Taube Füße, brennende Schmerzen und ständige Erschöpfung sind Symptome der Polyneuropathie, einer schleichend beginnenden Nervenerkrankung mit massiven Auswirkungen auf das tägliche Leben und das Berufsleben. Für viele Betroffene wird irgendwann selbst der gewohnte Arbeitsalltag zur Herausforderung. Die Beschwerden sind oft unsichtbar, aber gravierend. Konzentrationsprobleme, Muskelschwäche oder anhaltende Fatigue können dazu führen, dass der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.

Wer dann auf die Unterstützung einer Berufsunfähigkeitsversicherung hofft, sieht sich schnell mit bürokratischen Hürden konfrontiert. Denn Versicherer erkennen eine Berufsunfähigkeit nur an, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen zweifelsfrei belegt und nachvollziehbar dokumentiert sind. Genau das wird bei Erkrankungen wie der Polyneuropathie zum Problem, da die zentralen Symptome wie Erschöpfung oder Missempfindungen nicht objektiv messbar sind.
Die Experten der Kanzlei Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB sind auf den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert und erläutern in diesem Beitrag, was Sie bei einer Polyneuropathie beachten müssen, wie Sie Ihre Ansprüche auf eine BU-Rente rechtssicher durchsetzen und warum juristische Unterstützung dabei oft entscheidend ist.
Inhalt
Was ist eine Polyneuropathie?
Bei der Polyneuropathie handelt es sich um eine Erkrankung des peripheren Nervensystems. Dabei sind mehrere Nerven außerhalb von Gehirn und Rückenmark geschädigt, sodass die Reizweiterleitung beeinträchtigt ist. Dadurch werden Reize entweder gar nicht mehr oder zu schwach bzw. zu stark an das Gehirn weitergeleitet.
Die Polyneuropathie tritt häufig symmetrisch auf, beispielsweise in beiden Beinen oder Armen, und kann verschiedene Ursachen haben. Am häufigsten wird sie durch Diabetes mellitus, Alkoholmissbrauch, Vitaminmangel (B1, B12, E), toxische Substanzen (z.B. Medikamente, Chemotherapie), Autoimmunprozesse/-erkrankungen (Guillain-Barré-Syndrom), Krebserkrankungen (paraneoplastisches Syndrom) oder Infektionskrankheiten (Typhus, Diphtherie, Lyme-Borreliose) ausgelöst.
In vielen Fällen bleibt die genaue Ursache jedoch unklar, dann spricht man von einer idiopathischen Polyneuropathie. Nicht selten ist die Polyneuropathie eine Begleiterkrankung, die zusätzlich zu einer anderen Krankheit auftritt.
Symptome
Die Beschwerden entwickeln sich meist schleichend und äußern sich durch Sensibilitätsstörungen, die am gesamten Körper auftreten können. Sie können sich beispielsweise wie folgt äußern:
- Kribbeln oder „Ameisenlaufen“
- Taubheitsgefühle
- brennende oder stechende Schmerzen
- Missempfindungen (Kälte/Hitze)
- Muskelschwäche
- gestörte Koordination oder Gangunsicherheit
- Lähmungen
- Veränderungen der Haut (wenn periphere vegetative Nervenfasern betroffen sind).
Eine Polyneuropathie betrifft nicht nur die motorischen oder sensorischen Nerven, sondern kann auch das vegetative Nervensystem beeinträchtigen. Dadurch können zusätzlich Symptome wie Schwindel, Verdauungsprobleme oder übermäßige Erschöpfung auftreten.
Polyneuropathie kann sich auf das Berufsleben auswirken
Besonders belastend für Betroffene ist, dass die Beschwerden meist dauerhaft sind und die Lebensqualität massiv einschränken. Auch wenn die Erkrankung äußerlich kaum sichtbar ist, kann sie im Alltag und vor allem im Berufsleben schwerwiegende Folgen haben. Die chronischen Schmerzen, die damit einhergehende Erschöpfung und die weiteren Symptome der Polyneuropathie führen nicht selten zu einem Zustand, der eine berufliche Tätigkeit unmöglich macht oder die berufliche Leistungsfähigkeit deutlich einschränkt.
Warum stellt die chronische Erschöpfung bei Polyneuropathie ein Risiko für die Berufsfähigkeit dar?
Polyneuropathie ist eine Erkrankung, die Betroffene nicht nur körperlich, sondern oft auch mental stark belastet. Neben den bekannten Symptomen wie Taubheitsgefühlen, Kribbeln, Schmerzen oder Muskelschwäche berichten viele Betroffene über ein Symptom, das besonders gravierende Auswirkungen auf den Alltag hat: anhaltende, krankhafte Erschöpfung.
Diese Form der Erschöpfung, auch Fatigue-Syndrom genannt, ist mehr als nur Müdigkeit. Sie ist tiefgreifend, dauerhaft und lässt sich selbst durch Ruhe oder Schlaf nicht vollständig lindern. Für viele Betroffene ist diese Erschöpfung der eigentliche Grund, warum sie ihren Beruf nicht oder kaum noch ausüben können.
Erschöpfung ist mehr als nur ein Begleitsymptom
Im Zusammenhang mit Polyneuropathie betrifft die Erschöpfung nicht nur die körperliche Kraft, sondern auch die geistige Leistungsfähigkeit. Häufig kommt es zu einer massiven Einschränkung der Konzentrationsfähigkeit, zu kognitiven Problemen wie „Gehirnnebel“, zu einer stark reduzierten Belastbarkeit im Alltag und zu einem Gefühl der permanenten Überforderung, selbst bei einfachsten Tätigkeiten.
Diese Symptome sind für Außenstehende oft unsichtbar und werden daher nicht selten unterschätzt. In der Arbeitswelt können sie jedoch massive Folgen haben, denn in den meisten Berufen sind Energie, Aufmerksamkeit und Belastbarkeit unverzichtbar.
Reicht die Diagnose Polyneuropathie allein für eine Berufsunfähigkeit aus?
Nein, denn bei einer Berufsunfähigkeit kommt es nicht auf die Diagnose bestimmter Krankheiten an. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet nur, wenn eine Krankheit oder Erkrankung vorliegt, deren Auswirkungen sich negativ auf die Fähigkeit auswirken, den eigenen Beruf auszuüben. Meist muss die Einschränkung 50 % oder mehr betragen, damit die Versicherung eine BU-Rente zahlt. Entscheidend ist hier, was im Versicherungsvertrag vereinbart wurde.
Das bedeutet, dass nicht allein die Diagnose Polyneuropathie über eine Berufsunfähigkeit entscheidet, sondern die funktionellen Auswirkungen der Erkrankung. Gerade das Symptom der chronischen Erschöpfung kann dabei den Ausschlag geben, ob eine berufliche Tätigkeit noch möglich ist oder nicht.
Berufsunfähig durch Erschöpfung – wenn der Alltag zur Hürde wird
In Berufen mit körperlicher Belastung (z. B. in der Pflege, im Handwerk oder in der Produktion) können neurologische Ausfälle, kombiniert mit schneller Erschöpfung, dazu führen, dass selbst einfachste Aufgaben zur Überforderung werden. Auch Sicherheitsaspekte (z. B. durch eingeschränkte Reaktionsfähigkeit oder Schwindel) spielen eine wichtige Rolle.
Aber auch in vermeintlich „leichten” Büro- oder Verwaltungsjobs ist mentale Erschöpfung ein schwerwiegender Faktor. Wer sich nicht mehr konzentrieren, längere Gespräche führen oder an komplexen Aufgaben arbeiten kann, ist faktisch nicht mehr arbeitsfähig – auch wenn keine sichtbaren körperlichen Einschränkungen vorliegen.
Erschöpfung ist schwer nachweisbar, aber juristisch entscheidend
Da die Erschöpfungssymptomatik bei einer Polyneuropathie nicht objektiv messbar ist, kann dies ein Problem für die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit darstellen. Versicherungen verlangen oft klare Beweise, obwohl es für chronische Erschöpfung und Fatigue bisher keine standardisierten Test-, Labor- oder Bildgebungsverfahren gibt. Deshalb ist es für Betroffene besonders wichtig, ihre Beschwerden gut zu dokumentieren.
Dies kann beispielsweise mit folgenden Nachweisen geschehen:
- fachärztliche Atteste (Neurologie, Psychiatrie),
- tägliche Aufzeichnungen zur Leistungsfähigkeit.
- funktionelle Tests (z.B. Belastungstests oder neuropsychologische Untersuchungen).
In einem Berufsunfähigkeitsverfahren kann eine saubere Dokumentation der Erschöpfungssymptome entscheidend für den Ausgang sein. Denn nur, wenn die Versicherung die Erschöpfungssymptomatik anerkennt, erhalten Sie auch die vereinbarte Leistung, in der Regel eine BU-Rente.
Polyneuropathie und Erschöpfung - unsichtbares Symptom, aber existenzbedrohend
Chronische Erschöpfung bei Polyneuropathie ist ein häufig unterschätztes Symptom mit gravierenden Folgen. Für viele Betroffene ist sie der Hauptgrund, weshalb sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können. In der juristischen Bewertung von Berufsunfähigkeit sollte sie deshalb nicht nur als Begleiterscheinung, sondern als zentrales Argument bzw. Symptom betrachtet werden.
Lassen Sie Ihre Symptome daher frühzeitig fachärztlich abklären und dokumentieren Sie Ihre Einschränkungen so umfassend wie möglich. Eine juristische Begleitung durch auf Berufsunfähigkeitsversicherungen spezialisierte Rechtsanwälte kann Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche gegenüber der privaten BU-Versicherung erfolgreich durchzusetzen.

Warum ist die anwaltliche Beratung bei einer Polyneuropathie so wichtig?
Eine Polyneuropathie geht nicht nur mit gesundheitlichen Einschränkungen einher, sondern kann sich auch in Form von Erschöpfungssymptomen äußern. Dadurch kann die Erkrankung existenzielle Konsequenzen für das Berufsleben haben. Wenn die Beschwerden so stark werden, dass eine Ausübung des zuletzt ausgeübten Berufs nicht mehr möglich ist, stehen Betroffene vor finanziellen und damit existenziellen Problemen. Dann stellt sich die Frage nach der Berufsunfähigkeit.
Rechtlicher Maßstab der Berufsunfähigkeit
Im rechtlichen Kontext der privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen gilt in der Regel folgende Definition: „Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich dauerhaft außerstande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf so auszuüben, wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war.”
Entscheidend ist dabei der konkret ausgeübte Beruf, nicht die generelle Erwerbsfähigkeit, die nur im Kontext der unzureichenden staatlichen Erwerbsminderungsrente eine Rolle spielt. Wer beispielsweise als Dachdecker oder kaufmännischer Angestellter tätig war, muss nachweisen, dass genau diese Tätigkeit nicht mehr zumutbar ist. Ob noch andere Tätigkeiten theoretisch möglich wären, ist bei privaten BU-Versicherungen meist nicht von Belang.
Bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente (z.B. über die Deutsche Rentenversicherung) gelten hingegen andere Maßstäbe. Hier geht es darum, ob die betroffene Person überhaupt noch am Arbeitsmarkt tätig sein kann und wenn ja, in welchem Umfang (z.B. weniger als drei Stunden, zwischen drei und sechs Stunden oder mehr als sechs Stunden täglich). Dabei ist nicht die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit maßgeblich, sondern jede mögliche Tätigkeit, auch leichteste Hilfstätigkeiten.
Nachweis der Berufsunfähigkeit
So eindeutig die rechtlichen Definitionen oft erscheinen, so groß sind in der Praxis die Herausforderungen für den Nachweis, beispielsweise der Erschöpfungssymptomatik. Dies ist insbesondere bei chronischen Nervenerkrankungen wie Polyneuropathie schwierig, da es sich um subjektiv empfundene Symptome handelt. Das Gesetz verlangt allerdings verlässliche medizinische Nachweise für die Anerkennung. Und genau das ist bei Symptomen wie Erschöpfung, Konzentrationsproblemen oder Schmerzempfindungen oft schwierig.
Die Beschwerden bei Polyneuropathie, wie etwa die belastende Erschöpfung, sind subjektiv. Das bedeutet, dass sie sich nicht oder nur schwer objektiv messen lassen, etwa durch Laborwerte oder bildgebende Verfahren. Für Versicherungen und Gutachter sind sie daher schwer nachvollziehbar, da sie klar quantifizierbare Befunde bevorzugen. Ähnliche Probleme ergeben sich auch bei psychischen Erkrankungen.
Trotz dieser Hürden gibt es Möglichkeiten, die Beschwerden rechtssicher zu dokumentieren und im Verfahren durchzusetzen. Dazu zählen beispielsweise fachärztliche Gutachten, tägliche Aufzeichnungen über die Intensität der Beschwerden, psychologische Begutachtungen, Funktionsdiagnostiken wie das Elektromyogramm (EMG) sowie neuropsychologische Tests zur Konzentration und Leistungsfähigkeit.
Besonders wichtig ist es, die Auswirkungen der Symptome auf den konkreten Beruf darzustellen. Es reicht daher nicht aus, dass jemand unter Erschöpfung leidet. Es muss sehr präzise dargestellt werden, wie genau die Erschöpfung ihn daran hindert, seinen Beruf auszuüben.
Anträge auf eine BU-Anträge scheitern oft an ungenügender Darstellung der Auswirkungen
Viele Anträge auf Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung scheitern nicht daran, dass die Betroffenen nicht krank genug wären, sondern vielmehr daran, dass die medizinischen Einschränkungen nicht korrekt oder vollständig dokumentiert wurden. Hinzu kommt, dass nicht jedes Attest oder jeder medizinische Nachweis geeignet ist, um ihn bei der Versicherung einzureichen. Oft fehlt es den medizinischen Schreiben an der notwendigen Darstellung sowie einer klaren Einschätzung über die Schwere der Symptomatik und das daraus resultierende Ausmaß der beruflichen Einschränkungen.
Die Kombination aus schwer messbaren Symptomen, den Anforderungen einer korrekten Darstellung der Berufsunfähigkeit und den rechtlichen Anforderungen macht es Betroffenen unmöglich, ihre Rechte allein durchzusetzen.
Juristische Unterstützung ist entscheidend
Ohne juristische Unterstützung ist ein erfolgreicher Antrag daher kaum realistisch. Gerade bei komplexen Krankheitsbildern wie Polyneuropathie und chronischer Erschöpfung reichen medizinische Unterlagen oft nicht aus, um den Versicherer zu überzeugen. Was zählt, ist eine gezielte rechtlich-medizinische Aufbereitung mit klarer Bezugnahme auf die individuellen beruflichen Anforderungen, die konkrete Funktionsbeeinträchtigung und die geltenden versicherungsrechtlichen Maßstäbe.
Betroffene sollten sich deshalb unbedingt an erfahrene, auf Berufsunfähigkeit spezialisierte Rechtsanwälte wenden. Die Rechtsanwälte Klaus und Ostheim unterstützen Sie kompetent und vorausschauend bei der Antragstellung, bevor der Versicherer Argumente gegen Ihren Anspruch entwickelt. Sie wissen, welche medizinischen Nachweise anerkannt werden, wie berufliche Einschränkungen juristisch einzuordnen sind und welche Formulierungen in der Kommunikation mit der Versicherung entscheidend sein können.
So schaffen Sie die besten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Anerkennung Ihrer Berufsunfähigkeit und schützen sich vor unnötigen Rückfragen, Verzögerungen oder Ablehnungen.
Fazit
- Polyneuropathie und Erschöpfung können zur Berufsunfähigkeit führen: Polyneuropathie ist eine neurologische Erkrankung mit vielfältigen Symptomen wie Taubheit, Schmerzen und Muskelschwäche. Sie geht häufig mit chronischer Erschöpfung (Fatigue) einher. Diese tiefgreifende geistige und körperliche Erschöpfung kann Betroffene so stark einschränken, dass eine Berufsausübung dauerhaft unmöglich wird – selbst bei vermeintlich leichten Tätigkeiten.
- Diagnose allein reicht für eine Berufsunfähigkeitsrente nicht aus: Versicherungen zahlen eine Berufsunfähigkeitsrente nicht aufgrund der Diagnose an sich, sondern nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Symptome die berufliche Leistungsfähigkeit um mindestens 50 % einschränken. Entscheidend ist die konkrete Auswirkung der Erkrankung auf die berufliche Leistungsfähigkeit, insbesondere die dokumentierte Erschöpfung.
- Erschöpfung ist schwer messbar, aber juristisch relevant: Erschöpfung ist ein subjektives Symptom, das sich nicht durch Laborwerte oder bildgebende Verfahren belegen lässt. Dennoch ist es juristisch relevant. Eine sorgfältige, fachlich abgesicherte Dokumentation durch Atteste, Belastungstests oder neuropsychologische Gutachten ist für den Erfolg eines BU-Antrags unerlässlich.
- Viele Anträge scheitern an unzureichenden Nachweisen der BU: Ein Großteil der Anträge wird abgelehnt, weil die medizinischen Nachweise unklar, unvollständig oder für juristische Zwecke ungeeignet sind. Die Versicherung erkennt dann eine tatsächlich häufig vorliegende Berufsunfähigkeit nicht an. Oft fehlt eine präzise Darstellung, inwiefern die Erschöpfung die Berufsausübung konkret beeinträchtigt.
- Ohne juristische Hilfe ist ein BU-Antrag kaum durchsetzbar: Aufgrund der komplexen medizinischen, formalen und juristischen Anforderungen haben Betroffene ohne anwaltliche Unterstützung oft geringe Erfolgschancen. Die auf dieses Gebiet spezialisierten Rechtsanwälte Klaus und Ostheim begleiten Betroffene bei der Antragstellung und sorgen für eine fundierte, durchsetzungsstarke Argumentation gegenüber der Versicherung.