Ein schwerer Unfall, eine psychische Krise oder eine chronische Krankheit - der Verlust der eigenen Arbeitskraft kann plötzlich eintreten und trifft Betroffene meist völlig unvorbereitet. Wer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, steht schnell vor finanziellen Problemen. Zwar gibt es zunächst Lohnfortzahlung und Krankengeld, doch auf Dauer reichen diese Leistungen kaum aus, um den Lebensstandard zu halten. Eine staatliche BU-Rente gibt es nicht mehr, und die an ihre Stelle getretene staatliche Erwerbsminderungsrente ist gering und zudem an enge Voraussetzungen geknüpft, so dass viele Menschen im Ernstfall leer ausgehen.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schützt vor dieser existenziellen Lücke und sichert im Leistungsfall das Einkommen durch eine monatliche BU-Rente. Doch wann genau zahlt die Versicherung? Die grundsätzlichen Voraussetzungen sind zwar gesetzlich geregelt, insbesondere in § 172 Abs. 2 VVG. Die Praxis zeigt jedoch, dass nicht jeder Versicherer gleich streng prüft und nicht jeder Anbieter im Leistungsfall gleich zuverlässig ist. Unterschiedliche Vertragsbedingungen, Erfahrungen im Umgang mit Leistungsfällen und die Auslegung medizinischer Nachweise führen dazu, dass die Chancen auf eine BU-Anerkennung stark vom gewählten Versicherer abhängen können.
Die Experten der Kanzlei Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB sind auf den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert und erklären in diesem Beitrag, was eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist, wann eine BU-Versicherung zahlt, wie der Leistungsantrag abläuft, warum anwaltliche Unterstützung von Anfang an sinnvoll ist und welche Unterschiede es zwischen den Versicherern gibt.
Inhalt
Was ist die BU-Versicherung?
Der Verlust der eigenen Arbeitskraft kann schneller eintreten, als man denkt. Ein schwerer Unfall, eine chronische Erkrankung oder anhaltende psychische Belastungen können dazu führen, dass der bisher ausgeübte Beruf nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausgeübt werden kann.
Zwar greift in den ersten Wochen die Lohnfortzahlung und später zahlt die Krankenkasse das Krankengeld. Doch auf Dauer reicht das in vielen Fällen nicht aus, vor allem, wenn eine teilweise oder vollständige Rückkehr in den Beruf nicht mehr möglich ist.
Die finanziellen Folgen, die sich aus dem dauerhaften oder nur vorübergehenden Verlust der Berufsfähigkeit ergeben, können drastisch sein. Laufende Kosten wie Miete, Kreditraten oder der Lebensunterhalt der Familie können oft nicht mehr aus eigenen Mitteln bestritten werden. Der gewohnte Lebensstandard ist damit in Gefahr und dies zusätzlich zu einer ohnehin belastenden gesundheitlichen oder psychischen Situation.
Staatliche Leistungen häufig nicht ausreichend
Häufig sind die staatlichen Leistungen in einem solchen Fall, wenn man überhaupt die Voraussetzungen für solche Leistungen erfüllt, nur gering oder man erhält z.B. wegen zu geringer Vorversicherungszeit gar keine Leistungen. Insbesondere Menschen, die noch nicht lange sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind oder keinen körperlich sehr anstrengenden Beruf ausüben, erhalten im Ernstfall oft gar keine staatliche Erwerbsminderungsrente.
Umso wichtiger ist es, den Einkommensverlust mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern, die im Leistungsfall eine monatliche Rente zahlt. Mehr zum Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit, lesen Sie in diesem Beitrag
Private Absicherung - die BU-Versicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung - kurz BU - ist eine private Absicherung, die einspringt, wenn du aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage bist, deinen bisherigen Beruf auszuüben. Diese Versicherung sorgt dafür, dass man im Ernstfall nicht nur gesundheitlich, sondern auch finanziell abgesichert ist, unabhängig davon, ob man noch eine andere Tätigkeit ausüben könnte oder nicht. Entscheidend ist allein, dass man seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr im gewohnten Umfang ausüben kann.
Wann zahlt die BU-Versicherung eine Rente?
Damit eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Ernstfall tatsächlich leistet, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Es reicht nicht aus, krankgeschrieben zu sein oder sich im Beruf überfordert zu fühlen. Die Versicherer prüfen genau, ob die Voraussetzungen für eine Leistung gegeben sind. Sie orientieren sich dabei an der versicherungsrechtlichen Definition.
Versicherungsrechtliche Definition der Berufsunfähigkeit
Der Begriff Berufsunfähigkeit ist in § 172 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) gesetzlich definiert: "Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann."
Auch wenn die versicherungsrechtliche Definition sehr sperrig klingt, gibt sie doch erste Hinweise darauf, wann man berufsunfähig ist. Entscheidend ist nicht, ob man überhaupt noch arbeiten kann, sondern ob man den konkret ausgeübten Beruf ausüben kann oder nicht. Dazu muss zum einen eine Krankheit, eine Körperverletzung oder ein mehr als altersentsprechender Kräfteverfall vorliegen. Zum anderen muss aus diesen Gründen der zuletzt ausgeübte Beruf voraussichtlich auf Dauer ganz oder teilweise nicht mehr ausgeübt werden können. Außerdem ist immer der konkrete Beruf entscheidend, den die versicherte Person vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung tatsächlich ausgeübt hat.
Berufsunfähigkeit im versicherungsrechtlichen Sinne
In der Praxis haben die Versicherer den Begriff der Berufsunfähigkeit weiter konkretisiert. Der Begriff der Berufsunfähigkeit wird daher im Versicherungsvertrag genau definiert. Viele oder fast alle Versicherer verwenden eine ähnliche oder identische Formulierung. Sie lautet in der Regel wie folgt "Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfalls voraussichtlich dauernd - mindestens aber für sechs Monate - zu mindestens 50 % außerstande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben."
Daraus lassen sich konkret zwei Voraussetzungen ableiten:
- Der eigene Beruf kann aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50 % nicht mehr ausgeübt werden.
- Die Beeinträchtigung, die dazu führt, dass der eigene Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, muss seit mindestens sechs Monaten bestehen. Die Beeinträchtigung muss aber nicht dauerhaft sein.
Weitere Voraussetzungen für die Leistung aus der privaten BU-Versicherung
- Bestehender und aktiver Versicherungsvertrag: Da es sich bei der BU-Versicherung um eine private Versicherung handelt, muss diese selbst und aktiv abgeschlossen werden. Eine staatliche BU-Versicherung gibt es seit 2001 nicht mehr. Hat man eine solche Versicherung abgeschlossen, zahlt diese nur, wenn der Vertrag bei Eintritt der Berufsunfähigkeit aktiv ist und die Beiträge regelmäßig gezahlt wurden.
- Ärztlicher Nachweis: Die gesundheitlichen Einschränkungen müssen durch aussagekräftige ärztliche Unterlagen nachgewiesen werden. Dazu gehören fachärztliche Berichte, Atteste, Diagnosen und gegebenenfalls medizinische Gutachten. Auch der Hausarzt kann bescheinigen, ob und in welchem Umfang eine Berufsunfähigkeit vorliegt.
Ob ärztliche Unterlagen aussagekräftig genug sind, um eine Berufsunfähigkeit zu attestieren, kann von den Versicherten kaum beurteilt werden. Hier sollten sich Versicherte frühzeitig kompetente und erfahrene rechtliche Unterstützung holen. Warum die Unterstützung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt sinnvoll ist, lesen Sie in diesem Beitrag.
Häufig verlangt der Versicherer auch eine Darstellung des konkreten Berufsbildes, um die Einschränkungen im Alltag nachvollziehen zu können.
- Keine Einwände wegen falscher Angaben: Die Versicherer prüfen die Gesundheitsfragen/-angaben, die Versicherte meist vor Abschluss einer BU-Versicherung ausfüllen und beantworten müssen, erst dann, wenn der Leistungsfall eintritt.
Hat der Versicherte hier Fehler gemacht, und sei es auch nur versehentlich, kann der Versicherer die Leistung ganz oder teilweise verweigern, auch wenn die Ursache der Berufsunfähigkeit eigentlich versichert wäre. Dies wird auch als vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung bezeichnet. Beruft sich die Versicherung darauf, sollten Sie sich als Versicherter in jedem Fall an eine auf BU-Versicherungen spezialisierte Kanzlei wenden. Mehr zum Thema vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung finden Sie in diesem Beitrag.
Wie beantragt man eine BU-Rente?
Wer durch Krankheit oder Unfall dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben, steht nicht nur vor einer gesundheitlichen, sondern oft auch vor einer finanziellen Herausforderung. Umso wichtiger ist es zu wissen, wie der Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung abläuft und wie man als Versicherter zu einer BU-Rente kommt.
Verdacht ernst nehmen und ärztlichen Rat einholen
Der Verdacht auf eine längerfristige oder dauerhafte Einschränkung der eigenen beruflichen Tätigkeit sollte zunächst ernst genommen werden. Viele Versicherte zögern zu lange, weil sie hoffen, bald wieder arbeiten zu können. Wer aber berufsunfähig ist, eine entsprechende Versicherung abgeschlossen und Beiträge bezahlt hat, sollte seinen Anspruch auf die vereinbarte Leistung prüfen und im Falle der Berufsunfähigkeit auch durchsetzen. Wer sich unsicher ist, kann auch einen Arzt seines Vertrauens aufsuchen. Dieser kann anhand der gesundheitlichen Einschränkungen und nach Schilderung der beruflichen Tätigkeiten durch den Versicherten beurteilen, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegen könnte.
Danach sollte der Versicherte aktiv werden, idealerweise bereits nach einigen Monaten Krankheit oder wenn der Arzt zu der Einschätzung kommt, dass eine vollständige Rückkehr in den Beruf nicht absehbar ist.
Meldung der Berufsunfähigkeit bei der Versicherung
Der erste Schritt ist die formlose Meldung des Leistungsfalles bei der Versicherung. Der Versicherer schickt daraufhin die notwendigen Antragsunterlagen zu. Diese bestehen in der Regel aus einem Antrag auf BU-Leistung, Gesundheitsfragen, einer Tätigkeitsbeschreibung und einer Schweigepflichtentbindung für behandelnde Ärzte und Institutionen. Vor allem die Gesundheitsfragen sind oft sehr umfangreich. Hier sollte sich der Versicherte Zeit nehmen und sie genau ausfüllen. Diese Formulare sollten vollständig und mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden.
Anwaltliche Unterstützung schon bei der Beantragung sinnvoll
Gerade an dieser Stelle ist es dringend zu empfehlen, sich frühzeitig professionelle Unterstützung durch einen auf Berufsunfähigkeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu holen. Denn die Anforderungen an die medizinischen Nachweise, die Schilderung des Berufsalltags, das Ausfüllen der Gesundheitsfragen und die Kommunikation mit dem Versicherer sind komplex. Schon kleinste Ungenauigkeiten, Formfehler oder verspätete bzw. ausbleibende Antworten auf Rückfragen des Versicherers können im schlimmsten Fall zur Ablehnung des Antrags oder zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung führen.
Ein erfahrener und spezialisierter Anwalt weiß, worauf es ankommt, hilft bei der Zusammenstellung der Unterlagen und schützt den Versicherten vor typischen Fallstricken. Vermeidbare Fehler sparen dem Versicherten bares Geld und führen zu einer schnellen Auszahlung der BU-Rente. Warum die Unterstützung durch einen auf das Berufsunfähigkeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt auch sonst sinnvoll sein kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Prüfung durch die Versicherung
Im nächsten Schritt prüft die Versicherung alle eingereichten Unterlagen. Dazu gehören insbesondere ärztliche Atteste, Facharztberichte, Krankenhaus- oder Reha-Unterlagen, aber auch eine detaillierte Beschreibung der zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit, oft mit einem typischen Tagesablauf. Der Versicherer prüft, ob eine Berufsunfähigkeit im Sinne der vertraglichen und gesetzlichen Definition vorliegt, d.h. ob der zuletzt ausgeübte Beruf voraussichtlich dauerhaft oder länger als 6 Monate zu mindestens 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann.
In vielen Fällen fordert der Versicherer weitere Unterlagen an oder lässt eigene Gutachten erstellen. Dabei kann es sich um ärztliche Untersuchungen, aber auch um Einschätzungen zur konkreten beruflichen Tätigkeit handeln. Je nach Umfang der Unterlagen, Schnelligkeit der Beteiligten und Komplexität des Falles kann die Prüfung mehrere Wochen bis Monate dauern.

Entscheidung über die BU-Rente
Fällt die Entscheidung positiv aus, zahlt der Versicherer die vereinbarte BU-Rente rückwirkend ab dem im Gutachten festgestellten Eintritt der Berufsunfähigkeit. Wird der Antrag jedoch abgelehnt, sollten sich Versicherte mit der Entscheidung nicht zufrieden geben und Widerspruch einlegen bzw. Klage erheben. Auch hier ist die Unterstützung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt unerlässlich, um die Erfolgsaussichten zu erhöhen und mit dem Versicherer fachlich auf Augenhöhe verhandeln zu können.
Prüfung auch nach Anerkennung der Berufsunfähigkeit
Auch nach Anerkennung der Berufsunfähigkeit ist der Fall nicht unbedingt abgeschlossen. Die Versicherer behalten sich vor, in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob die Berufsunfähigkeit weiterhin besteht. Dazu können sie neue ärztliche Atteste oder Nachweise verlangen. Diese sogenannte Nachprüfung ist insbesondere bei jüngeren Versicherten oder bei Krankheitsbildern mit Besserungspotenzial üblich.
Unterstützung durch Anwalt bei aufwendigem Weg zur BU-Rente
Der Weg zur BU-Rente ist oft mühsam, aber mit der richtigen Vorbereitung und professioneller Unterstützung gut zu bewältigen. Wer sich frühzeitig an einen spezialisierten Rechtsanwalt wendet, alle Unterlagen strukturiert vorbereitet und den Prozess aktiv begleitet, hat deutlich bessere Chancen auf eine schnelle und erfolgreiche Anerkennung seines Anspruchs.
Wann zahlt die Allianz?
Die Allianz zahlt eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn die versicherte Person infolge von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall voraussichtlich auf Dauer, das heißt für mindestens sechs Monate, zu mindestens 50 % außerstande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben.
Besonders positiv fällt bei der Allianz die stabile Leistungspraxis auf: Laut Erfahrungsberichten und Fachberatern erweist sich die Allianz im Leistungsfall als zuverlässig, gründlich, aber auch fair. Das Unternehmen setzt auf einen strukturierten Prüfprozess, bei dem medizinische Gutachten und berufliche Tätigkeitsbeschreibungen berücksichtigt werden. Wie andere Anbieter auch verlangt die Allianz ärztliche Atteste und eine nachvollziehbare Schilderung der Berufsunfähigkeit.
Ein Vorteil der Allianz ist auch, dass sie häufig Kunden mit gesundheitlichen Vorbelastungen versichert, was auf eine gewisse Risikobereitschaft und Erfahrung im Umgang mit komplexeren Fällen schließen lässt. Wer also einen sauber ausgefüllten Antrag einreicht und im Leistungsfall medizinisch gut vorbereitet ist, hat bei der Allianz gute Chancen auf eine faire Prüfung und schnelle Auszahlung.
Wann zahlt die Ergo?
Auch die Ergo zahlt bei Berufsunfähigkeit, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, wegen Krankheit, Unfall oder Kräfteverfalls auf Dauer (mindestens sechs Monate) zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann.
Die Leistungspraxis der Ergo wird von Experten allerdings unterschiedlich bewertet. Während sie in bestimmten Tarifen und Zielgruppen (z.B. Jugendliche, Beamtenanwärter) durchaus gute Konditionen bietet, wird von aufwändigen Leistungsprüfungen und teilweise kritischen Ablehnungen bei unklarer Dokumentation berichtet.
Die Ergo prüft sehr genau und legt großen Wert auf vollständige medizinische Unterlagen und eine detaillierte Beschreibung des Berufsbildes. Wer diese Anforderungen nicht erfüllt oder sich im Antrag zu ungenau ausdrückt, riskiert längere Prüfzeiten oder sogar eine Ablehnung.
Gerade bei der Ergo ist es daher wichtig, bereits bei der Antragstellung und spätestens im Leistungsfall einen spezialisierten Anwalt oder BU-Experten hinzuzuziehen, um formale oder inhaltliche Fehler zu vermeiden.
Die Ergo zahlt, wenn die Berufsunfähigkeit eindeutig nachgewiesen ist, der Vertrag ordnungsgemäß besteht und alle Unterlagen korrekt eingereicht wurden - in der Praxis erfordert dies jedoch eine sorgfältige Vorbereitung und idealerweise professionelle Unterstützung.
