Berufsunfähigkeit: Gibt es anerkannte Krankheiten?

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Anerkannte Krankheiten auf einer Liste werden von den Versicherten oft vergeblich gesucht. Eine solche Liste gibt es nur in der gesetzlichen Unfallversicherung für Berufskrankheiten. Berufskrankheiten haben aber nichts mit Berufsunfähigkeit zu tun.

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In der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kann es keine Liste anerkannter Krankheiten geben, da jede Krankheit, jede Körperverletzung oder jeder mehr als altersentsprechende Kräfteverfall ganz individuelle Auswirkungen auf die eigene berufliche Tätigkeit haben kann.

Dabei spielt auch der konkret ausgeübte Beruf mit seinen Tätigkeiten eine Rolle. So kann sich z.B. die gleiche Krankheit in verschiedenen Berufen unterschiedlich auswirken.

Die Experten der Kanzlei Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB sind auf den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert und erläutern in diesem Beitrag, welche gesundheitlichen Einschränkungen zu einer Berufsunfähigkeit führen können, warum es in der BU-Versicherung keine anerkannten Krankheiten gibt und welche Ursachen am häufigsten zu einer Berufsunfähigkeit führen.

Inhalt:

  1. Was wird bei Berufsunfähigkeit geprüft?
  2. Wer stellt fest, ob man berufsunfähig ist?
  3. Anerkannte Krankheiten: Gibt es eine Liste?
  4. Welche Krankheiten führen zur Berufsunfähigkeit?
  5. Fazit

Was wird bei Berufsunfähigkeit geprüft?

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Versicherung, mit der Erwerbstätige ihre Fähigkeit versichern können, ihren Beruf weiter ausüben zu können. Wenn die Folgen einer gesundheitlichen Einschränkung dazu führen, dass der konkret ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel eine Rentenleistung.

Anknüpfungspunkt für die gesundheitliche Beeinträchtigung ist nach der gesetzlichen Definition in § 172 Abs. 2 VVG eine Krankheit, eine Körperverletzung oder ein mehr als altersentsprechender Kräfteverfall, die dazu führen, dass die Fähigkeit, den Beruf ganz oder teilweise auszuüben, auf Dauer verloren geht. Berufsunfähigkeit liegt demnach vor, wenn die gesundheitlichen Folgen dazu führen, dass der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.

Es kommt daher immer auf eine Einzelfallentscheidung an, ob die konkrete Krankheit mit ihren konkreten Einschränkungen zu einer konkreten beruflichen Einschränkung führt oder nicht.

Beispiele:

  • Während in den meisten Berufen eine Verschlechterung des Sehvermögens kein Problem für die Berufsausübung darstellt, kann eine Verschlechterung des Sehvermögens bei einem Berufspiloten dazu führen, dass er die medizinische Tauglichkeitsuntersuchung (Medical) nicht mehr besteht und damit seine Fluglizenz verliert. Ähnliches gilt z.B. für eine Diabeteserkrankung mit Insulinpflichtigkeit oder einen zu hohen oder zu niedrigen Blutdruck.
  • Dagegen kann ein kaufmännischer Angestellter mit Diabetes oder Fehlsichtigkeit seinen Beruf ohne größere Einschränkungen ausüben und ist in seiner Berufsausübung nicht gefährdet.
  • Ebenso kann ein Bäcker mit einer Mehlstauballergie oder ein Friseur mit einer Kontaktallergie (Friseurekzem) aufgrund dieser Erkrankungen nicht mehr in seinem Beruf arbeiten, während beide z. B. als kaufmännische Angestellte tätig sein können.
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Wer stellt fest, ob man berufsunfähig ist?

Die Feststellung der Berufsunfähigkeit kann nur nach medizinischen Kriterien erfolgen. Dabei spielt es eine Rolle, wie stark und in welcher Weise z. B. eine Krankheit die (berufliche) Leistungsfähigkeit einer Person einschränkt und welche Leistungsfähigkeit der aktuell ausgeübte Beruf erfordert. Schränken die gesundheitlichen Einschränkungen genau die beruflichen Fähigkeiten ein, die der aktuelle Beruf erfordert, liegt eine Berufsunfähigkeit vor.

Dies kann z. B. auch quantitativ beurteilt werden, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen so ausgeprägt sind, dass ein Fliesenleger nur noch 4 statt bisher 8 Stunden täglich arbeiten kann. Dann läge eine teilweise Berufsunfähigkeit von 50 Prozent vor. Kann der Fliesenleger aus unserem Beispiel nur noch 2 Stunden arbeiten, liegt eine Berufsunfähigkeit von 75 Prozent vor.

Für die Feststellung der Berufsunfähigkeit ist kein bestimmter Arzt erforderlich. Es genügt der eigene behandelnde Hausarzt oder die behandelnden Fachärzte. Diesen schildert man seine berufliche Tätigkeit und der Arzt kann dann anhand der gesundheitlichen Einschränkungen eine Berufsunfähigkeit beurteilen und diese attestieren. Stellt man bei der Versicherung einen Antrag auf BU-Rente, wird die Versicherung noch weitere medizinische Gutachter zur Berufsunfähigkeit des Versicherten befragen und eventuell auch Untersuchungen veranlassen.

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Anerkannte Krankheiten: Gibt es eine Liste?

Bei der Recherche nach anerkannten Krankheiten im Zusammenhang mit Berufsunfähigkeit stößt man häufig auf die Liste der anerkannten Berufskrankheiten. Auch wenn man meinen könnte, dass die Liste der anerkannten Berufskrankheiten auch für die Berufsunfähigkeit und deren Anerkennung durch die BU-Versicherung herangezogen werden könnte, hat die Liste der anerkannten Berufskrankheiten nichts mit der Berufsunfähigkeit zu tun.

Liste der anerkannten Berufskrankheiten nicht für Berufsunfähigkeit ausschlaggebend

Der Begriff der Berufskrankheit, oder früher auch der Gewerbekrankheiten, stammt aus dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung. Eine Berufskrankheit liegt vor, wenn es durch den ausgeübten Beruf zu einem Gesundheitsschaden kommt. Außerdem muss der Gesundheitsschaden als Berufskrankheit anerkannt sein.

Dazu dient die Liste der anerkannten Berufskrankheiten, in der alle Berufskrankheiten gesetzlich aufgeführt sind. Jeder Beruf kann verschiedene Berufskrankheiten auslösen, z. B. wenn Beschäftigte bestimmten Chemikalien, physikalischen Einwirkungen, bestimmten Stäuben oder anderen Einwirkungen ausgesetzt sind.

Berufskrankheit führt nicht zum Verlust der Erwerbsfähigkeit

Doch selbst wenn Erwerbstätige bestimmten beruflichen Einwirkungen ausgesetzt sind, z. B. der Lackierer bestimmten Chemikalien und Lacken, der Bäcker Mehl oder der Forstarbeiter dem Lärm von Forstmaschinen, sagt dies zunächst noch nichts darüber aus, ob eine anerkannte Berufskrankheit auch dazu führt, dass Erwerbstätige nicht mehr arbeiten können.

Leidet z. B. der Maler an einer Hauterkrankung, die auf die berufliche Exposition zurückzuführen ist, kann er unter Umständen, wie spezielle Kleidung oder Handschuhe, unter bestimmten Bedingungen weiterhin in diesem Beruf arbeiten. Die Berufskrankheit kann jedoch auch dazu führen, dass der Erwerbstätige nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann.

Anerkannte Krankheiten kennt die Berufsunfähigkeit nicht

Berufsunfähigkeit bedeutet nicht, dass eine berufsbedingte Krankheit dazu führt, dass der Versicherte seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Die Krankheit oder Erkrankung kann sich der Versicherte auch privat zugezogen haben und diese muss nichts mit einer beruflichen Disposition zu tun haben. Es können also verschiedene Krankheiten und ihre konkreten Auswirkungen auf den Versicherten dazu führen, dass er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Aus diesem Grund kann es in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung keine Liste anerkannter Krankheiten geben. Für die Entscheidung, ob Berufsunfähigkeit vorliegt oder nicht, kommt es allein darauf an, ob eine Krankheit/Erkrankung, eine Körperverletzung oder ein mehr als altersentsprechender Kräfteverfall dazu führt, dass die versicherte Person ihren konkret ausgeübten Beruf ganz oder teilweise nicht mehr ausüben kann.

So können auch neuartige Erkrankungen wie eine Covid-19-Infektion und deren Langzeitfolgen in Form einer Post-Covid- oder Long-Covid-Infektion dazu führen, dass Versicherte solche Gesundheitsschäden erleiden, die zu einer Berufsunfähigkeit führen. Eine gesonderte Anerkennung dieser Krankheiten in der BU-Versicherung ist daher nicht erforderlich.

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Welche Krankheiten führen zur Berufsunfähigkeit?

Es gibt keine Liste der anerkannten Krankheiten, die zu einer Berufsunfähigkeit führen. Aufgrund der Vielzahl der bewilligten BU-Renten gibt es jedoch statistische Erhebungen über die häufigsten Ursachen, die zu einer anerkannten Berufsunfähigkeit geführt haben.

Die Jahresstatistik des Analysehauses Morgen&Morgen zeigt, dass psychische Erkrankungen und Nervenleiden seit einigen Jahren das größte Risiko darstellen, berufsunfähig zu werden. Lagen psychische Erkrankungen und Nervenleiden im Jahr 2010 mit 23,45 Prozent noch auf Platz 2 der Ursachen für eine Berufsunfähigkeit, so sind es im M&M Rating Berufsunfähigkeit 2023 bereits 34,50 Prozent und damit Platz 1.

Neben psychischen Erkrankungen und Nervenleiden gehören Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates, Krebs und bösartige Geschwülste, Unfälle, Erkrankungen des Herzens und der Gefäße sowie sonstige Erkrankungen zu den häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit.

Die häufigsten Ursachen für den Eintritt einer Berufsunfähigkeit 2023:

  • Psychische und Nervenkrankheiten - 34,50% (2022: 33,51%)
  • Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates - 20,10% (2022: 20,05%)
  • Krebs und andere bösartige Geschwülste - 17,35% (2022: 17,42%)
  • Unfälle - 7,60% (2022: 7,77%)
  • Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems - 7,00% (2022: 6,52%)
  • Sonstige Erkrankungen - 13,45% (2022: 14,70%)
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Fazit

  1. Anerkannte Krankheiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung: Es gibt keine festgelegte Liste anerkannter Krankheiten in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, da jede Krankheit individuelle Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit haben kann.
  2. Berufsunfähigkeit im Kontext von Berufskrankheiten: Berufskrankheiten sind spezifische Gesundheitsschäden durch den ausgeübten Beruf, haben jedoch keine direkte Verbindung zur Berufsunfähigkeit. Eine Berufskrankheit führt nicht automatisch zur Berufsunfähigkeit.
  3. Feststellung der Berufsunfähigkeit: Die Berufsunfähigkeit wird anhand medizinischer Kriterien festgestellt. Es ist entscheidend, wie stark eine Krankheit oder Gesundheitseinschränkung die berufliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigt und ob sie die spezifischen Anforderungen des aktuellen Berufs betreffen.
  4. Keine spezifische Liste anerkannter Krankheiten: Es gibt keine Liste anerkannter Krankheiten für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Entscheidung basiert auf individuellen gesundheitlichen Einschränkungen und ihrer Auswirkung auf die berufliche Tätigkeit.
  5. Häufigste Ursachen für Berufsunfähigkeit: Statistiken zeigen, dass psychische Erkrankungen und Nervenleiden die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit sind. Andere häufige Gründe sind Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates, Krebs, Unfälle, Erkrankungen des Herzens und der Gefäße sowie sonstige Erkrankungen.

Bildquellennachweis: © courtneyk | Canva

Oliver Ostheim
Oliver Ostheim ist Fachanwalt für Versicherungsrecht mit tiefgründigem Fachwissen im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung. Analytisches Denkvermögen und Empathie sind seine Kernkompetenzen. Als BU-Spezialist kämpft er leidenschaftlich für die Existenz seiner Mandanten vor Gericht und erfreut sich der persönlichen Anerkennung von Fachkollegen. Mit Verbindlichkeit und Verständnis erklärt er auch juristischen Laien alle Prozessschritte und Handlungsoptionen, basierend auf seiner Mehrfach-Qualifikation und Expertise als Fachanwalt für BU-Versicherungen.
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