Anwalt für Berufsunfähigkeit | Ok Rechtsanwälte
OK Rechtsanwälte

Sorgenfrei bei Dienstunfähigkeit: Unterstützung für Beamte in jeder Situation

Lehrer, Verwaltungsbeamter, Soldat oder Polizist? Sie sind dienstunfähig und die Versicherung zahlt nicht?

Machen Sie sich keine Sorgen. Wir helfen Ihnen in dieser entscheidenden Situation. Mit über 450 Mandaten jährlich gehören wir zu den erfahrensten Anwälten für Berufs- und Dienstunfähigkeit.

Wir, OK Rechtsanwälte, arbeiten zu 100 % für Sie als Versicherten. Und zwar nur für Sie. Sie haben ein Recht auf Ihre Ansprüche.

Ihre Experten für Dienstunfähigkeit - OK Rechtsanwälte
Begleitung bei der Stellung des DU-Antrags von Anfang an
Entlastung durch vollständige Übernahme der Kommunikation mit der Versicherung
Wir erstreiten die Zahlung Ihrer Rente und Beitragsbefreiung (auch rückwirkend)
Persönliche Beratung und Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren
Kontaktieren Sie uns jetzt.
Zur kostenfreien Erstberatung
Bald wieder erreichbar!
oder direkt anrufen

Was unsere Mandanten denken

Wir verteidigen Ihren Anspruch im Falle der Dienstunfähigkeit

Persönliche und 
umfassende Betreuung

Unsere Leistungen:
Wir bieten eine enge und persönliche Zusammenarbeit mit jedem Mandanten.
Wir vertreten Sie direkt und persönlich vor Gericht.
Wir unterstützen Sie in allen Phasen des Dienstunfähigkeitsverfahrens, von der Antragstellung bis zur Anspruchsdurchsetzung.

Proaktive Schadensabwehr 
und Vertretung

Unsere Leistungen:
Wir beraten Sie kompetent, um Antragsfehler zu erkennen und zu vermeiden.
Wir kennen die Tricks der Versicherungen und sorgen dafür, dass diese Sie mit Respekt behandeln.
Wir führen Sie professionell durch das gesamte Verfahren, inklusive Umgang mit Gutachtern und Kommunikation mit der Versicherung.

Rechtsdurchsetzung und
Anspruchssicherung

Unsere Leistungen:
Wir setzen uns effektiv für die Durchsetzung Ihrer Rechte ein, besonders bei Dienstunfähigkeitsrenten und Beitragsbefreiungen.
Wir unterstützen Sie bei Ablehnungen und Verzögerungen von Anträgen.
Wir vertreten Sie in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren.
1
Kontakt aufnehmen
Sie nehmen Kontakt zu uns auf und schildern Ihre Situation. Das geht ganz leicht: Nutzen Sie hierfür das Kontaktformular oder rufen Sie eines unserer Büros in Ihrer Nähe an.
2
Unverbindliche Ersteinschätzung
Wir prüfen Ihren Fall eingehend und kostenlos. Im Anschluss beginnen wir sofort mit der Prüfung des Sachverhalts. Mit unserer Erfahrung erhalten Sie schnell eine erste Einschätzung.
3
Ansprüche erhalten
In einem persönlichen Gespräch klären wir die nächsten Schritte. Wir stellen Ihnen die Ergebnisse unserer Prüfung vor, wägen gemeinsam die Optionen ab und leiten die nächsten Schritte ein.
Sichern Sie Ihre Ansprüche jetzt!
Kontaktieren Sie uns für kompetente Unterstützung bei allen Fragen zu Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung.
Zum Kontaktformular
Rechtsanwälte Oliver Ostheim und Oliver Klaus-Weidenbach
Fachanwälte für Versicherungs-, Medizin-, Sozial- & Verkehrsrecht

Mehr Informationen über OK Rechtsanwälte

Die Kanzlei OK Rechtsanwälte, geführt von den spezialisierten Rechtsanwälten Oliver Ostheim und Oliver Klaus-Weidenbach, bietet umfassende juristische Unterstützung für Beamte im Bereich der Dienstunfähigkeit. Mit Expertise in Versicherungs-, Medizin- und Sozialrecht, kombiniert mit einem tiefen Verständnis für die speziellen Herausforderungen, denen Beamte gegenüberstehen, ist die Kanzlei darauf ausgerichtet, maßgeschneiderte Lösungen und effektive Vertretung in Fällen von Dienstunfähigkeit zu bieten.

Wichtige Informationen zu Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung

Eine gute DU-Klausel erkennt man daran, dass sie Versicherten tatsächlich ein vereinfachtes (Leistungs-)Anerkenntnis bietet. Dabei verzichten einige Versicherer sogar auf ein eigenes (Über-)Prüfungsrecht, wenn ein Dienstherr die Dienstunfähigkeit festgestellt hat. Diese Versicherungen sind allerdings sehr selten. Wir helfen Ihnen zu erkennen, ob es sich um eine unechte Dienstunfähigkeitsklausel handelt und setzen Ihre Ansprüche durch.

Lautet eine Regelung etwa „Ist die versicherte Person aufgrund Krankheit, Verletzung des Körpers oder Kräfteverfalls zur Erfüllung ihrer Dienstpflicht nicht in der Lage und wurde sie deswegen wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt“, dann begründet dies ein vollständig eigenes Prüfungsrecht des Versicherers. Denn allein durch die „und“- Formulierung darf der Versicherer neben dem Vorliegen von Dienstunfähigkeit auch prüfen, ob die Beeinträchtigung ursächlich für die Nichterfüllung der Dienstpflicht ist. Somit kann ein Versicherer zu einer abweichenden Einschätzung gegenüber dem Dienstherrn kommen. Was unter Umständen bedeutet, dass keine Versicherungsleistungen erbracht werden.

Nutzen Sie unsere
kostenfreie Erstberatung

Wir prüfen Ihr Anliegen gründlich und für Sie vollkommen kostenlos und unverbindlich.

Wenn Sie uns vor 16:00 Uhr kontaktieren, melden wir uns noch am selben Tag mit einem Terminvorschlag zur Besprechung Ihres Anliegens mit einem unserer Fachanwälte.

Wir benötigen lediglich Ihre Kontaktinformationen und setzen uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung. Diese Daten können Sie hier und jetzt ganz bequem und sicher an uns übermitteln.

So nehmen Sie Kontakt mit uns auf

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Addresse
Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit
Ostheim & Klaus PartmbB

Schleiermacherstr. 10
64283 Darmstadt
06151 - 599 7466
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 – 18:00
Dienstag: 09:00 – 18:00
Mittwoch: 09:00 – 18:00
Donnerstag: 09:00 – 18:00
Freitag: 09:00 – 18:00