Berufsunfähigkeit bei Ärzten - Informationen vom Fachanwalt

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Berufsunfähigkeit stellt für Ärzte und Mediziner ein existenzielles Risiko dar, da die ärztliche Tätigkeit eng mit der körperlichen und geistigen Gesundheit verbunden ist. Zwar kann eine Berufsunfähigkeit für jeden Arbeitnehmer oder Selbständigen ein existenzielles Risiko darstellen, das mit Einkommensverlusten, dem Verlust des sozialen Status und einem nicht mehr finanzierbaren Lebensstandard einhergeht. Doch gerade Ärzte tragen eine besonders hohe Verantwortung gegenüber ihren Patienten, die Konzentration, Präzision und Belastbarkeit für die Berufsausübung voraussetzt. Dies macht Ärzte besonders anfällig für gesundheitliche Probleme.

Berufsunfähigkeit Arzt
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Die Realität zeigt, dass gerade in medizinischen Berufen das Risiko einer Berufsunfähigkeit hoch ist, da Ärzte hohen psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt sind. Eine umfassende Absicherung ist daher für Ärzte unerlässlich, um im Ernstfall nicht nur die eigene Existenz, sondern auch die der Familie zu schützen.

Die Experten der Kanzlei Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB sind auf den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert und erläutern in diesem Beitrag, was eine BU-Versicherung für Ärzte, Mediziner und Medizinstudenten besonders wichtig macht, welche Gefahren durch eine Berufsunfähigkeit drohen, worauf beim Abschluss einer BU-Versicherung zu achten ist und wann Ärzte berufsunfähig sein können.

Übersicht:

  1. Warum ist man als Arzt besonders von einer Berufsunfähigkeit betroffen?
  2. Wann ist man als Arzt berufsunfähig?
  3. Warum ist eine private BU-Versicherung für (angehende) Mediziner besonders sinnvoll?
  4. Was ist mit der BU-Absicherung über die Versorgungswerke?
  5. Muss man zu 100 % berufsunfähig sein, um BU-Rente zu bekommen?
  6. Wie kann ein Anwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung helfen?
  7. FAQ

Warum ist man als Arzt besonders von einer Berufsunfähigkeit betroffen?

Ärzte haben eine besonders hohe Verantwortung gegenüber ihren Patienten. Ist ein Arzt nicht in der Lage, seine Patienten mit der gebotenen und notwendigen Sorgfalt zu behandeln, weil er selbst an einer Krankheit leidet, die seine ärztlichen Fähigkeiten beeinträchtigt, kann er meist nicht mehr als Arzt arbeiten.

Ärzte, Mediziner und Medizinstudenten sind daher schon aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit einem deutlich höheren Risiko ausgesetzt, im Laufe ihres Berufslebens aus gesundheitlichen Gründen berufsunfähig zu werden, als viele andere Erwerbstätige. Denn auch Krankheiten, die bei einem nichtärztlichen Arbeitnehmer oder Selbständigen nicht zwangsläufig zur Berufsunfähigkeit führen, können bei Ärzten dazu führen, dass der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.

Auch triviale Erkrankungen oder Unfallfolgen können bei einem Arzt zur Berufsunfähigkeit führen

Man stelle sich einen Chirurgen vor, der an einer Augenkrankheit leidet oder sich durch einen Autounfall an der Hand verletzt und nicht mehr operieren kann. Auch wenn ein Chirurg einen Tremor in der Hand hat, könnte er so nicht mehr operieren. Es mag sich dabei um Krankheiten handeln, mit denen in vielen anderen Berufen noch fast problemlos gearbeitet werden kann, aber für einen Arzt und insbesondere in unserem Beispiel für einen Chirurgen führen solche Krankheiten dazu, dass die berufliche Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann.

Ähnlich verhält es sich mit Epilepsie oder psychischen Erkrankungen, die bei der häufigen beruflichen Belastung von Ärzten ebenfalls zu einem hohen Risiko für eine Berufsunfähigkeit führen können.

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Wann ist man als Arzt berufsunfähig?

Bei der Berufsunfähigkeit kommt es nicht darauf an, dass man an einer bestimmten Krankheit leidet. Vielmehr muss die Krankheit, die Erkrankung, die Unfallfolgen oder der Kräfteverfall im Einzelfall dazu führen, dass man seinen Beruf, so wie man ihn bisher ausgeübt hat, nicht mehr ausüben kann.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Unfallfolgen, Krankheiten wie Krebs, Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates oder psychische Leiden handelt. Psychische Leiden stehen seit einigen Jahren an erster Stelle der Ursachen für eine Berufsunfähigkeit und ihr Anteil nimmt stetig zu. Gerade Erkrankungen wie Depressionen oder Burn-out können bei Ärzten leicht zur Berufsunfähigkeit führen. Sowohl angestellte als auch niedergelassene Ärzte können von solchen Erkrankungen betroffen sein.

Gesetzliche Definition und Kriterien der Versicherung

Der Begriff der Berufsunfähigkeit ist gesetzlich definiert. Nach § 172 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz - kurz VVG - ist berufsunfähig, "wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann."

Diese Mindestdefinition sagt nichts über den Grad der Berufsunfähigkeit (z.B. 50%. 75% oder 100%) oder die Dauer der Berufsunfähigkeit aus. Um die Voraussetzungen, nach denen der BU-Versicherer eine BU-Rente leisten muss, aus der gesetzlichen Definition zu konkretisieren, haben die BU-Versicherer eigene Kriterien entwickelt.

Danach erhält ein Versicherter die BU-Rente, wenn er

1. zu mindestens 50% berufsunfähig ist und

2. die Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens 6 Monate andauern wird.

Sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt und besteht eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, ist der Versicherer üblicherweise zur Leistung einer BU-Rente verpflichtet.

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Mehr zum Thema "Berufsunfähig - was nun?" lesen Sie in diesem Beitrag.

Die Experten der Kanzlei für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB sind auf das Gebiet der BU-Versicherung spezialisiert und unterstützen Betroffene bei der Beantragung einer BU-Rente, aber auch bei der Durchsetzung einer Rente, wenn die Versicherung die Leistung ablehnen sollte.

Warum ist eine private BU-Versicherung für (angehende) Mediziner besonders sinnvoll?

Neben dem erhöhten Risiko, aus gesundheitlichen Gründen berufsunfähig zu werden, ergibt sich aus dem Arztberuf ein weiteres Risiko. Ärzte haben eine hohe Lebensstellung. Die Lebensstellung wird vor allem durch den sozialen Status bzw. das Ansehen der beruflichen Tätigkeit, die Qualifikation und das Einkommen bestimmt. 

Fallhöhe bei Berufsunfähigkeit für Ärzte besonders hoch

Da Ärzte in der Regel über ein hohes Einkommen verfügen, ist die Fallhöhe, wenn dieses Einkommen aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr erzielt werden kann, entsprechend hoch. Zum einen kann der eigene Lebensstandard ohne oder mit nur geringem Einkünften kaum mehr gehalten werden, zum anderen führt dies auch zu einem Verlust des sozialen Status. Und wenn man schon gesundheitlich angeschlagen ist, tragen Gedanken darüber, wie man sein finanzielles Überleben sichern kann, weil man nicht mehr arbeitsfähig ist, sicher nicht positiv zur Genesung bei, im Gegenteil.

Daher wird allen Ärzten empfohlen, sich - am besten schon während des Medizinstudiums - gegen Berufsunfähigkeit versichern zu lassen. Dies ist auch deshalb vorteilhaft, weil im Studentenalter in der Regel noch keine Vorerkrankungen vorliegen, die zu Leistungsausschlüssen, hohen Beiträgen oder gar zur Ablehnung der BU-Versicherung führen. Ärzte und angehende Ärzte sollten darauf achten, dass eine Nachversicherungsmöglichkeit, also die Anpassung der möglichen Versicherungsleistung an ein steigendes Gehalt, problemlos möglich ist.

Infektionsklausel - Leistungen bei behördlichem Tätigkeitsverbot nach § 31 IfSG

Ärzte, Mediziner und Medizinstudenten sollten bei einer BU-Versicherung auch auf die Infektionsklausel achten. Insbesondere bei Berufsgruppen, die mit Infektionskrankheiten in Berührung kommen, also neben Ärzten zum Beispiel auch Krankenpfleger oder Hebammen, kann ein behördliches Tätigkeitsverbot verhängt werden (§ 31 Infektionsschutzgesetz - IfSG).

Voraussetzung für das Tätigkeitsverbot ist, dass man mit einem entsprechenden Erreger infiziert ist und dadurch eine Gefahr für Patienten darstellt. Man muss also nicht unbedingt erkranken, darf aber trotzdem nicht arbeiten. In einem solchen Fall ist man nach den Kriterien der BU-Versicherer meist nicht berufsunfähig. Ohne Infektionsklausel gäbe es in diesem Fall nur die staatlichen Leistungen nach § 56 IfSG, also 6 Wochen Verdienstausfall und ab der siebten Woche nur noch Krankengeld nach § 47 SGB V.

Enthält der BU-Vertrag dagegen eine Infektionsklausel, leistet die Versicherung auch dann, wenn man aufgrund eines Tätigkeitsverbots nicht mehr arbeiten darf. Meist muss das Tätigkeitsverbot dann auch mindestens 6 Monate andauern, wobei dies von den einzelnen Klauseln des Versicherers und des BU-Versicherungsvertrages abhängt. Auch über den Umfang des Tätigkeitsverbots, z.B. vollständig oder zu 50 %, können unterschiedliche Klauseln bestehen.

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Was ist mit der BU-Absicherung über die Versorgungswerke?

Ärzte gehören wie Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten zu den Kammerberufen. Das bedeutet, dass es Berufskammern mit berufsständischen Versorgungswerken gibt, die aufgrund landesrechtlicher Regelungen einen Teil der Sozialversicherung übernehmen. Zwar gibt es auch hier eine Art Berufsunfähigkeitsleistung, diese ist aber deutlich geringer als bei vergleichbaren privaten BU-Verträgen speziell für Ärzte. Auch dies bedeutet im Zweifelsfall einen größeren Einschnitt in die Einkommens- und Lebenssituation im Falle einer Berufsunfähigkeit.

Zudem reicht es in der Regel nicht aus, nur zu 50% berufsunfähig zu sein, wie es bei den marktüblichen privaten BU-Versicherungen der Fall ist. Bei den berufsständischen Versorgungswerken muss in der Regel - je nach entsprechender Regelung - eine 100%ige Berufsunfähigkeit erreicht werden, um Leistungen zu erhalten. Dies ist der Fall, wenn Ärzte ihren Beruf vollständig nicht mehr ausüben können.

Muss man zu 100 % berufsunfähig sein, um BU-Rente zu bekommen?

Nach den marktüblichen Bedingungen für private BU-Versicherungen muss in der Regel eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50% für eine voraussichtliche Dauer von mindestens 6 Monaten vorliegen, damit die BU-Rente ausgezahlt werden kann. Es können aber auch andere Klauseln in den BU-Versicherungsverträgen enthalten sein.

Für die Leistungen der berufsständischen Versorgungswerke der einzelnen Ärztekammern muss in der Regel eine Berufsunfähigkeit von 100% erreicht werden, d.h. man darf überhaupt nicht mehr als Arzt arbeiten können. Dies ist deutlich schwieriger zu erreichen und stellt ein Worst-Case-Szenario dar.

Wie kann ein Anwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung helfen?

Selbst wenn man als Arzt mit den medizinischen Befunden vertraut ist und selbst erkrankt und berufsunfähig wird, hat man zumeist nicht den Kopf frei, um den Antrag auf eine private BU-Rente zu stellen und sich mit den bürokratischen Hürden der BU-Versicherung zu befassen. Meist ist man hauptsächlich mit dem Gesundwerden beschäftigt.

Wir als Spezialisten für Berufsunfähigkeitsversicherungen kümmern uns um die Abwicklung mit der Versicherung und die vielen organisatorischen Punkte mit Ihrer Versicherung, damit Sie die BU-Rente erhalten, die Ihnen zusteht.

Ein Großteil der BU-Renten wird abgelehnt, weil die Antragsteller eben nicht auf Rückfragen oder Schreiben der Versicherung reagieren. Unsere Kanzlei unterstützt Sie jederzeit gerne dabei, Ihren Anspruch auf Auszahlung der BU-Rente gegenüber Ihrer Versicherung durchzusetzen und zu vermeiden, dass Sie wegen Nichtbeantwortung von Schreiben der Versicherung keine BU-Rente erhalten.

Unzähligen Mandanten konnten wir in diesen Fällen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und Spezialisierung auf Berufsunfähigkeitsversicherungen bereits zum Erfolg verhelfen.  Wir verhelfen unseren Mandanten zu ihrem Recht, wenn die BU-Rente zu Unrecht abgelehnt wurde. Wir prüfen Ihren Anspruch auf BU-Rente und unterstützen Sie bundesweit beim Vorgehen gegen eine abgelehnte BU-Rente. Kontaktieren Sie unsere Experten für Versicherungsrecht jetzt für ein unverbindliches Erstgespräch!

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Mehr zum Thema Berufsunfähigkeit Psyche lesen Sie in diesem Beitrag.

FAQ

Warum sind Ärzte besonders von Berufsunfähigkeit betroffen?

Ärzte tragen eine hohe Verantwortung gegenüber ihren Patienten und sind bei ihrer Arbeit stark auf ihre körperliche und geistige Gesundheit angewiesen. Schon kleinere gesundheitliche Probleme, die in anderen Berufen nicht zur Berufsunfähigkeit führen würden, können bei Ärzten, z. B. Chirurgen, dazu führen, dass sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Dadurch erhöht sich das Risiko, berufsunfähig zu werden, erheblich.

Wann ist ein Arzt berufsunfähig?

Ein Arzt ist berufsunfähig, wenn er seinen Beruf wegen Krankheit, Unfallfolgen oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall nicht mehr in gewohnter Weise ausüben kann. Um eine BU-Rente zu erhalten, muss die Beeinträchtigung zumeist mindestens 50 Prozent betragen und voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern.

Warum ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Ärzte besonders wichtig?

Aufgrund des hohen Einkommens und sozialen Status von Ärzten ist die Fallhöhe im Falle einer Berufsunfähigkeit besonders hoch. Ohne ausreichende Absicherung kann der eigene Lebensstandard aufgrund der Einkommenseinbußen nicht aufrechterhalten werden, was neben den gesundheitlichen Problemen auch soziale Belastungen mit sich bringt. Eine private BU-Versicherung schützt vor diesen Risiken.

Was ist die Infektionsklausel in einer BU-Versicherung und warum ist sie für Ärzte relevant?

Die Infektionsklausel in einer BU-Versicherung ist für Ärzte besonders wichtig, da sie Leistungen gewährt, wenn aufgrund einer Infektion ein behördliches Tätigkeitsverbot nach § 31 Infektionsschutzgesetz verhängt wird. Auch wenn der Arzt nicht erkrankt ist, aber als Gefahr für Patienten eingestuft wird und deshalb nicht arbeiten darf, greift diese Klausel und sichert die finanzielle Existenz.

Wie unterscheidet sich die BU-Absicherung über Versorgungswerke von einer privaten BU-Versicherung?

Die berufsständischen Versorgungswerke bieten eine Berufsunfähigkeitsabsicherung an, allerdings sind die Voraussetzungen für den Leistungsbezug deutlich höher als bei der privaten BU-Versicherung. Meist muss eine 100%ige Berufsunfähigkeit vorliegen, damit eine Leistung gezahlt wird, während bei privaten BU-Versicherungen oft schon eine 50%ige Berufsunfähigkeit ausreicht. Zudem sind die Leistungen der Versorgungswerke geringer als die einer privaten BU-Versicherung.

Bildquellennachweis: Canva.com

Oliver Ostheim
Oliver Ostheim ist Fachanwalt für Versicherungsrecht mit tiefgründigem Fachwissen im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung. Analytisches Denkvermögen und Empathie sind seine Kernkompetenzen. Als BU-Spezialist kämpft er leidenschaftlich für die Existenz seiner Mandanten vor Gericht und erfreut sich der persönlichen Anerkennung von Fachkollegen. Mit Verbindlichkeit und Verständnis erklärt er auch juristischen Laien alle Prozessschritte und Handlungsoptionen, basierend auf seiner Mehrfach-Qualifikation und Expertise als Fachanwalt für BU-Versicherungen.
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