Berufsunfähigkeit Selbstständige: Das Wichtigste im Überblick

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Der Eintritt einer Berufsunfähigkeit kann für Selbständige zu einer Bedrohung der finanziellen Existenz und des gewohnten Lebensstandards werden. Da Selbständige überwiegend nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, haben sie keinen Anspruch auf eine staatliche Rente wegen Erwerbsminderung. Diese würde ohnehin nur dann gezahlt, wenn überhaupt kein Beruf mehr ausgeübt werden könnte. Für den Bezug der privaten BU-Rente reicht es dagegen aus, wenn der aktuell ausgeübte Beruf z.B. aufgrund einer Krankheit oder eines Leidens zumindest teilweise (in der Regel zu 50 Prozent) nicht mehr ausgeübt werden kann.

Berufsunfähigkeit Selbstständige
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Voraussetzung für den Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente ist allerdings, dass man als Selbständiger vor Eintritt der Berufsunfähigkeit eine solche private Versicherung als Zusatzversicherung oder eigenständige Versicherung abgeschlossen hat. Ist dies nicht der Fall und man wird berufsunfähig, bedeutet dies in vielen Fällen, dass man entweder von seinen Ersparnissen leben muss oder auf staatliche Leistungen wie das Bürgergeld angewiesen ist. Der gewohnte Lebensstandard kann dann nicht mehr aufrechterhalten werden und es droht wirtschaftlicher und sozialer Abstieg.

Die Experten der Kanzlei Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB sind auf den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert und informieren in diesem Beitrag über Berufsunfähigkeit bei Selbständigen, warum BU-Versicherungen für Selbständige besonders sinnvoll sind und warum eine Vertretung und Beratung durch Experten für Berufsunfähigkeitsversicherungen in jedem Fall ratsam ist.

Übersicht:

  1. Kann ein Selbständiger eine BU-Versicherung abschließen?
  2. Was passiert, wenn man als Selbständiger berufsunfähig wird?
  3. Wann zahlt die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung?
  4. Bei welchen Krankheiten ist man berufsunfähig?
  5. Fazit
  6. FAQ

Kann ein Selbstständiger eine BU-Versicherung abschließen?

Die Fähigkeit, seinen Beruf ausüben zu können, ist für Erwerbstätige, insbesondere für Selbständige, von großer Bedeutung. Die Fähigkeit, den eigenen Beruf so ausüben zu können, wie man es gewohnt ist, sichert den Selbständigen die finanziellen Voraussetzungen für das wirtschaftliche Überleben und für die Aufrechterhaltung des persönlichen Lebensstandards. Durch Krankheit oder Unfall kann diese Fähigkeit so beeinträchtigt werden, dass das wirtschaftliche Überleben in Gefahr ist und die Aufrechterhaltung des persönlichen Lebensstandards gerade nicht mehr möglich ist.

Dabei ist das Risiko, nicht mehr in der Lage zu sein, seinen Beruf auszuüben, nicht so gering, wie viele Erwerbstätige glauben. Nach aktuellen Statistiken werden etwa 25% aller Erwerbstätigen im Laufe ihres Erwerbslebens berufsunfähig. Vor allem psychische Gründe gehören aufgrund von beruflichem Stress und anderen Faktoren mittlerweile zu den häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit.

Private BU-Versicherung sichert persönlichen Lebensstandard im Falle der Berufsunfähigkeit

Die Berufsunfähigkeit muss zwar nicht von dauerhafter Natur sein, aber auch wenn die Berufsunfähigkeit nur vorübergehend ist, bedeutet dies meist einen Ausfall des selbständig erzielten Einkommens. Selbst wenn dieser Einkommensausfall eine Zeit lang durch Ersparnisse aufgefangen werden kann, sind irgendwann auch diese aufgebraucht und das wirtschaftliche Überleben durch die Berufsunfähigkeit gefährdet.

Selbstständige, aber auch Freiberufler und alle anderen Erwerbstätigen sollten sich gegen die finanziellen Risiken einer Berufsunfähigkeit privat absichern, um das damit verbundene Risiko zu begrenzen und den gewohnten Lebensstandard weiterhin aufrechterhalten zu können.

Finanzielle Absicherung verringert psychischen Druck

Die Angst um die finanzielle Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit ist für Selbständige, die z.B. physisch oder psychisch erkranken, eine große psychische Entlastung. Auch die Genesung fällt oft deutlich leichter, wenn dieser psychische Druck durch die Absicherung mittels einer privaten BU-Versicherung wegfällt.

Eine private BU-Versicherung kann und sollte daher auch von Selbständigen abgeschlossen werden. Ein wichtiger Baustein der privaten Absicherung ist daher die private BU-Versicherung.

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Was passiert, wenn man als Selbständiger berufsunfähig wird?

Wer als Selbständiger plötzlich berufsunfähig wird und seinen Beruf ganz oder teilweise nicht mehr ausüben kann, dessen Umsatz und Einkommen fallen in der Regel von einem Tag auf den anderen ganz oder teilweise weg. Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit sind dabei zwei Fälle zu unterscheiden: besteht eine private BU-Versicherung oder besteht keine BU-Versicherung.

Fall 1: keine private BU-Versicherung vorhanden

Selbständige sind in der Regel weder in der gesetzlichen Rentenversicherung noch in der gesetzlichen Unfallversicherung (pflicht-)versichert. Während die gesetzliche Rentenversicherung zumindest bei schweren Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit eine Erwerbsminderungsrente zahlt, steht diese Rentenzahlung den meisten Selbständigen nicht offen.

Aber auch wenn Selbständigen der Weg in die gesetzliche Erwerbsminderungsrente offensteht, unterscheiden sich Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit deutlich voneinander. Während es bei der Berufsunfähigkeit ausreicht, die bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben zu können, sind die Anforderungen an die Erwerbsunfähigkeit höher.

Voraussetzung für die Erwerbsminderung ist die Einschränkung der Fähigkeit zur Ausübung irgendeiner Tätigkeit, auch einer Hilfstätigkeit, z.B. durch Krankheit oder Unfallfolgen, so dass in dieser Tätigkeit weniger als 3 Stunden täglich gearbeitet werden kann. Die staatliche Rente wegen voller Erwerbsminderung fällt, auch wenn man als Selbständiger die Voraussetzungen erfüllen sollte, meistens gering aus. Der Lebensstandard kann mit dieser staatlichen Leistung normalerweise nicht beibehalten werden.

Die Rentenleistung der privaten BU-Rente kann vom versicherten Selbständigen hingegen so angepasst werden, dass sie z.B. in etwa dem bisherigen Einkommen entspricht oder nur geringfügig niedriger ist, damit der Lebensstandard gehalten werden kann.

Sofern man als Selbständiger nicht gesetzlich unfallversichert ist, sind die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten ebenso nicht oder nur unzureichend abgesichert. Ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit (nicht zu verwechseln mit einer Krankheit, die eine Berufsunfähigkeit verursacht) kann auch dazu führen, dass man als Selbständiger nicht mehr in der Lage ist, ein Einkommen zu erwirtschaften. Auch deshalb ist eine private BU-Versicherung für Selbständige ratsam.

Fall 2: Private BU-Versicherung abgeschlossen

Ist man durch Krankheit, Unfall oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall berufsunfähig geworden und hat eine BU-Versicherung abgeschlossen, kann man in einem solchen Fall die vereinbarte BU-Rente beanspruchen. Dazu muss die eingetretene Berufsunfähigkeit der Versicherung gemeldet und ein Antrag auf BU-Rente gestellt werden. Der Antrag sollte bereits ärztliche Unterlagen enthalten, die die Berufsunfähigkeit belegen können. Dazu muss man nicht unbedingt einen spezialisierten Arzt aufsuchen. Auch der eigene Hausarzt oder ein behandelnder Facharzt kann die Berufsunfähigkeit feststellen.

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Zudem stellen die BU-Versicherer einen meist sehr umfangreichen medizinischen Fragebogen zur Verfügung, der ausgefüllt werden muss. Gerade für medizinische Laien ist das Ausfüllen des Fragebogens und die Auswahl geeigneter medizinischer Unterlagen, die die Berufsunfähigkeit für die Versicherung plausibel feststellen, schwer bis unmöglich zu bewältigen. Damit es hier nicht schon zu Problemen kommt, Nachfragen des Versicherers nicht adäquat beantwortet werden bzw. schlichtweg nicht beantwortet werden oder der Versicherer die BU-Versicherung ablehnt, sollte man sich bereits vor Antragstellung an einen geeigneten und erfahrenen Rechtsanwalt wenden.

Die Experten der Kanzlei für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB sind auf das Gebiet der BU-Versicherung spezialisiert und unterstützen Betroffene bei der Beantragung einer BU-Rente, aber auch bei der Durchsetzung einer Rente, wenn die Versicherung die Leistung ablehnen sollte.

Wann zahlt die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die staatliche Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es nicht mehr. Im Jahr 2001 wurde die staatliche Berufsunfähigkeitsversicherung in eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung umgewandelt.  Das bedeutet, dass es keine staatliche Leistung mehr gibt, wenn man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, sondern nur noch dann, wenn man überhaupt nicht mehr arbeiten, d. h. überhaupt keinen Beruf mehr ausüben kann.

Die Voraussetzungen für den Bezug einer staatlichen Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung sind aber sehr hoch. Die Leistungen sind in der Regel gering. Selbst wenn Selbständige theoretisch einen Anspruch auf eine staatliche Rente wegen Erwerbsminderung hätten, würde diese im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht leisten, da die Voraussetzungen bei einer Berufsunfähigkeit nicht erfüllt sind.

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Bei welchen Krankheiten ist man berufsunfähig?

Für den Bezug einer privaten BU-Rente kommt es nicht auf das Vorliegen einer bestimmten Krankheit oder eines bestimmten Leidens an. Obwohl das Vorliegen einer anerkannten Berufskrankheit für eine Berufsunfähigkeit naheliegt, bedeutet Berufskrankheit etwas Anderes. Der Begriff der Berufskrankheit stammt aus dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung und hat ausschließlich dort eine Bedeutung.

Für die private BU-Versicherung kommt es nur darauf an, dass z.B. eine Erkrankung oder ein Leiden dazu führt, dass man seinen Beruf nicht mehr so ausüben kann wie vor der Erkrankung. Es muss also anhand der Erkrankung und der individuellen Auswirkungen und Schwere geprüft werden, inwieweit der aktuell ausgeübte Beruf beeinträchtigt ist. Ist man aufgrund einer Erkrankung oder aufgrund der Folgen eines Unfalls z.B. nur noch in der Lage, 4 Stunden statt wie bisher 8 Stunden täglich zu arbeiten, so liegt eine Berufsunfähigkeit von 50 % vor. Zumeist ist eine Berufsunfähigkeit von 50% ausreichend, um eine BU-Rente beziehen zu können.

Neben körperlichen Erkrankungen können auch psychische Erkrankungen zu einer Berufsunfähigkeit führen. Seit einigen Jahren sind psychische Erkrankungen die Hauptursachen für eine Berufsunfähigkeit.

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Fazit

  • Risiko Berufsunfähigkeit für Selbständige: Selbständige sind in der Regel nicht durch eine staatliche Rentenversicherung abgesichert. Im Falle einer Berufsunfähigkeit droht daher der Verlust des Einkommens und des Lebensstandards.
  • Notwendigkeit einer privaten BU-Versicherung: Selbständige sollten eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, um die finanziellen Risiken im Falle einer Berufsunfähigkeit abzumildern.
  • Unterschiede zwischen privater und staatlicher Absicherung: Die staatliche Erwerbsminderungsrente ist oft unzureichend und an höhere Hürden geknüpft. So muss die Fähigkeit, überhaupt einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, stark eingeschränkt sein, um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Private BU-Versicherungen bieten flexiblere Leistungen, da es hier nur darauf ankommt, dass die Fähigkeit, den bisherigen Beruf auszuüben, eingeschränkt sein muss. Zudem kann die Höhe der BU-Rente an das eigene Einkommen angepasst werden.
  • Absicherung bei Berufsunfähigkeit ohne BU-Versicherung: Ohne private BU-Versicherung müssen Selbstständige auf Erspartes zurückgreifen oder staatliche Unterstützung wie das Bürgergeld beantragen.
  • Absicherung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit durch eine BU-Versicherung: Mit einer privaten BU-Versicherung können Selbständige im Falle der Berufsunfähigkeit die vereinbarte Rente beanspruchen, nachdem die Berufsunfähigkeit angezeigt und ärztlich festgestellt wurde.
  • Vorteile einer privaten BU-Versicherung bei Berufsunfähigkeit: Die private BU-Versicherung bietet finanziellen Schutz und reduziert den psychischen Druck. Sie ermöglicht eine angemessene finanzielle Unterstützung im Falle einer Berufsunfähigkeit.
  • Kriterien für Berufsunfähigkeit: Für den Bezug einer privaten BU-Rente ist nicht das Vorliegen einer bestimmten Krankheit erforderlich, sondern die Beeinträchtigung der Fähigkeit, den aktuell ausgeübten Beruf aufgrund körperlicher oder psychischer Ursachen auszuüben.
  • Professionelle Hilfe: Bei der Beantragung der BU-Rente ist die Unterstützung durch erfahrene Rechtsanwälte ratsam, um die Interessen der Versicherten durchzusetzen und ihre finanzielle Existenz zu sichern.

FAQ

Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) und warum ist sie für Selbständige wichtig?

Die BU-Versicherung ist eine private Absicherung, die Erwerbstätigen und insbesondere Selbständigen finanzielle Unterstützung bietet, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Unfall ihren aktuellen Beruf nicht mehr ausüben können. Da Selbständige meistens nicht über die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert sind, ist eine private BU-Versicherung besonders wichtig, um im Falle einer Berufsunfähigkeit den Lebensstandard halten zu können.

Wann sollten Selbstständige eine BU-Versicherung abschließen?

Wenn Sie selbständig tätig und auf Ihr Einkommen angewiesen sind, sollten Sie so früh wie möglich eine BU-Versicherung abschließen. Je früher Sie abschließen, desto niedriger sind in der Regel die Beiträge.

Was sind die Unterschiede zwischen staatlicher Erwerbsminderungsversicherung und privater Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die staatliche Erwerbsminderungsrente ist unzureichend und hat höhere Leistungshürden, da die Fähigkeit, irgendeinen Beruf, also auch Hilfstätigkeiten, auszuüben, eingeschränkt sein muss. Private BU-Versicherungen bieten höhere und anpassbare BU-Renten und können damit den gewohnten Lebensstandard besser aufrechterhalten.

Wie funktioniert der Schutz bei Berufsunfähigkeit ohne BU-Versicherung?

Ohne private BU-Versicherung müssen Selbständige auf ihre Ersparnisse zurückgreifen oder staatliche Unterstützung wie das Bürgergeld beantragen, was den Lebensstandard bedrohen wird.

Wie funktioniert der Schutz bei Berufsunfähigkeit mit BU-Versicherung?

Mit einer privaten BU-Versicherung können Selbständige im Falle einer Berufsunfähigkeit die vereinbarte Rente beanspruchen, nachdem die Berufsunfähigkeit angezeigt und ärztlich festgestellt wurde.

Gibt es besondere Kriterien für die Berufsunfähigkeit von Selbständigen?

Für den Bezug einer privaten BU-Rente kommt es nicht auf das Vorliegen einer bestimmten Krankheit an, sondern darauf, dass die Fähigkeit, den bisherigen Beruf auszuüben, aufgrund körperlicher oder psychischer Ursachen eingeschränkt ist.

Was muss ich beim Eintritt der Berufsunfähigkeit beachten?

Wenn Sie berufsunfähig werden, sollten Sie dies umgehend Ihrer Versicherung melden und einen Antrag auf BU-Rente stellen. Dazu ist ein ärztlicher Nachweis der Berufsunfähigkeit erforderlich. Das Risiko einer Ablehnung wegen Formfehlern oder unzureichendem Nachweis der Berufsunfähigkeit lässt sich durch juristische Unterstützung von spezialisierten Anwälten minimieren. Wir vertreten Ihre Interessen und sorgen dafür, dass Sie Ihre BU-Rente erhalten.

Bildquellennachweis: cmfotoworks | Canva.com

Oliver Ostheim
Oliver Ostheim ist Fachanwalt für Versicherungsrecht mit tiefgründigem Fachwissen im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung. Analytisches Denkvermögen und Empathie sind seine Kernkompetenzen. Als BU-Spezialist kämpft er leidenschaftlich für die Existenz seiner Mandanten vor Gericht und erfreut sich der persönlichen Anerkennung von Fachkollegen. Mit Verbindlichkeit und Verständnis erklärt er auch juristischen Laien alle Prozessschritte und Handlungsoptionen, basierend auf seiner Mehrfach-Qualifikation und Expertise als Fachanwalt für BU-Versicherungen.
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Sie eine private BU-Versicherung abgeschlossen haben
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