Lehrer, Verwaltungsbeamter, Soldat oder Polizist? Sie sind dienstunfähig und die Versicherung zahlt nicht?
Machen Sie sich keine Sorgen. Wir helfen Ihnen in dieser entscheidenden Situation. Mit über 450 Mandaten jährlich gehören wir zu den erfahrensten Anwälten für Berufs- und Dienstunfähigkeit.
Wir, OK Rechtsanwälte, arbeiten zu 100 % für Sie als Versicherten. Und zwar nur für Sie. Sie haben ein Recht auf Ihre Ansprüche.
Die Kanzlei OK Rechtsanwälte, geführt von den spezialisierten Rechtsanwälten Oliver Ostheim und Oliver Klaus-Weidenbach, bietet umfassende juristische Unterstützung für Beamte im Bereich der Dienstunfähigkeit. Mit Expertise in Versicherungs-, Medizin- und Sozialrecht, kombiniert mit einem tiefen Verständnis für die speziellen Herausforderungen, denen Beamte gegenüberstehen, ist die Kanzlei darauf ausgerichtet, maßgeschneiderte Lösungen und effektive Vertretung in Fällen von Dienstunfähigkeit zu bieten.
Eine gute DU-Klausel erkennt man daran, dass sie Versicherten tatsächlich ein vereinfachtes (Leistungs-)Anerkenntnis bietet. Dabei verzichten einige Versicherer sogar auf ein eigenes (Über-)Prüfungsrecht, wenn ein Dienstherr die Dienstunfähigkeit festgestellt hat. Diese Versicherungen sind allerdings sehr selten. Wir helfen Ihnen zu erkennen, ob es sich um eine unechte Dienstunfähigkeitsklausel handelt und setzen Ihre Ansprüche durch.
Lautet eine Regelung etwa „Ist die versicherte Person aufgrund Krankheit, Verletzung des Körpers oder Kräfteverfalls zur Erfüllung ihrer Dienstpflicht nicht in der Lage und wurde sie deswegen wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt“, dann begründet dies ein vollständig eigenes Prüfungsrecht des Versicherers. Denn allein durch die „und“- Formulierung darf der Versicherer neben dem Vorliegen von Dienstunfähigkeit auch prüfen, ob die Beeinträchtigung ursächlich für die Nichterfüllung der Dienstpflicht ist. Somit kann ein Versicherer zu einer abweichenden Einschätzung gegenüber dem Dienstherrn kommen. Was unter Umständen bedeutet, dass keine Versicherungsleistungen erbracht werden.
Wir prüfen Ihr Anliegen gründlich und für Sie vollkommen kostenlos und unverbindlich.
Wenn Sie uns vor 16:00 Uhr kontaktieren, melden wir uns noch am selben Tag mit einem Terminvorschlag zur Besprechung Ihres Anliegens mit einem unserer Fachanwälte.
Wir benötigen lediglich Ihre Kontaktinformationen und setzen uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung. Diese Daten können Sie hier und jetzt ganz bequem und sicher an uns übermitteln.
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