Die Klägerin war zuletzt als Personaltrainerin und Coach in einer Bank beschäftigt bevor sie an einer Angst- und Panikstörung erkrankte, die es ihr nicht mehr möglich machte, diese Tätigkeit auszuüben.
Die R+V Versicherung lehnte die Zahlung ab und stritt eine derartige Erkrankung sowie den Einfluss auf den versicherten Beruf ab. Daher wandte sich die Klägerin hilfesuchend an den Rechtsanwalt Oliver Klaus, der als Fachanwalt für Versicherungsrecht, Medizinrecht und Sozialrecht auf derartige Ablehnungen von versicherten Leistungen spezialisiert ist. Die R+V Versicherung wurde nach Einschaltung von OK Rechtsanwälte mit Urteil des LG Mannheim vom 3.3.2017, Az. 8 O 225/15, verurteilt, der Klägerin rückständige Berufsunfähigkeitsrenten ab Juni 2016 sowie eine laufende Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen. Damit kann die Klägerin bis zum Ablauf der Versicherung noch ca. 192.000 € an Berufsunfähigkeitsrente erhalten. Durch Urteil vom 3.3.2017 konnte schließlich bewiesen werden, dass die Klägerin unter einer derartigen psychischen Erkrankung leidet und auch zu mindestens 50% nicht in der Lage ist, ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit auszuüben. Gegen das Urteil wurde keine Berufung eingelegt.
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