Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Versicherte Gesundheitsfragen beantworten, bevor die BU-Versicherung überhaupt abgeschlossen werden kann. Mit den Antworten zu den Gesundheitsfragen will der Versicherer zu einer Einschätzung darüber gelangen, wie wahrscheinlich es ist, dass der Versicherte aufgrund von Vorerkrankungen oder Beschwerden berufsunfähig wird.
Bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen sollten sich Versicherte Zeit nehmen und die Fragebögen der Versicherung korrekt und vollständig ausfüllen. Falsch beantwortete Gesundheitsfragen können zu unangenehmen Folgen führen.
Die Experten der Kanzlei OK Rechtsanwälte Ostheim & Klaus sind auf den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert und informieren in diesem Beitrag über die Gesundheitsfragen bei der BU-Versicherung und welche Folgen falsche Angaben haben können.
Inhalt:
- Was wird bei einer Gesundheitsprüfung gemacht?
- Warum stellt die BU-Versicherung Gesundheitsfragen?
- Was kann passieren, wenn man die Gesundheitsfragen falsch beantwortet hat?
- Wann verjähren Gesundheitsfragen BU?
Was wird bei einer Gesundheitsprüfung gemacht?
Bevor man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann, muss man einen meist langen Fragebogen der Versicherung beantworten. Mit den Gesundheitsfragen will der Versicherer sich darüber informieren, wie es um die Gesundheit des zukünftigen Versicherten steht.
Will man eine solche BU-Versicherung abschließen, ist man dazu verpflichtet, alle ambulanten und stationären Behandlungen, psychische Erkrankungen, Arztbesuche, Beschwerden, aktuelle Erkrankungen und Vorerkrankungen in den letzten 3 bis 10 Jahren dem Versicherer preiszugeben.
Diese Pflicht bezeichnet man als vorvertragliche Anzeigepflicht. Der zukünftige Versicherungsnehmer hat dabei die Pflicht, die gestellten Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.
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Gesundheitsfragen möglichst genau beantworten
Versicherungsnehmer, die eine BU-Versicherung abschließen wollen und den Fragebogen der Versicherungsgesellschaft ausfüllen müssen, sollten dies sehr sorgfältig tun und sich dabei Zeit lassen. Im Vorfeld sollte man gut recherchieren, welche medizinischen Behandlungen, Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte in den letzten Jahren stattgefunden haben. Auch Kuren und Reha-Maßnahmen sind in der Regel anzugeben.
Bei der Beantwortung der Fragen sollte man sich nicht nur auf die eigene Erinnerung verlassen. Man sollte die Antworten auf die Gesundheitsfragen mit den Einträgen in der eigenen Patientenakte abgleichen, um unnötige und später vielleicht sehr unangenehme Konsequenzen zu vermeiden.
Darüber hinaus wird dringend empfohlen, einen aktuellen Auszug der Krankenkasse zu beschaffen, der die medizinische Historie und Behandlungen dokumentiert, und diesen Auszug dem Antragsformular beizufügen. Dies stellt sicher, dass die gemachten Angaben so genau wie möglich sind und die Versicherungsgesellschaft über alle relevanten Informationen verfügt, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Weitere Hinweise
Es ist zu beachten, dass die Zeiträume, für die Gesundheitsdaten abgefragt werden, von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft variieren. So kann es sein, dass eine Versicherungsgesellschaft nur nach psychischen Erkrankungen innerhalb der letzten 5 Jahre fragt, eine andere jedoch nur innerhalb der letzten 3 Jahre.
Darüber hinaus sollten Versicherungsnehmer die gestellten Fragen wörtlich nehmen. Sie sollten nicht ihre eigene Meinung in die Fragen hineininterpretieren. Auch wenn man es bei einer unbedeutenden Erkrankung als nicht notwendig erachtet, diese anzugeben, kann dies bereits gegen die vorvertraglichen Anzeigepflichten verstoßen. Die Beantwortung wäre dann nicht mehr vollständig.
Ärztliche Begutachtung
Im Rahmen der Gesundheitsfragen und der Prüfung, ob die Versicherung die BU-Versicherung eingeht oder nicht, wird in den allermeisten Fällen keine ärztliche Begutachtung erfolgen. Möchte man allerdings eine hohe monatliche BU-Rente vereinbaren, beispielsweise 2.500 oder 3.000 Euro, kann es dazu kommen, dass die Versicherung eine ärztliche Begutachtung anordnet oder ein ärztliches Zeugnis anfordert.
Dabei wird zumeist ein kleines Blutbild und ein EKG gemacht. Die Versicherung interessiert sich außerdem für Werte wie Cholesterin, Triglyceride, Bilirubin, Harnsäure, Kreatinin und den Nüchternblutzucker. Die Versicherung kann auch einen HIV-Test durchführen lassen bzw. das Ergebnis eines HIV-Tests abfragen.
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Warum stellt die BU-Versicherung Gesundheitsfragen?
Bei einer Versicherung geht es immer darum, wie wahrscheinlich es ist, dass der versicherte Umstand eintritt. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung können Vorerkrankungen dazu führen, dass der Versicherte überhaupt oder schneller berufsunfähig wird.
Deshalb müssen Personen, die eine BU-Versicherung abschließen wollen, alle Umstände, die gefahrerheblich sind, angeben. Gefahrerheblich bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Versicherer alle Gesundheitsdaten kennen muss, die für die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit relevant sind.
Hat die Versicherung aber nicht alle für sie notwendigen Informationen und Gesundheitsdaten, kann die Versicherung die Wahrscheinlichkeit der Berufsunfähigkeit bei dem konkreten Versicherungsnehmer nicht korrekt einschätzen. Unvollständige oder falsche Gesundheitsdaten können dazu führen, dass die Versicherung von falschen Voraussetzungen ausgeht, was die Wahrscheinlichkeit der Berufsunfähigkeit angeht.
Wurden Vorerkrankungen, Behandlungen oder andere Gesundheitsdaten angegeben, die darauf schließen lassen, dass der Versicherungsnehmer sehr wahrscheinlich aufgrund z.B. einer Erkrankung berufsunfähig werden wird, wird die Versicherung entweder die BU-Versicherung ablehnen oder bestimmte Erkrankungen als Ursachen für eine Berufsunfähigkeit ausschließen.
Was kann passieren, wenn man die Gesundheitsfragen falsch beantwortet hat?
Ein großes Problem innerhalb der BU-Versicherung sind falsch oder unvollständig beantwortete Gesundheitsfragen. Dies ist nicht nur ein Ärgernis, sondern kann dazu führen, dass die Versicherung keine BU-Rente zahlt, obwohl eine Berufsunfähigkeit eingetreten ist.
Der künftige Versicherungsnehmer muss vor dem Abschluss der BU Gesundheitsfragen beantworten, damit sich die Versicherung ein Bild darüber machen kann, wie wahrscheinlich der Eintritt der Berufsunfähigkeit ist. Dabei prüft die Versicherung nicht nach, ob die Gesundheitsfragen richtig und vollständig beantwortet worden sind.
Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen falsch beantwortet
Die Versicherung nimmt die Antworten des Versicherungsnehmers auf die Gesundheitsfragen hin und stellt nur gegebenenfalls Rückfragen. Hat der Versicherungsnehmer nun absichtlich oder unabsichtlich falsche oder unvollständige Angaben gemacht, verstößt er gegen die vorvertragliche Anzeigepflicht. Die möglicherweise gefahrerheblichen Umstände, die nicht angegeben wurden, kennt die Versicherungsgesellschaft somit nicht.
Eine Prüfung, ob die Gesundheitsfragen richtig und vollständig angegeben wurden, erfolgt erst im Leistungsfall. Im Falle einer möglichen Berufsunfähigkeit prüfen die Versicherer, ob sie die BU-Rente wegen falscher und unvollständiger Beantwortung der Gesundheitsfragen verweigern können.
Selbst wenn medizinisch eine Berufsunfähigkeit vorliegt, kann die Versicherung ausschließlich aufgrund der falsch beantworteten Gesundheitsfragen die BU-Rente verweigern.
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Beendigung des Versicherungsvertrages oder Vertragsanpassung
Neben der Verweigerung der BU-Rente wird die Versicherung auch versuchen, den Versicherungsvertrag zu beenden. Hier kommen je nach Verschuldensgrad verschiedene Beendigungsmöglichkeiten in Frage. Die Versicherung kann den Vertrag widerrufen, anfechten, kündigen oder anpassen.
Bevor die Versicherung die BU-Versicherung überhaupt erst beenden kann, ist in den Fällen, in denen der Versicherungsnehmer lediglich fahrlässig oder schuldlos die Gesundheitsfragen falsch beantwortet hat, eine Vertragsanpassung vorzuziehen.
Dies gilt insbesondere dann, wenn die Versicherung auch bei Kenntnis der korrekt beantworteten Gesundheitsfragen den Vertrag in der Form oder unter veränderten Bedingungen eingegangen wäre. Als geänderte Bedingungen kommen Risikoausschlüsse oder höhere Beiträge in Betracht.
Rücktritt und Kündigung
Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. In diesen Fällen hätte der Versicherungsnehmer die falschen Angaben erkennen können oder er hat sie vorsätzlich gemacht.
Beim Rücktritt kann der Versicherer zwar die gezahlten Versicherungsprämien behalten. Ist die BU-Rente aber bereits bewilligt, muss er sie weiter zahlen, es sei denn, die Anzeigepflichtverletzung hat sich ursächlich ausgewirkt.
Wurden die Gesundheitsfragen unverschuldet oder leicht fahrlässig falsch beantwortet, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Ist die Berufsunfähigkeit eingetreten, muss der Versicherer weiter leisten.
Anfechtung
Anfechten kann die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsvertrag dann, wenn die falschen Angaben auf einer arglistigen Täuschung beruhen. Hier hat der Versicherte bewusst und arglistig falsche Angaben gemacht und wollte die Versicherung täuschen. Der Versicherte wusste, dass der Vertrag mit den wahren Angaben nicht zustande gekommen wäre.
Der Versicherte hat mit seinen Falschangaben somit bewusst Einfluss auf die Entscheidung der Versicherung genommen. Bei der Anfechtung wird die Versicherung von ihrer Leistungspflicht einer eingetretenen BU-Rente frei.
Wann verjähren Gesundheitsfragen BU?
Liegt zwischen der Falschbeantwortung und einem möglichen Leistungsfall ein gewisser Zeitraum, verjähren die möglichen Folgen der falsch oder unvollständig beantworteten Gesundheitsfragen. Der Versicherer kann dann nicht mehr kündigen, vom Vertrag zurücktreten, ihn anfechten oder anpassen, aber auch die BU-Rente nicht mehr deswegen verweigern.
Wenn die Falschangaben ohne Verschulden, fahrlässig oder vorsätzlich gemacht wurden, aber keine Arglist vorliegt, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Vertragsanpassung, ein Rücktritt oder eine Kündigung ausgeschlossen.
Wurde der Versicherer arglistig getäuscht, so dass er zur Anfechtung berechtigt wäre, beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre.
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