Berufsunfähigkeit mit künstlicher Hüfte: Ihr Recht auf BU-Rente

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Eine künstliche Hüfte soll das Leiden beenden – doch für viele Betroffene beginnt erst danach der Kampf. Anhaltende Schmerzen, eine lockernde Prothese oder Folgebescherden nach der Operation machen eine Rückkehr in den Beruf unmöglich. Hinzu kommt häufig der nächste Rückschlag: Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht – mit der Begründung, die Operation sei doch erfolgreich verlaufen. In der Praxis zeigt sich, dass Versicherer gerade bei orthopädischen Erkrankungen besonders rigoros prüfen und Leistungsanträge regelmäßig ablehnen.

Künstliche Hüfte und Berufsunfähigkeit
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Die auf das Recht der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisierten Experten der Kanzlei Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB erklären in diesem Beitrag, wann bei einer künstlichen Hüfte rechtlich Berufsunfähigkeit vorliegen kann, welche typischen Ablehnungsstrategien Versicherer einsetzen und warum spezialisierte Fachanwälte für Versicherungsrecht entscheidend für die erfolgreiche Durchsetzung von BU-Leistungen sind.

Kann eine künstliche Hüfte zur Berufsunfähigkeit führen?

Für viele Betroffene ist der Eingriff mit einer Hüft-Endoprothese der erhoffte Schritt zurück in ein normales Leben. Doch die Realität sieht häufig anders aus. Komplikationen, Revisionsoperationen und chronische Beschwerden können dazu führen, dass der zuletzt ausgeübte Beruf dauerhaft nicht mehr möglich ist. Genau dann stellt sich die entscheidende Frage: Besteht ein Anspruch auf Leistungen aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wenn die Operation das Problem nicht löst

Rund 250.000 Hüft-Endoprothesen werden jährlich in Deutschland implantiert. In einem Großteil der Fälle verläuft der Eingriff komplikationsfrei und die Patienten können nach der Rehabilitation ihren Alltag weitgehend normal bewältigen. Doch bei einem relevanten Anteil der Betroffenen bleibt die erhoffte Erleichterung aus oder stellt sich nur vorübergehend ein. Prothesenlockerungen, Infektionen, Nervenverletzungen oder ein chronisches Schmerzsyndrom können die Erwerbsfähigkeit dauerhaft und erheblich einschränken – trotz oder sogar wegen des operativen Eingriffs.

Gerade in körperlich belastenden Berufen, in der Pflege oder im Handwerk ist nach einer Hüft-TEP ein Rückweg zur alten Tätigkeit für viele Patienten schlicht nicht möglich. Aber auch Menschen in sitzenden Tätigkeiten können betroffen sein, wenn chronische Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen die Konzentration und Ausdauer so stark beeinträchtigen, dass eine regelmäßige Berufsausübung nicht mehr gewährleistet werden kann.

Warum die BU-Versicherung eine künstliche Hüfte oft anders bewertet

In der Praxis erleben viele Versicherungsnehmer, dass ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nach einem Hüftgelenkersatz besonders kritisch prüft. Das häufigste Argument der Versicherer lautet: Die Operation sei erfolgreich verlaufen, eine dauerhafte Einschränkung sei nicht ausreichend belegt. Gerade wenn keine schwerwiegenden Komplikationen dokumentiert sind, neigen Versicherer dazu, die verbleibenden Beschwerden als vorrübergehend oder zumutbar einzustufen. Genau hier entstehen die meisten Rechtsstreitigkeiten zwischen Versicherten und Versicherern.

Worum es im Kern geht: Künstliche Hüfte und Berufsunfähigkeit

Entscheidend ist nicht, ob eine künstliche Hüfte implantiert wurde, sondern welche konkreten Auswirkungen die verbleibenden Beschwerden auf den zuletzt ausgeübten Beruf haben. Wer seinen Beruf aufgrund der gesundheitlichen Folgen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr zu mindestens fünfzig Prozent ausüben kann, erfüllt die versicherungsrechtliche Voraussetzung der Berufsunfähigkeit. Doch welche Nachweise sind dafür erforderlich und worauf sollten Betroffene achten?

BU-Leistungen wegen künstlicher Hüfte abgelehnt? Jetzt handeln

Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt wegen Ihrer künstlichen Hüfte nicht oder stellt Leistungen infrage? Viele Mandanten kommen zu uns, nachdem die Versicherung die Beschwerden als Folge einer älteren Vorerkrankung – der Coxarthrose – einordnet und argumentiert, die OP habe das Problem gelöst. Häufig wird die tatsächliche Funktionseinschränkung von der Versicherung verharmlost oder auf eine theoretisch mögliche Verweistätigkeit verwiesen, die keinerlei Bezug zur bisherigen Lebensstellung hat.

Der entscheidende Fehler vieler Antragsteller liegt darin, dass medizinische Unterlagen unvollständig eingereicht werden oder die funktionellen Einschränkungen nicht präzise genug beschrieben sind. Versicherer nutzen jeden Spielraum, um die Leistungspflicht zu umgehen. Die Spezialisten der Kanzlei Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB sind auf genau solche Konstellationen spezialisiert. Wir prüfen Ihre Unterlagen, ordnen Ihre Situation rechtlich ein und setzen Ihre Ansprüche mit Nachdruck durch. Handeln Sie jetzt – eine frühzeitige anwaltliche Unterstützung kann über den Erfolg Ihres BU-Antrags entscheiden.

Hüft-Endoprothese: Medizinische Grundlagen und Auswirkungen auf die Arbeit

Um die versicherungsrechtlichen Zusammenhänge zu verstehen, ist ein Blick auf die medizinischen Hintergründe unabdingbar. Die künstliche Hüfte ist weit mehr als ein routinemäßiger Eingriff – sie ist die Antwort auf ein oft jahrzehntelang schleichendes Krankheitsgeschehen, das auch nach der OP nicht zwangsläufig endet.

Was ist eine Hüft-Endoprothese?

Eine Hüft-Endoprothese – auch als Hüft-TEP (totale Endoprothese) bezeichnet – ist ein vollständiger künstlicher Ersatz des Hüftgelenks. Sie besteht aus einer Hüftpfanne, einem Schaft sowie einem Prothesenkopf und wird in der Regel eingesetzt, wenn das natürliche Gelenk durch Verschleiß – typischerweise eine fortgeschrittene Coxarthrose – irreversibel zerstört ist. Die Coxarthrose ist eine degenerative Erkrankung, bei der der Knorpel des Hüftgelenks zunehmend abgebaut wird, bis schließlich ein schmerzhafter Knochen-auf-Knochen-Kontakt entsteht.

Der Eingriff gehört zu den häufigsten elektiven orthopädischen Operationen in Deutschland. Ziel ist die Wiederherstellung der Beweglichkeit und die Schmerzreduktion. Doch das Ergebnis hängt von zahlreichen Faktoren ab: von der individuellen Knochenqualität, dem Ausmaß des Verschleißes vor dem Eingriff, von Begleiterkrankungen und nicht zuletzt vom Heilungsverlauf. Mehr zu den Ursachen der Coxarthrose und ihrer Einordnung als BU-Auslöser finden Sie auf der Themenseite 

Weitere Informationen zum Thema Verschleiß und Berufsunfähigkeit finden Sie hier.

Typische Komplikationen und Folgebeschwerden

Die häufige Annahme, dass eine erfolgreiche Hüft-TEP alle Probleme löst, greift zu kurz. In der Praxis berichten viele Patienten auch nach der Rehabilitation über erhebliche Einschränkungen. Zu den relevanten Komplikationen und Folgebeschwerden zählen:

  • Prothesenlockerung: Die aseptische Lockerung ist eine der häufigsten Langzeitkomplikationen. Sie führt zu Schmerzen bei Belastung und Bewegung und erfordert oft eine Revisionsoperation.
  • Periprothetische Infektion: Bakterielle Besiedlung der Prothese ist eine schwerwiegende Komplikation mit langen Behandlungsverläufen, gelegentlich mehrfachen Revisionen und dauerhaften Funktionseinbußen.
  • Nervenverletzungen: Schädigungen des Nervus ischiadicus oder Nervus femoralis können sich in Taubheitsgefühlen, Lähmungserscheinungen oder anhaltenden Schmerzen äußern.
  • Beinlängendifferenz: Nicht selten verbleibt nach der Implantation ein Beinlängenunterschied, der zu einem veränderten Gangbild, Muskelverspannungen und Wirbelsäulenproblemen führt.
  • Chronisches Schmerzsyndrom: Auch ohne akute Komplikation können Dauerschmerzen verbleiben, die über eine einfache Belastungsgrenze hinausgehen und den Alltag erheblich beeinträchtigen.
  • Revision und Re-Revision: Jede Revisions-TEP ist mit höheren Risiken, längeren Heilungszeiten und einem unsichereren funktionellen Ergebnis verbunden als der Ersteingriff.

Auswirkungen auf die Berufsfähigkeit

Die beruflichen Konsequenzen hängen stark von Art und Ausmaß der verbleibenden Beschwerden sowie vom konkreten Berufsbild ab. Körperlich anspruchsvolle Tätigkeiten wie das Heben und Tragen schwerer Lasten, langes Stehen, kniende oder hockende Körperhaltungen sind nach einer Hüft-TEP häufig dauerhaft nicht mehr oder nur stark eingeschränkt möglich. Betroffen sind zum Beispiel Handwerker, Pflegekräfte, Staplerfahrer, Gebäudereinigerinnen oder landwirtschaftliche Berufe.

Aber auch Büroberufe können betroffen sein: Wer aufgrund von chronischen Schmerzen keine regelmäßige Sitzposition einnehmen kann, wessen Konzentrations- und Leistungsfähigkeit durch anhaltende Schmerzmedikation beeinträchtigt ist oder wer aufgrund einer Bewegungseinschränkung selbst den Arbeitsweg nicht mehr bewältigen kann, erfüllt unter Umständen ebenfalls die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit.

Wann liegt bei einer künstlichen Hüfte rechtlich Berufsunfähigkeit vor?

Ob eine Hüft-TEP und die damit verbundenen Beschwerden eine Berufsunfähigkeit begründen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend ist die individuelle Betrachtung der beruflichen Anforderungen und der gesundheitlichen Einschränkungen im konkreten Einzelfall.

Die rechtliche Definition der Berufsunfähigkeit

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung knüpft ihre Leistungspflicht an konkrete Bedingungen, die in den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) geregelt sind. Typischerweise liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn die versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft zu mindestens fünfzig Prozent nicht mehr ausüben kann. Maßgeblich ist dabei nicht eine abstrakte Tätigkeitsbeschreibung, sondern die konkrete berufliche Tätigkeit in ihrer tatsächlichen Ausgestaltung – so wie sie zuletzt ausgeführt wurde. Hinzu kommt die zeitliche Komponente: Die Einschränkung muss voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern oder bereits so lange bestehen.

Die Nachprüfung – wenn die Versicherung Leistungen wieder einstellen will

Eine besondere Herausforderung entsteht häufig nicht nur bei der Erstbeantragung, sondern auch im laufenden Leistungsfall. Im Rahmen der sogenannten Nachprüfung kann der Versicherer regelmäßig überprüfen, ob die Berufsunfähigkeit noch besteht. Gerade nach einer Hüft-TEP argumentieren Versicherer häufig, die Operation habe die Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers so weit wiederhergestellt, dass keine Berufsunfähigkeit mehr vorliege – und stellen die Rentenzahlungen ein.

In solchen Fällen ist anwaltliche Unterstützung besonders wichtig. Ausführliche Informationen zum Thema Nachprüfungsverfahren und Ihren Rechten finden Sie hier.

Körperliche Berufe vs. Büroberufe: Unterschiedliche Maßstäbe

Bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit kommt es auf die konkreten Anforderungen des zuletzt ausgeübten Berufs an. Wer als Fliesenleger, Krankenpfleger oder Lagermitarbeiter tätig war, muss im Vergleich zu einem Buchhalter oder Juristen deutlich höhere körperliche Anforderungen erfüllen. Die fünfzigprozentige Einschränkung bezieht sich nicht auf eine abstrakt definierte Arbeitsstelle, sondern auf das individuelle Berufsbild des Versicherten. Selbst wenn eine körperlich leichtere Tätigkeit theoretisch noch möglich wäre, ist eine Verweisung auf eine völlig andersartige Tätigkeit nur in eng begrenzten Ausnahmen zulässig.

Warum eine fachärztliche Dokumentation entscheidend ist

Aus versicherungsrechtlicher Sicht kommt der Qualität der medizinischen Unterlagen eine herausragende Bedeutung zu. Eine reine Befunddokumentation des operierenden Chirurgen reicht in der Regel nicht aus. Versicherer verlangen eine nachvollziehbare Darstellung der funktionellen Einschränkungen: Welche Bewegungen sind nicht mehr möglich? Welche Belastungen können nicht mehr getragen werden? Wie lange kann die versicherte Person stehen, gehen oder sitzen? Ohne diese präzisen Angaben – bestätigt durch Fachärzte für Orthopädie oder Unfallchirurgie – lehnen Versicherer Anträge regelmäßig ab.

Was können Sie tun, wenn die BU-Versicherung Ihren Antrag ablehnt?

Trotz einer nachgewiesenen gesundheitlichen Einschränkung ist eine Ablehnung des Leistungsantrags für Menschen mit künstlicher Hüfte keine Ausnahme. Die Begründungen sind dabei oft standardisiert und für medizinische Laien kaum zu durchschauen – sie bedeuten jedoch nicht das Ende Ihrer berechtigten Ansprüche.

Strategische Fehleranalyse nach der Ablehnung

Der erste Schritt nach einer Ablehnung ist nicht Resignation, sondern eine gezielte Analyse des Ablehnungsschreibens. Versicherer berufen sich häufig auf von ihnen in Auftrag gegebene Gutachten, deren Objektivität fragwürdig sein kann. In diesen Gutachten werden medizinische Befunde oft unzureichend gewichtet oder funktionelle Einschränkungen als zumutbar eingestuft, obwohl sie die berufliche Leistungsfähigkeit tatsächlich erheblich beeinträchtigen.

Spezialisierte Rechtsanwälte können prüfen, ob die Ablehnung formale Fehler enthält, auf einer falschen Tatsachengrundlage beruht oder ob der Versicherer den zuletzt ausgeübten Beruf nicht korrekt definiert hat. Auch die Frage, ob eine angebliche Verweistätigkeit rechtlich überhaupt zulässig ist, muss sorgfältig geprüft werden.

Warum eigene Gegenwehr ohne Anwalt scheitert

Viele Betroffene versuchen, selbst gegen eine Ablehnung vorzugehen – und verschlechtern dabei ihre Ausgangslage. Gut gemeinte Erklärungsversuche oder selbst verfasste Widersprüche liefern der Gegenseite oft ungewollt neue Argumente. Wer beispielsweise über noch vorhandene Aktivitäten berichtet – etwa kurze Spaziergänge oder leichte Haushaltstätigkeiten – riskiert, dass der Versicherer daraus schließt, der Versicherungsnehmer sei belastungsfähiger als angegeben.

Die Korrespondenz mit der Rechtsabteilung eines Versicherungskonzerns erfordert Waffengleichheit. Die Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB übernehmen die vollständige Kommunikation mit dem Versicherer, verlangen Akteneinsicht und sorgen dafür, dass keine missverständlichen Aussagen die Ausgangslage verschlechtern.

Der Weg zum unabhängigen Gerichtsgutachten

Führt der außergerichtliche Widerspruch nicht zum Erfolg, bleibt der Weg der Klage vor dem zuständigen Gericht. Im Prozess lässt sich das Gericht nicht mehr auf Parteigutachten der Versicherung stützen, sondern bestellt in der Regel einen unabhängigen gerichtlichen Sachverständigen. Erfahrungsgemäß fallen diese Gutachten bei orthopädischen Erkrankungen wie einer komplikationsbehafteten Hüft-TEP häufig deutlich anders aus als die Einschätzungen der versicherungsinternen Ärzte.

Als Fachanwälte für Versicherungsrecht begleiten wir Betroffene durch diesen Prozess, bereiten sie auf die Begutachtung vor und können das Gerichtsgutachten mit fundierten Fragen angreifen, sollte es dennoch fehlerhaft sein. Informationen zur Antragstellung und dem richtigen Vorgehen finden Sie hier.

Warum lehnen BU-Versicherungen Anträge bei künstlicher Hüfte so häufig ab?

Künstliche Hüfte und Berufsunfähigkeit – für Versicherer ist dieser Zusammenhang mit spezifischen Argumentationsmustern verbunden, die Betroffene kennen sollten. Ablehnungen sind bei orthopädischen Erkrankungen eher die Regel als die Ausnahme – selbst dann, wenn die Einschränkungen für die Betroffenen offensichtlich sind.

Das Argument der „erfolgreichen Operation“

Das verbreitetste Argument der Versicherer bei einer Hüft-TEP lautet: Der Eingriff sei erfolgreich verlaufen, daher sei die Berufsunfähigkeit beendet oder erst gar nicht eingetreten. Dieser Logik folgend, lehnen Versicherer Leistungen mit dem Hinweis ab, dass ein operativ behobenes Problem keine dauerhafte berufliche Einschränkung begründen könne. Diese Argumentation lässt jedoch gezielt außer Acht, dass die klinische Notwendigkeit einer Prothese die Schwere des Vorzustands belegt und dass Komplikationen, Folgebeschwerden und chronische Schmerzen trotz „erfolgreicher“ OP auftreten können.

Typische Ablehnungsgründe der BU-Versicherung

Neben dem Argument der erfolgreichen OP setzen Versicherer weitere Strategien ein, um die Leistungspflicht zu umgehen:

  • Anzweifeln der Dauerhaftigkeit: Der Versicherer argumentiert, die Beschwerden seien vorrübergehend und durch weitere Physiotherapie oder Rehabilitation verbesserbar.
  • Abstrakte Verweisung: Der Versicherer behauptet, der Versicherte könnte theoretisch eine andere, leichtere Tätigkeit ausüben, die seiner bisherigen Lebensstellung entspreche.
  • Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung: Bei einer bereits vor Versicherungsabschluss bekannten Coxarthrose wird versucht, über eine angeblich falsche Angabe bei Vertragsschluss vom Vertrag zurückzutreten.
  • Fehlende Objektivierbarkeit: Schmerzen und funktionelle Einschränkungen werden als nicht ausreichend nachgewiesen eingestuft, weil bildgebende Befunde nach der OP regelmäßig einen verhältnismäßig unauffälligen Befund zeigen.

Warum ein spezialisierter Anwalt den Unterschied macht

Ein auf das Recht der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisierter Rechtsanwalt übernimmt weit mehr als die reine Korrespondenz mit der Versicherung. Er prüft die Versicherungsbedingungen, begleitet die strategisch richtige Antragstellung und sorgt dafür, dass medizinische Befunde rechtlich sauber aufbereitet werden. Ziel ist es, die tatsächliche berufliche Einschränkung klar darzustellen und typische Ablehnungsargumente von vornherein zu entkräften.

Die Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB sind ausschließlich auf das Recht der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert. Die Fachanwälte für Versicherungsrecht Oliver Ostheim und Oliver Klaus-Weidenbach vertreten seit über zehn Jahren Mandanten bundesweit bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus BU-Versicherungen. Dank ihrer Spezialisierung erkennen sie Versicherungsstrategien frühzeitig und gehen gezielt dagegen vor. Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung und zum Leistungsfall finden Sie hier.

Fazit

  • Künstliche Hüfte kann Berufsunfähigkeit begründen: Eine Hüft-Endoprothese löst das zugrundeliegende Problem nicht immer vollständig. Komplikationen, chronische Schmerzen und funktionelle Einschränkungen können dauerhaft dazu führen, dass der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
  • Alle Berufsgruppen können betroffen sein: Körperlich belastende Berufe sind besonders häufig betroffen, doch auch Menschen in sitzenden Tätigkeiten können durch chronische Schmerzen, Bewegungseinschränkungen oder Nebenwirkungen der Schmerztherapie berufsunfähig werden.
  • Die Nachprüfung ist ein besonderes Risiko: Wer nach einer Hüft-TEP bereits BU-Rente bezieht, muss damit rechnen, dass der Versicherer im Nachprüfungsverfahren die Leistungen mit dem Argument einer wiederhergestellten Leistungsfähigkeit einstellen will. Eine anwaltliche Begleitung ist auch hier dringend empfohlen.
  • Medizinische Dokumentation ist der Schlüssel: Entscheidend für eine erfolgreiche Leistungsdurchsetzung ist die lückenlose, fachärztliche Dokumentation der funktionellen Einschränkungen – nicht die bildgebenden Befunde allein, sondern deren konkrete Auswirkung auf den ausgeübten Beruf.
  • Ablehnungen sind nicht endgültig: Versicherer lehnen Anträge bei orthopädischen Erkrankungen häufig ab – oft mit standardisierten Begründungen und Gutachten fragwürdiger Objektivität. Mit der richtigen rechtlichen Strategie lassen sich diese Entscheidungen erfolgreich anfechten.
  • Frühzeitige anwaltliche Begleitung erhöht die Erfolgsaussichten: Je eher ein auf BU-Recht spezialisierter Anwalt eingebunden wird – idealerweise bereits vor der Antragstellung – desto geringer ist das Risiko formaler Fehler und desto stärker die Ausgangslage gegenüber der Versicherung.

Lassen Sie Ihre BU-Ansprüche jetzt professionell prüfen!

Wenn Sie aufgrund einer künstlichen Hüfte Probleme mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung haben oder bereits eine Ablehnung erhalten haben, sollten Sie Ihre Ansprüche nicht vorzeitig aufgeben. Die Rechtsanwälte Ostheim & Klaus PartmbB sind ausschließlich auf das Recht der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert und vertreten Versicherte bundesweit gegenüber BU-Versicherern. Eine frühzeitige Prüfung Ihres Falls und eine persönliche Beratung können entscheidend dafür sein, ob Sie die Ihnen zustehenden BU-Leistungen tatsächlich erhalten.

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FAQ: Häufig gestellte Fragen zur künstlichen Hüfte und Berufsunfähigkeit

Kann eine künstliche Hüfte als Grund für Berufsunfähigkeit anerkannt werden?

Ja. Entscheidend ist nicht die Operation selbst, sondern die verbleibenden funktionellen Einschränkungen. Wenn Komplikationen wie eine Prothesenlockerung, eine periprothetische Infektion, Nervenverletzungen oder ein chronisches Schmerzsyndrom dazu führen, dass der zuletzt ausgeübte Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr zu mindestens fünfzig Prozent möglich ist, liegt die versicherungsrechtliche Voraussetzung der Berufsunfähigkeit vor.

Die Versicherung argumentiert, meine Hüft-OP sei erfolgreich verlaufen. Was kann ich tun?

Dieses Argument ist eines der häufigsten Muster bei Ablehnungen nach Hüft-TEPs. Ein ärztlich als erfolgreich gewerteter Eingriff schließt eine Berufsunfähigkeit nicht aus. Maßgeblich sind die tatsächlichen Restbeschwerden und deren Auswirkung auf die konkrete berufliche Tätigkeit. Spezialisierte Anwälte können das Gutachten der Versicherung fachlich angreifen und eine unabhängige Begutachtung durchsetzen.

Warum lehnen Berufsunfähigkeitsversicherungen Anträge bei Neurasthenie häufig ab?

Versicherer lehnen Anträge oft aus mehreren Gründen ab:u003cbru003e• Herunterspielen der Krankheit: Es wird argumentiert, es handle sich nur um eine vorübergehende Erschöpfung oder unspezifische Beschwerden ohne ausreichenden Krankheitswert.u003cbru003e• Fehlende Objektivierbarkeit: Die Symptome werden als nicht ausreichend objektiv nachweisbar eingestuft.u003cbru003e• Frage der Dauerhaftigkeit: Die Dauerhaftigkeit der Einschränkung wird in Zweifel gezogen und auf eine mögliche Besserung durch Therapie verwiesen.u003cbru003e• Formale Fehler: Ungenauigkeiten in der Beschreibung der beruflichen Tätigkeit oder der gesundheitlichen Einschränkungen im Antrag werden als Ablehnungsgrund genutzt.

Ich bekomme bereits eine BU-Rente. Darf die Versicherung die Zahlungen nach meiner OP einstellen?

Im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens kann der Versicherer regelmäßig prüfen, ob die Berufsunfähigkeit noch besteht. Nach einer Hüft-TEP argumentieren Versicherer häufig, die Leistungsfähigkeit sei wiederhergestellt. Ob diese Einschätzung rechtlich haltbar ist, hängt vom individuellen Fall ab. Betroffene sollten die Einstellung der Leistung nicht einfach hinnehmen, sondern anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Mehr Informationen zum Nachprüfungsverfahren finden Sie auf der entsprechenden Seite von OK Rechtsanwälte.

Welche medizinischen Unterlagen brauche ich für den BU-Antrag wegen künstlicher Hüfte?

Eine lückenlose orthopädische Dokumentation ist entscheidend. Dazu gehören Operationsberichte, Entlassungsberichte aus der Rehabilitation, aktuelle Fachärztliche Atteste über die funktionellen Einschränkungen (Bewegungsausmaß, Belastungsgrenze, Schmerzintensität), Nachweise über Revisionsoperationen sowie eine Verlaufsdokumentation der Schmerztherapie. Wichtig ist, dass Berichte nicht nur die Diagnose, sondern deren konkrete Auswirkung auf die berufliche Tätigkeit beschreiben.

Bin ich nach einer Revisions-TEP erneut berufsunfähig?

Grundsätzlich kann jede Revisionsoperation einen neuen oder fortbestehenden Leistungsfall begründen. Revisions-TEPs sind in der Regel aufwendiger, mit höheren Risiken verbunden und weisen längere Heilungsverläufe auf. Wenn die Beschwerden im Anschluss weiter den Beruf zu mindestens fünfzig Prozent einschränken, besteht erneut ein Anspruch auf BU-Leistungen. Auch hier ist eine anwaltliche Begleitung dringend zu empfehlen.

Darf der Versicherer mich nach einem Hüftgelenkersatz auf eine andere Tätigkeit verweisen?

Eine abstrakte Verweisung – also der Verweis auf eine Tätigkeit, die der Versicherte tatsächlich nicht ausübt – ist nur in Ausnahmefällen zulässig und muss ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen vorgesehen sein. Eine konkrete Verweisung auf eine tatsächlich ausgeübte Tätigkeit ist nur dann möglich, wenn diese Tätigkeit der bisherigen Lebensstellung des Versicherten entspricht. In vielen Fällen ist eine solche Verweisung rechtlich angreifbar.

Warum ist es wichtig, schon vor dem BU-Antrag einen Anwalt einzuschalten?

Bereits beim Ausfüllen der Selbstauskunft und bei der Zusammenstellung der Unterlagen können Fehler passieren, die die Versicherung später als Widerspruch oder Ablehnungsgrund nutzt. Ein auf BU-Recht spezialisierter Rechtsanwalt sorgt dafür, dass medizinische Unterlagen vollständig und rechtlich einwandfrei eingereicht werden, die berufliche Tätigkeit korrekt beschrieben wird und keine unvorteilhaften Formulierungen verwendet werden. Eine frühzeitige anwaltliche Begleitung erhöht die Erfolgsaussichten deutlich und vermeidet kostspielige Fehler, die im Nachhinein kaum noch korrigierbar sind.

Spielt es eine Rolle, ob die Coxarthrose bereits vor Vertragsabschluss bekannt war?

Ja, das kann erhebliche Auswirkungen haben. Versicherer prüfen bei Leistungsanträgen rückwirkend, ob bei Vertragsabschluss alle gefahrerheblichen Vorerkrankungen vollständig angegeben wurden. Wer eine bereits diagnostizierte Coxarthrose beim Abschluss der BU-Versicherung verschwiegen hat – auch unabsichtlich – riskiert, dass der Versicherer eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung geltend macht und vom Vertrag zurückzutreten versucht. Allerdings sind nicht jede Vorerkrankung und nicht jeder Arztbesuch automatisch meldepflichtig. Ob eine solche Anzeigepflichtverletzung tatsächlich vorliegt und welche Konsequenzen sie hat, muss im Einzelfall rechtlich geprüft werden.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit nach einer Hüft-TEP?

Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit sind zwei rechtlich völlig verschiedene Konzepte. Arbeitsunfähigkeit – also eine ärztliche Krankschreibung – beschreibt einen vorübergehenden Zustand und ist Voraussetzung für die Zahlung von Krankengeld durch die gesetzliche Krankenversicherung. Berufsunfähigkeit im versicherungsrechtlichen Sinne hingegen setzt eine voraussichtlich dauerhafte Einschränkung von mindestens fünfzig Prozent voraus und löst Leistungen aus der privaten BU-Versicherung aus. Eine langjährige Krankschreibung nach einer Hüft-TEP bedeutet also nicht automatisch, dass die BU-Versicherung zahlt – und umgekehrt kann Berufsunfähigkeit vorliegen, auch wenn keine aktuelle Krankschreibung besteht.

Wie lange dauert ein BU-Verfahren wegen künstlicher Hüfte durchschnittlich?

Eine pauschale Zeitangabe ist nicht möglich, da der Verlauf stark vom Einzelfall abhängt. Zwischen Antragstellung und erster Entscheidung des Versicherers vergehen in der Praxis häufig drei bis sechs Monate, in komplexen Fällen auch deutlich länger. Kommt es zu einem außergerichtlichen Widerspruchsverfahren, verlängert sich der Zeitraum entsprechend. Ein gerichtliches Verfahren mit unabhängiger Begutachtung kann in erster Instanz weitere ein bis zwei Jahre in Anspruch nehmen. Im Erfolgsfall werden BU-Leistungen rückwirkend ab dem Zeitpunkt der festgestellten Berufsunfähigkeit gewährt, sodass die Verfahrensdauer die Ansprüche nicht mindert.

Oliver Ostheim
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