Der bösartige Tumor ist die häufigste Krebserkrankung bei Männern. Die Heilungschancen sind umso besser, je frühzeitiger entdeckt und behandelt wird. Die BU-Versicherer behaupten hier nicht selten, die Berufsunfähigkeit habe nur während der eigentlichen Krebstherapie bestanden. Dem gilt es entgegenzutreten: beim BU-Antrag, beim Schriftverkehr, bei Gericht.
Die bösartige Geschwulst in der Brust entspringt genveränderten Zellen, welche sich unkontrolliert vermehren. Auch hier steigen die Heilungschancen mit der frühzeitigen Erkennung und Behandlung. Und wiederum werden viele BU-Anträge zunächst abgelehnt; da man nur während der eigentlichen Therapie berufsunfähig sei. Wir helfen Ihre Rentenchancen zu wahren.
Die bösartigen Geschwulste entstehen aus dem Lungengewebe selbst. Erst wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeit eindeutig darauf zurück führen, zahlt Ihre BU-Versicherung; bei Verträgen mit Krebs-Klausel auch bereits mit der Diagnose.
Der bösartige Tumor des Dick- oder Mastdarms entsteht meist aus gutartigen Darmpolypen. Eine Operation bietet Heilungschancen, auch um in den Beruf zurück zu finden. Oftmals wird dieser Versuch regelrecht erwartet, bevor Sie – nur bei ungünstigem Verlauf – endgültig als berufsunfähig anerkannt werden und an eine BU-Rente gelangen können. Wir beraten Sie bei solchen rechtlichen Feinheiten.
Krebspatienten können in eine körperliche, emotionale oder geistige Erschöpfung geraten. Antriebsschwäche, Müdigkeit, Kraftlosigkeit, Konzentrations- und Gedächtnisprobleme beeinträchtigen auch den Beruf. Wie bei psychischen Störungen ist CRFS schwer zu belegen, weswegen sich mancher BU-Versicherer quer legt und den Rentenantrag zunächst ablehnt. Wir begleiten Sie bei den speziellen Rechtsfragen rund um ‚CRFS und BU‘.
In unseren Podcasts erklären wir Ihnen die Winkelzüge der Versicherer und sorgen dafür, dass Sie nicht in eine Falle tappen. Unsere Mission und unsere Aufgabe ist ganz einfach: Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Sie sind in keinem Falle schutzlos und ohne Hilfe.
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