen Kern und eigene Streitpunkte im BU-Leistungsfall. Wählen Sie die Gruppe, die Ihrer beruflichen Wirklichkeit am nächsten kommt.

Unternehmerische Entscheider

Geschäftsführer, Vorstände, Inhaber. Wenn der Versicherer aus Delegation auf Leistungsfähigkeit schließt.

Medizinische Heilberufe

Ärzte, Zahnärzte, Apotheker. Wenn eine Behandlung noch möglich, aber nicht mehr sicher ist.

Beratende Wissensberufe

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Berater. Wenn Anwesenheit mit Leistungsfähigkeit verwechselt wird.

Digitale Expertenberufe

IT-Berater, Entwickler, Architekten, Cybersecurity. Wenn Homeoffice als Beweis für Leistungsfähigkeit gilt.

Sicherheitskritische Berufe

Piloten und Fluglotsen. Wenn Untauglichkeit und Berufsunfähigkeit gleichgesetzt werden.

Spezialisten für Berufsunfähigkeit in Deutschland

167.547
zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
1.555
davon mit drei Fachanwaltstiteln
~7
Spezialisten für Berufsunfähigkeit
Quelle der ersten beiden Werte: Bundesrechtsanwaltskammer, Mitglieder- und Fachanwaltsstatistik zum 01.01.2026. Die dritte Zahl ist eine Einschätzung der Kanzlei.

Ihr Beruf passt in keine der Gruppen?

Viele Berufsbilder liegen dazwischen. Ein angestellter Chefarzt trägt Führungsverantwortung, ein selbstständiger IT-Berater führt ein Unternehmen, eine Kanzleiinhaberin beides. Das ist kein Problem, sondern der Normalfall.

Schildern Sie uns Ihre Situation, wir ordnen Ihren Fall ein. Kostenfrei und vertraulich.

Das gilt für jeden Beruf

Maßstab ist Ihr zuletzt konkret ausgeübter Beruf, nicht Ihre Berufsbezeichnung.
Einzelne verbliebene Fähigkeiten bilden noch nicht Ihren ganzen Beruf ab.
Eine Verweisung muss Ihre bisherige Lebensstellung wahren.
Was Sie belegen können, zählt mehr als das, was Sie einschätzen.
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In drei Schritten zu Klarheit über Ihre BU-Rente

1
Sie nehmen Kontakt zu uns auf und schildern Ihre Situation. Nutzen Sie hierfür das Kontaktformular oder rufen Sie eines unserer Büros in Ihrer Nähe an.
2
Wir prüfen Ihren Fall eingehend und für Sie kostenlos. Im Anschluss beginnen wir sofort mit der Prüfung des Sachverhalts.
3
In einem persönlichen Gespräch klären wir die nächsten Schritte, wägen gemeinsam die Optionen ab und leiten alles Weitere ein.
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Kostenfreie Erstberatung zu Ihrer Berufsunfähigkeit

Wir prüfen Ihr Anliegen gründlich und für Sie vollkommen kostenlos und unverbindlich. Wenn Sie uns vor 16:00 Uhr kontaktieren, melden wir uns noch am gleichen Tag mit einem Terminvorschlag.

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Nutzen Sie unsere
kostenfreie Erstberatung

Wir prüfen Ihr Anliegen gründlich und für Sie vollkommen kostenlos und unverbindlich.

Wenn Sie uns vor 16:00 Uhr kontaktieren, melden wir uns noch am gleichen Tag mit einem Terminvorschlag zur Besprechung Ihres Anliegens mit einem unserer Fachanwälte.

Wir benötigen lediglich Ihre Kontaktinformationen und setzen uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung. Diese Daten können Sie hier und jetzt ganz bequem und sicher an uns übermitteln :

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