Viel Geld: € 100.000,- für selbständige Tagesmutter
Bis zu Ihrer Erkrankung hatte Sie immer viel Freude mit an der Arbeit mit Kindern. Im Laufe der Jahre hat sich eine Arthrose in beiden Daumen entwickelt sowie massive Rückenschmerzen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung hat den Leistungsantrag nicht näher geprüft und ist wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung vom Vertrag zurückgetreten. Was wir erreicht haben, lesen Sie hier.
Unsere Mandantin ist als selbständige Tagesmutter tätig gewesen. Diese Tätigkeit erfreute Sie sehr. Im Laufe der Jahre hat sich eine Arthrose in beiden Daumen entwickelt sowie massive Rückenschmerzen. Darauf fußend entwickelte sich auch eine depressive Störung.
Unsere Mandantin unterhielt bei der Swiss Life eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Leistungsantrag ist nicht näher geprüft worden. Vielmehr ist der Vertrag wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung, genau genommen wegen angeblicher Arglist angefochten worden sowie der Rücktritt vom BU-Vertrag erklärt worden. Unserer Mandantin wurden fünf unterschiedliche Anzeigepflichtverletzungen angelastet. Erst das gerichtliche Verfahren hat zur Klärung geführt. Die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung konnte mit entsprechend konsequenten Vorgehen unsererseits beseitigt werden. Schlussendlich konnte für unsere Mandantin ein Betrag in Höhe von 100.000,00 € realisieren.