Psychische Erkrankungen wie Angststörungen und Panikattacken gehören inzwischen zu den häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit. Betroffene sind im Alltag massiv eingeschränkt, viele können ihre beruflichen Kernaufgaben nicht mehr zuverlässig erfüllen. Doch wenn sie ihre Berufsunfähigkeitsrente beantragen, stoßen sie häufig auf Widerstand. Versicherer zweifeln Diagnosen an, stellen hohe Nachweisanforderungen oder lehnen Leistungen ganz ab. Für die Versicherten ist das eine enorme gesundheitliche, finanzielle und emotionale Belastung.

Die Experten der Kanzlei Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB sind auf den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert und erklären in diesem Beitrag, wann psychische Erkrankungen wie Angst und Panikattacken zur Berufsunfähigkeit führen können, welche Voraussetzungen Versicherungen an eine BU-Rente stellen, welche Probleme in der Praxis häufig auftreten und wie anwaltliche Unterstützung die Erfolgschancen deutlich verbessert.
Inhalt
Was bedeutet Berufsunfähigkeit?
Der Begriff und die Definition der Berufsunfähigkeit spielen im Versicherungsrecht eine zentrale Rolle, wenn es um die Durchsetzung einer privaten Berufsunfähigkeitsrente geht. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Gemäß § 172 VVG ist berufsunfähig, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, der über das altersentsprechende Maß hinausgeht, ganz oder teilweise voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Entscheidend ist also nicht der allgemeine Arbeitsmarkt, sondern die zuletzt ausgeübte konkrete Tätigkeit.
Wann die Versicherung von Berufsunfähigkeit ausgeht
Die gesetzliche Definition mag zwar einen ersten Hinweis darauf geben, wann Berufsunfähigkeit vorliegt. Ausschlaggebend sind jedoch die von den Versicherern entwickelten Voraussetzungen. In der Praxis prüfen Versicherungen, ob die gesundheitlichen Einschränkungen den Versicherten daran hindern, die wesentlichen Aufgaben seines Berufs noch auszuführen.
Dabei legen die Versicherungen folgenden Maßstab an:
- Kann der Versicherte weniger als die Hälfte der berufstypischen Tätigkeiten verrichten?
- Oder: Kann er weniger als 50 Prozent seiner Arbeitszeit verrichten?
- Liegt eine ärztliche Prognose vor, dass sich dieser Zeitraum über mindestens sechs Monate erstrecken wird?
Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, erkennen Versicherungen in der Regel eine Berufsunfähigkeit an und zahlen die vereinbarte Rente.
Individuelle Regelungen in jeder Police
Wichtig zu wissen ist, dass die genaue Definition der Berufsunfähigkeit in den Versicherungsbedingungen festgelegt wird. Jede Police kann Besonderheiten enthalten, etwa zur Verweisung auf andere Tätigkeiten (heute meist nicht mehr gebräuchlich) oder zu Nachweispflichten. Deshalb ist es für Versicherte von großer Bedeutung, die Vertragsbedingungen genau zu kennen und im Ernstfall rechtlich prüfen zu lassen, um keine Frist oder Nachweispflicht zu verpassen und eine Ablehnung der BU-Rente zu vermeiden.
Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung
Viele Betroffene verwechseln die private Berufsunfähigkeitsversicherung mit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Während die gesetzliche Rente lediglich prüft, ob jemand noch irgendeiner Tätigkeit am Arbeitsmarkt nachgehen kann, also auch leichteste Hilfstätigkeiten, betrachtet die private BU ausschließlich den bisherigen Beruf des Versicherten. Das bedeutet, dass ein Versicherter, der noch in der Lage wäre, in einer anderen Branche zu arbeiten, dennoch Anspruch auf Leistungen aus der privaten BU-Versicherung haben kann, wenn er seinen erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann.

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Nachweis der Berufsunfähigkeit
Um eine Berufsunfähigkeit nachzuweisen, sind ärztliche Gutachten, Atteste und ein detaillierter Nachweis der konkreten beruflichen Einschränkungen erforderlich. Es reicht nicht aus, dass eine bestimmte Krankheit oder ein Leiden diagnostiziert wurde. Konkret müssen die beruflichen Einschränkungen der Erkrankung, wie beispielsweise Panikattacken oder Ängste, nachgewiesen werden. Der Versicherer prüft nämlich im Einzelnen, wie stark sich die Erkrankung auf den beruflichen Alltag auswirkt und ob die 50-Prozent-Grenze überschritten ist.
Psychische Erkrankungen als Ursache für Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit ist längst nicht nur Folge körperlicher Einschränkungen. Psychische Erkrankungen wie Angststörungen oder Panikattacken zählen inzwischen zu den häufigsten Ursachen für eine anerkannte Berufsunfähigkeit. Auch wenn es in der Praxis für Versicherte häufig schwerer ist, diese Diagnosen nachzuweisen, können psychische Erkrankungen rechtlich genauso zu einem Leistungsanspruch führen wie körperliche Leiden.
Können Angststörungen und Panikattacken zur Berufsunfähigkeit führen?
Angststörungen gehören zu den häufigsten psychischen Erkrankungen. Betroffene erleben in alltäglichen Situationen eine übersteigerte Angst, die in keinem Verhältnis zur realen Gefahr steht. Panikattacken sind plötzliche Episoden intensiver Angst, die mit körperlichen Symptomen wie Herzrasen, Schwindel, Atemnot oder Schweißausbrüchen einhergehen. Diese Symptome können so belastend sein, dass sie den Alltag massiv einschränken und ein normales Arbeiten unmöglich machen.
Typische Einschränkungen im Berufsalltag
Die Auswirkungen von Angststörungen im Berufsleben sind vielfältig. Betroffene leiden oft unter Konzentrationsproblemen, ständiger innerer Anspannung und der Angst, bestimmte Situationen nicht bewältigen zu können. Dies kann zu häufigen Fehlzeiten, Leistungsabfällen und der Unfähigkeit führen, komplexe Aufgaben über längere Zeit durchzuführen. Manche vermeiden bestimmte Orte oder Tätigkeiten ganz, weil sie Panikattacken fürchten. Dadurch können sie ihre beruflichen Kernaufgaben nicht mehr zuverlässig erfüllen.
Praxisbeispiele aus verschiedenen Berufen
In der Praxis zeigt sich, dass Panik- und Angststörungen nahezu jede Branche betreffen können. Ein Lehrer, der plötzlich vor Klassen Panikattacken erleidet, kann den Unterricht nicht mehr ordnungsgemäß durchführen. Ein Busfahrer, der in Stresssituationen mit Panik reagiert, gefährdet die Sicherheit seiner Fahrgäste. Auch Führungskräfte können aufgrund ständiger Angstzustände ihre Verantwortung nicht mehr wahrnehmen, da sie ihre Entscheidungsfähigkeit und Belastbarkeit verlieren. Diese Beispiele verdeutlichen, wie tiefgreifend Angststörungen den beruflichen Alltag beeinträchtigen können und zu einer anerkannten Berufsunfähigkeit führen.
Wie häufig führt eine psychische Erkrankung wie eine Angststörung zur Berufsunfähigkeit?
Psychische Erkrankungen sind heute der häufigste Grund für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Berufsleben. Längst stehen nicht mehr körperliche Erkrankungen wie Rückenleiden, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Krebs an der Spitze der Ursachen, sondern seelische Leiden. Statistisch gesehen wird etwa jeder vierte Angestellte und sogar jeder dritte Erwerbstätige im Laufe seines Erwerbslebens berufsunfähig. Besonders alarmierend ist, dass psychische Krankheiten bereits für mehr als ein Drittel aller Leistungsfälle bei Berufsunfähigkeitsversicherungen verantwortlich sind. Der Anteil stieg innerhalb der letzten 15 Jahre von rund 20 % auf aktuell etwa 35 % (Analysehaus Morgen & Morgen).
Psychische Krankheiten sind die Hauptursache
Aktuelle Statistiken zeigen, dass rund 34,23 % aller Berufsunfähigkeiten auf psychische Erkrankungen zurückzuführen sind. Zu dieser Kategorie zählen nicht nur Angststörungen und Panikattacken, sondern auch Depressionen, Anpassungsstörungen und Burn-out-Syndrome. Während vor 2010 noch Rückenleiden oder Krebserkrankungen die häufigsten Ursachen waren, dominieren heute eindeutig seelische Erkrankungen. Besonders deutlich wird dieser Trend bei Erwerbstätigen unter 50 Jahren (35,23 % bei Erwerbstätigen unter 40; 33,70 % bei Erwerbstätigen zwischen 41 und 50) sowie in Berufen mit hoher Stressbelastung und geringeren sozialen Sicherheiten.
Betroffen sind alle Berufsgruppen und Altersklassen.
Anders als oft angenommen sind von psychisch bedingter Berufsunfähigkeit nicht nur bestimmte Risikogruppen betroffen. Zwar erkranken Menschen in körperlich fordernden Berufen wie Handwerk und Pflege häufiger durch körperliche Belastungen, doch psychische Erkrankungen wie Angststörungen führen in nahezu allen Berufs- und Altersgruppen zur Berufsunfähigkeit. Besonders gefährdet sind Personen mit hohem beruflichen Stress. Neben sozialen Berufen und IT-Fachkräften sind zunehmend auch Akademiker und Menschen in Bürojobs betroffen.
Folgen für Betroffene und ihre Familien
Tritt die Berufsunfähigkeit ein, hat das gravierende Folgen für die Betroffenen. Neben den gesundheitlichen Herausforderungen verlieren viele Menschen abrupt ihr regelmäßiges Einkommen. Mit dem Verlust des Einkommens geht auch eine Gefährdung der Lebensstellung und des Lebensstandards einher, was zu weiteren psychischen Ängsten führen kann.
Die durchschnittliche Dauer einer Berufsunfähigkeit beträgt etwa sechs bis sieben Jahre, bei psychischen Erkrankungen sogar noch länger. Ohne eine adäquate Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann dies zu massiven finanziellen Problemen führen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Leistungen der gesetzlichen Absicherung nicht ausreichen oder gar nicht greifen.

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Welche Probleme können bei der Anerkennung einer Berufsunfähigkeitsrente aufgrund von Angst- und Panikattacken auftreten?
Die Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente aufgrund psychischer Erkrankungen wie Angststörungen oder Panikattacken ist mit besonderen Herausforderungen verbunden. Versicherer stellen bei psychisch bedingten Erkrankungen oft deutlich höhere Nachweisanforderungen als bei körperlichen Leiden. Das erschwert die Durchsetzung der Leistungsansprüche.
Häufige Gründe für Ablehnungen
Ein typischer Ablehnungsgrund ist, dass keine ausreichenden objektiven Befunde vorliegen. Auch wird oft argumentiert, dass die therapeutischen Möglichkeiten noch nicht ausgeschöpft wurden, beispielsweise wenn Betroffene nicht über einen längeren Zeitraum in psychotherapeutischer Behandlung waren oder bestimmte medikamentöse Therapien nicht durchgeführt haben. Ein weiterer häufiger Vorwurf ist, dass die Symptome nicht nachvollziehbar sind und die beruflichen Einschränkungen zu vage beschrieben werden.
Hohe Nachweisanforderungen der Versicherer
Daraus ergibt sich, dass die Anforderungen an eine BU-Rente bei psychischen Erkrankungen höher sind als bei körperlichen Leiden, da diese mit klar messbaren medizinischen Befunden einhergehen. Psychische Leiden wie Angststörungen oder Panikattacken sind hingegen häufig weniger eindeutig greifbar. Versicherungen verlangen deshalb detaillierte medizinische Dokumentationen und Gutachten.
Neben einer fundierten fachärztlichen Diagnose müssen die Einschränkungen der beruflichen Leistungsfähigkeit genau belegt werden. Diese Hürden lassen sich von Betroffenen, die meist bereits unter den psychischen Leiden selbst kaum leistungsfähig sind, ohne professionelle Hilfe kaum überwinden.
Mit Hilfe eines auf BU-Recht spezialisierten Rechtsanwalts kann eine umfassende und lückenlose Darstellung der Beschwerden und deren Auswirkungen auf den Berufsalltag erstellt werden. Laien scheitern regelmäßig an diesen Hürden und erhalten von der Versicherung daher nicht selten eine Ablehnung der Rente.
Fehlende sichtbare Symptome erschweren den Nachweis
Psychische Erkrankungen zeigen sich selten durch sichtbare körperliche Symptome. Das macht die Abgrenzung zur normalen Stressbelastung oder vorübergehenden Verstimmungen schwierig. Versicherungen zweifeln daher häufig den Schweregrad oder die Dauerhaftigkeit der Erkrankung an. Sie bestehen auf mehreren ärztlichen Gutachten und überprüfen die Konsistenz der Angaben und Befunde sehr genau. Dies führt oft zu langen und komplizierten Verfahren.
Ablehnungen und Leistungsverweigerungen
In der Praxis lehnen viele Versicherer Anträge auf BU-Rente wegen psychischer Erkrankungen ohne eine gründliche Dokumentation und ohne ausreichende Nachweise ab. Die Hauptgründe sind unzureichende Nachweise der Berufsunfähigkeit, optimistische Heilungsprognosen der von der Versicherung beauftragten Sachverständigen oder nicht ausreichend offengelegte Vorerkrankungen (Vorwurf der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung).
Besonders problematisch sind psychische Vorerkrankungen und bereits abgeschlossene Therapien, da die Versicherer hier die Risiken höher bewerten und teilweise Leistungsausschlüsse vereinbaren.
Bedeutung der korrekten Angabe bei Gesundheitsfragen
Versicherte sind verpflichtet, bei Antragstellung sämtliche gesundheitliche Vorbelastungen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Dies ist für Laien jedoch kaum adäquat möglich. Unvollständige oder falsche Angaben, selbst wenn sie nur auf einem Versehen beruhen, können im Leistungsfall zur Verweigerung der BU-Rente führen. Auch die frühere Inanspruchnahme von Psychotherapien muss angegeben werden. Eine gute Vorbereitung und Offenlegung aller Informationen sorgt dafür, spätere Konflikte mit dem Versicherer zu vermeiden.

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Professionelle Unterstützung erhöht die Erfolgschancen
Aufgrund der komplexen Anforderungen und häufigen Ablehnungen empfiehlt sich eine frühzeitige Beratung durch Fachanwälte für Versicherungsrecht. Diese sind im Umgang mit BU-Versicherern und ihren Methoden erfahren. Die Experten der Kanzlei Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus können dabei helfen, die notwendigen Nachweise gezielt zu erbringen, den Kontakt mit der Versicherung zu führen und im Streitfall die Rechte der Versicherten durchzusetzen. Dadurch steigen die Chancen auf eine schnelle und erfolgreiche Bewilligung der BU-Rente entscheidend.
Warum ist die Unterstützung durch einen spezialisierten Anwalt bei BU aufgrund von Angst- und Panikattacken wichtig?
Ein Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente ist für Betroffene mit vielen Unsicherheiten und Schwierigkeiten verbunden. Gerade bei psychischen Erkrankungen wie Angststörungen oder Panikattacken reagieren Versicherungen oft zurückhaltend und lehnen Leistungen zunächst ab. Ein auf BU spezialisierter Rechtsanwalt kennt die typischen Vorgehensweisen der Versicherer und kann den gesamten Prozess professionell begleiten. Dadurch gewinnen Mandanten Sicherheit und müssen sich nicht allein mit den komplexen rechtlichen Anforderungen auseinandersetzen.
Erfahrung im Umgang mit Versicherern und Gutachtern
Die Experten der Kanzlei Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus verfügen über langjährige Erfahrung im Umgang mit Versicherungen, deren internen Abläufen und den zur Beurteilung hinzugezogenen Gutachtern. Sie wissen, welche medizinischen Unterlagen besonders wichtig sind und wie Einwände der Versicherung rechtlich wirksam entkräftet werden können. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Berufsunfähigkeit auch bei psychischen Erkrankungen anerkannt wird.
Unterstützung durch die Experten der Kanzlei Ostheim & Klaus
Die Rechtsanwälte haben sich auf die Vertretung von Mandanten spezialisiert, die aufgrund von psychischen oder körperlichen Erkrankungen ihre Berufsunfähigkeitsrente durchsetzen möchten. Mit fundiertem Fachwissen und langjähriger Praxiserfahrung begleiten sie Betroffene von der Antragstellung bis hin zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Mandanten profitieren von einer individuellen Beratung und einer zielgerichteten Strategie, die genau auf ihre persönliche Situation zugeschnitten ist.
Durchsetzung von Ansprüchen im Widerspruchs- oder Klageverfahren
Kommt es zu einer Ablehnung der BU-Rente, ist anwaltliche Unterstützung besonders wertvoll. Die Anwälte der Kanzlei Ostheim & Klaus prüfen die Entscheidung kritisch und versuchen, eine außergerichtliche Lösung mit der Versicherung zu finden. Sollte die Versicherung bei ihrer Haltung bleiben, vertreten sie die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht. In vielen Fällen gelingt es durch eine strategische Vorgehensweise, entweder eine gerichtliche Anerkennung der BU-Rente zu erreichen oder einen vorteilhaften Vergleich auszuhandeln.
Praxisnahe Vorteile für Mandanten
Die Erfahrung zeigt, dass Versicherer oft erst dann einlenken, wenn Betroffene anwaltlich vertreten werden. Mit der Unterstützung von Ostheim & Klaus können langwierige Auseinandersetzungen verkürzt, bessere Vergleichsergebnisse erzielt und die Chancen auf eine schnelle Auszahlung der BU-Rente deutlich erhöht werden. Für Menschen, die aufgrund von Angststörungen und Panikattacken ohnehin stark belastet sind, bedeutet das eine wichtige Entlastung und eine spürbare Verbesserung der eigenen Situation.
Typische Fälle, in denen wir Mandanten mit Angststörung oder Panikattacken im Konflikt mit der Berufsunfähigkeitsversicherung vertreten
Haben Sie von Ihrer Versicherung die Mitteilung erhalten, dass Ihre psychischen Beschwerden nicht als Berufsunfähigkeit anerkannt werden? Viele unserer Mandanten berichten von genau dieser Situation. Trotz eindeutiger ärztlicher Diagnosen und massiver Einschränkungen im Berufsalltag zweifeln Versicherer den Schweregrad von Angststörungen und Panikattacken an oder stellen sich auf den Standpunkt, dass die Voraussetzungen für eine BU-Rente nicht erfüllt seien. Für Betroffene ist das ein schwerer Schlag – nicht nur gesundheitlich, sondern auch finanziell.
Wir helfen Ihnen, sich dagegen zu wehren. Die Experten der Kanzlei Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus sind auf Streitigkeiten mit Berufsunfähigkeitsversicherungen spezialisiert, insbesondere wenn psychische Erkrankungen im Mittelpunkt stehen. Wir kennen die Strategien der Versicherer, prüfen Ihre Unterlagen sorgfältig, bewerten Gutachten kritisch und setzen Ihre Rechte mit Nachdruck durch. Ob im Widerspruchsverfahren oder vor Gericht: Wir kämpfen dafür, dass Ihre BU-Rente bewilligt und ausgezahlt wird.
Handeln Sie jetzt! Je früher Sie anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen, desto besser stehen Ihre Chancen. Eine rechtzeitige juristische Einschätzung verhindert, dass Fristen verstreichen oder Ihre Position durch unvollständige Nachweise geschwächt wird. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung – wir setzen uns konsequent für Ihre Ansprüche ein.
Fazit
- Berufsunfähigkeit bedeutet konkrete Einschränkungen im eigenen Beruf: Nicht der allgemeine Arbeitsmarkt ist entscheidend, sondern die Frage, ob Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf noch ausführen können. Wenn Sie aufgrund von Angststörungen oder Panikattacken dauerhaft zu mindestens 50 Prozent eingeschränkt sind, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Leistungen aus Ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
- Versicherungen stellen hohe Nachweisanforderungen: Gerade bei psychischen Erkrankungen zweifeln Versicherer oft an der Schwere und Dauerhaftigkeit der Beschwerden. Sie verlangen detaillierte ärztliche Gutachten, Atteste und eine klare Dokumentation, wie stark die Erkrankung den Arbeitsalltag einschränkt. Ohne fundierte Nachweise lehnen sie Anträge häufig ab.
- Psychische Erkrankungen sind die häufigste Ursache für BU: Angststörungen, Panikattacken, Depressionen oder Burn-out zählen heute zu den Hauptgründen für eine Berufsunfähigkeit. Statistisch sind mehr als ein Drittel aller BU-Fälle auf seelische Leiden zurückzuführen. Das bedeutet: Ihre Erkrankung ist kein Ausnahmefall, sondern ein anerkannter Grund für eine BU-Rente.
- Ablehnungen sind in der Praxis weit verbreitet: Viele Versicherer verweigern Leistungen mit der Begründung, die Beschwerden seien nicht ausreichend belegt oder die Heilungschancen würden zu optimistisch eingeschätzt. Auch der Vorwurf einer unvollständigen Angabe früherer Vorerkrankungen wird häufig erhoben. Deshalb ist es entscheidend, die Antragstellung sorgfältig vorzubereiten.
- Anwaltliche Unterstützung erhöht die Erfolgschancen erheblich: Mit einer spezialisierten Kanzlei an Ihrer Seite verbessern Sie Ihre Chancen deutlich. Die Experten der Kanzlei Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus kennen die Strategien der Versicherer, prüfen Ihre Unterlagen und vertreten Sie im Widerspruchsverfahren oder vor Gericht. Je früher Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, desto besser können Ihre Rechte gesichert werden und desto größer ist die Chance auf eine erfolgreiche Auszahlung Ihrer BU-Rente.
FAQ
Können Angststörungen und Panikattacken zu Berufsunfähigkeit führen?
Ja, schwere Angststörungen und Panikattacken können definitiv zur Berufsunfähigkeit führen, wenn sie die Ausübung des Berufs dauerhaft erheblich beeinträchtigen. Entscheidend sind die Schwere, Häufigkeit und die konkreten Auswirkungen auf die berufliche Leistungsfähigkeit. Eine fundierte psychiatrische oder psychotherapeutische Dokumentation ist erforderlich.
Wie weise ich Angststörungen bei der BU-Versicherung nach?
Erforderlich sind: eine klare Diagnose durch einen Facharzt (Psychiater oder Psychotherapeut), Dokumentation der Symptomhäufigkeit und -intensität, Nachweis der bisherigen Behandlungen und deren Ergebnisse, Darstellung der konkreten Einschränkungen im Berufsalltag, und idealerweise Atteste, die die Unmöglichkeit der Berufsausübung bestätigen.
Warum werden psychische Erkrankungen oft kritisch geprüft?
Psychische Erkrankungen sind schwerer objektiv messbar als körperliche Leiden. Versicherungen prüfen daher besonders genau, ob die Beschwerden tatsächlich eine dauerhafte und erhebliche Beeinträchtigung darstellen. Auch gibt es mehr Missbrauchspotential. Eine lückenlose professionelle Behandlung und Dokumentation ist daher besonders wichtig.
Welche Behandlungen sind bei Angststörungen für die BU relevant?
Die Versicherung erwartet, dass alle zumutbaren Behandlungen ausgeschöpft wurden: Psychotherapie (z.B. kognitive Verhaltenstherapie), medikamentöse Behandlung, wenn indiziert, und ggf. stationäre Behandlungen. Wenn trotz adäquater Therapie keine Besserung eintritt, stärkt dies den BU-Anspruch.
Reicht eine Panikattacke für Berufsunfähigkeit aus?
Nein, einzelne Panikattacken reichen nicht aus. Es muss eine manifeste Angststörung mit wiederkehrenden Panikattacken vorliegen, die die berufliche Leistungsfähigkeit dauerhaft zu mindestens 50% einschränkt. Die Erkrankung muss hinreichend schwer sein und eine ungünstige Prognose haben.
Was tue ich, wenn die Versicherung Angststörungen nicht anerkennt?
Bei Ablehnung sollten Sie die Begründung prüfen lassen. Oft helfen zusätzliche fachärztliche Stellungnahmen oder ein unabhängiges psychiatrisches Gutachten. Ein spezialisierter Anwalt kann bewerten, ob die Ablehnung rechtmäßig ist und wie die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs oder einer Klage stehen.






