Grundfähigkeitsversicherung - Vorteile & Nachteile

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Die Grundfähigkeitsversicherung gewinnt in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung, da sie eine finanzielle Absicherung bietet, wenn grundlegende körperliche oder geistige Fähigkeiten wie Gehen, Sehen oder Greifen dauerhaft verloren gehen. Im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist sie oft günstiger und leichter zugänglich, insbesondere für Personen mit gesundheitlichen Vorbelastungen oder in körperlich anstrengenden Berufen.

Allerdings hat die Grundfähigkeitsversicherung auch Nachteile, da sie nur bei einem klar definierten Verlust von Grundfähigkeiten leistet und nicht, wenn der Beruf generell nicht mehr ausgeübt werden kann. Ein weiterer Nachteil ist die Beschränkung auf bestimmte Grundfähigkeiten und der nur punktuelle Schutz, während die Berufsunfähigkeitsversicherung einen deutlich umfassenderen Schutz bietet.

Die Experten der Kanzlei Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus sind auf den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert und informieren in diesem Beitrag über die Vor- und Nachteile der Grundfähigkeitsversicherung, warum der Schutz der Berufsunfähigkeitsversicherung deutlich umfassender und vorteilhafter ist, welche Vorteile die BU-Versicherung bietet und wann eine Grundfähigkeitsversicherung dennoch sinnvoll sein kann.

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Übersicht:

  1. Was ist eine Grundfähigkeitsversicherung?
  2. Wann greift die Grundfähigkeitsversicherung?
  3. Was ist der Unterschied zwischen einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einer Grundfähigkeitsversicherung?
  4. Wie sinnvoll ist eine Grundfähigkeitsversicherung?
  5. Vorteile einer Grundfähigkeitsversicherung
  6. Nachteile einer Grundfähigkeitsversicherung
  7. Wer hilft mir, wenn ich eine Grundfähigkeit verliere?
  8. Fazit
  9. FAQ



Was ist eine Grundfähigkeitsversicherung?

Wenn man durch Krankheit, Unfallfolgen oder andere Ereignisse bestimmte Grundfähigkeiten für eine gewisse Zeit verliert, zahlt die Grundfähigkeitsversicherung eine vertraglich vereinbarte monatliche Rente. Auch Einmalzahlungen sind möglich.

Es gibt verschiedene Modelle und unterschiedliche Grundfähigkeiten, die versichert werden können. Obwohl die Grundfähigkeitsversicherung als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung beworben wird, zahlt die Grundfähigkeitsversicherung auch dann eine Rente, wenn Grundfähigkeiten verloren gehen, die nicht unbedingt berufsbezogen sind.

Ob man seinen Beruf trotz des Verlustes noch ausüben kann oder nicht, spielt für die Grundfähigkeitsversicherung keine Rolle. Auch der Eintritt von Pflegebedürftigkeit und die Einstufung in eine Pflegegrad der gesetzlichen Pflegeversicherung kann den Leistungsfall in der Grundfähigkeitsversicherung auslösen. Je nach Tarif der Versicherung ist hierfür ein anderer Pflegegrad erforderlich.

Die Grundfähigkeiten und ihr Verlust

Bei der Grundfähigkeitsversicherung geht es um den vorübergehenden vollständigen Verlust einer oder mehrerer Grundfähigkeiten. Hierfür ist in der Regel ein gewisser Prognosezeitraum erforderlich, wie lange die Grundfähigkeit voraussichtlich ausfallen wird. Marktüblich ist, ähnlich wie bei der BU-Versicherung, ein Zeitraum von voraussichtlich mindestens 6 Monaten, in dem die Grundfähigkeit vollständig ausfällt. Auch Prognosezeiträume von bis zu 12 Monaten sind gebräuchlich. Ein dauerhafter Verlust einer oder mehrerer Grundfähigkeiten ist nicht erforderlich.

Zu den Grundfähigkeiten gehören die Sensorik (z.B. Sehen, Hören), die Motorik (z.B. Gehen, Treppensteigen, Heben, Tragen, Gebrauch verschiedener Körperteile), die Feinmotorik (z.B. Fingerfertigkeit, Schreiben, Bedienung eines Touchscreens) und die Intellektualität (z.B. Konzentration, Gedächtnis).

Das Angebot und die Bedingungen für eine Rente wegen Verlust der Grundfähigkeiten sind von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich, da es noch keine marktüblichen Standards gibt. Einige Versicherer unterscheiden zwei Grundfähigkeitenkataloge, den Katalog A und den Katalog B. Einige grundlegende Grundfähigkeiten sind im Katalog A enthalten, wie z.B. Sprechen, Sehen, der Einsatz der Hände etc. Spezifischere Grundfähigkeiten werden in Katalog B klassifiziert, wie etwa. Dies sind Grundfähigkeiten wie z.B. die Fähigkeit Auto zu fahren, Hören, Heben, Tragen, Computer bedienen oder der Verlust der Fahrerlaubnis. Die Unterscheidung ist zum Teil notwendig, um festzustellen, wann der Leistungsfall der Grundfähigkeitsversicherung eintritt oder nicht eintritt.

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Wann greift die Grundfähigkeitsversicherung?

Der Leistungsfall in der Grundfähigkeitsversicherung tritt ein, wenn eine oder mehrere Grundfähigkeiten vollständig verloren gegangen sind. Allerdings kommt es auf den Versicherer und dessen Bedingungen für die Versicherung an. Es gibt Versicherer, die zwischen dem Grundfähigkeitenkatalog A und dem Grundfähigkeitenkatalog B unterscheiden. Damit soll differenziert werden, wie viele Grundfähigkeiten verloren gehen müssen, um die vereinbarte Rentenleistung zu erhalten.

Meist muss entweder eine Grundfähigkeit aus dem Katalog A oder mehrere aus dem Katalog B vollständig und für voraussichtlich mindestens 6 Monate wegfallen. Bei einigen Versicherungen ist auch der vollständige Wegfall für eine voraussichtliche Dauer von bis zu 12 Monaten erforderlich. Andere Versicherungen differenzieren hingegen nicht nach bestimmten Grundfähigkeiten und es genügt der Verlust einer dieser Fähigkeiten.

Vollständiger oder nur teilweiser Verlust von Grundfähigkeiten

Problematisch kann jedoch sein, ob eine Grundfähigkeit durch Krankheit oder Unfall vollständig verloren gegangen ist oder nicht. Gerade im Hinblick auf die ausgeübte Tätigkeit kann zwar auch ein teilweiser Verlust einer bestimmten Grundfähigkeit dazu führen, dass man seine berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, aber der nur teilweise Verlust der Grundfähigkeit führt noch nicht zum Eintritt des Leistungsfalles der Grundfähigkeitsversicherung.

Beispiel: Ein Dachdecker stürzt bei Reparaturarbeiten von einem Vordach auf einen gepflasterten Boden. Dabei bricht er sich den Arm. Durch den Bruch ist er in der Bewegung und Nutzung seines Armes massiv eingeschränkt. Dies führt jedoch in der Regel nicht dazu, dass von einem vollständigen Verlust der Grundfähigkeit gesprochen werden kann. In diesem Fall wäre der Dachdecker zwar berufsunfähig, die Grundfähigkeitsversicherung müsste aber noch nicht leisten. Der Dachdecker würde in diesem Beispiel durch das Raster fallen, wenn er über eine Grundfähigkeitsversicherung abgesichert wäre.

Beim Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung sollte daher genau darauf geachtet werden, was in den Versicherungsbedingungen für den Verlust der einzelnen Grundfähigkeiten definiert ist und wie die Grundfähigkeiten definiert sind. Im Zweifelsfall können die Anforderungen sehr hoch und vielleicht zu hoch sein, um trotz Verlust einer Grundfähigkeit die vereinbarte Rentenleistung zu erhalten.

Oder der noch nicht vollständige Verlust einer Grundfähigkeit führt zwar dazu, dass man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann oder darf, aber nicht zum Rentenfall. Dann hat man zwar für solche Fälle eine Grundfähigkeitsversicherung abgeschlossen und Beiträge gezahlt, erhält aber keine existenzsichernde Rente.

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Die Experten der Kanzlei für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB sind auf das Gebiet der BU-Versicherung spezialisiert und unterstützen Betroffene bei der Beantragung einer BU-Rente, aber auch bei der Durchsetzung einer Rente, wenn die Versicherung die Leistung ablehnen sollte.


Was ist der Unterschied zwischen einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einer Grundfähigkeitsversicherung?

Die Fälle, in denen die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Grundfähigkeitsversicherung eine vertraglich vereinbarte Leistung erbringen, erscheinen auf den ersten Blick vergleichbar. Der Unterschied liegt jedoch in der Art und Weise, wie die beiden Versicherungen das Risiko des Verdienstausfalls aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen abdecken.

  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung orientiert sich an der konkreten beruflichen Tätigkeit und nicht an bestimmten dafür erforderlichen Fähigkeiten oder gesundheitlichen Einschränkungen. Der Leistungsfall ist in den Versicherungsbedingungen konkret daran geknüpft, dass die versicherte Person ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich über einen Prognosezeitraum von 6 Monaten zu mindestens 50% nicht mehr ausüben kann.
  • Schutzumfang: Deckt den Verlust der Fähigkeit ab, den erlernten oder aktuell ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % auszuüben.
  • Leistungsvoraussetzungen: Leistungen werden gewährt, wenn die berufliche Tätigkeit aufgrund von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann.
  • Lebensstellung: Sie schützt die finanzielle Absicherung in Bezug auf die bisherige Lebensstellung und Einkommenshöhe.
  • Leistungen: Monatliche Rente, die auf die Erhaltung des bisherigen Lebensstandards abzielt.

Die Ursachen der Berufsunfähigkeit sind dabei nicht entscheidend, so dass es auch keine bestimmten Krankheiten gibt, die immer zu einer Berufsunfähigkeit führen würden. Es kommt allein auf die gesundheitliche Einschränkung und deren Auswirkungen auf den konkreten Beruf an.

  • Bei der Grundfähigkeitsversicherung kommt es allein auf den vollständigen Verlust bestimmter Grundfähigkeiten an. Ob sich dieser vollständige Verlust bestimmter Grundfähigkeiten auf die berufliche Tätigkeit auswirkt oder ob der teilweise Verlust von Grundfähigkeiten zur Berufsunfähigkeit führt, ist unerheblich. Voraussetzung für die Rentenleistung ist der vollständige Verlust der Grundfähigkeit (oder mehrerer Grundfähigkeiten).
  • Schutzumfang: Deckt den Verlust grundlegender körperlicher oder geistiger Fähigkeiten ab, wie z. B. Sehen, Hören, Gehen, Sprechen oder Autofahren.
  • Leistungsvoraussetzungen: Leistungen werden gezahlt, wenn eine definierte Grundfähigkeit verloren geht, unabhängig davon, ob die berufliche Tätigkeit weiterhin ausgeübt werden kann.
  • Lebensstellung: Sie schützt nicht explizit die berufliche Stellung oder das Einkommen, sondern eher die grundlegenden Fähigkeiten des täglichen Lebens.
  • Leistungen: Ebenfalls eine monatliche Rente, aber oft in niedrigerer Höhe als bei der BU und nicht direkt an die Ausübung eines Berufs gebunden.

Der Prognosezeitraum beträgt je nach Versicherung 6 bis 12 Monate. Ob eine Grundfähigkeit verloren ist, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen. Sind für den Leistungsfall mehrere Grundfähigkeiten erforderlich, obwohl nur eine Grundfähigkeit verloren ist, kann dies dazu führen, dass man zwar nicht mehr arbeiten kann, aber trotzdem keine Leistung aus der Grundfähigkeitsversicherung erhält.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet einen umfassenden Schutz gegen den Verlust der Fähigkeit, den Beruf auszuüben, auch wenn man nur zu 50 Prozent berufsunfähig ist. Die Grundfähigkeitsversicherung bietet nur einen punktuellen Schutz und leistet nur bei vollständigem Verlust bestimmter Fähigkeiten, unabhängig vom Beruf bzw. von den erforderlichen Fähigkeiten.

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Wie sinnvoll ist eine Grundfähigkeitsversicherung?

Der Schutz der Grundfähigkeitsversicherung ist nur punktuell und nicht so umfassend wie der Schutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung hinsichtlich der beruflichen Tätigkeit und der Lebensstellung. Dennoch kann es Situationen geben, in denen die Grundfähigkeitsversicherung trotz des eingeschränkten Schutzes sinnvoll sein kann.

Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge bei der BU-Versicherung

Um eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen zu können, müssen vor Vertragsabschluss eine Reihe von Fragebögen mit Gesundheitsdaten ausgefüllt werden. Anhand dieser Angaben ermittelt die Versicherung das individuelle Risiko, berufsunfähig zu werden. Aus dieser Wahrscheinlichkeit kann die BU-Versicherung dann entweder einen Risikozuschlag für z.B. bestehende Krankheiten oder gesundheitliche Probleme verlangen oder bestimmte bestehende Krankheiten als Ursache für die Berufsunfähigkeit ausschließen.

Werden Sie dann wegen dieser Krankheit berufsunfähig, verweigert die BU-Versicherung die Rentenzahlung mit Verweis auf den Leistungsausschluss. Ob eine BU-Versicherung trotz solcher Leistungsausschlüsse oder deutlich höherer Beiträge abgeschlossen werden sollte, hängt vom Einzelfall ab. So kann es in solchen Fällen sinnvoll sein, über den geringeren Schutz einer Grundfähigkeitsversicherung nachzudenken. Allerdings kann es auch in der Grundfähigkeitsversicherung vorkommen, dass man keine Rente erhält, weil der Schutz z.B. bei chronischen oder psychischen Erkrankungen teilweise unzureichend ist.

Ablehnung der BU-Versicherung

Die BU-Versicherung kann den Versicherungsschutz aber auch gänzlich ablehnen, so dass überhaupt kein Versicherungsvertrag zustande kommt. Dies kann zum einen an den gesundheitlichen Risiken liegen. Zum anderen kann die Ablehnung einer BU-Versicherung aber auch auf einem besonders gefährlichen oder risikobehafteten Beruf (z.B. wegen hoher körperlicher Gefährdung oder körperlich anspruchsvoller Tätigkeiten) oder der Ausübung besonders gefährlicher Freizeitaktivitäten beruhen. In solchen Fällen kann die Grundfähigkeitsversicherung zumindest einen punktuellen Schutz bieten.

Übt man einen Beruf oder eine berufliche Tätigkeit aus, bei der die Ausübung einer bestimmten Grundfähigkeit im Vordergrund steht, kann auch die Versicherung dieser Grundfähigkeit und die Absicherung eines Ausfalls im Rahmen der Grundfähigkeitsversicherung sinnvoll sein. Steht nur ein geringes Budget für die Absicherung eines möglichen Verdienstausfalls zur Verfügung, kann auch die in der Regel günstigere Grundfähigkeitsversicherung eine gute Wahl sein, obwohl der bessere und umfassendere Schutz durch die BU-Versicherung gegeben ist.

Vorteile einer Grundfähigkeitsversicherung

Eine Grundfähigkeitsversicherung bietet mehrere Vorteile gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Sie ist in der Regel günstiger, da der Schutz auf den Verlust bestimmter Grundfähigkeiten beschränkt ist.
Die Leistungsprüfung ist einfacher, da die Auszahlung nicht an die Ausübung eines Berufs gebunden ist, sondern daran, ob bestimmte Fähigkeiten wie Sehen oder Gehen verloren gehen. Das macht sie besonders attraktiv für Menschen in Berufen mit hohem Risiko oder starker körperlicher Belastung. Zudem ist sie oft leichter für Personen mit Vorerkrankungen zugänglich, da die gesundheitlichen Anforderungen weniger streng sind.

Nachteile einer Grundfähigkeitsversicherung

Trotz ihrer Vorteile hat die Grundfähigkeitsversicherung auch einige Nachteile. Der größte Nachteil ist der begrenzte Schutzumfang. Sie zahlt nur, wenn spezifische Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören oder Gehen dauerhaft verloren gehen. Eine Berufsunfähigkeit ohne den Verlust dieser Fähigkeiten wird nicht abgedeckt, was bedeutet, dass der Schutz nicht so umfassend ist wie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Zudem ist die Absicherung der Lebensstellung nicht gewährleistet, da die Versicherung unabhängig von der beruflichen Tätigkeit leistet. Dadurch kann es sein, dass Personen, die zwar berufsunfähig sind, aber keine der definierten Grundfähigkeiten verloren haben, keine Leistungen erhalten.

Wer hilft mir, wenn ich eine Grundfähigkeit verliere?

Ein starker und erfahrener Partner an der Seite des Versicherten ist bei der Beantragung und Durchsetzung einer Grundfähigkeitsrente oft notwendig und sinnvoll. Die Kanzlei für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB verfügt über juristisches, versicherungsrechtliches und medizinisches Fachwissen und langjährige Erfahrung. So können Versicherte optimal betreut und in vielen Fällen die Bewilligung der Grundfähigkeitsrente erreicht werden.

Als starker Partner verhelfen wir Versicherten durch unsere Beratung und Betreuung zu ihrem Recht und sichern ihre finanzielle Existenz durch die ihnen zustehenden Leistungen ihrer Versicherung im Falle des Verlusts einer Grundfähigkeit.

Die Experten der Kanzlei Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB begleiten Versicherte auf dem Weg zur Grundfähigkeitsrente. Von der Antragstellung über die außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzung mit den Versicherern bis hin zur Überprüfung der Versicherungsleistungen vertreten wir unsere Mandanten kompetent und umfassend.

Fazit

Definition und Zweck der Grundfähigkeitsversicherung: Die Grundfähigkeitsversicherung bietet finanziellen Schutz, wenn Grundfähigkeiten wie Gehen oder Sehen durch Krankheit oder Unfall dauerhaft verloren gehen. Sie zahlt eine monatliche Rente, unabhängig davon, ob die versicherte Person weiter arbeiten kann.

Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Die BU-Versicherung sichert den Verdienstausfall ab, wenn der Beruf aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen, Unfallfolgen oder Kräfteverfall nicht mehr ausgeübt werden kann, auch wenn nur eine teilweise Berufsunfähigkeit vorliegt. Die Grundfähigkeitsversicherung leistet nur bei vollständigem Verlust bestimmter Fähigkeiten.

Leistungsvoraussetzungen der Grundfähigkeitsversicherung: Der Leistungsfall tritt ein, wenn eine oder mehrere Grundfähigkeiten (je nach Versicherungsbedingungen) für mindestens 6 Monate vollständig verloren gehen. Die Versicherer unterscheiden oft zwischen verschiedenen Katalogen, die die Grundfähigkeiten in unterschiedliche Gruppen einteilen.

Nachteile der Grundfähigkeitsversicherung: Sie bietet nur punktuellen Schutz und deckt nicht den Fall ab, dass eine Person durch den teilweisen Verlust einer Fähigkeit berufsunfähig wird. Auch bei chronischen oder psychischen Erkrankungen kann der Schutz unzureichend sein.

Sinnvolle Anwendungsfälle der Grundfähigkeitsversicherung: Sie kann eine Alternative zur BU sein, wenn der Abschluss einer BU aufgrund von Leistungsausschlüssen, Risikozuschlägen oder gesundheitlichen Vorbelastungen schwierig oder zu teuer ist. Auch für Personen in risikoreichen Berufen oder mit begrenztem Budget kann sie eine Option sein.

FAQ

Wie sinnvoll ist eine Grundfähigkeitsversicherung?

Der Schutz einer Grundfähigkeitsversicherung ist im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung begrenzter und deckt nicht in gleichem Umfang die berufliche Tätigkeit und Lebensstellung ab. Trotzdem gibt es Situationen, in denen die Grundfähigkeitsversicherung trotz ihres eingeschränkten Umfangs eine sinnvolle Absicherung bieten kann.

Was ist der Unterschied zwischen Grundfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung?

Der Unterschied zwischen Grundfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung liegt im Schutzumfang: Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn man seinen Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann, während die Grundfähigkeitsversicherung bei Verlust bestimmter körperlicher Fähigkeiten, wie Sehen oder Gehen, leistet – unabhängig von der beruflichen Tätigkeit

Wann greift eine Grundfähigkeitsversicherung?

Eine Grundfähigkeitsversicherung greift, wenn eine oder mehrere definierte Grundfähigkeiten, wie Sehen, Hören, Gehen, Sprechen oder Greifen, dauerhaft verloren gehen. Die Versicherung zahlt in solchen Fällen eine monatliche Rente, unabhängig davon, ob die versicherte Person weiterhin berufstätig ist.

Was muss passieren, damit eine Leistung aus der Grundfähigkeitsversicherung gezahlt wird?

Damit eine Leistung aus der Grundfähigkeitsversicherung gezahlt wird, muss die versicherte Person dauerhaft eine oder mehrere der vertraglich definierten Grundfähigkeiten, wie z. B. Sehen, Hören, Gehen oder Sprechen, verlieren. Der Verlust muss in der Regel über einen festgelegten Zeitraum (z. B. sechs Monate) bestehen und ärztlich nachgewiesen werden.

Bildquellennachweis: Canva.com

Oliver Ostheim
Oliver Ostheim ist Fachanwalt für Versicherungsrecht mit tiefgründigem Fachwissen im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung. Analytisches Denkvermögen und Empathie sind seine Kernkompetenzen. Als BU-Spezialist kämpft er leidenschaftlich für die Existenz seiner Mandanten vor Gericht und erfreut sich der persönlichen Anerkennung von Fachkollegen. Mit Verbindlichkeit und Verständnis erklärt er auch juristischen Laien alle Prozessschritte und Handlungsoptionen, basierend auf seiner Mehrfach-Qualifikation und Expertise als Fachanwalt für BU-Versicherungen.
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