Unterschied Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit: Ihre Absicherung

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Wenn gesundheitliche Einschränkungen oder Unfallfolgen die berufliche Leistungsfähigkeit stark beeinträchtigen, stellt sich für viele die drängende Frage:

Wie kann der Lebensunterhalt gesichert werden?

Die finanzielle Absicherung hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Dauer und Schwere der gesundheitlichen Einschränkung, dem Status des Erwerbstätigen und der privaten Vorsorge. Besonders wichtig ist es, die verschiedenen Begriffe zu verstehen, die unterschiedliche Situationen beschreiben. Die Definitionen von Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit sind entscheidend dafür, wann welche Leistungen in Anspruch genommen werden können und welche Versicherung greift.

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Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit werden oft verwechselt. Berufsunfähigkeit bedeutet, den zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben zu können. Bei der Erwerbsunfähigkeit ist man nicht mehr in der Lage, irgendeine Tätigkeit auszuüben. Berufsunfähigkeit bezieht sich also auf den bisherigen Beruf, während Erwerbsunfähigkeit jede Erwerbstätigkeit ausschließt. Die Unterschiede und sinnvollen Absicherungen werden hier erläutert.

Die Experten der Kanzlei Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus sind auf den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert und informieren in diesem Beitrag, welche Unterschiede zwischen den Begriffen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit bestehen, wann welche Versicherung greift und wie sich die Begriffe von Arbeitsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit unterscheiden.

Was ist, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann?

Wenn man aus gesundheitlichen Gründen oder wegen den Folgen eines Unfalls nicht mehr arbeiten kann, stellt sich für viele Erwerbstätige die Frage, wie sie ihren Lebensunterhalt finanzieren sollen. Bei der Beantwortung dieser Frage spielen verschiedene Faktoren eine Rolle:

  • die Dauer der gesundheitlichen Einschränkung bzw. der Unfähigkeit, den Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben - kurz-, mittel- oder langfristig
  •  der Status des Erwerbstätigen - Arbeitnehmer, Selbständiger, Freiberufler, Beamter
  • die Aussichten auf Genesung und Rückkehr an den Arbeitsplatz oder eine andere berufliche Tätigkeit
  • die private Vorsorge des Erwerbstätigen.

In verschiedenen Situationen können unterschiedliche Leistungen zur Anwendung kommen und unterschiedliche Institutionen eine Leistung auszahlen. Dabei kann zwischen verschiedenen Begriffen unterschieden werden, die unterschiedliche Situationen bezeichnen, aber oft synonym verwendet werden.

Für die rechtliche Beurteilung und die Frage, welche Leistung in welcher Situation einschlägig ist, ist aber die genaue Definition und Abgrenzung der Begriffe wichtig. Insbesondere die folgenden vier Begriffe klingen ähnlich, entstammen aber jeweils unterschiedlichen Rechtskreisen: Arbeitsunfähigkeit (AU), Berufsunfähigkeit (BU), Erwerbsunfähigkeit (EU) und Dienstunfähigkeit (DU).

wer entscheidet über berufsunfähigkeit

Weitere Informationen zur Frage, wer über die Berufsunfähigkeit entscheidet, finden Sie in diesem Artikel

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit ?

Die Begriffe Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit stammen aus zwei unterschiedlichen Rechtsbereichen. Während der eine Begriff eher die kurz- oder mittelfristige Unfähigkeit bezeichnet, arbeiten zu gehen, meint der andere die eher langfristige Unfähigkeit, den konkreten Beruf auszuüben.

Die Unterscheidung der Begriffe ist wichtig, wenn es darum geht, ob man als Betroffener Leistungen der Krankenkasse oder, wenn man privat vorgesorgt hat, Rentenleistungen einer Versicherung in Anspruch nehmen kann.

Die Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähig ist, wer aus gesundheitlichen Gründen (Verletzung, Unfallfolgen, Krankheit, Berufskrankheit) seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit vorübergehend nicht mehr ausüben kann oder bei Ausübung der Tätigkeit die Gefahr besteht, dass sich z.B. die Krankheit oder Erkrankung verschlimmert.

Eine Genesung ist bei der Arbeitsunfähigkeit meist absehbar. Die Arbeitsunfähigkeit wird von einem Arzt festgestellt, der den Arbeitnehmer "krankschreibt" bzw. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt.

Früher waren diese ärztlichen Bescheinigungen rosa oder gelb, weshalb die AU-Bescheinigung im Volksmund auch "gelber Schein" genannt wird. Heute erhalten gesetzlich Versicherte nur noch eine elektronische AU-Bescheinigung (eAU), die der Arbeitgeber selbst über ein spezielles Portal im Internet abrufen muss.

Wer arbeitsunfähig ist, erhält 6 Wochen lang Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber. Danach zahlt die Krankenkasse bei gesetzlich Versicherten bis zu 72 Wochen Krankengeld (7. bis 78. Woche der Arbeitsunfähigkeit). Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttoarbeitsentgelts.

Die Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit ist die Unfähigkeit, den zuletzt ausgeübten Beruf infolge von Krankheit, Unfall oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall auszuüben. Die Berufsunfähigkeit muss nicht dauerhaft sein, eine mögliche mittel- oder langfristige Genesung steht der Berufsunfähigkeit nicht entgegen.

Um die Berufsunfähigkeit feststellen zu können, wird für einen Zeitraum von 6 Monaten eine medizinische Prognose erstellt, ob eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50% vorliegt. Dies kann quantitativ beurteilt werden, d.h. ob man von 8 Stunden beruflicher Tätigkeit nur noch 4 Stunden oder weniger arbeiten kann" (bei 4 Stunden läge eine 50%ige Berufsunfähigkeit vor), oder qualitativ, d.h. ob man z.B. die Hälfte der Arbeiten in seinem Beruf nicht mehr ausführen kann.

Die staatliche Absicherung im Berufsunfähigkeitsfall existiert in dieser Form nicht mehr. Im Jahr 2001 wurde die staatliche Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschafft.

Ausnahme: Wer vor dem 02.01.1961 geboren ist, hat nach § 240 SGB VI noch Anspruch auf die staatliche BU-Rente.

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist die einzige Möglichkeit, sich gegen den Verlust der Fähigkeit, den eigenen Beruf auszuüben, abzusichern. Ab einer Berufsunfähigkeit von 50% (marktüblich sind 50%) zahlt die private Versicherung eine BU-Rente, die den Einkommensverlust auffangen kann. Es geht also bei der privaten BU-Versicherung immer um die Sicherung und den Erhalt der Lebensstellung und der wirtschaftlichen Existenz.

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Arbeitsunfähigkeit vs. Berufsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit unterscheiden sich grundsätzlich in ihrer Dauer und ihren Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit. Arbeitsunfähigkeit beschreibt einen vorübergehenden Zustand, in dem eine Person aufgrund gesundheitlicher Probleme wie Krankheit oder Unfall nicht in der Lage ist, ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit auszuüben, eine Genesung aber absehbar ist.

Berufsunfähigkeit hingegen ist die teilweise oder vollständige Unfähigkeit, den zuletzt ausgeübten Beruf längerfristig oder dauerhaft auszuüben. Sie liegt vor, wenn eine Person durch Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall so eingeschränkt ist, dass sie ihren Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann.

Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit?

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, kann berufsunfähig werden. Bei der Berufsunfähigkeit geht es konkret darum, dass der eigene Beruf oder die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Anders verhält es sich bei der Erwerbsunfähigkeit.

Die Erwerbsunfähigkeit

Der Begriff der Erwerbsunfähigkeit stammt aus dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung. Erwerbsunfähig ist, wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Maßstab ist hier, anders als bei der BU-Versicherung, nicht der eigene Beruf, sondern eine beliebige, auch sehr leichte, allgemeine Tätigkeit, die auch eine leichte Hilfstätigkeit sein kann.

Das heißt, erst wenn der Gesundheitszustand so beeinträchtigt ist, dass man auch die leichteste Hilfstätigkeit nicht mehr ausüben kann, ist man erwerbsunfähig bzw. erwerbsgemindert (§ 43 SGB VI). Bei der Erwerbsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung geht es also zu keinem Zeitpunkt um den eigenen Beruf.

Quantitativ wird zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung unterschieden. Wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes täglich mehr als 3, aber weniger als 6 Stunden erwerbstätig sein kann, ist teilweise erwerbsgemindert (§ 43 Abs. 1 Satz 2 SGB VI). Wer nur noch weniger als 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein kann, ist voll erwerbsgemindert (§ 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI).

Ein Beispiel:

Ein Bäcker entwickelt während seiner Tätigkeit eine Mehlstauballergie und kann deshalb seinen Beruf als Bäcker nicht mehr ausüben. Eine Erwerbsminderung läge nicht vor, da er gesundheitlich in der Lage wäre, eine andere Tätigkeit ohne Mehlkontakt auszuüben, z.B. im Büro oder in einer anderen Branche.

Ob die Ausbildung des Bäckers dafür ausreicht, spielt für die gesetzliche Erwerbsminderungs-Rente keine Rolle.

Berufsunfähigkeit läge aber vor, weil er seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen wegen der Allergie nicht mehr ausüben kann. Eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente würde er nicht erhalten, eine private Berufsunfähigkeitsrente wäre durchsetzbar.

Wer trotz der hohen Hürden und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 2 Nr. 2 und 3 SGB VI) voll oder teilweise erwerbsgemindert ist, erhält eine gesetzliche Rente wegen Erwerbsminderung. Diese ist in der Regel nicht sehr hoch und kann in der Regel auch nicht den finanziellen Bedarf decken bzw. den Lebensunterhalt sichern.

Erwerbsunfähigkeit vs. Berufsunfähigkeit

Der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit liegt in der Art und dem Umfang der Einschränkungen, die eine Person daran hindern, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Berufsunfähigkeit bedeutet, dass eine Person aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen ihren zuletzt ausgeübten Beruf oder eine vergleichbare Tätigkeit zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann.

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Sie bezieht sich also speziell auf den zuletzt ausgeübten Beruf und schützt damit die bisherige berufliche und soziale Stellung. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann in einem solchen Fall eine monatliche Rente zahlen, um den Einkommensverlust auszugleichen.

Erwerbsunfähigkeit hingegen beschreibt den Zustand, in dem eine Person aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen überhaupt keine Tätigkeit mehr ausüben kann, die geeignet ist, den Lebensunterhalt zu sichern. Erwerbsunfähigkeit betrifft somit jede Form der Erwerbstätigkeit, unabhängig vom bisher ausgeübten Beruf. Die staatliche Absicherung bei Erwerbsminderung erfolgt in Deutschland durch die Erwerbsminderungsrente, die allerdings häufig nur eine Grundsicherung bietet und sich an der verbliebenen Erwerbsfähigkeit orientiert, also daran, ob jemand voll oder teilweise erwerbsgemindert ist.

Wer privat vorgesorgt und eine BU-Versicherung abgeschlossen hat, hat also eine Absicherung seiner Lebensstellung aufgrund seines Berufes. Bei einer gesundheitlichen Einschränkung kommt es also nur darauf an, ob diese den Beruf einschränkt oder nicht. Die Rente wegen Erwerbsminderung erhält dagegen nur derjenige, der gesundheitlich in der Regel viel stärker eingeschränkt ist und überhaupt nicht mehr erwerbstätig sein kann. Sie ist auch nur so hoch, dass das Existenzminimum gesichert ist.

Was bedeutet Dienstunfähigkeit?

Der Begriff der Dienstunfähigkeit gehört ebenfalls zur Kategorie der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit. Die Dienstunfähigkeit ist jedoch mit einer bestimmten Kategorie von Erwerbstätigen verbunden: den Beamten auf Lebenszeit. Ein Beamter auf Lebenszeit kann wegen seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig werden (z.B. § 44 Abs. 1 Satz 1 Bundesbeamtengesetz). Dienstunfähigkeit liegt auch vor, wenn ein Beamter innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten bereits 3 Monate erkrankt ist und die Dienstfähigkeit innerhalb eines Prognosezeitraums von weiteren 6 Monaten nicht vollständig wiederhergestellt werden kann (z.B. § 44 Abs. 1 Satz 2 Bundesbeamtengesetz).

Wer dienstunfähig ist und eine bestimmte Dienstzeit als Beamter auf Lebenszeit zurückgelegt hat, hat zwar grundsätzlich einen Anspruch auf Ruhegehalt. Dieses Ruhegehalt ist aber gerade zu Beginn einer Berufstätigkeit als Beamter nicht so hoch, dass es den Lebensstandard sichern kann. Wer keinen Anspruch auf Ruhegehalt hat, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder weil er kein Beamter auf Lebenszeit ist, kann und sollte mit einer privaten BU-Versicherung vorsorgen. In Kombination mit einer Dienstunfähigkeitsklausel ist man als Beamter, egal in welchem Status und mit welcher Dienstzeit, jederzeit gut und umfassend abgesichert. Vor allem für Polizisten und (angehende) Lehrer ist eine solche Versicherung sinnvoll.

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Mehr zum Thema Dienstunfähigkeit für Beamte finden Sie in diesem Beitrag.

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Fazit

Definitionen der Begriffe: Berufsunfähigkeit bedeutet, dass eine Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann, während Erwerbsunfähigkeit die Unfähigkeit beschreibt, überhaupt irgendeine Arbeit zur Sicherung des Lebensunterhalts zu verrichten. Die Berufsunfähigkeit bezieht sich spezifisch auf den aktuellen Beruf der Person und schützt die berufliche Stellung, während die Erwerbsunfähigkeit jede Art von Tätigkeit ausschließt und sich somit universell auf den Arbeitsmarkt bezieht.

Versicherungsschutz: Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine Rente, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Die Erwerbsunfähigkeit ist durch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente abgesichert, die meist nur das Existenzminimum abdeckt.

Medizinische Kriterien: Bei der Berufsunfähigkeit wird geprüft, ob die Person im bisherigen Beruf zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist, bei der Erwerbsunfähigkeit, ob die Person in irgendeiner Erwerbstätigkeit weniger als drei Stunden, zwischen drei und sechs Stunden oder mehr als sechs Stunden täglich arbeiten kann.

Grad der Einschränkung: Erwerbsunfähigkeit unterscheidet zwischen teilweiser (3-6 Stunden Arbeitsfähigkeit) und voller (weniger als 3 Stunden) Erwerbsminderung, während Berufsunfähigkeit auf den Verlust der Berufsfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf fokussiert. Marktüblich ist in der privaten BU-Versicherung eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50%, damit die BU-Rente gezahlt wird.

FAQ

Wann liegt Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung vor?

Berufsunfähigkeit bedeutet, dass man aufgrund von Krankheit oder Behinderung dauerhaft seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann. (Volle) Erwerbsminderung hingegen liegt vor, wenn man aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht in der Lage ist, irgendeine Tätigkeit für mehr als drei Stunden täglich auszuführen.

Was ist der Nachteil bei Erwerbsminderungsrente?

Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, ist doppelt belastet: Zum einen ist er gesundheitlich so stark eingeschränkt, dass er kaum oder gar nicht mehr arbeiten kann. Zum anderen muss er meist hohe Abschläge auf seine Rente in Kauf nehmen, was die finanzielle Belastung zusätzlich verschärft. Diese Rentenkürzungen können den Lebensstandard erheblich beeinträchtigen und stellen für viele Betroffene eine große Herausforderung dar.

Was ist der Unterschied zwischen einer Erwerbsunfähigkeit und einer Berufsunfähigkeit?

Einfach gesagt, kann man bei einer Erwerbsunfähigkeit gar keine Tätigkeit mehr auf dem deutschen Arbeitsmarkt ausüben und bei einer Berufsunfähigkeit ist es nicht mehr möglich, einen bestimmten Beruf auszuüben.

Wird Erwerbsminderungsrente mit BU verrechnet?

In vielen Fällen erfolgt keine direkte Verrechnung, sondern die Leistungen aus der BU-Versicherung werden zusätzlich zur Erwerbsminderungsrente ausgezahlt. Einige BU-Versicherungen enthalten jedoch Klauseln, die eine Anrechnung der Erwerbsminderungsrente auf die BU-Rente vorsehen, wodurch die BU-Zahlung entsprechend reduziert werden kann. Es ist also wichtig, die genauen Vertragsbedingungen der BU-Police zu prüfen, um festzustellen, ob und wie eine Verrechnung stattfindet.

Wie begründe ich eine Erwerbsminderungsrente?

Für die Begründung einer Erwerbsminderungsrente sollten umfassende ärztliche Nachweise eingereicht werden, die eine dauerhafte gesundheitliche Einschränkung belegen. Es sollte dargelegt werden, wie die Einschränkungen die Arbeitsfähigkeit im Alltag beeinträchtigen, und erfolglose Reha-Maßnahmen sollten dokumentiert werden. In der Regel wird ein Gutachten der Rentenversicherung angefordert, um zu bestätigen, dass keine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mehr ausgeübt werden kann.

Bildquellennachweis: Canva.com

Oliver Ostheim
Oliver Ostheim ist Fachanwalt für Versicherungsrecht mit tiefgründigem Fachwissen im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung. Analytisches Denkvermögen und Empathie sind seine Kernkompetenzen. Als BU-Spezialist kämpft er leidenschaftlich für die Existenz seiner Mandanten vor Gericht und erfreut sich der persönlichen Anerkennung von Fachkollegen. Mit Verbindlichkeit und Verständnis erklärt er auch juristischen Laien alle Prozessschritte und Handlungsoptionen, basierend auf seiner Mehrfach-Qualifikation und Expertise als Fachanwalt für BU-Versicherungen.
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