Berufsunfähigkeit Psyche - Was Betroffene wissen sollten!

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Eine Berufsunfähigkeit, die auf eine Erkrankung der Psyche zurückzuführen ist, ist heute keine Seltenheit mehr. Private Belastungen, aber auch beruflicher Leistungsdruck und Stress führen nicht selten dazu, dass die Fähigkeit zur Berufsausübung leidet und ganz oder teilweise eingeschränkt ist.

Berufsunfähigkeit Psyche
Sie sind berufsunfähig aufgrund einer psychischen Erkrankung? Wir unterstützen Sie. Rufen Sie uns an unter: 06151 - 599 7466 oder schreiben Sie uns eine Nachricht an: info@ok-rechtsanwaelte.de

So ist es nicht verwunderlich, dass psychische Erkrankungen mittlerweile die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit sind. Doch obwohl psychische Erkrankungen zu den Hauptursachen für Berufsunfähigkeit zählen, haben es psychisch Erkrankte oft schwer, ihre BU-Rente zu erhalten.

Die Experten der Kanzlei Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB sind auf den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert und informieren in diesem Beitrag über Berufsunfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen.

Darüber hinaus erfahren Sie, warum eine private BU-Versicherung zu den wichtigsten Absicherungen für Berufstätige gehört, welche psychischen Erkrankungen zu einer BU-Rente führen können und warum es ratsam ist, sich bereits bei der Beantragung einer BU-Rente von einem spezialisierten Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

Übersicht:

  1. Was ist, wenn man aus psychischen Gründen nicht mehr arbeiten kann?
  2. Ist man mit Depressionen berufsunfähig?
  3. Wann gilt man als berufsunfähig?
  4. Was tun, wenn man wegen einer psychischen Erkrankung berufsunfähig wird?
  5. Fazit
  6. FAQ

Was ist, wenn man aus psychischen Gründen nicht mehr arbeiten kann?

Die Anforderungen an Arbeitnehmer und Erwerbstätige im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit steigen ständig. Häufig leidet vor allem die Psyche unter diesen Anforderungen, aber auch unter beruflichem Stress, Leistungsdruck, Überforderung am Arbeitsplatz oder anderen psychisch belastenden Faktoren. Aber nicht nur am Arbeitsplatz nehmen die Faktoren zu, die die Psyche belasten und zu psychischen Erkrankungen führen können.

Auch der Stress im privaten Umfeld nimmt zu, und das nicht erst seit der Corona-Pandemie. Vor allem traumatische Erlebnisse, Schicksalsschläge, Trauer um geliebte Menschen oder die Sorge um Angehörige führen zu großen psychischen Belastungen. Daher werden psychische Belastungsstörungen immer häufiger und vermehrt diagnostiziert.

Psychische Erkrankung sind Hauptursache für Berufsunfähigkeit

Es ist daher nicht verwunderlich, dass sich psychische Faktoren und daraus resultierende Erkrankungen negativ auf die Fähigkeit einer Person auswirken, ihren Beruf auszuüben. Dies zeigt sich auch bei den Ursachen für eine Berufsunfähigkeit. In den Zahlen des Analysehauses Morgen&Morgen, das unter anderem Kennzahlen zur Berufsunfähigkeit auswertet, ist eine Zunahme der psychischen und nervlichen Erkrankungen als Ursache für eine Berufsunfähigkeit zu erkennen.

Nervenkrankheiten bzw. psychische Erkrankungen sind bereits seit Jahren die häufigste Ursache für den Eintritt einer Berufsunfähigkeit. Der Anteil der Nervenkrankheiten bzw. psychischen Erkrankungen nimmt jedoch von Jahr zu Jahr zu. Während im Jahr 2021 der Anteil der Nervenkrankheiten bzw. psychischen Erkrankungen noch bei 31,88% lag, waren es im Jahr 2022 bereits 33,51% und im Jahr 2023 34,50%.

Berufsunfähigkeit durch psychische Erkrankung in jeder Tätigkeit möglich

Unabhängig davon, welche berufliche Tätigkeit man ausübt - eine Berufsunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung ist bei jeder Tätigkeit möglich. Besonders betroffen sind sicherlich berufliche Tätigkeiten, bei denen der psychische Druck allein durch die Tätigkeit bereits hoch ist und zu einer psychischen Erkrankung selbst führen kann.

Das Tückische an psychischen Erkrankungen und einer drohenden Berufsunfähigkeit ist aber, dass solche Erkrankungen nicht berufsbedingt sein müssen. Selbst die Angst um die eigene Arbeitsfähigkeit oder Berufsfähigkeit kann eine psychische Erkrankung verschlimmern und so noch schneller zur Berufsunfähigkeit führen.

Private Berufsunfähigkeitsversicherung als wichtige Vorsorge für Erwerbstätige

Ist die Fähigkeit, einen Beruf auszuüben, durch eine psychische Erkrankung gefährdet, ist immer auch die finanzielle Existenz bedroht. Zwar gibt es mit der Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung eine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung für solche Fälle.

Doch zum einen ist eine solche Rente - vor allem, wenn man noch nicht lange gearbeitet und in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat - in der Regel nicht sehr hoch und kann daher das finanzielle Überleben nicht sichern. Zum anderen setzt die Erwerbsminderungsrente voraus, dass die Fähigkeit zur Ausübung irgendeiner Erwerbstätigkeit, und sei es auch nur eine Hilfstätigkeit, stark eingeschränkt sein muss.

Deshalb sollten sich Erwerbstätige gegen den Verlust der Arbeitskraft absichern, um der existenziellen Bedrohung durch einen Wegfall des Einkommens vorzubeugen. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung stellt als Versicherung gegen den Verlust der Fähigkeit zur Ausübung des Berufs eine wichtige Säule der Vorsorge dar.

Wenn man aus gesundheitlichen Gründen, seien sie physischer oder psychischer Natur, seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, zahlt die private BU-Versicherung in der Regel eine monatliche Rente. Durch diese BU-Rente kann das finanzielle Überleben gesichert und der gewohnte Lebensstandard kann aufrechterhalten werden.

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Lesen Sie hier, wie ein Fachanwalt für Versicherungsrecht Sie vor, während und nach dem Leistungsantrag bei Ihrem privaten Berufsunfähigkeitsversicherer unterstützen kann und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten, damit Ihr Leistungsantrag nicht abgelehnt wird.

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Ist man mit Depressionen berufsunfähig?

Für die Berufsunfähigkeit kommt es nicht auf die Art der psychischen Erkrankung an. Die psychische Erkrankung muss im Einzelfall die Fähigkeit zur Berufsausübung so stark einschränken, dass man seinen Beruf zu weniger als 50% ausüben kann. In den meisten privaten BU-Versicherungsverträgen reicht bereits eine Berufsunfähigkeit von 50% für den Bezug der BU-Rente aus.

Dies kann z.B. daran gemessen werden, wie lange man aufgrund der psychischen Einschränkung noch in der Lage ist, täglich zu arbeiten. Wenn man vor einer psychischen Erkrankung z.B. 8 Stunden arbeiten konnte und aufgrund einer psychischen Erkrankung nur noch 4 Stunden arbeiten könnte, ist man zu 50% berufsunfähig.

Man muss daher nicht an einer bestimmten psychischen Erkrankung leiden, um als berufsunfähig anerkannt zu werden. Jede psychische Erkrankung kann im Einzelfall und je nach Ausprägung eine Berufsunfähigkeit begründen.

Beispiele für psychische Erkrankungen, die im Einzelfall zur Berufsunfähigkeit führen können, sind:

  • Depressionen
  • Schizophrenie
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Bipolare Störungen
  • Angststörungen
  • Zwangsstörungen
  • Neurosen
  • Psychosen
  • Posttraumatische Belastungsstörung
  • Burnout (bzw. mit Burnout verbundene Symptome)

Grundsätzlich gibt es für die Anerkennung einer BU-Rente keine anerkannten Krankheiten. Jede Krankheit kann durch die individuelle Ausprägung und die Beeinträchtigung der konkreten beruflichen Tätigkeit im Einzelfall als Ursache für eine BU-Rente anerkannt werden.

berufsunfähigkeit anerkannte krankheiten

Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag "Berufsunfähigkeit: Gibt es anerkannte Krankheiten?"

Wann gilt man als berufsunfähig?

Der Gesetzgeber hat in § 172 Abs. 2 VVG - Versicherungsvertragsgesetz - eine auf den ersten Blick eindeutige Definition der Berufsunfähigkeit getroffen:

"Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann."

Daraus lassen sich 4 Merkmale einer Berufsunfähigkeit erkennen:

  • Der zuletzt ausgeübte Beruf kann ganz oder teilweise nicht mehr ausgeübt werden.
  • Die Einschränkung der Fähigkeit, den Beruf auszuüben, muss voraussichtlich auf Dauer bestehen.
  • Die Berufsunfähigkeit wird durch Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall verursacht.
  • Es erfolgt ein Vergleich zwischen der aktuellen beruflichen Leistungsfähigkeit und der Leistungsfähigkeit ohne die gesundheitliche Beeinträchtigung.

Aus dieser gesetzlichen Definition haben die BU-Versicherer vor allem zwei Kriterien entwickelt, anhand derer sie prüfen, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt:

  • es muss eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent vorliegen
  • der Versicherte muss voraussichtlich mindestens 6 Monate berufsunfähig sein.

Ein Anspruch auf die BU-Rente besteht, wenn der gesundheitliche oder psychische Zustand des Versicherten beide Kriterien erfüllt und keine Gründe vorliegen, die den Versicherer zur Ablehnung der Leistung berechtigen.

Was tun, wenn man wegen einer psychischen Erkrankung berufsunfähig wird?

Wenn man aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht mehr arbeiten kann, muss die BU-Rente bei der Versicherung beantragt werden. Dazu müssen dem Antrag auf BU-Rente aussagekräftige medizinische Unterlagen beigefügt werden, die die Berufsunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung belegen. Bescheinigungen von Psychotherapeuten reichen dafür oft nicht aus.

Allein dieser Schritt ist für medizinische und versicherungsrechtliche Laien kaum ohne kompetente Unterstützung allein zu bewältigen. Um Probleme mit der BU-Versicherung von vornherein zu vermeiden, sollte daher bereits vor der Beantragung einer BU-Rente professionelle Hilfe in Form von auf Berufsunfähigkeitsversicherungen spezialisierten Rechtsanwälten in Anspruch genommen werden.

Beantragung der BU-Rente benötigt medizinische Unterlagen und Beantwortung von Fragebögen

Für die Beantragung der BU-Rente müssen außerdem die von der Versicherung zur Verfügung gestellten medizinischen Fragebögen ausführlich beantwortet werden. Auch hier lauern für den Laien auf dem Gebiet der BU-Versicherung viele Fallstricke.

Mit der Beantwortung will der Versicherer vor allem feststellen, ob der Versicherte bei Abschluss der BU-Versicherung möglicherweise Fehler bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen gemacht hat. In einem solchen Fall könnte der Versicherer deshalb die BU-Rente unter Hinweis auf die Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten verweigern.

Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung

Mehr zum Thema Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung lesen Sie in diesem Beitrag.

Insbesondere bei psychischen Erkrankungen ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert. Je nach Krankheitsbild oder Krankheitssymptomen kann es für den Versicherten schwierig sein, auf Nachfragen oder Rückfragen des Versicherers zu reagieren.

Auch wenn die Versicherung weitere Nachweise verlangt, sind die erkrankten Versicherten manchmal nicht in der Lage zu antworten oder die Kraft reicht nicht aus, um eine Antwort auf die Rückfrage der Versicherung zu leisten. Hier kann es sehr hilfreich sein, einen Experten für BU-Versicherungen an der Seite zu haben, der sich um alles Weitere kümmert und die Kommunikation mit der BU-Versicherung übernimmt.

Nachfragen unbedingt beantworten

Im Verlauf der Beantragung einer BU-Rente kann es immer wieder zu Nachfragen des Versicherers kommen. Solche Nachfragen können sich z.B. auf den aktuellen Gesundheitszustand, ärztliche Nachweise oder den ausgeübten Beruf beziehen. Diese Rückfragen der Versicherung sollten zeitnah beantwortet werden. Das Ignorieren von Nachfragen der Versicherung wird in den meisten Fällen dazu führen, dass die Versicherung die BU-Rente ablehnt.

Das Analysehaus Morgen&Morgen hat in seinen Kennzahlen rund um die Berufsunfähigkeit 2023 erhoben, dass 37,62% aller Anträge auf eine BU-Rente abgelehnt werden, weil die Versicherten z.B. auf Nachfragen der Versicherung nicht reagieren. Der Hauptgrund für die Ablehnung von BU-Rentenanträgen ist die fehlende Reaktion auf Rückfragen der Versicherung.

Hilfe durch Experten für BU-Versicherungen

Dies lässt sich jedoch vermeiden, wenn Sie als Versicherter auf die Erfahrung der Experten der Kanzlei Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB setzen. Wir betreuen unsere Mandanten kompetent und umfassend von der Antragstellung über die außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzung mit BU-Versicherungen bis hin zur Überprüfung von Versicherungsleistungen.

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Fazit

  • Psychische Erkrankungen sind heute die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit. Ursachen können z.B. private Belastungen, Schicksalsschläge, beruflicher Leistungsdruck oder Stress sein. Wie Analysen von Morgen&Morgen zeigen, nehmen psychische Erkrankungen als Hauptursache für Berufsunfähigkeit zu.
  • Trotz ihrer Häufigkeit haben psychisch Erkrankte oft Schwierigkeiten, ihre Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten. Hauptgrund für die Ablehnung der BU-Rente ist die oft fehlende Reaktion auf Rückfragen der Versicherung durch den Versicherten selbst. Mehr als jeder dritte BU-Renten-Antrag wird aus diesem Grund abgelehnt. Auch deshalb sollte man bereits bei der Beantragung professionelle Hilfe beanspruchen.
  • Jede psychische Erkrankung kann zur Berufsunfähigkeit führen, unabhängig von der beruflichen Tätigkeit. Entscheidend sind allein die Auswirkungen der Erkrankung auf den konkret ausgeübten Beruf.
  • Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher wichtig, um die finanzielle Existenz im Falle einer Berufsunfähigkeit abzusichern, da die gesetzlichen Leistungen nicht ausreichen oder gar nicht zur Verfügung stehen.
  • Die Beantragung einer BU-Rente erfordert aussagekräftige medizinische Unterlagen und die Beantwortung von Fragebögen des Versicherers. Hierbei sollten Versicherte professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen, insbesondere durch auf Berufsunfähigkeitsversicherungen spezialisierte Rechtsanwälte.

FAQ

Sind psychische Erkrankungen in jedem Beruf eine mögliche Ursache für Berufsunfähigkeit?

Ja, unabhängig von der beruflichen Tätigkeit kann eine Berufsunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung eintreten.

Welche psychischen Erkrankungen können zur Berufsunfähigkeit führen?

Dazu gehören Depression, Schizophrenie, Persönlichkeitsstörungen, bipolare Störungen, Angststörungen, Zwangsneurosen, Neurosen, Posttraumatische Belastungssyndrome und Burn-out. Entscheidend ist aber grundsätzlich nicht die Erkrankung, sondern die konkrete Auswirkung der Erkrankung auf den ausgeübten Beruf.

Ist die Art der psychischen Erkrankung entscheidend für die Anerkennung als Berufsunfähigkeit?

Nein, entscheidend ist die Einschränkung der Berufsausübung auf weniger als 50%, unabhängig von der spezifischen psychischen Erkrankung.

Was sind die Voraussetzungen für die Anerkennung als berufsunfähig?

Um als berufsunfähig anerkannt zu werden, muss die Fähigkeit zur Berufsausübung aufgrund einer psychischen Erkrankung auf weniger als 50% reduziert sein und voraussichtlich für mindestens 6 Monate bestehen.

Welche Rolle spielt eine private Berufsunfähigkeitsversicherung?

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist entscheidend, um die finanzielle Existenz bei Berufsunfähigkeit durch psychische Erkrankungen zu sichern.

Welche Rolle spielen Rückfragen des Versicherers im Antragsverfahren?

Rückfragen der Versicherung müssen zeitnah und vollständig beantwortet werden, da das Ignorieren solcher Rückfragen häufig zur Ablehnung der BU-Rente führt. Das Ignorieren von Rückfragen der Versicherung bei der Beantragung der BU-Rente ist einer der häufigsten Ablehnungsgründe. Gerade bei psychischen Erkrankungen fehlt oft die Kraft, solchen Nachfragen der Versicherung nachzukommen. Experten für Berufsunfähigkeitsversicherungen können Versicherten helfen, die Kommunikation mit der Versicherung zu erleichtern oder die Kommunikation mit der Versicherung ganz übernehmen.

Wie helfen BU-Versicherungsexperten bei der Antragstellung?

Eine frühzeitige professionelle Beratung und Unterstützung durch spezialisierte Rechtsanwälte ist daher dringend zu empfehlen, um medizinische Unterlagen korrekt einzureichen und Rückfragen des Versicherers zeitnah zu beantworten. Die Experten der Kanzlei Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus können nicht nur bei der Antragstellung helfen, sondern auch bei der Beantwortung von Rückfragen der Versicherung und der Vermeidung von häufigen Fehlern, die zu einer Ablehnung der BU-Rente führen können.

Bildquellennachweis: FatCamera | Canva.com

Oliver Ostheim
Oliver Ostheim ist Fachanwalt für Versicherungsrecht mit tiefgründigem Fachwissen im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung. Analytisches Denkvermögen und Empathie sind seine Kernkompetenzen. Als BU-Spezialist kämpft er leidenschaftlich für die Existenz seiner Mandanten vor Gericht und erfreut sich der persönlichen Anerkennung von Fachkollegen. Mit Verbindlichkeit und Verständnis erklärt er auch juristischen Laien alle Prozessschritte und Handlungsoptionen, basierend auf seiner Mehrfach-Qualifikation und Expertise als Fachanwalt für BU-Versicherungen.
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