BU-Rente bei Radikulopathie beantragen und durchsetzen

Zur kostenfreien Erstberatung
Focus Siebenmalinfolge

Eine Radikulopathie kann für Betroffene schwerwiegende Folgen haben. Schmerzen, Taubheitsgefühle und Bewegungseinschränkungen schränken nicht nur den Alltag ein, sondern führen in vielen Fällen auch dazu, dass der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Wer eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, stellt sich daher schnell die

BU-Rente bei Radikulopathie beantragen und durchsetzen - 1
BU-Rente bei Radikulopathie beantragen? Wir unterstützen Sie von der Antragstellung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung. Rufen Sie uns an unter 06151-27638748 oder schreiben Sie uns an info@ok-rechtsanwaelte.de – wir sind für Sie da!

Frage, ob diese Erkrankung zum Leistungsfall führt und wie die Chancen stehen, eine Berufsunfähigkeitsrente durchzusetzen.
Die Experten der Kanzlei Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB sind auf den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert und erklären in diesem Beitrag, ob für den Bezug einer BU-Rente bestimmte Krankheiten vorliegen müssen, was rechtlich unter Berufsunfähigkeit zu verstehen ist, welche Rolle eine Radikulopathie dabei spielt und unter welchen Voraussetzungen Versicherer leisten müssen.

Müssen für eine private Berufsunfähigkeitsrente bestimmte Krankheiten vorliegen?

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen und sichert die Fähigkeit von Erwerbstätigen, ihren Beruf auszuüben. Wenn man seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, führt dies dazu, dass man keine Einkünfte mehr erwirtschaften kann. In der Folge können die Lebensstellung und der Lebensstandard nicht mehr gehalten werden.

Doch um in den Schutz einer privaten BU-Versicherung zu kommen, muss diese erst von Erwerbstätigen abgeschlossen werden. Einen gesetzlichen Schutz vor dem Verlust der Fähigkeit, den eigenen Beruf auszuüben, gibt es seit 2001 nicht mehr. Es gibt nur einen gesetzlichen Schutz vor dem Totalverlust der Fähigkeit, irgendeine berufliche Tätigkeit, und sei es nur eine Hilfstätigkeit, auszuüben, sowie einen Schutz vor gesundheitlichen Einschränkungen durch den ausgeübten Beruf, wie etwa Berufskrankheiten.

Doch diese beiden gesetzlichen Schutzmechanismen bilden finanziell nur einen Basisschutz, der eher einem gesetzlichen Existenzminimum gleicht als einem Schutz der Lebensstellung.

Berufskrankheit zählt nicht für eine Berufsunfähigkeit

Doch auch wenn die Begriffe ähnlich klingen, gehören Berufskrankheit und Berufsunfähigkeit nicht zum selben Rechtskreis. Für den Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung muss eine bestimmte Berufskrankheit, beispielsweise eine Atemwegserkrankung durch das Einatmen von Asbest, oder ein Unfall im beruflichen Kontext vorliegen.

Bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist dies nicht der Fall. Um eine private BU-Rente zu erhalten, muss eine Krankheit, Erkrankung oder die Folge eines Unfalls so starke Einschränkungen auslösen, dass die Fähigkeit, den eigenen und zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben, eingeschränkt ist. Prinzipiell kann dies jede Krankheit sein, wenn sie sich konkret auf die für den eigenen Beruf nötigen Fähigkeiten auswirkt. Es gibt daher keinen festen Katalog an Krankheiten, die automatisch zum Bezug einer privaten BU-Rente führen.

Rolle der Erkrankung: Nicht jede Krankheit genügt!

Entscheidend für die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit ist nicht der medizinische Befund an sich, sondern vor allem die konkrete Auswirkung der jeweiligen Erkrankung auf die Ausübung des zuletzt ausgeübten Berufs. Ausschlaggebend ist der Grad der Beeinträchtigung im Alltag und bei beruflichen Aufgaben, nicht aber die Diagnose auf dem Papier. Eine Radikulopathie kann beispielsweise in manchen Berufen, etwa bei Tätigkeiten, die hohe Konzentration, Fingergeschick oder Kraft erfordern, sehr schnell zur Berufsunfähigkeit führen. In anderen Berufen kann trotz einer solchen Erkrankung oft noch gearbeitet werden.

Häufigste Ursachen und typischer Krankheitsverlauf

Statistisch betrachtet sind psychische und nervenbedingte Erkrankungen seit einigen Jahren die mit Abstand häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit, gefolgt von orthopädischen Beschwerden wie Erkrankungen des Bewegungsapparats. Zwar lassen sich typische Ursachen für eine Berufsunfähigkeit bestimmen, doch keine dieser Diagnosen führt automatisch zur Gewährung einer BU-Rente.

Eine Radikulopathie steht beispielhaft für häufige Leiden am Skelett- und Bewegungsapparat. Zu den typischen Erkrankungen, die je nach Beruf als Ursache für eine Berufsunfähigkeit anerkannt werden können, zählen unter anderem Bandscheibenvorfälle, Multiple Sklerose, Arthrosen oder Herzkrankheiten. Darüber hinaus gibt es von orthopädischen bis hin zu internistischen Leiden viele weitere Beschwerden, die je nach Ausprägung und Beruf Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit haben können.

Auswirkungen auf den Beruf zählen

Im Ergebnis entscheidet nicht ein starrer Krankheitskatalog, sondern immer die individuelle Situation und deren Auswirkungen auf die Ausübung des bisherigen Berufs. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung prüft jeden Fall anhand der konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigungen und deren Einfluss auf den Arbeitsalltag.

Was bedeutet Berufsunfähigkeit?

Ein 45-jähriger Krankenpfleger muss bei seiner Arbeit täglich Patienten betten, Materialien tragen und ist permanent auf den Beinen. Nach einem Bandscheibenvorfall mit Radikulopathie leidet er unter starken Schmerzen, Taubheitsgefühlen und massiven Bewegungseinschränkungen. Er kann seine Arbeit kaum noch bewältigen, obwohl er nicht vollständig arbeitsunfähig ist. Genau in dieser Situation dürfte die private Berufsunfähigkeitsversicherung greifen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Versicherung die gesundheitliche Einschränkung anerkennt.

Berufsunfähigkeit ist keine Arbeitsunfähigkeit

Der Begriff der Berufsunfähigkeit unterscheidet sich maßgeblich von der klassischen Arbeitsunfähigkeit, wie sie etwa bei kurzzeitigen Erkrankungen oder nach einem Unfall besteht. Arbeitsunfähigkeit beschreibt einen vorübergehenden Zustand. Der Patient hat eine realistische Chance auf Besserung und Rückkehr an den Arbeitsplatz.

Berufsunfähigkeit hingegen meint eine andauernde oder voraussichtlich länger als sechs Monate bestehende Beeinträchtigung, die das Ausüben des zuletzt ausgeübten Berufs, so wie er im gesunden Zustand bestand, unmöglich macht. Für die private Versicherung gilt: Es zählt nicht irgendein Beruf, sondern exakt die zuletzt tatsächlich ausgeübte Tätigkeit mit ihren individuell geprägten Anforderungen und Abläufen.

Definition der Berufsunfähigkeit

Im Versicherungsrecht ist die Definition der Berufsunfähigkeit vor allem im Versicherungsvertragsgesetz (§ 172 Abs. 2 VVG) verankert. Demnach ist berufsunfähig, wer wegen Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls seinen zuletzt ausgeübten Beruf (wie er in gesunden Tagen aussah) ganz oder teilweise voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Maßgeblich ist dabei immer die tatsächlich gelebte berufliche Tätigkeit, also die täglichen Arbeitsabläufe, Belastungen und Anforderungen. Es geht nicht darum, ob der Versicherte theoretisch in einem anderen Beruf arbeiten könnte, sondern um die konkrete Ausgestaltung der zuletzt ausgeübten Tätigkeit.

Die Versicherungen haben auf Basis dieser gesetzlichen Definition in ihren Versicherungsbedingungen festgelegt, dass die Berufsfähigkeit zu mindestens 50 Prozent über einen Zeitraum von sechs Monaten gemindert sein muss, damit ein Anspruch auf die private BU-Rente entsteht.

Relevanz für verschiedene Berufsgruppen

Die Auswirkungen einer Erkrankung werden je nach Beruf sehr unterschiedlich bewertet. Körperlich stark belastete Berufsgruppen wie Handwerker, Pflegekräfte oder Erzieher erreichen die Grenze von 50 Prozent deutlich schneller als Büroangestellte. Allerdings kann auch bei einer überwiegend sitzenden Tätigkeit, etwa bei Verwaltungsangestellten oder Ingenieuren, eine Radikulopathie zur Berufsunfähigkeit führen, wenn dauerhaftes Sitzen oder konzentriertes Arbeiten aufgrund von Schmerzen oder neurologischen Symptomen nicht mehr möglich ist.

Häufige Missverständnisse bei Berufsunfähigkeit

Viele Betroffene glauben, dass sie vollständig arbeitsunfähig sein müssen, um eine BU-Rente zu erhalten. Das ist nicht korrekt. Es reicht aus, wenn die Tätigkeit im bisherigen Beruf nur noch zur Hälfte oder weniger ausgeübt werden kann. Ebenso ist es nicht entscheidend, ob der Versicherte theoretisch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch eine andere Tätigkeit verrichten könnte. Maßgeblich sind immer der konkrete bisherige Beruf und die individuellen Einschränkungen, die durch die Erkrankung verursacht werden.

Was versteht man unter einer Radikulopathie?

Wer schon einmal einen Bandscheibenvorfall erlitten hat, kennt die starken Schmerzen und Einschränkungen, die damit einhergehen können. Bei einer Radikulopathie, die bei einem Bandscheibenvorfall auftreten kann, handelt es sich um eine spezifischere Erkrankung, die die Lebensqualität und die berufliche Leistungsfähigkeit erheblich beeinflussen kann. Um zu verstehen, warum die Radikulopathie so häufig in Verfahren zur Feststellung der Berufsunfähigkeit eine Rolle spielt, lohnt sich daher ein genauerer Blick auf die medizinischen Grundlagen.

Medizinische Definition der Radikulopathie

Der Begriff beschreibt eine Schädigung oder Reizung einer Nervenwurzel im Bereich der Wirbelsäule. Diese Nervenwurzeln treten aus dem Rückenmark aus und versorgen bestimmte Körperregionen mit Empfindungen und Bewegungsimpulsen. Wird eine dieser Wurzeln durch Druck, Entzündung oder Verletzungen beeinträchtigt, entstehen typische Symptome, die weit über einfache Rückenschmerzen hinausgehen. Die Radikulopathie wird auch als Wurzelsyndrom bezeichnet.

Die häufigste Ursache ist ein Bandscheibenvorfall, bei dem ausgetretenes Bandscheibenmaterial auf die Nervenwurzel drückt. Daneben können auch degenerative Veränderungen der Wirbelsäule (z.B. Osteopathien), Verletzungen (z.B. durch Hämatome), Tumore oder entzündliche Prozesse (z.B. Gürtelrose, Lyme-Borreliose) Auslöser sein. Auch Alterserscheinungen wie Wirbelgleiten oder Arthrose der kleinen Wirbelgelenke können eine Radikulopathie auslösen. Besonders Menschen, die über viele Jahre hinweg schwer körperlich gearbeitet haben, sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt.

Typische Symptome einer Radikulopathie

Eine Radikulopathie äußert sich durch eine Kombination von Beschwerden, die je nach betroffener Nervenwurzel variieren. Häufig treten starke Schmerzen auf, die nicht nur im Rücken spürbar sind, sondern auch in Arme oder Beine ausstrahlen können. Die Schmerzen können sich dabei stechend, brennend oder neuropathisch/elektrisch (wie Stromschläge) anfühlen.

Hinzu kommen können Taubheitsgefühle, Kribbeln oder ein Gefühl von „Ameisenlaufen“. In schweren Fällen kann es zu Muskelschwächen oder Lähmungserscheinungen kommen.

Verlauf und Prognose

Während manche Patienten durch eine konservative Therapie, die beispielsweise aus Physiotherapie, Schmerzmitteln und Schonung besteht, wieder weitgehend beschwerdefrei werden, entwickelt sich bei anderen ein chronischer Verlauf. In diesen Fällen bleibt eine dauerhafte Einschränkung bestehen, selbst nach Operationen oder Rehabilitationsmaßnahmen. Genau dieser chronische Verlauf ist häufig der Grund, warum die Radikulopathie eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit der Anerkennung von Berufsunfähigkeit spielt.

Auswirkungen auf das tägliche Leben

Die Schmerzen und neurologischen Symptome betreffen nicht nur die Arbeits- oder Berufsfähigkeit. Viele Betroffene berichten, dass selbst alltägliche Handlungen wie längeres Sitzen, Gehen oder das Tragen von Einkäufen zur Qual werden. Diese Einschränkungen verdeutlichen, wie tiefgreifend eine Radikulopathie das Leben beeinflusst und warum Versicherer und Gerichte die Erkrankung bei der Prüfung einer Berufsunfähigkeit ernst nehmen müssen.

Wann führt eine Radikulopathie im Berufsleben zu einer Berufsunfähigkeit?

Radikulopathie kann die Fähigkeit, den Beruf auszuüben, je nach Beruf und Intensität der Beschwerden unterschiedlich stark beeinträchtigen. Stellen Sie sich beispielsweise einen Handwerker oder Mechaniker vor, der ständig mit Werkzeugen arbeitet und dabei präzise sein muss. Schon geringfügige Taubheitsgefühle in den Fingern können dazu führen, dass er seine Arbeit nicht mehr sicher und zuverlässig ausführen kann. Bürotätige bemerken die Einschränkungen meist dann, wenn sie selbst mit ergonomischen Hilfsmitteln keine längeren Arbeitsphasen am Schreibtisch mehr verbringen können. Auch Pflegekräfte, Frisöre und Chirurgen sind oft besonders betroffen, da hier Feingefühl und Kraft eine entscheidende Rolle spielen.

Symptome und ihre Bedeutung für die Berufsfähigkeit

Die entscheidenden Symptome der Radikulopathie für die Bewertung der Berufsunfähigkeit sind ausstrahlende Schmerzen in Arme oder Beine, Taubheitsgefühle, Kribbeln und Muskelschwäche bis hin zu Lähmungserscheinungen. Wie stark die Auswirkungen sind, hängt sehr von der Art der Tätigkeit und der Intensität der Symptome ab. Während manche Betroffene mit leichten Einschränkungen weiterarbeiten können, führt die Erkrankung in vielen Fällen zu erheblichen Problemen im Arbeitsalltag.

Je nach betroffener Nervenregion und Intensität der Symptome können selbst routinierte Tätigkeiten unmöglich werden. Die motorischen und sensiblen Ausfälle führen dazu, dass grundlegende berufliche Anforderungen nicht mehr zuverlässig erfüllt werden können. Wer beispielsweise keinen sicheren Griff oder Stand mehr hat oder durch chronische Schmerzen dauerhaft beeinträchtigt ist, kann nach ärztlichem Urteil als berufsunfähig gelten.

Herausforderungen auch bei sitzenden Tätigkeiten

Büroangestellte oder Beschäftigte in administrativen Berufen bleiben von den Folgen einer Radikulopathie nicht verschont. Langes Sitzen verstärkt die Schmerzen oft erheblich, während monotone Haltungen die Nerven zusätzlich reizen. Dies belastet nicht nur den Körper, sondern führt auch zu Konzentrationsproblemen und einer verminderten Leistungsfähigkeit. Tätigkeiten am Computer, die eigentlich körperlich leicht erscheinen, können dadurch kaum noch durchführbar sein.

Psychische Folgen durch chronische Schmerzen

Lang anhaltende Beschwerden bleiben selten ohne psychische Folgen. Ständige Schmerzen, der Druck, im Beruf zu bestehen, und die Angst vor Arbeitsplatzverlust führen häufig zu Stress, Erschöpfung oder sogar Depressionen. Diese psychischen Begleiterkrankungen verschärfen die Situation und erhöhen das Risiko, dauerhaft berufsunfähig zu werden.

Bedeutung für die Berufsunfähigkeit

Ob eine Radikulopathie zur Berufsunfähigkeit führt, hängt von der konkreten beruflichen Tätigkeit, dem Ausmaß der Symptome und der Prognose ab. Bestehen die Einschränkungen dauerhaft und reduzieren sie die Fähigkeit zur Berufsausübung um mindestens 50 Prozent, haben Betroffene gute Chancen auf die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit.

Unter welchen Voraussetzungen besteht Anspruch auf eine BU-Rente bei Radikulopathie?

Wer an einer Radikulopathie leidet, hat nicht automatisch Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Die Versicherungsgesellschaften prüfen genau, ob die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und ob die gesundheitlichen Einschränkungen dauerhaft bestehen.

Grundlage für die Leistungspflicht der Versicherung ist die 50-Prozent-Regel, die in den meisten Versicherungsbedingungen einer BU-Versicherung enthalten ist. Sie besagt, dass der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können muss. Entscheidend ist dabei die konkrete Tätigkeit im Alltag, nicht ein theoretischer Beruf.

Eine kurzfristige Arbeitsunfähigkeit reicht nicht aus, um eine BU-Rente zu erhalten. Die Beschwerden der Radikulopathie müssen nach ärztlicher Einschätzung voraussichtlich länger als sechs Monate andauern.

Bedeutung von Gutachten und ärztlichen Nachweisen

Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, wird in der Regel durch ein ärztliches Gutachten festgestellt. Bei der Radikulopathie sind orthopädische und neurologische Befunde besonders wichtig. In manchen Fällen spielen auch psychologische Gutachten eine Rolle, wenn die Erkrankung zusätzlich seelische Belastungen auslöst.

Versicherer argumentieren nach einem Gutachten häufig, dass durch eine Reha oder eine Operation eine Besserung möglich sei. Ein weiterer häufiger Einwand ist, dass der Betroffene auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden könnte. Diese Argumente machen es notwendig, die individuelle berufliche Situation besonders präzise zu beschreiben.

Detaillierte Tätigkeitsbeschreibung als Schlüssel

Eine genaue Darstellung der täglichen Arbeitsabläufe ist entscheidend. Nur wenn klar dokumentiert ist, welche konkreten Anforderungen der Beruf stellt, kann nachvollzogen werden, in welchem Umfang die Radikulopathie die Arbeitsfähigkeit einschränkt. Diese Tätigkeitsbeschreibung bildet die Grundlage für die Bewertung durch Gutachter und Versicherer.

Warum ist die Unterstützung durch einen Anwalt bei einem BU-Verfahren wegen Radikulopathie so wichtig?

Ein Verfahren zur Durchsetzung einer Berufsunfähigkeitsrente bedeutet für Betroffene meist eine große Belastung und Herausforderung. Neben den gesundheitlichen Einschränkungen kommen Unsicherheiten bezüglich der finanziellen Zukunft sowie die häufig komplexe und langwierige Auseinandersetzung mit der Versicherung hinzu. Gerade bei Erkrankungen wie der Radikulopathie, deren Auswirkungen auf die Berufsfähigkeit unterschiedlich bewertet werden können, spielt die Unterstützung durch einen im Recht der Berufsunfähigkeitsversicherung erfahrenen Anwalt eine entscheidende Rolle.

Unterstützung bei der Antragstellung

Der erste Schritt ist die Antragstellung bei der Versicherung. Schon hierbei werden häufig Fehler gemacht, die später zu Problemen führen können. Ein spezialisierter Anwalt hilft dabei, den Antrag korrekt und vollständig auszufüllen. Er achtet darauf, dass die Angaben zur beruflichen Tätigkeit und zu den Einschränkungen präzise dargestellt werden und nicht zu Missverständnissen führen. Außerdem sichtet er die medizinischen Gutachten und Atteste nach ihrer Aussagekraft.

Prüfung der Versicherungsbedingungen

Jeder Vertrag über eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat eigene Bedingungen. Diese sind oft schwer verständlich und enthalten juristische Formulierungen, die für Laien unklar sind. Die Experten der Kanzlei Ostheim & Klaus prüfen, welche Regelungen im konkreten Fall gelten und wie diese auf die individuelle Situation angewendet werden können.

Damit eine Berufsunfähigkeit anerkannt wird, sind medizinische Gutachten unverzichtbar. Wir wissen, welche Gutachten erforderlich sind und wie diese beschafft werden können. Bei Radikulopathie sind in der Regel orthopädische und neurologische Gutachten entscheidend, in manchen Fällen auch psychologische Berichte. Der Anwalt sorgt dafür, dass die Beweislage gegenüber dem Versicherer möglichst vollständig und überzeugend ist.

Durchsetzung der Ansprüche gegenüber der Versicherung

Viele Versicherer lehnen den ersten Antrag ab oder versuchen, die Zahlungen hinauszuzögern. Mit Hilfe der Kanzlei Ostheim & Klaus können Sie Ihre Ansprüche außergerichtlich geltend machen und notfalls auch vor Gericht durchsetzen. Dabei setzen wir unsere Erfahrung und unser Fachwissen ein, um Ihre Rechte und Ansprüche bestmöglich zu vertreten.

Gerade bei Radikulopathien sind die Argumente der Versicherer oft ähnlich. Sie verweisen auf mögliche Behandlungen oder bestreiten die Dauerhaftigkeit der Beschwerden. Wir kennen diese Vorgehensweisen und können mit gezielten rechtlichen und medizinischen Argumenten dagegenhalten. Damit steigen Ihre Chancen erheblich, die BU-Rente erfolgreich durchzusetzen.

Experten der Kanzlei Ostheim & Klaus unterstützen Sie

Die Experten der Kanzlei Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus helfen Ihnen, Ihre Berufsunfähigkeitsrente durchzusetzen. Mit ihrer langjährigen Erfahrung im Umgang mit Versicherungen und ihrer Spezialisierung auf das Berufsunfähigkeitsrecht stehen sie Betroffenen von der Antragstellung über die Beweissicherung bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung mit Rat und Tat zur Seite.

Typische Fälle, in denen wir Mandanten mit Radikulopathie im Konflikt mit der Berufsunfähigkeitsversicherung vertreten

Viele unserer Mandanten wenden sich an uns, nachdem ihre Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen verweigert oder ihren Antrag unbearbeitet lässt, obwohl ärztliche Befunde die massiven Einschränkungen durch die Erkrankung bestätigen. Für die Betroffenen ist dies besonders belastend, da die Schmerzen, Taubheitsgefühle und Bewegungseinschränkungen den Alltag ohnehin schon erschweren, während gleichzeitig das Einkommen wegbricht.

Wir sorgen für rechtliche Klarheit und konsequente Kommunikation

In dieser Situation bieten wir Ihnen rechtliche Klarheit und übernehmen die Kommunikation mit der Versicherung. Unsere Kanzlei Ostheim & Klaus ist auf Berufsunfähigkeitsrecht spezialisiert und vertritt regelmäßig Menschen, die aufgrund einer Radikulopathie dauerhaft beruflich eingeschränkt sind und sich gegen eine unrechtmäßige Ablehnung ihrer Ansprüche wehren müssen.

Ihre BU-Versicherung erkennt die Folgen Ihrer Radikulopathie nicht an?

Das ist ein häufiger Fall: Die gesundheitlichen Folgen sind eindeutig dokumentiert, doch die Versicherung behauptet, die Einschränkungen seien nicht gravierend genug oder könnten durch eine Reha oder Operation behoben werden. Manche Versicherer fordern immer neue Unterlagen oder verzögern die Bearbeitung über Monate hinweg. Wir prüfen, ob die Ablehnung rechtlich haltbar ist, analysieren Ihre medizinischen Unterlagen und setzen Ihre Ansprüche entschlossen durch.

Ablehnung trotz eindeutiger ärztlicher Befunde? Wir hinterfragen Gutachten und Argumentation

Viele unserer Mandanten haben bereits orthopädische und neurologische Atteste, MRT-Befunde oder Reha-Berichte eingereicht, doch die Versicherung lehnt trotzdem ab. Solche Ablehnungen beruhen häufig auf fragwürdigen Gutachten oder einer fehlerhaften Einschätzung der konkreten beruflichen Tätigkeit. Wir holen fachärztliche Einschätzungen ein, werten vorhandene Gutachten juristisch aus und zeigen auf, warum Sie Ihren Beruf aufgrund der Radikulopathie tatsächlich nicht mehr ausüben können.

Versicherer verzögert die Prüfung, aber das Einkommen fehlt bereits

Eine Radikulopathie führt oft zu langen Krankschreibungen und massiven Einkommenseinbußen. Viele Versicherer lassen Anträge dennoch monatelang liegen, obwohl der Leistungsfall längst eingetreten ist. In dieser Zeit laufen Krankengeld oder Übergangsgeld aus und die Betroffenen stehen ohne finanzielle Absicherung da. Wir setzen verbindliche Fristen, erhöhen den Druck bei Untätigkeit und schrecken auch vor gerichtlichen Schritten nicht zurück.

Handeln Sie rechtzeitig, um Leistungslücken zu vermeiden!

Verlassen Sie sich nicht darauf, dass die Versicherung freiwillig alles zahlt, was Ihnen zusteht. Gerade bei Radikulopathie sind viele Betroffene gesundheitlich stark eingeschränkt und benötigen professionelle rechtliche Unterstützung. Wir übernehmen die Antragstellung, führen die gesamte Kommunikation mit dem Versicherer, sichern die Beweislage und sorgen dafür, dass Ihre berechtigten Ansprüche nicht untergehen.

Vereinbaren Sie jetzt eine Erstberatung. Die Experten der Kanzlei Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus helfen Ihnen, Ihre Berufsunfähigkeitsrente durchzusetzen: erfahren, spezialisiert und mit voller Durchsetzungskraft.

Fazit

  • Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern die Auswirkungen: Für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es keinen festen Krankheitskatalog. Maßgeblich ist, wie stark Ihre Beschwerden Ihren zuletzt ausgeübten Beruf konkret einschränken. Eine Radikulopathie kann je nach Tätigkeit schnell zur Berufsunfähigkeit führen, wenn Feinmotorik, Kraft, Belastbarkeit oder Konzentrationsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt sind.
  • Rechtliche Schwelle und Dauer: In der Regel entsteht ein Anspruch, wenn Sie Ihren letzten Beruf voraussichtlich länger als sechs Monate zu mindestens fünfzig Prozent nicht mehr ausüben können. Berufsunfähigkeit ist etwas anderes als eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit. Entscheidend ist die Realität Ihrer täglichen Arbeitsabläufe und wie stark die gesundheitlichen Einschränkungen diese beeinträchtigen, nicht ein theoretischer Vergleichsberuf.
  • Relevante Symptome im Berufsalltag: Ausstrahlende Schmerzen, Taubheitsgefühle, Kribbeln, Muskelschwäche oder Lähmungserscheinungen können zentrale Arbeitsschritte unmöglich machen. Das gilt für körperlich belastende Berufe ebenso wie für sitzende Tätigkeiten, wenn langes Sitzen, konzentriertes Arbeiten oder präzises Greifen nicht mehr verlässlich möglich sind.
  • Beweise zielgerichtet zusammenstellen: Orthopädische und neurologische Befunde, MRT- und Reha-Berichte können die medizinische Seite einer Radikulopathie aufzeigen. Genauso wichtig ist eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung, die die Häufigkeit und die Anforderungen Ihrer Kernaufgaben belegt und erklärt, wo genau die Symptome die Leistung verhindern. So können die typischen Einwände, wie die vermeintliche Verweisbarkeit auf andere Tätigkeiten oder die Hoffnung auf kurzfristige Besserung, entkräftet werden.
  • Mit spezialisierter Hilfe Ansprüche durchsetzen: Versicherer lehnen Anträge häufig ab, verzögern Prüfungen oder stellen Leistungen infrage. Die Experten der Kanzlei Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB prüfen Ihre Unterlagen, bewerten Gutachten, führen die Kommunikation mit der Versicherung und setzen Ihre Rechte außergerichtlich und vor Gericht entschlossen durch. Vereinbaren Sie jetzt eine Erstberatung, um finanzielle Einbußen zu vermeiden und Ihre BU-Rente zügig durchzusetzen.

Wenn Sie Unterstützung wünschen, begleiten die Experten der Kanzlei Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB Ihr Verfahren von der Antragstellung über die  Durchsetzung Ihrer Ansprüche bis hin zu eventuellen Nachprüfungen durch die Versicherung.

Oliver Ostheim
Oliver Ostheim
Vita
Focus Siebenmalinfolge
Wir sind RICHTIG für Sie, wenn…

✓ eine private BU-Versicherung haben
✓ BU-Leistungen beantragen wollen
✓ eine Ablehnung erhalten haben
✓ sich im BU-Verfahren befinden
✓ mit einer Nachprüfung konfrontiert sind

Wir sind FALSCH für Sie, wenn…

✗ keine private BU-Versicherung haben
✗ Hilfe im allgemeinen Versicherungsrecht suchen
✗ einen Arzthaftungsfall haben
✗ Fragen zum Sozialrecht haben

Kostenfreie Ersteinschätzung
 06151 - 599 7466
nah dran > am menschen.
Nutzen Sie unsere
kostenfreie Erstberatung

Wir prüfen Ihr Anliegen gründlich und für Sie vollkommen kostenlos und unverbindlich.

Wenn Sie uns vor 16:00 Uhr kontaktieren, melden wir uns noch am gleichen Tag mit einem Terminvorschlag zur Besprechung Ihres Anliegens mit einem unserer Fachanwälte.

Wir benötigen lediglich Ihre Kontaktinformationen und setzen uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung. Diese Daten können Sie hier und jetzt ganz bequem und sicher an uns übermitteln :

Anwalt für Berufsunfähigkeit | Ok Rechtsanwälte
Kostenfreie Ersteinschätzung
 06151 - 599 7466
crossmenuchevron-down