Spondylarthrose Berufsunfähigkeit - Wir klären die 5 häufigsten Fragen

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Eine Spondylarthrose kann zur Berufsunfähigkeit führen, wenn die konkreten Beschwerden so stark sind, dass sie zu einer Einschränkung des konkret ausgeübten Berufs führen. Für die Gewährung einer BU-Rente durch die private Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es nicht darauf an, ob nur eine bestimmte Krankheit vorliegt, die dann automatisch zu einer BU-Rente führen würde. Die konkreten Umstände und individuellen Beschwerden sind entscheidend.

Spondylarthrose Berufsunfähigkeit
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Die Experten der Kanzlei Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB sind auf den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert und informieren in diesem Beitrag darüber was eine Spondylarthrose ist, wann eine Spondylarthrose zur Berufsunfähigkeit führt und wie festgestellt bzw. entschieden wird, ob man aufgrund einer Spondylarthrose berufsunfähig ist.

Übersicht:

  1. Was ist eine Spondylarthrose?
  2. Ist eine Arthrose eine anerkannte Berufskrankheit?
  3. Kann eine Spondylarthrose zur Berufsunfähigkeit führen?
  4. Wer stellt fest, ob man berufsunfähig ist?
  5. Wer entscheidet, ob man berufsunfähig ist?
  6. Fazit
  7. FAQ

Was ist eine Spondylarthrose?

Bei Arthrose denken viele Menschen zuerst an die Kniegelenke, die Probleme bereiten und schmerzen. Eine Arthrose, bei der es sich um eine Verschleißerkrankung der Gelenke handelt und die einen übermäßigen Verschleiß des Knorpels bezeichnet, kann jedoch auch an der Wirbelsäule auftreten. Bei einer Arthrose der Wirbelsäule spricht man von einer Spondylarthrose (Spondylus = Wirbel, Arthros = Gelenk). Andere gebräuchliche Bezeichnungen sind Facettengelenksarthrose, Facettensyndrom oder Wirbelsäulenarthrose.

Bei der Spondylarthrose handelt es sich um eine Abnutzung oder einen Verschleiß der kleinen Verbindungsgelenke zwischen den Wirbelkörpern. Diese Wirbelgelenke werden als Facettengelenke bezeichnet. Die häufigsten Folgen dieses Verschleißes sind Rückenschmerzen, eine eingeschränkte Beweglichkeit, Schmerzen bei Bewegung und Verspannungen in der Muskulatur.

Bei einer aktiven Spondylarthrose kommt es zusätzlich zum Gelenkverschleiß zu einer Entzündung, der sogenannten Arthritis. Die Ursache der Spondylarthrose liegt meist in anderen Erkrankungen der Wirbelsäule. Sie wird häufig erst im höheren Lebensalter diagnostiziert. Die Spondylarthrose kann an allen Wirbeln auftreten, besonders häufig tritt die Spondylarthrose jedoch im Bereich der Lendenwirbelsäule (LWS) auf, da dieser Bereich auf Grund seiner Form einer besonders starken Belastung ausgesetzt ist.

Ist eine Arthrose eine anerkannte Berufskrankheit?

Die Begriffe Berufskrankheit und Berufsunfähigkeit weisen zwar eine gewisse Ähnlichkeit auf, entspringen aber unterschiedlichen Sachgebieten. Der Begriff der Berufskrankheit stammt aus dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, der Begriff der Berufsunfähigkeit hingegen aus der privaten BU-Versicherung. Zwischen Berufskrankheit und Berufsunfähigkeit besteht kein Zusammenhang. Insbesondere muss für die Feststellung der Berufsunfähigkeit keine anerkannte Berufskrankheit vorliegen.

Eine Berufskrankheit ist eine durch die berufliche Tätigkeit verursachte Gesundheitsschädigung oder Erkrankung. Als Erkrankung des Stütz- und Bewegungsapparates, die zu den häufigsten Berufskrankheiten zählt, kann auch die Spondylarthrose als Berufskrankheit anerkannt werden. Für die Gewährung einer privaten BU-Rente hat dies jedoch keine Bedeutung.

Für die private BU-Versicherung kommt es allein darauf an, inwieweit die Krankheit oder Erkrankung wie die Spondylarthrose in ihrer Ausprägung dazu führt, dass der bisherige Beruf ganz oder teilweise nicht mehr ausgeübt werden kann.

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Mehr zum Thema, ob es in der BU-Versicherung anerkannte Krankheiten gibt, lesen Sie auch in diesem Beitrag.

Kann eine Spondylarthrose zur Berufsunfähigkeit führen?

Psychische Ursachen sowie Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates gehören zu den häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit. Allerdings gibt es in der privaten BU-Versicherung keine Liste von Krankheiten, bei deren Vorliegen man automatisch berufsunfähig ist und eine BU-Rente erhält.

Das Vorliegen einer Spondylarthrose allein ist kein Grund für eine Berufsunfähigkeit, schließt aber die Zahlung einer BU-Rente nicht aus. Ob man wegen einer Spondylarthrose berufsunfähig ist und eine BU-Rente bekommt, hängt daher immer vom Einzelfall ab.

Es kommt darauf an, wie konkret die Spondylarthrose ausgeprägt ist, welche Beschwerden der Versicherte aufgrund der Spondylarthrose hat, wie schwer diese Beschwerden sind und wie sich dies individuell auf seine berufliche Tätigkeit auswirkt.

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Lesen Sie hier wie Ihnen ein Fachanwalt für Versicherungsrecht vor, während und nach der Beantragung von Leistungen bei Ihrem privaten Berufsunfähigkeitsversicherer unterstützen kann und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten, damit Ihr Leistungsantrag nicht abgelehnt wird.

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Ausmaß der Spondylarthrose und berufliche Tätigkeit entscheidend

Hat man einen Beruf, bei dem die konkreten Beschwerden einer Spondylarthrose die Tätigkeiten zumindest einschränken, so kann dies bereits als Ursache für eine Berufsunfähigkeit in Betracht kommen. In Betracht kommen z.B. sitzende Tätigkeiten in einem Büro.

Die konkreten Beschwerden können dabei nicht nur dazu führen, dass man nicht mehr in der Lage ist, das Arbeitspensum zu bewältigen, sondern auch dazu, dass man nicht mehr in der Lage ist, täglich so lange zu arbeiten wie ohne die Beschwerden einer Spondylarthrose. Kann man z.B. wegen der Beschwerden der Spondylarthrose statt 8 Stunden nur noch 4 Stunden täglich arbeiten, wäre man zu 50% berufsunfähig.

Wenn man vom Arzt wegen der Spondylarthrose krankgeschrieben wurde oder die Arbeitsunfähigkeit vom Arzt festgestellt wurde und diese mindestens 6 Monate andauert, kann man von einer Berufsunfähigkeit ausgehen. Dann sollte man eine BU-Rente beantragen.

Berufsunfähigkeit beantragen

Mehr zum Thema Berufsunfähigkeitsrente beantragen und warum es sinnvoll ist, dabei Hilfe von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht in Anspruch zu nehmen, lesen Sie auch in diesem Beitrag.

Wer stellt fest, ob man berufsunfähig ist?

Die Feststellung der Berufsunfähigkeit erfolgt in jedem Fall durch einen Arzt. Dieser muss prüfen, ob die Beschwerden der Spondylarthrose so stark sind, dass sie die berufliche Tätigkeit zu mindestens 50 % beeinträchtigen. Dazu sollte man dem Arzt möglichst genau schildern, welche Tätigkeiten man im ausgeübten Beruf täglich ausführen muss.

Letztlich muss der Arzt also klären, ob man mit den Beschwerden noch arbeiten kann oder nicht. Dabei muss es sich nicht um einen Facharzt oder Spezialisten handeln. Es kann auch der Hausarzt sein, der eine Berufsunfähigkeit diagnostiziert, aber auch ein behandelnder Facharzt wie ein Orthopäde.

Hilfe durch den Fachanwalt schon früh in Anspruch nehmen

Bevor man bei der Versicherung einen Antrag auf BU-Rente stellt, sollte man im besten Fall bereits aussagekräftige ärztliche Diagnosen und Unterlagen zusammengestellt haben. Hilfreich ist in diesem Zusammenhang auch die Beratung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht, der einem bei der Vermeidung vermeidbarer Fehler behilflich sein kann.

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Durch eine Beratung bereits vor Antragstellung kann auch einer unnötig langen Bearbeitungsdauer bei der Versicherung vorgebeugt werden, wenn z.B. die ärztlichen Unterlagen gerade die Berufsunfähigkeit wegen einer Spondylarthrose oder die Prognose nicht aussagekräftig belegen.

Die Experten der Kanzlei Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB sind auf den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert und helfen Ihnen von der Antragstellung über außergerichtliche und gerichtliche Streitigkeiten bis hin zu Problemen bei der Überprüfung der Berufsunfähigkeit während des Bezugs der BU-Rente.

Wer entscheidet, ob man berufsunfähig ist?

Zwar stellt der Arzt fest, ob man aus gesundheitlichen Gründen ganz oder teilweise nicht mehr in der Lage ist, den ausgeübten Beruf auszuüben. Ob eine Berufsunfähigkeit aufgrund einer Spondylarthrose anerkannt und eine BU-Rente gezahlt wird, entscheidet jedoch die Versicherung.

wer entscheidet über berufsunfähigkeit

Mehr zum Thema, wer über die Berufsunfähigkeit entscheidet, lesen Sie auch in diesem Beitrag.

BU-Rente abgelehnt trotz festgestellter Berufsunfähigkeit

Trotz ärztlicher Unterlagen, die das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit bescheinigen, gibt es nicht wenige Fälle, in denen die BU-Versicherer die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigern. Dies kann zum einen der Fall sein, weil die Versicherung bei der Prüfung der Unterlagen eine angebliche vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung feststellt.

Ein weiterer Grund kann sein, dass der von der Versicherung beauftragte Gutachter die Berufsunfähigkeit der betroffenen Person nicht bestätigt oder die Höhe der festgestellten Berufsunfähigkeit für eine BU-Rente nicht ausreichend sei.

Im jeweiligen BU-Versicherungsvertrag ist geregelt, ab wann die Versicherung die BU-Rente ausbezahlt. Dies kann bereits bei einer Berufsunfähigkeit von 50% der Fall sein. Manche Versicherungsverträge sehen aber auch eine BU-Rente erst ab 100% Berufsunfähigkeit vor. Hier hilft ein Blick in den im Einzelfall abgeschlossenen Vertrag.

Mit Hilfe eines Fachanwalts gegen Ablehnung der BU-Rente vorgehen

Lehnt die Versicherung eine BU-Rente jedoch ab, sollten sich Versicherte professionelle Hilfe suchen und gegen die Entscheidung vorgehen.

Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt

Mehr zum Thema, was Versicherte tun können, wenn die Versicherung die Berufsunfähigkeitsrente ablehnt, lesen Sie in diesem Beitrag.

Fazit

  • Spondylarthrose und Berufsunfähigkeit: Eine Spondylarthrose kann zur Berufsunfähigkeit führen, wenn die konkreten Beschwerden zu einer Einschränkung der beruflichen Tätigkeit führen.
  • BU-Rente und individuelle Umstände: Die private Berufsunfähigkeitsversicherung gewährt bei Vorliegen einer bestimmten Krankheit wie der Spondylarthrose nicht automatisch eine BU-Rente, sondern richtet sich nach den individuellen Umständen und Beschwerden.
  • Spondylarthrose als Verschleißerkrankung: Bei der Spondylarthrose handelt es sich um eine Verschleißerkrankung der Wirbelsäule, die zu Rückenschmerzen, Bewegungseinschränkungen und Muskelverspannungen führen kann und besonders häufig im Bereich der Lendenwirbelsäule auftritt.
  • Berufskrankheit und Berufsunfähigkeit: Auf die private Berufsunfähigkeitsrente, die ausschließlich die Auswirkungen der Erkrankung auf die berufliche Tätigkeit berücksichtigt, hat die Anerkennung einer Spondylarthrose als Berufskrankheit keine Auswirkungen.
  • Keine automatische Berufsunfähigkeit bei Spondylarthrose: Das Vorliegen einer Spondylarthrose allein führt nicht automatisch zur Berufsunfähigkeit; entscheidend sind individuelle Faktoren wie Krankheitsausmaß und Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit.
  • Feststellung der Berufsunfähigkeit durch einen Arzt: Die Feststellung der Berufsunfähigkeit durch einen Arzt, der nicht unbedingt ein Facharzt sein muss, erfolgt durch Prüfung der Auswirkungen der Spondylarthrose auf die berufliche Tätigkeit.
  • Frühzeitige Rechtsberatung wichtig: Vor Beantragung einer BU-Rente ist es ratsam, aussagekräftige ärztliche Diagnosen und Unterlagen einzuholen. Eine rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht kann helfen, mögliche Fehler zu vermeiden und das Verfahren zu beschleunigen. Bei Ablehnung der BU-Rente sollte professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden.

FAQ

Was ist eine Spondylarthrose?

Spondylarthrose ist eine Verschleißerkrankung der Wirbelsäule, bei der es zu einem Verschleiß der kleinen Verbindungsgelenke zwischen den Wirbelkörpern kommt, auch als Facettengelenke bekannt. Dies kann zu Rückenschmerzen, eingeschränkter Beweglichkeit und Muskelverspannungen führen.

Kann eine Spondylarthrose zur Berufsunfähigkeit führen?

Ja, eine Spondylarthrose kann zur Berufsunfähigkeit führen, wenn die damit verbundenen Beschwerden die berufliche Tätigkeit einschränken. Die Entscheidung hängt von individuellen Faktoren wie dem Ausmaß der Erkrankung und deren Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit ab.

Ist eine Spondylarthrose eine anerkannte Berufskrankheit?

Ob die Spondylarthrose eine anerkannte Berufskrankheit ist, hat keine Auswirkungen auf die private Berufsunfähigkeitsversicherung oder die Bewilligung einer BU-Rente.

Wie wird die Berufsunfähigkeit festgestellt?

Die Feststellung der Berufsunfähigkeit erfolgt durch einen Arzt, der die Auswirkungen der Spondylarthrose auf die berufliche Tätigkeit prüft. Dies kann auch der Hausarzt oder ein Facharzt wie ein Orthopäde sein.

Was sind die entscheidenden Faktoren für die BU-Rente bei Spondylarthrose?

Entscheidend sind das Ausmaß der Spondylarthrose, die individuellen Beschwerden, wie stark diese sind und wie sie sich auf die berufliche Tätigkeit auswirken. Konkrete Einschränkungen durch die Spondylarthrose im Beruf können eine Ursache für die Berufsunfähigkeit sein.

Wann sollte man eine BU-Rente beantragen?

Wenn aufgrund von Spondylarthrose konkrete Beschwerden die beruflichen Tätigkeiten beeinträchtigen und dies mindestens 6 Monate lang andauert, sollte man eine BU-Rente beantragen.

Was tun bei Ablehnung der BU-Rente?

Bei Ablehnung der BU-Rente sollte man professionelle Hilfe suchen, insbesondere von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht, um gegen die Entscheidung vorzugehen.

Gibt es eine Liste von Krankheiten für eine Berufsunfähigkeit?

Nein, in der privaten BU-Versicherung gibt es keine Liste von Krankheiten, bei deren Vorliegen automatisch eine BU-Rente gewährt wird. Die Entscheidung basiert auf individuellen Umständen und Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit.

Bildquellennachweis: Africa images | Canva.com

Oliver Ostheim
Oliver Ostheim ist Fachanwalt für Versicherungsrecht mit tiefgründigem Fachwissen im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung. Analytisches Denkvermögen und Empathie sind seine Kernkompetenzen. Als BU-Spezialist kämpft er leidenschaftlich für die Existenz seiner Mandanten vor Gericht und erfreut sich der persönlichen Anerkennung von Fachkollegen. Mit Verbindlichkeit und Verständnis erklärt er auch juristischen Laien alle Prozessschritte und Handlungsoptionen, basierend auf seiner Mehrfach-Qualifikation und Expertise als Fachanwalt für BU-Versicherungen.
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