Wer entscheidet über Berufsunfähigkeit? Wir klären auf!

Zur kostenfreien Erstberatung
Fokus Siegel Top Rechtsanwalt

Viele Versicherte fragen sich, wer entscheidet über die Berufsunfähigkeit überhaupt? Manche Versicherte glauben, dass für diese Entscheidung z.B. die Deutsche Rentenversicherung oder spezialisierte Ärzte zuständig sind. Die Entscheidung über das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit kann jedoch nur ein Arzt treffen.

wer entscheidet über berufsunfähigkeit
Haben Sie Fragen zum Thema? Kontaktieren Sie uns jederzeit unter  06151 - 599 7466 oder per E-Mail an: info@ok-rechtsanwaelte.de

Ansprechpartner für den Versicherten sind immer die behandelnden Ärzte, denn sie kennen die Auswirkungen der gesundheitlichen Einschränkungen und können einschätzen, ob der Versicherte damit seinen Beruf noch ausüben kann oder nicht.

Danach ist es Aufgabe der BU-Versicherung, Leistungen aus der BU-Versicherung zu gewähren oder abzulehnen. Die BU-Versicherung ist keine Pflichtversicherung.

Die Experten der Kanzlei OK Rechtsanwälte Ostheim & Klaus sind auf den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert und erklären in diesem Beitrag, wie die Begriffe Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit zusammenhängen, wer die Berufsunfähigkeit feststellt und wie lange man krank sein muss, um eine BU-Leistung zu erhalten.

Inhalt:

  1. Was tun, wenn man den Job aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann?
  2. Wie lange krank bis berufsunfähig?
  3. Wann wird man für berufsunfähig erklärt?
  4. Welcher Arzt darf Berufsunfähigkeit feststellen?
  5. Beratungsangebot bei Berufsunfähigkeit
  6. Fazit

Was tun, wenn man den Job aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann?

Es gibt viele Gründe, warum ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann. Es kann sich um eine Krankheit oder Erkrankung handeln, um die Folgen eines Unfalls oder um andere gesundheitliche Gründe, wie z. B. Allergien, Long- oder Post-Covid oder eine Verschlechterung des Sehvermögens (z. B. bei Berufspiloten).

Je nach Auswirkung und Erkrankung/Krankheit und Heilungschancen kann es zu einer nur vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit, zu einer vorübergehenden oder dauerhaften Berufsunfähigkeit oder zu einer völligen Erwerbsunfähigkeit kommen. Doch worin unterscheiden sich Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit?

Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit ist ein vor allem im Arbeits- und Sozialrecht verwendeter Begriff. Arbeitsunfähigkeit ist ein Gesundheitszustand, der eine Person vorübergehend daran hindert, ihre Tätigkeit auszuüben. Die Arbeitsunfähigkeit wird von einem Arzt festgestellt und durch die AU-Bescheinigung nachgewiesen.

In den ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber die sogenannte Entgeltfortzahlung, danach erhalten Arbeitnehmer Krankengeld (nur GKV) oder Krankentagegeld (meist PKV). Arbeitsunfähigkeit ist eine Ja-Nein-Entscheidung - entweder man ist arbeitsunfähig oder nicht. Eine teilweise Arbeitsunfähigkeit gibt es nicht.

Erwerbsunfähigkeit

Erwerbsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung ist ein Begriff aus dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung. Es geht dabei um die Frage, wie lange eine Person in der Lage ist, an jedem Arbeitstag irgendeine Tätigkeit auszuüben.

Dabei werden drei Stufen unterschieden. Wer voll erwerbsfähig ist, kann täglich mehr als 6 Stunden arbeiten. Bei teilweiser Erwerbsunfähigkeit kann man nur 3 bis 6 Stunden pro Tag arbeiten. Bei voller Erwerbsunfähigkeit kann man weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten.

Die Erwerbsunfähigkeit bezieht sich nicht auf die Ausübung des erlernten oder ausgeübten Berufs, sondern auf die Fähigkeit, irgendeine berufliche Tätigkeit auszuüben, also auch leichte Arbeiten oder Hilfstätigkeiten.

Wer teilweise oder vollständig erwerbsunfähig ist, kann eine gesetzliche Rente wegen teilweiser oder vollständiger Erwerbsminderung beantragen. Die EU-Rente ist meist jedoch deutlich geringer als z. B. eine Berufsunfähigkeitsrente.

Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit ist ein versicherungsrechtlicher Begriff. Wer eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat und aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten kann, ist berufsunfähig. Die Leistungseinschränkung muss für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten und auf unbestimmte Zeit bestehen. Gründe für eine Berufsunfähigkeit können Krankheiten oder Unfallfolgen sein. Die genaue Definition der Berufsunfähigkeit findet sich in § 172 VVG.

Berufsunfähigkeit anerkannte Krankheiten

Mehr zum Thema anerkannte Krankheiten für Berufsunfähigkeit erfahren Sie in unserem Beitrag zum Thema.

Mehr erfahren

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung muss man in der Regel mindestens 50 Prozent berufsunfähig sein, um die vereinbarte Versicherungsleistung zu erhalten. D.h. wenn man z.B. vorher 8 Stunden täglich als Dachdecker oder Maurer gearbeitet hat und jetzt weniger als 4 Stunden in diesem Beruf arbeiten kann, erhält man die Versicherungsleistung, wenn dies so vereinbart ist.

Für die private BU-Versicherung reicht es bei Berufsunfähigkeit aus, dass man nur noch im zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten kann. Die gesundheitlichen Folgen müssen nicht so gravierend sein, dass man in keinem anderen Beruf mehr arbeiten könnte. Der Dachdecker, der nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, könnte z.B. noch Tätigkeiten in einem Büro ausüben.

Dies unterscheidet die Berufsunfähigkeit bereits grundsätzlich von der Erwerbsunfähigkeit.

Wissenswertes: Abstrakte und konkrete Verweisung in der BU-Versicherung

Berufsunfähigkeitsversicherungen können abstrakte und konkrete Verweisungen vorsehen. Bei der abstrakten Verweisung kann der Versicherer ausgehend von der Einschränkung und z.B. der Ausbildung auf einen anderen als den bisher ausgeübten Beruf verweisen, den der Versicherte trotz der gesundheitlichen Einschränkungen noch ausüben könnte. Bei der konkreten Verweisung kann der Versicherer auf eine andere Tätigkeit verweisen, die der Versicherte bereits freiwillig als Alternative ausübt.

OK Leitfaden Berufsunfähigkeit

Lesen Sie hier wie Ihnen ein Fachanwalt für Versicherungsrecht vor, während und nach der Beantragung von Leistungen bei Ihrem privaten Berufsunfähigkeitsversicherer unterstützen kann und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten, damit Ihr Leistungsantrag nicht abgelehnt wird.

Jetzt unseren kostenlosen Leitfaden Berufsunfähigkeit herunterladen!

Wie lange krank bis berufsunfähig?

Die Begriffe Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit klingen sehr ähnlich, haben einen ähnlichen Inhalt und bedingen sich sogar gegenseitig - keine Berufsunfähigkeit ohne Arbeitsunfähigkeit – haben aber nicht den gleichen Inhalt. Dennoch setzen viele Versicherer in ihren Versicherungsbedingungen für die private Berufsunfähigkeitsversicherung voraus, dass der Versicherte in der Regel mindestens sechs Monate arbeitsunfähig sein muss, bevor Leistungen wegen einer möglicherweise eingetretenen Berufsunfähigkeit erbracht werden.

Während es sich bei der Arbeitsunfähigkeit um einen vorübergehenden Zustand handelt, in dem der Erwerbstätige nicht mehr arbeiten kann, ist bei der Berufsunfähigkeit die Fähigkeit, den Beruf auszuüben, voraussichtlich auf Dauer ganz oder teilweise eingeschränkt. Eine Arbeitsunfähigkeit kann also auch ohne Berufsunfähigkeit eintreten, wenn der Arbeitnehmer nur vorübergehend krank ist.

BU-Versicherung mit Arbeitsunfähigkeitsklausel

Mittlerweile gibt es BU-Versicherer, die eine so genannte Arbeitsunfähigkeitsklausel in ihre Versicherungsverträge aufgenommen haben. Eine solche Klausel sieht vor, dass der Versicherer bereits nach sechs Monaten Arbeitsunfähigkeit verpflichtet ist, Leistungen aus der BU-Versicherung zu erbringen. Ohne Arbeitsunfähigkeitsklausel werden die Leistungen aus der BU-Versicherung erst dann ausgezahlt, wenn der Versicherer die Berufsunfähigkeit geprüft und die Leistungen bewilligt hat.

Für den Fall, dass eine Arbeitsunfähigkeitsklausel enthalten ist, sollten Versicherte die Klausel genau lesen und vergleichen. Es gibt Versicherer, die Leistungen aus der BU-Versicherung nach sechs Monaten Arbeitsunfähigkeit nur dann zahlen, wenn zu diesem Zeitpunkt auch ein Antrag auf BU-Rente gestellt wird. Andere BU-Versicherer verzichten in ihren Versicherungsbedingungen auf den BU-Antrag. In diesem Fall genügt für die Leistung die AU-Bescheinigung des Arztes.

Wann wird man für berufsunfähig erklärt?

Die Frage, ob man berufsunfähig ist oder nicht, ist in erster Linie eine medizinische Frage. Ein Arzt muss beurteilen, ob der Versicherte an einer Krankheit, einer Körperverletzung, an den Folgen eines Unfalls oder an einem mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall leidet, der es ihm unmöglich macht, seinen zuletzt ausgeübten Beruf ganz oder teilweise auszuüben.

Meist reicht nach den Bedingungen des Versicherers bereits eine Berufsunfähigkeit von 50 Prozent aus, damit die BU-Versicherung leistet. Die meisten Versicherer gehen dabei von einem Prognosezeitraum von 6 Monaten aus, d.h. man muss bereits mindestens 6 Monate berufsunfähig sein. Dies kann in den Versicherungsbedingungen jedoch variieren.

Der Versicherer beurteilt das Vorliegen der Berufsunfähigkeit anhand der ärztlichen Unterlagen, die mit dem Antrag auf BU-Leistung eingereicht werden, sowie anhand des auszufüllenden Fragebogens des Versicherers. Entsprechende aussagekräftige Unterlagen und Arztbriefe sollten daher bereits mit dem BU-Antrag eingereicht werden.

In den meisten Fällen wird die Versicherung den Versicherten noch zu einem von ihr beauftragten Arzt schicken, um den Versicherten begutachten zu lassen und damit eine endgültige Beurteilung einzuholen. Danach entscheidet die Versicherung über die Gewährung oder Ablehnung der BU-Leistung. Lehnt die Versicherung die BU-Leistung ab, sollten sich Versicherte damit jedoch nicht abfinden.

Wer entscheidet über Berufsunfähigkeit? Wir klären auf! - 1

Verweigert Ihre Versicherung Ihre BU-Rente?

Hier kommen Sie direkt zu den Spezialisten für Berufsunfähigkeit!

Welcher Arzt darf Berufsunfähigkeit feststellen?

Formal gibt es keine Einschränkung, welcher Qualifikation oder Fachrichtung ein Arzt angehören oder welche Zusatzqualifikation er erwerben muss, um eine Berufsunfähigkeit feststellen zu können. Bereits der Hausarzt kann bei Vorlage weiterer ärztlicher und medizinischer Unterlagen eine Berufsunfähigkeit feststellen. Liegt eine Berufsunfähigkeit aufgrund einer bestimmten Krankheit oder eines bestimmten Leidens vor, kann auch der behandelnde Facharzt eine solche Feststellung treffen.

Beratungsangebot bei Berufsunfähigkeit

Wenn die BU-Versicherung den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt hat, sollte man sich damit nicht zufriedengeben. 38% aller Antragsteller geben nach einer Ablehnung durch die Versicherung auf, obwohl unberechtigte Ablehnungen durch die BU-Versicherung keine Seltenheit sind.

Als Versicherter hat man mit einer kompetenten anwaltlichen Vertretung sehr gute Chancen, trotz einer Ablehnung durch die Versicherung doch noch zu einer BU-Leistung zu kommen. Die spezialisierten Rechtsanwälte von OK können in 91% aller abgelehnten Fälle noch einen Vergleich aushandeln. So verhelfen wir unseren Mandanten in den weit überwiegenden Fällen doch noch zu einer BU-Leistung.

Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt

Mehr zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt erfahren Sie in diesem Beitrag

Mehr erfahren

Fazit

  • Die Entscheidung über Berufsunfähigkeit trifft in erster Linie ein Arzt, der den Gesundheitszustand eines Versicherten beurteilt.
  • Die behandelnden Ärzte sind die Ansprechpartner für Versicherte, da sie die Auswirkungen gesundheitlicher Einschränkungen am besten kennen.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist keine Pflichtversicherung und zahlt Leistungen, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann.
  • Es gibt Unterschiede zwischen Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit, wobei letztere auf die Fähigkeit zur Ausübung jeglicher beruflicher Tätigkeiten abzielt.
  • Die Feststellung der Berufsunfähigkeit erfordert ärztliche Beurteilungen und medizinische Unterlagen, wobei sowohl Hausärzte als auch Fachärzte dies feststellen können. Bei Ablehnungen durch die BU-Versicherung ist rechtliche Unterstützung ratsam, da sie oft zu positiven Ergebnissen führt.

Bildquellennachweis: © erdikocak | Canva

Oliver Ostheim
Oliver Ostheim ist Fachanwalt für Versicherungsrecht mit tiefgründigem Fachwissen im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung. Analytisches Denkvermögen und Empathie sind seine Kernkompetenzen. Als BU-Spezialist kämpft er leidenschaftlich für die Existenz seiner Mandanten vor Gericht und erfreut sich der persönlichen Anerkennung von Fachkollegen. Mit Verbindlichkeit und Verständnis erklärt er auch juristischen Laien alle Prozessschritte und Handlungsoptionen, basierend auf seiner Mehrfach-Qualifikation und Expertise als Fachanwalt für BU-Versicherungen.
So helfen wir Ihnen ganz konkret:
Wir arbeiten zu 100% für den Versicherten. Und nur für diesen. Unsere Anwälte vertreten Sie immer persönlich vor Gericht. Versprochen. Egal, ob der Antrag schon gestellt oder gar abgelehnt wurde. Wir wissen Rat und helfen Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen:
  • Begleitung bei der Stellung des BU-Antrags von Anfang an
  • Entlastung durch vollständige Übernahme der Kommunikation mit der Versicherung
  • Beratung und Vertretung auch im außergerichtlichen Verfahren und in allen Fragen rund um die Themen der Berufsunfähigkeit
  • Sie haben bereits einen Antrag gestellt? Dieser wurde abgelehnt oder die Leistungsprüfung verzögert sich? Wir kennen Mittel und Wege – gegebenenfalls bis zum Klageverfahren
  • Eine Nachprüfung steht an? Wir begleiten Sie professionell
  • Wir erstreiten die Zahlung Ihrer Rente und Beitragsbefreiung (auch rückwirkend)
nah dran > am thema. am menschen. am ort.

Wir kennen die Themenschwerpunkte.

Die Gründe für Berufsunfähigkeit sind vielfältig. Die häufigsten Themen behandeln wir hier:

Ihr Themenschwerpunkt ist nicht dabei? Wir wissen trotzdem Rat.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
nah dran > am menschen.
Nutzen Sie unsere
kostenfreie Erstberatung

Wir prüfen Ihr Anliegen gründlich und für Sie vollkommen kostenlos und unverbindlich.

Wenn Sie uns vor 16:00 Uhr kontaktieren, melden wir uns noch am gleichen Tag mit einem Terminvorschlag zur Besprechung Ihres Anliegens mit einem unserer Fachanwälte.

Wir benötigen lediglich Ihre Kontaktinformationen und setzen uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung. Diese Daten können Sie hier und jetzt ganz bequem und sicher an uns übermitteln:

crossmenuchevron-downarrow-right