Berufsunfähigkeit nach Schlaganfall: So sichern Sie Ansprüche

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Ein Schlaganfall hat nicht nur Auswirkungen auf die Gesundheit, sondern verändert häufig auch die berufliche Perspektive. Viele Betroffene können ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben. Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung dann die Zahlung verweigert oder den Antrag unbearbeitet lässt, entsteht schnell eine existenzielle Unsicherheit. Oft liegen medizinische Nachweise vor, doch die Versicherer zweifeln die Schwere oder Dauer der Einschränkungen an oder stellen neue Anforderungen, ohne klare Entscheidungen zu treffen.

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Die Experten der Kanzlei Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB sind auf den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert und erklären in diesem Beitrag, wie sich ein Schlaganfall auf Ihre berufliche Leistungsfähigkeit auswirken kann, welche Voraussetzungen für eine BU-Rente erfüllt sein müssen, wie Sie mit Ablehnungen und Verzögerungen umgehen und warum anwaltliche Unterstützung schon ab der Antragstellung sinnvoll sein kann.

Berufsunfähig nach einem Schlaganfall: Gesundheitliche Folgen können die Fähigkeit, den Beruf auszuüben, beeinträchtigen.

Frau M. (52) war als leitende Buchhalterin in einem mittelständischen Unternehmen tätig. Innerhalb eines Augenblicks änderte sich ihr Leben grundlegend. Ein Schlaganfall führte zu Sprachstörungen, Konzentrationsproblemen und einer teilweisen Lähmung der rechten Körperhälfte. Nach einem längeren Krankenhausaufenthalt und mehreren Rehabilitationsmaßnahmen wurde deutlich, dass sie ihren Beruf in der bisherigen Form nicht mehr ausüben kann. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung verweigerte jedoch die Zahlung. Als Begründung führte der Versicherer an, die Einschränkungen seien nicht gravierend genug. Frau M. sah sich einer ungewissen finanziellen Zukunft gegenüber und suchte juristischen Beistand.

Ein medizinischer Einschnitt mit rechtlichen Folgen

Solche Fälle sind leider keine Seltenheit. Ein Schlaganfall kann plötzlich auftreten und Menschen völlig unerwartet aus dem aktiven Berufsleben reißen. Neben den teils schweren körperlichen und kognitiven Folgen stehen Betroffene oft vor einer weiteren Herausforderung: Ihre über Jahre hinweg selbstverständliche Arbeitskraft steht ihnen auf einmal nicht mehr zur Verfügung. Die Folgen sind nicht nur gesundheitlicher, sondern auch finanzieller Natur. Finanzielle bzw. existenzielle Sorgen belasten die ohnehin schon durch die Folgen eines Schlaganfalls beeinträchtigte psychische Situation von Betroffenen zusätzlich.

Gerade in dieser Situation ist es entscheidend, die eigenen Rechte zu kennen, sich nicht mit einer Ablehnung der Versicherung abzufinden und die eigenen Rechte gezielt geltend zu machen. Viele Betroffene haben Anspruch auf Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, sofern sie diese abgeschlossen haben. Die Praxis zeigt jedoch, dass selbst bei eindeutiger medizinischer Lage Ablehnungen oder erhebliche Verzögerungen auftreten. Wer hier nicht vorbereitet ist, zu lange zögert oder überhaupt nicht antwortet, riskiert existenzielle Nachteile.

Deshalb sollten Sie jetzt aktiv werden

Wenn Sie nach einem Schlaganfall nicht mehr wie gewohnt arbeiten können oder feststellen, dass Ihre berufliche Belastbarkeit dauerhaft eingeschränkt ist, stehen Sie wahrscheinlich vor vielen offenen Fragen. Bekomme ich finanzielle Unterstützung? Welche Versicherung zahlt? Was tun, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie überhaupt Anspruch auf Leistungen haben, oder wenn Sie bereits mit einer Versicherung oder Behörde im Streit stehen, ist es jetzt an der Zeit, Klarheit zu schaffen. Je früher Sie eine rechtliche Prüfung einholen und sich gezielt unterstützen lassen, desto besser können Sie Ihre Zukunft selbstbestimmt gestalten, ohne Angst vor den finanziellen Auswirkungen eines Schlaganfalls zu haben.

Welche Auswirkungen hat ein Schlaganfall auf Ihre Arbeitsfähigkeit?

Ein Schlaganfall hat nicht nur Auswirkungen auf Ihre Fähigkeit, Ihren Beruf wie vor einem solchen Anfall auszuüben, sondern verändert häufig innerhalb weniger Minuten das gesamte Leben. Wenn Sie selbst betroffen sind, kennen Sie vielleicht die Situation: Zunächst steht die medizinische Versorgung im Mittelpunkt, gefolgt von Reha und Therapien. Doch mit der Zeit tritt eine Frage immer deutlicher in den Vordergrund. Können Sie Ihre bisherige berufliche Tätigkeit überhaupt noch wie gewohnt ausüben?

Wie ein Schlaganfall Ihre berufliche Belastbarkeit verändert

Die gesundheitlichen Folgen können von Mensch zu Mensch und abhängig von der Schwere des Anfalls sehr unterschiedlich sein. Häufig treten Lähmungserscheinungen auf, teilweise ist die Motorik gestört oder das Sprachvermögen beeinträchtigt. Viele Betroffene berichten von eingeschränkter Feinmotorik, Konzentrationsschwierigkeiten, Gangunsicherheit oder einer deutlichen Schwächung einer Körperhälfte. In körperlich anspruchsvollen Berufen kann das bedeuten, dass grundlegende Tätigkeiten nicht mehr möglich sind.

Doch die Auswirkungen beschränken sich oft nicht nur auf das Körperliche. Auch Konzentrationsstörungen, Reizüberempfindlichkeit und eine eingeschränkte Gedächtnisleistung sind typische Folgen. Auch das Sprachverständnis oder die Fähigkeit zur verbalen Kommunikation können dauerhaft beeinträchtigt sein. Im Berufsalltag hat das oft weitreichendere Konsequenzen, als man zunächst denkt.

Ob Schreibtischarbeit, Kundenbetreuung, Führungsaufgaben oder handwerkliche Tätigkeiten: Ein Schlaganfall kann Ihre Belastbarkeit so weit einschränken, dass selbst vertraute Aufgaben zu unüberwindbaren Hürden werden. Auch der Versuch, in Teilzeit oder mit reduzierter Verantwortung weiterzuarbeiten, scheitert häufig an den tatsächlichen Einschränkungen.

Warum Sie Ihre Situation jetzt genau dokumentieren sollten

Wenn Sie spüren, dass Ihre berufliche Belastbarkeit nach dem Schlaganfall dauerhaft beeinträchtigt ist und sich der Zustand nicht signifikant verbessert, ist eine realistische und gut dokumentierte Einschätzung der Einschränkungen entscheidend. Neben der medizinischen Diagnose sind vor allem die konkreten Auswirkungen auf Ihren Berufsalltag entscheidend: Können Sie längere Zeit sitzen oder stehen? Können Sie längere Zeit sitzen oder stehen? Ist konzentriertes Arbeiten noch möglich? Gelingt es Ihnen, sich sprachlich klar auszudrücken und mit Kunden zu kommunizieren?

Es ist ratsam, alle medizinischen Unterlagen sorgfältig aufzubewahren. Dazu gehören Arztberichte, Reha-Dokumentationen und Therapieverläufe. Achten Sie darauf, dass darin nicht nur die Erkrankung selbst, sondern auch die funktionellen Einschränkungen nachvollziehbar beschrieben sind. Diese Dokumentation ist später oft ausschlaggebend, wenn es um finanzielle Absicherung oder Leistungsansprüche geht. Außerdem müssen die medizinischen Dokumente genau darstellen, inwieweit die Folgen des Schlaganfalls Ihren Arbeitsalltag beeinträchtigen. In der Praxis werden jedoch häufig Unterlagen vorgefunden, die dies nicht ausreichend belegen, sodass die Versicherung keine Berufsunfähigkeit anerkennt, obwohl diese tatsächlich vorliegt.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre gesundheitlichen Einschränkungen bereits weitreichende rechtliche Folgen haben, lassen Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten. Eine rechtzeitige Einschätzung durch auf Berufsunfähigkeitsversicherungen spezialisierte Rechtsanwälte, die die medizinischen und juristischen Feinheiten kennen, kann entscheidend sein, um die nächsten Schritte sinnvoll zu planen und eine private BU-Rente durchzusetzen.

Unsicher, ob Ihre Einschränkungen schon als Berufsunfähigkeit gelten?

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Was genau ist Berufsunfähigkeit?

Wenn Sie nach einem Schlaganfall dauerhaft nicht mehr wie zuvor arbeiten können, stellt sich irgendwann die Frage, ob Sie berufsunfähig sind. Da die Berufsunfähigkeit nur im Rahmen der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung eine Rolle spielt, muss, um nach einem Schlaganfall eine BU-Rente zu erhalten, vorher eine solche Versicherung abgeschlossen worden sein. Eine staatliche Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es nicht.

Für viele Betroffene ist unklar, ab wann eine eingeschränkte Fähigkeit, den eigenen Beruf auszuüben, rechtlich als Berufsunfähigkeit gilt. Genau das ist aber entscheidend, wenn Sie Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen oder Ihre finanzielle Absicherung klären möchten.

Deshalb ist es wichtig zu wissen, worauf es bei der Berufsunfähigkeit rechtlich ankommt und wie Ihre persönliche Situation eingeordnet wird. Eine klare Definition und ein realistischer Abgleich mit Ihrer beruflichen Tätigkeit helfen Ihnen, fundierte Entscheidungen zu treffen und zielgerichtet vorzugehen.

Rechtlicher Begriff der Berufsunfähigkeit

Nach § 172 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn die versicherte Person „ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet war, voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann“.

In den Versicherungsbedingungen der privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen findet sich häufig eine ähnliche Formulierung. In der Regel verlangen die BU-Versicherer, dass Sie mindestens 50 Prozent Ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Entscheidend ist dabei nicht nur das tatsächliche Ausmaß der Einschränkungen, sondern auch ein zeitlicher Faktor: Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen müssen voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern. Dieser sogenannte Prognosezeitraum ist in der Praxis von entscheidender Bedeutung. Es ist dabei nicht entscheidend, ob die Berufsunfähigkeit dauerhaft ist oder eine Chance auf Heilung oder Besserung besteht. Wichtig ist nur, dass die Einschränkung aus ärztlicher Sicht für mindestens die nächsten sechs Monate anhält.

Entscheidend ist also nicht, ob Sie überhaupt noch arbeiten können, sondern ob Sie Ihren bisherigen Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung weiterhin ausüben können. Juristisch spricht man dabei von der sogenannten konkreten Verweisung.

Ein Beispiel: Wenn Sie vor einem Schlaganfall als Chirurg gearbeitet haben, Ihre Feinmotorik aber dauerhaft eingeschränkt ist, können Sie diesen Beruf faktisch nicht mehr ausüben. Auch wenn Sie theoretisch noch als Gutachter oder in der Forschung arbeiten könnten, darf die Versicherung Sie nicht einfach auf diese Tätigkeiten verweisen, sofern sie nicht Ihrer bisherigen Lebensstellung entsprechen. Ob eine solche Verweisung Teil Ihres Versicherungsvertrags oder der zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen ist, muss im Einzelfall geprüft werden.

Unterschied zur Erwerbsunfähigkeit: Zwei Systeme, zwei Maßstäbe

Viele Menschen verwechseln Berufsunfähigkeit mit Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung. Dabei handelt es sich um zwei unterschiedliche Systeme. Während die Berufsunfähigkeitsversicherung eine private Absicherung ist, die aktiv abgeschlossen worden sein muss, richtet sich die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nach völlig anderen Kriterien.

Die gesetzliche Rentenversicherung prüft, wie viele Stunden Sie pro Tag noch irgendeiner Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen könnten. Ihr erlernter oder zuletzt ausgeübter Beruf spielt dabei keine Rolle. Wenn Sie beispielsweise noch in der Lage sind, drei Stunden täglich einfache Hilfstätigkeiten zu verrichten, haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente. Das bedeutet, dass in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht die Prognose, sondern die aktuelle Restleistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt im Vordergrund steht.

Im Gegensatz dazu orientiert sich die private Berufsunfähigkeitsversicherung an Ihrem bisherigen Beruf. Das bedeutet: Wenn Sie in Ihrem Beruf erheblich eingeschränkt sind, kann ein Anspruch auf Leistungen bestehen, auch wenn Sie theoretisch noch in der Lage wären, eine andere Tätigkeit auszuüben.

Warum Ihre individuelle Tätigkeit im Mittelpunkt steht

Die Beurteilung der beruflichen Einschränkung richtet sich nicht nach Ihrem Berufsbild auf dem Papier, sondern nach Ihrer tatsächlichen Tätigkeit vor dem Schlaganfall. Ein weiteres Beispiel: Wenn Sie als Verwaltungsangestellter hauptsächlich mit komplexer Software gearbeitet, Sitzungen geleitet und Fachtexte verfasst haben, sind kognitive Einschränkungen, Konzentrationsprobleme oder Sprachstörungen entscheidend. Selbst wenn Sie noch im Büro sitzen könnten, bedeutet das nicht, dass Sie Ihren Beruf im rechtlichen Sinne weiter ausüben können.

Anders sieht es bei körperlich aktiven Berufen aus. Eine Dachdeckerin, die nach einem Schlaganfall unter dauerhaften Gleichgewichtsstörungen oder Lähmungserscheinungen leidet, kann aus medizinischen Gründen nicht mehr sicher auf dem Dach arbeiten. Hier ist die Berufsunfähigkeit häufig leichter nachzuweisen, da die körperlichen Anforderungen und Einschränkungen klarer greifbar sind.

Was bedeutet das konkret für Sie?

Wenn Sie seit Ihrem Schlaganfall nicht mehr in der Lage sind, Ihre bisherige Tätigkeit vollständig auszuüben, kann Berufsunfähigkeit vorliegen. Ob dieser Zustand rechtlich anerkannt wird, hängt von einer genauen Bewertung Ihrer gesundheitlichen Situation im Verhältnis zu Ihrer letzten beruflichen Tätigkeit ab. Aussagekräftige und konkrete medizinische Unterlagen, die auf Ihre Situation und berufliche Tätigkeit zugeschnitten sind, sind ebenfalls entscheidend.

Die Erfahrung zeigt: Eine frühzeitige und gut dokumentierte Einschätzung Ihrer individuellen beruflichen Belastbarkeit kann entscheidend sein. Je klarer sich nachweisen lässt, dass Ihre Tätigkeit dauerhaft nicht mehr wie vor dem Schlaganfall ausführbar ist, desto größer sind Ihre Chancen, Ihre Ansprüche anerkannt zu bekommen.

Lassen Sie sich von Spezialisten unterstützen!

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre gesundheitlichen Einschränkungen die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit erfüllen, kann eine fundierte rechtliche Einschätzung hilfreich sein. Denn die Erfahrung zeigt: Private Versicherer prüfen Anträge streng und lehnen Leistungen häufig mit dem Hinweis auf unklare medizinische Prognosen oder angeblich zu geringe Einschränkungen ab. Oft liegt die Herausforderung weniger in der Erkrankung selbst als in der Frage, ob der Zusammenhang zwischen Gesundheitszustand und beruflicher Tätigkeit nachvollziehbar nachgewiesen wurde.

Genau an diesem Punkt profitieren Sie von juristischer Unterstützung mit klarer Spezialisierung. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Ostheim & Klaus sind auf das Berufsunfähigkeitsrecht spezialisiert. Sie kennen die Anforderungen der Versicherer im Detail und wissen, worauf es bei der Formulierung von Anträgen, der Bewertung medizinischer Gutachten und der Durchsetzung von Ansprüchen tatsächlich ankommt.

Mit diesem spezialisierten Wissen an Ihrer Seite erhöhen Sie die Chancen, dass Ihr Leistungsantrag ernst genommen wird und nicht an formalen oder taktischen Hürden scheitert. So schaffen Sie die Grundlage für finanzielle Sicherheit und können sich auf Ihre Genesung und Ihre Zukunft konzentrieren.

Was tun, wenn die Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt wurde?

Sie haben gesundheitliche Einschränkungen, können Ihren Beruf nicht mehr wie gewohnt ausüben und trotzdem flattert ein Ablehnungsbescheid der Versicherung ins Haus. Wenn Sie nach einem Schlaganfall Leistungen aus Ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt haben und der Antrag abgelehnt wurde, ist das zunächst ein Schock. Doch gerade in dieser Phase ist es wichtig, strukturiert zu handeln und Ihre Rechte gezielt wahrzunehmen. 

Keine Zeit verlieren, denn es geht um Ihr Geld!

Wird Ihr Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt, beginnt mit dem Zugang des Bescheids die Frist für eine Reaktion. Bei der Ablehnung einer privaten Versicherung müssen Sie keinen Widerspruch wie bei einem Bescheid der Verwaltungsbehörden oder Krankenkassen einlegen, sondern Sie müssen den Versicherer nochmals zur Prüfung auffordern und Ihre Sicht der Dinge darlegen, also warum Sie berufsunfähig sind. Auch wenn keine direkte Frist eine schnelle Reaktion fordert, ist es empfehlenswert, innerhalb weniger Wochen zu reagieren, um keine taktischen Nachteile zu erleiden und mögliche Vergleichslösungen nicht zu gefährden. Außerdem erhalten Sie in der Zeit, in der die Versicherung nicht zahlt, meist keine anderen Leistungen außer Entgeltfortzahlung, Krankengeld oder Krankentagegeld – je nach beruflicher Situation.

Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt

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Häufige Streitpunkte

Ablehnungen erfolgen häufig mit dem Hinweis, dass die Voraussetzungen für Berufsunfähigkeit nicht erfüllt seien. In vielen Fällen bestreiten die Versicherer nicht die Erkrankung an sich, sondern behaupten, die versicherte Person könne weiterhin in ihrem Beruf tätig sein oder die Einschränkungen seien nicht dauerhaft genug. Besonders problematisch wird es, wenn medizinische Gutachten fehlen oder ungenau sind.

Ein Beispiel: Die Versicherung erkennt zwar an, dass Sie nach einem Schlaganfall unter Konzentrationsstörungen und schneller geistiger Erschöpfung leiden. Sie argumentiert jedoch, dass dies für Ihre Tätigkeit als Sachbearbeiterin nicht relevant sei, da diese angeblich keine hohe geistige Belastung erfordere. Solche Argumentationen basieren oft auf pauschalen Berufsbildern und ignorieren die tatsächlichen Anforderungen Ihres individuellen Berufsalltags.Ein weiterer häufiger Ablehnungsgrund ist die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Versicherer prüfen nach Antragstellung häufig, ob bei Vertragsschluss alle Gesundheitsangaben vollständig und korrekt gemacht wurden. Wird nachträglich bekannt, dass frühere Erkrankungen oder Behandlungen nicht angegeben wurden, behauptet die Versicherung oft, sie hätte den Vertrag in dieser Form nicht geschlossen, und verweigert deshalb jede Leistung. In vielen Fällen ist jedoch strittig, ob tatsächlich eine relevante Pflichtverletzung vorliegt oder die Fragen im Antrag missverständlich formuliert waren.

Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung

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Ebenfalls problematisch wird es, wenn die versicherte Person nach der Antragstellung nicht oder nur unvollständig auf Rückfragen des Versicherers reagiert. Viele Versicherungen fordern nach Eingang eines Leistungsantrags ergänzende Arztberichte, Reha-Dokumente oder Stellungnahmen ein. Erfolgt darauf keine oder eine verspätete Reaktion, kann dies als fehlende Mitwirkung gewertet werden. In der Folge wird die Leistungsprüfung eingestellt und der Antrag abgelehnt. Dies geschieht jedoch häufig nicht aus böser Absicht, sondern weil die Betroffenen mit der Vielzahl an Formularen, Fristen und medizinischen Anforderungen schlicht überfordert sind. Ein nicht zu unterschätzender Anteil der Ablehnungen geht auf diesen Ablehnungsgrund zurück.

Genau hier zeigt sich der besondere Wert anwaltlicher Begleitung, bereits ab dem ersten Schritt. Die auf Berufsunfähigkeitsrecht spezialisierten Rechtsanwälte der Kanzlei Ostheim & Klaus unterstützen Mandanten nicht nur im Falle einer Ablehnung, sondern übernehmen auf Wunsch auch die vollständige Antragstellung sowie die gesamte Kommunikation mit dem Versicherer. Das entlastet Sie organisatorisch und stellt sicher, dass alle Anforderungen von Beginn an rechtssicher erfüllt werden.

Beweisschwierigkeiten: So stärken Sie Ihre Position.

In Berufsunfähigkeitsverfahren ist der Nachweis der entscheidende Faktor. Sie sind in der Beweispflicht dafür, dass Sie Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit gesundheitlich nicht mehr im erforderlichen Umfang leisten können. Das bedeutet konkret, dass Sie medizinisch nachvollziehbar darlegen müssen, wie sich Ihre Einschränkungen auf Ihren Arbeitsalltag auswirken.

Hier scheitern viele Anträge an unvollständigen oder unkonkreten Attesten und ärztlichen Einschätzungen. Allgemeine Aussagen wie „Patient leidet unter Einschränkungen nach Schlaganfall” reichen nicht aus. Es muss deutlich werden, warum Sie bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausführen können, wie lange dieser Zustand voraussichtlich anhält und wie stark Ihre Leistungsfähigkeit im Alltag beeinträchtigt ist. Gutachterliche Stellungnahmen spielen hierbei eine zentrale Rolle. Es kann sinnvoll sein, ein unabhängiges ärztliches Gutachten einzuholen, in dem Ihr Gesundheitszustand, Ihre vorherige berufliche Tätigkeit und die Auswirkungen auf Ihre konkrete Tätigkeit fundiert bewertet werden.

Typische Fehler vermeiden

Ein häufiger Fehler besteht darin, den Antrag ohne rechtliche Beratung auf eigene Faust zu stellen. Dadurch fehlt oft die strategische Struktur in der Antragstellung, wichtige Dokumente werden vergessen oder die Formulierungen sind zu ungenau. Viele Betroffene reagieren außerdem emotional auf Ablehnungen und übersehen dabei formale Anforderungen, etwa die sachliche Begründung einer erneuten Prüfung oder die formgerechte Klageeinreichung.

Gerade in komplexen Fällen, zu denen auch Schlaganfälle mit vielseitigen Einschränkungen gehören, ist es ratsam, frühzeitig einen spezialisierten Anwalt einzuschalten. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Ostheim & Klaus sind auf das Berufsunfähigkeitsrecht spezialisiert und kennen die Taktiken der Versicherer. Wir helfen Ihnen, medizinische Nachweise gezielt aufzubereiten, Ihre Tätigkeit rechtlich exakt zu beschreiben und die Ablehnungsgründe fundiert zu entkräften.

Eine Ablehnung der BU-Rente ist nicht das Ende

Lassen Sie sich von einer Ablehnung nicht entmutigen. Sie sind nicht allein und haben rechtliche Möglichkeiten, Ihren Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente durchzusetzen. Wichtig ist, dass Sie strukturiert vorgehen, Beweise gezielt sichern und Fristen einhalten. Wenn Sie eine spezialisierte rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen, erhöhen Sie die Chancen deutlich, dass Ihr Anspruch anerkannt wird, auch wenn die Versicherung zunächst stur schaltet.

BU-Rente nach Schlaganfall abgelehnt? Wir helfen weiter.

Wir prüfen Ihre Ablehnung, bereiten Ihre Unterlagen professionell auf und vertreten Sie gegenüber der Versicherung – außergerichtlich oder vor Gericht.

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Typische Fälle, in denen wir Mandanten nach einem Schlaganfall im Konflikt mit der Berufsunfähigkeitsversicherung vertreten

Viele unserer Mandanten wenden sich an uns, nachdem ihre Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen verweigert oder ihren Antrag unbearbeitet lässt, obwohl ärztlicherseits bereits bestätigt wurde, dass eine Rückkehr in den Beruf nicht möglich ist. Gerade nach einem Schlaganfall ist diese Phase besonders belastend, da die gesundheitliche Stabilisierung noch nicht feststeht, das Einkommen jedoch bereits wegbricht.

In dieser Situation bieten wir Ihnen rechtliche Klarheit und eine durchsetzungsstarke Kommunikation gegenüber dem Versicherer. Unsere Kanzlei Ostheim & Klaus ist auf Berufsunfähigkeitsrecht spezialisiert und vertritt regelmäßig Menschen, die infolge eines Schlaganfalls beruflich dauerhaft eingeschränkt sind und sich gegen eine unrechtmäßige Ablehnung ihrer Ansprüche wehren müssen.

Ihre BU-Versicherung erkennt die Folgen Ihres Schlaganfalls nicht als leistungsrelevant an?

Ein häufiger Fall: Die gesundheitlichen Folgen Ihres Schlaganfalls sind eindeutig dokumentiert, Ihr Alltag ist stark eingeschränkt, aber die Versicherung stellt sich quer. Die Begründung lautet oft, dass Ihre Einschränkungen nicht gravierend genug seien oder dass keine ausreichende Prognose über die Dauer vorliege. Manche Versicherer fordern immer neue Unterlagen oder lassen Anträge wochenlang unbearbeitet liegen. Wir prüfen, ob die Ablehnung rechtlich haltbar ist, analysieren Ihre medizinischen Unterlagen und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.

Ablehnung trotz klarer Diagnose? Wir hinterfragen Gutachten und Argumentation!

Sie haben bereits Atteste, Reha-Berichte und neurologische Befunde eingereicht, doch die Versicherung lehnt trotzdem ab? Viele Ablehnungen beruhen auf fragwürdigen Gutachten oder einer fehlerhaften Bewertung Ihrer konkreten beruflichen Tätigkeit. Wir holen eigene fachärztliche Einschätzungen ein, werten die vorhandenen Gutachten juristisch aus und stellen klar, warum Ihr Beruf durch den Schlaganfall tatsächlich nicht mehr ausführbar ist.

Versicherer verzögert die Prüfung, aber das Einkommen fehlt bereits?

Nach einem Schlaganfall ist schnelles Handeln gefragt, doch viele Versicherer lassen Anträge auf Berufsunfähigkeitsrente monatelang liegen. In der Zwischenzeit sind Krankengeld, Übergangsgeld oder sonstige Leistungen ausgelaufen. Die Folge: Sie stehen ohne Einkommen da, obwohl der Leistungsfall längst eingetreten ist. Wir setzen verbindliche Fristen, erhöhen bei Untätigkeit den Druck und schrecken notfalls auch vor gerichtlichen Schritten nicht zurück.

Handeln Sie rechtzeitig, um Leistungslücken zu vermeiden!

Verlassen Sie sich nicht darauf, dass die Versicherung Ihnen freiwillig alles zahlt, was Ihnen zusteht. Gerade nach einem Schlaganfall sind viele Betroffene nicht nur medizinisch, sondern auch rechtlich auf Unterstützung angewiesen. Wir koordinieren die Antragstellung, führen die gesamte Kommunikation mit dem Versicherer, sichern Ihre Beweislage ab und sorgen dafür, dass Ihre berechtigten Ansprüche nicht untergehen.

Vereinbaren Sie jetzt eine Erstberatung, damit Sie nicht zwischen ärztlichem Befund und versicherungsrechtlicher Taktik aufgerieben werden. Die Experten der Kanzlei Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus helfen Ihnen, Ihre Berufsunfähigkeitsrente durchzusetzen: verlässlich, erfahren und spezialisiert.

Fazit

  • Ein Schlaganfall kann Ihre berufliche Zukunft grundlegend verändern: Er kann körperliche, sprachliche oder geistige Fähigkeiten dauerhaft einschränken. Wenn Sie Ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben können, kann Berufsunfähigkeit vorliegen. Ausschlaggebend ist dabei, wie sich Ihre gesundheitlichen Einschränkungen konkret auf Ihren Beruf auswirken.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht automatisch: Auch wenn Sie gesundheitlich stark beeinträchtigt sind, erhalten Sie Leistungen aus Ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung nur, wenn Sie einen entsprechenden Antrag stellen und die vertraglichen Voraussetzungen nachweisen. Dazu gehört, dass Sie Ihren bisherigen Beruf mindestens zur Hälfte nicht mehr ausüben können und dieser Zustand voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert.
  • Ablehnungen sind oft nicht berechtigt: Viele Versicherer lehnen Anträge mit der Begründung ab, die Einschränkungen seien nicht erheblich oder nicht dauerhaft genug. Andere werfen vor, Gesundheitsfragen bei Vertragsabschluss nicht vollständig beantwortet zu haben, oder bemängeln fehlende Unterlagen. Solche Ablehnungen sollten Sie juristisch prüfen lassen, da sie oft unbegründet sind.
  • Aussagekräftiger und gezielter Nachweis ist entscheidend: Damit Ihr Antrag Aussicht auf Erfolg hat, müssen die medizinischen Unterlagen nicht nur die Erkrankung belegen, sondern auch aufzeigen, inwiefern diese Ihre Arbeitsfähigkeit im bisherigen Beruf einschränkt. Allgemeine Atteste reichen nicht aus. Es kommt auf eine realistische, konkrete und fachlich nachvollziehbare Darstellung an.
  • Juristische Unterstützung macht den Unterschied: Viele Fehler passieren bereits bei der Antragstellung. Ohne rechtliche Begleitung bleiben oft wichtige Punkte unberücksichtigt oder sind falsch formuliert. Die Experten der Kanzlei Ostheim & Klaus begleiten Sie auf Wunsch ab dem ersten Schritt, übernehmen die Kommunikation mit der Versicherung und setzen Ihre Ansprüche mit Nachdruck durch. So schaffen Sie von Anfang an Sicherheit und vermeiden lange Auseinandersetzungen oder finanzielle Lücken.

FAQ

Kann ein Schlaganfall zu Berufsunfähigkeit führen?

Ja, ein Schlaganfall kann zu erheblichen und dauerhaften Beeinträchtigungen führen, die eine Berufsausübung unmöglich machen. Typische Folgen sind Lähmungen, Sprachstörungen, kognitive Einschränkungen, Sehstörungen oder Konzentrationsprobleme. Je nach Schwere und Beruf kann dies zur Berufsunfähigkeit führen.

Welche Schlaganfall-Folgen werden von der BU-Versicherung anerkannt?

Anerkannt werden messbare und dokumentierte Funktionseinschränkungen: motorische Defizite (Lähmungen, Koordinationsstörungen), Sprachstörungen (Aphasie), kognitive Beeinträchtigungen (Gedächtnis, Konzentration), Sehstörungen, psychische Folgen (Depression, Angst), und deren Auswirkungen auf die konkrete Berufsausübung.

Wann sollte ich nach einem Schlaganfall den BU-Antrag stellen?

Sie sollten zunächst die Rehabilitation abwarten, um das Ausmaß der bleibenden Schäden einschätzen zu können. Nach etwa 6-12 Monaten zeigt sich meist, welche Funktionen dauerhaft beeinträchtigt bleiben. Der Antrag sollte gestellt werden, wenn absehbar ist, dass Sie Ihren Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr zu mindestens 50% ausüben können.

Wie weise ich Schlaganfall-Folgen bei der BU-Versicherung nach?

Erforderlich sind: neurologische Befunde und bildgebende Verfahren (MRT, CT), Reha-Berichte mit Funktionsdiagnostik, neuropsychologische Tests bei kognitiven Einschränkungen, logopädische Befunde bei Sprachstörungen, Dokumentation der bleibenden Defizite, und fachärztliche Einschätzung zur Prognose und Berufsfähigkeit.

Kann die Versicherung auf eine weitere Rehabilitation verweisen?

Die Versicherung kann verlangen, dass alle zumutbaren Reha-Maßnahmen ausgeschöpft werden. Allerdings kann nicht unbegrenzt auf weitere Versuche verwiesen werden, wenn bereits umfassende Rehabilitation ohne ausreichende Besserung durchgeführt wurde. Nach 6-12 Monaten sollte das Ausmaß der bleibenden Schäden erkennbar sein.

Wie wird die Dauerhaftigkeit der Einschränkungen bewertet?

Entscheidend ist die neurologische Prognose. Die meisten Verbesserungen treten in den ersten 6-12 Monaten nach Schlaganfall ein. Danach ist nur noch mit geringen Verbesserungen zu rechnen. Fachärztliche Einschätzungen zur Prognose sind wichtig. Bei stabilem Zustand über 6 Monate wird meist von Dauerhaftigkeit ausgegangen.

Was kann ich tun, wenn die Versicherung trotz Schlaganfall-Folgen ablehnt?

Bei Ablehnung sollten Sie die Begründung genau prüfen lassen. Oft helfen zusätzliche fachärztliche Stellungnahmen, die die Auswirkungen auf Ihre konkrete Berufsausübung detailliert darlegen. Sie können Widerspruch einlegen oder klagen. Ein spezialisierter Anwalt kann Ihre Erfolgsaussichten bewerten und Sie unterstützen.

Oliver Ostheim
Oliver Ostheim
Vita
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