Berufsunfähigkeit: Nachprüfung und wichtige Urteile

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Wer eine Berufsunfähigkeitsrente bezieht, verlässt sich zurecht auf diese finanzielle Unterstützung. Doch viele Versicherte erleben ein böses Erwachen, wenn sie plötzlich Post von der Versicherung erhalten. Darin steht, dass die Leistungen überprüft oder sogar eingestellt werden sollen. Für die Betroffenen kommt das oft unerwartet und führt zu Verunsicherung, Angst und finanziellen Sorgen. Die Nachprüfung ist kein bloßer Formalakt, sondern kann eine ernste rechtliche Auseinandersetzung mit weitreichenden Folgen nach sich ziehen.

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Sie haben Post von Ihrer BU-Versicherung erhalten und fragen sich, ob die Nachprüfung rechtens ist?
Wir prüfen Ihren Fall individuell und vertreten Sie gegenüber dem Versicherer. Rufen Sie uns an unter 06151-27638748 oder schreiben Sie uns an info@ok-rechtsanwaelte.de – wir sind für Sie da!

Versicherungen nutzen die Nachprüfung gezielt, um sich von ihrer Leistungspflicht zu lösen. Häufig stützen sie sich dabei auf fragwürdige Gutachten oder behaupten eine angebliche gesundheitliche Besserung. Wer nicht rechtzeitig reagiert, riskiert den vollständigen Verlust seiner Berufsunfähigkeitsrente. Dabei sind viele dieser Entscheidungen angreifbar, wenn man seine Rechte kennt und den Versicherer nicht ohne Prüfung gewähren lässt.

Die Experten der Kanzlei Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB sind auf den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert. In diesem Beitrag erklären sie, warum Nachprüfungen stattfinden, welche rechtlichen Vorgaben Versicherer dabei einhalten müssen, wie Sie sich gegen fehlerhafte Leistungseinstellungen wehren können und welche Urteile zeigen, dass sich juristischer Einsatz für Ihre Rente lohnt.

Warum gibt es bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung eine Nachprüfung?

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Erwerbstätiger seine zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit wegen gesundheitlicher Probleme nicht mehr ausüben kann. Dieser Zustand muss jedoch nicht endgültig sein, sondern lediglich in einem Prognosezeitraum von sechs Monaten voraussichtlich noch vorliegen. Das heißt, auch vorübergehende Krankheiten oder Erkrankungen wie beispielsweise ein Burnout können vorübergehend berufsunfähig machen. Eine dauerhafte Berufsunfähigkeit ist weder nötig noch führen manche Erkrankungen überhaupt zu einer dauerhaften Berufsunfähigkeit.

Es ist daher nicht überraschend, dass die private BU-Versicherung, wenn sie einmal eine BU-Rente bewilligt hat, ein Interesse daran hat, das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit weiterhin zu überprüfen. Denn wenn sich die gesundheitlichen Einschränkungen tatsächlich gebessert haben, würde auch die BU-Rente wegfallen, da die versicherte Person wieder in der Lage wäre, ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen.

Nicht auf der BU-Rente ausruhen

Wenn Sie eine BU-Rente erhalten, sollten Sie sich nicht in Sicherheit wiegen, dass diese ohne Prüfung weitergezahlt wird. Eine solche Sicherheit wäre trügerisch, denn viele Versicherungen behalten sich vor, die Leistung regelmäßig zu überprüfen. Dies nennt man Nachprüfung. Dabei wird kontrolliert, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Zahlung der BU-Rente noch bestehen.

Was wie ein Routineverfahren klingt, endet für viele Betroffene mit einer plötzlichen Einstellung oder Kürzung der Leistungen, obwohl sich an ihrem Gesundheitszustand nichts geändert hat. Nicht selten berufen sich Versicherer auf angebliche Besserungen, neue Tätigkeitsmöglichkeiten oder zweifelhafte Gutachten. Die Folge dieser häufig unzutreffenden Behauptungen ist, dass der Versicherte plötzlich unter Beweisdruck steht.

Mit einer negativ verlaufenden Nachprüfung riskieren Sie den vollständigen Verlust Ihrer monatlichen Leistungen. In genau diesen Situationen ist es entscheidend, rechtzeitig zu handeln und die eigenen Ansprüche mit anwaltlicher Hilfe durchzusetzen.

Ihre BU-Rente wurde plötzlich gestoppt? Dann lassen Sie jetzt Ihre Ansprüche prüfen!

Haben Sie Post von Ihrer Versicherung erhalten, in der eine Nachprüfung Ihrer Berufsunfähigkeit angekündigt wird oder in der steht, dass die Leistungen eingestellt werden? Viele unserer Mandanten berichten von genau diesen Schreiben und dem Gefühl, plötzlich alleingelassen zu sein. Dabei ist die monatliche BU-Rente oft existenziell. Wenn sie ohne nachvollziehbare Begründung gestoppt wird, geraten Lebensplanung und finanzielle Sicherheit ins Wanken.

Wir helfen Ihnen, sich dagegen zu wehren. Die Experten der Kanzlei Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB sind auf den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert, insbesondere auf Streitigkeiten im Nachprüfungsverfahren.

Wir kennen die Argumentation der Versicherer, prüfen Ihre Unterlagen, bewerten Gutachten und setzen Ihre Rechte mit der nötigen Durchsetzungskraft durch. Ob im Widerspruchsverfahren oder vor Gericht: Wir kämpfen dafür, dass Ihre BU-Rente weitergezahlt wird.

Handeln Sie jetzt! Je früher Sie anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen, desto besser. Eine frühzeitige rechtliche Einschätzung kann verhindern, dass Fristen verstreichen oder Ihre Position geschwächt wird.

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Was passiert bei einer Nachprüfung durch die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung soll Sie im Fall gesundheitlicher Einschränkungen absichern, wenn Sie Ihren bisherigen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können. Viele Versicherte sind jedoch überrascht, wenn sie nach der ersten Leistungsbewilligung ein Schreiben der Versicherung erhalten, in dem eine Nachprüfung angekündigt wird. Reagieren Sie jetzt, bevor die Versicherung Tatsachen schafft, die sich später nur schwer rückgängig machen lassen!

Nachprüfung bei Berufsunfähigkeit

Eine Nachprüfung ist das gesetzlich vorgesehene Recht der Versicherung, in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Zahlung der BU-Rente weiterhin bestehen. Grundlage dafür ist § 174 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Außerdem ist die Nachprüfung in den jeweiligen Versicherungsbedingungen der privaten BU-Versicherung geregelt.

Das bedeutet, dass die Versicherung kontrollieren darf, ob sich Ihr Gesundheitszustand verbessert hat oder ob Sie eventuell wieder einer zumutbaren beruflichen Tätigkeit nachgehen können. Ist das nach Ansicht des Versicherers der Fall, kann die Leistung gekürzt oder sogar ganz eingestellt werden.

Zeitpunkt der Nachprüfung

Eine Nachprüfung erfolgt in der Regel nicht willkürlich, sondern auf Grundlage bestimmter Anlässe oder Beobachtungen. Gründe für eine Überprüfung können beispielsweise Hinweise auf eine gesundheitliche Besserung sein, die sich aus Behandlungsberichten, Reha-Aufenthalten oder ärztlichen Einschätzungen ergeben, aber auch aus Ihren eigenen Angaben, etwa wenn Sie im Rahmen einer Selbstauskunft oder in der Kommunikation mit dem Versicherer Hinweise auf neue Tätigkeiten oder Ihre Belastbarkeit geben.

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Auch wenn Sie beispielsweise einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen und dies dem Versicherer melden, kann dies zu einer Nachprüfung führen. Grundsätzlich ist es allerdings möglich, in einem dem gesundheitlichen Zustand angepassten Rahmen weiterhin erwerbstätig zu sein. Was Sie dabei beachten sollten, lesen Sie in diesem Beitrag.

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Formale Anforderungen für eine Nachprüfung

Die Versicherung darf die Zahlung Ihrer BU-Rente nicht einfach einstellen. Ein pauschaler Hinweis auf angebliche Verbesserungen reicht in der Regel nicht aus. Die Rechtsprechung verlangt eine strukturierte und transparente Prüfung. Dazu gehört, dass Sie als Versicherter rechtzeitig informiert werden, die medizinischen oder beruflichen Änderungen konkret benannt werden und alle relevanten Tatsachen, die für die Entscheidung der Versicherung maßgeblich erscheinen, vollständig dargelegt werden.

Für die Prüfung und eine mögliche Leistungsablehnung haben Sie als Versicherter das Recht auf eine nachvollziehbare Begründung. Führt die Versicherung die Nachprüfung nicht formell korrekt durch, kann dies dazu führen, dass eine Leistungsablehnung rechtlich unwirksam ist.

Wenn Ihre Versicherung gegen diese Vorgaben verstößt, stehen Ihre Chancen gut, die Kürzung erfolgreich abzuwehren. Lassen Sie die formelle Rechtmäßigkeit jetzt von uns prüfen.

Nachprüfung nicht auf die leichte Schulter nehmen

Viele Versicherte reagieren auf ein Nachprüfungsschreiben zunächst abwartend oder sogar erleichtert, wenn sie glauben, es handele sich nur um eine Formsache. Doch gerade in dieser Phase entscheiden sich viele Leistungsstreitigkeiten. Werden Fristen versäumt oder werden medizinische Angaben vorschnell gemacht, kann dies die eigene Rechtsposition erheblich schwächen.

Wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung eine Nachprüfung ankündigt, sollten Sie das Verfahren daher ernst nehmen. Bereits zu diesem Zeitpunkt kann es sinnvoll sein, durch einen auf die BU-Versicherung spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen, ob die rechtlichen Anforderungen eingehalten wurden, und die erforderlichen Nachweise zusammenstellen zu lassen. Als erfahrene Kanzlei für Versicherungsrecht unterstützen wir Sie dabei, Ihre Ansprüche zu sichern und Ihre BU-Rente zu verteidigen.

Haben Sie daher Unterlagen zur Nachprüfung Ihrer Berufsunfähigkeit von Ihrer Versicherung erhalten, sollten Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt zur Prüfung und Beratung aufsuchen. So sichern Sie Ihre weiteren Ansprüche auf Ihre BU-Rente.

Nachprüfung angekündigt? Warten Sie nicht ab!

Die Versicherung prüft, ob Sie noch berufsunfähig sind – doch oft steckt dahinter das Ziel, Leistungen einzusparen. Warten Sie nicht, bis Ihre Rente gestrichen wird! Unsere Kanzlei prüft die Nachprüfung juristisch und hilft Ihnen, Ihre Rechte zu sichern.

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Was sagen aktuelle Urteile zur Nachprüfung bei Berufsunfähigkeit?

Das Landgericht Darmstadt (Az. 26 O 225/21, Urteil vom 29. April 2024) hat sich im Jahr 2024 mit dem Fall einer Nachprüfung und der daraufhin nicht mehr geleisteten BU-Rente beschäftigt.

Der Fall - BU-Rente zunächst anerkannt, später willkürlich entzogen

Im zugrundeliegenden Sachverhalt war ein selbstständiger Steinmetzmeister seit Jahren als berufsunfähig anerkannt, bis die Versicherung plötzlich ihre Leistungen einstellte. Sie berief sich dabei auf ein neues Gutachten, das eine gesundheitliche Besserung festgestellt haben sollte. Der Versicherte wehrte sich mit Erfolg gegen die Versicherung.

Die Berufsunfähigkeit des Klägers war bereits im Jahr 2017 von der Versicherung anerkannt worden. Grundlage dafür war ein psychiatrisches Gutachten, das eine psychische Erkrankung mit erheblicher Einschränkung der Arbeitsfähigkeit attestierte. Im Jahr 2020 leitete der Versicherer ein Nachprüfungsverfahren ein, das nach den Versicherungsbedingungen zulässig war, und stellte die Leistungen zum 01.01.2021 ein. Als Begründung wurde ein neues nervenärztliches Gutachten herangezogen, das keine erheblichen Beeinträchtigungen mehr feststellen konnte.

LG Darmstadt: Keine wesentliche Besserung, daher Leistungseinstellung unzulässig

Das Gericht folgte der Argumentation der Versicherung und des Gutachters jedoch nicht. Entscheidend war, dass sich der Gesundheitszustand des Klägers seit dem ursprünglichen Anerkenntnis nicht nachweislich verbessert hatte. Laut einem vom Gericht beauftragten Sachverständigen lag weiterhin eine chronifizierte, rezidivierende Depression sowie eine schwer einstellbare Diabetes-Erkrankung vor, die in ihrer Kombination eine vollschichtige Tätigkeit unmöglich machten. Das Gericht betonte ausdrücklich, dass sich der Versicherer nicht auf eine geänderte Einschätzung stützen kann, wenn sich der Gesundheitszustand objektiv nicht verbessert hat.

Damit wurde klargestellt, dass eine Nachprüfung nicht dazu dienen darf, frühere Entscheidungen des Versicherers im Nachhinein zu korrigieren. Die Beweislast für eine relevante Besserung liegt vollständig beim Versicherer. In dem vom Landgericht Darmstadt verhandelten Fall konnten diese Beweise von der Versicherung nicht erbracht werden.

Urteil: Weiterzahlung der Rente und Erstattung der Beiträge

Das Landgericht Darmstadt verurteilte die Versicherung zur Zahlung rückständiger Rentenleistungen in Höhe von über 22.000 Euro, zur Erstattung zu Unrecht erhobener Beiträge und zur weiteren Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente bis Vertragsende im Jahr 2026. Außerdem muss die Versicherung die Anwaltskosten übernehmen und die jährlichen Überschussanteile ordnungsgemäß auszahlen.

Das Urteil zeigt, wie wichtig es ist, im Falle einer Nachprüfung nicht vorschnell der Entscheidung der Versicherung nachzugeben. Versicherungen sind verpflichtet, den Fortbestand der Berufsunfähigkeit mit belastbaren Fakten zu widerlegen. Pauschale Gutachten, unrealistische Einschätzungen oder geänderte Meinungen genügen nicht. Wer sich wehrt und die richtigen Beweise vorlegt, hat gute Chancen, seine Ansprüche durchzusetzen.

Wenn auch Sie von einer Nachprüfung betroffen sind oder Ihre Versicherung bereits die Leistungen eingestellt hat, sollten Sie sich unverzüglich rechtlich beraten lassen. Dieses Urteil zeigt: Es lohnt sich, für seine Rechte einzustehen.

Was sagt der Bundesgerichtshof zur Nachprüfung bei Berufsunfähigkeit ohne vorheriges Anerkenntnis?

In seinem Beschluss vom 13. März 2019 (Az. IV ZR 124/18) hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Frage befasst, ob ein Versicherer Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch dann einstellen darf, wenn er seine Leistungspflicht nie zuvor anerkannt hat.

Der Fall - BGH: Auch ohne Anerkenntnis ist ein Nachprüfungsverfahren zwingend

Der Kläger war als IT-Systemadministrator tätig und machte ab Mai 2012 Ansprüche aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung geltend. Die Versicherung lehnte ein Anerkenntnis jedoch von Beginn an ab und stellte die Zahlung nicht ein. Das Landgericht Verden hat dem Kläger die begehrte BU-Rente zuerkannt. Dies wurde durch das OLG Celle bestätigt. Die Versicherung brachte zunächst vor, dass die Berufsunfähigkeit des Klägers seit April 2013 nicht mehr bestehe. Zwischenzeitlich hatte der Kläger im September 2015 eine neue Tätigkeit aufgenommen.

Der BGH bestätigte die Auffassung des Berufungsgerichts: Auch wenn eine Versicherung kein Anerkenntnis abgegeben hat und von einem Zivilgericht zur Zahlung einer BU-Rente verurteilt wurde, darf sie die Leistungen nicht einfach rückwirkend einstellen. Entscheidend sei, dass eine formgerechte Änderungsmitteilung gemäß § 174 Abs. 1 VVG erforderlich ist, wie sie in den Versicherungsbedingungen und im Gesetz vorgesehen ist.

Der Versicherer kann sich also nicht dadurch aus seiner Pflicht zur ordnungsgemäßen Nachprüfung befreien, dass er nie ein Anerkenntnis erklärt hat. Vielmehr muss er wie in jedem Nachprüfungsverfahren nachvollziehbar begründen, warum und ab wann die Berufsunfähigkeit entfallen sein soll. Diese Mitteilung muss aktiv an den Versicherten übermittelt werden und entfaltet erst ab Zugang rechtliche Wirkung.

Selbst wenn sich der Gesundheitszustand eines Versicherten verbessert haben sollte, kann die Versicherung ihre Leistungspflicht nicht einfach rückwirkend beenden, ohne zuvor eine ordnungsgemäße Änderungsmitteilung verschickt zu haben. Die Versicherung muss den Weg über das Nachprüfungsverfahren gehen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie die Berufsunfähigkeit zuvor anerkannt hat oder dazu verurteilt worden ist.

BU-Rente plötzlich gestoppt? Wir helfen sofort.

Viele Nachprüfungen sind rechtlich angreifbar – vor allem, wenn Versicherer sich auf pauschale Gutachten oder falsche Annahmen stützen. Wir setzen uns konsequent dafür ein, dass Ihre Rente weitergezahlt wird.

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Besonderer Schutz der Versicherten

Mit dieser Entscheidung hat der BGH deutlich gemacht, dass Versicherungsnehmer während des Leistungsbezugs einen besonderen Schutz genießen. Der Versicherer darf seine Meinung nicht plötzlich ändern und Leistungen ohne nachvollziehbare und formgerechte Begründung streichen. Ohne Änderungsmitteilung und plausible Erklärung bleibt die Leistungspflicht bestehen, selbst wenn sich der Gesundheitszustand inzwischen objektiv verbessert haben sollte.

Strenge Vorgaben für Versicherer: Ohne Änderungsmitteilung keine Leistungsfreiheit.

Das Urteil ist ein wichtiger Meilenstein im Versicherungsrecht. Es macht deutlich, dass Versicherungen an ihre eigenen Bedingungen gebunden sind. Dies gilt selbst dann, wenn sie Leistungen nie ausdrücklich anerkannt haben. Auch im Fall eines bloßen Klageverfahrens darf eine rückwirkende Leistungsablehnung nicht ohne ordnungsgemäße Änderungsmitteilung erfolgen.

Was bedeutet das für Versicherte?

Wenn Ihre Versicherung die Zahlung verweigert oder plötzlich behauptet, Ihre Berufsunfähigkeit sei entfallen, ohne dies nachvollziehbar zu begründen, lohnt sich eine rechtliche Prüfung in jedem Fall. Das Urteil des BGH zeigt: Wer sich wehrt, hat gute Chancen, seine Ansprüche durchzusetzen.

Typische Fälle, in denen wir BU-Versicherten helfen

Der Umgang mit Berufsunfähigkeitsversicherungen ist für viele Versicherte frustrierend. Häufig sind die Verfahren langwierig, die Versicherungen erteilen unverständliche Ablehnungen oder es gibt widersprüchliche Gutachten. In solchen Fällen helfen die Experten der Kanzlei „Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB” gezielt weiter: mit spezialisierten Anwälten, medizinischem Verständnis und einer klaren Strategie.

  • BU-Rente abgelehnt: Was nun?

Ihre Versicherung behauptet, trotz Diagnose, Gutachten oder anhaltender Beschwerden liege keine Berufsunfähigkeit vor. Wir prüfen die Ablehnung, fordern Akteneinsicht und legen Widerspruch ein oder klagen Ihre Ansprüche gerichtlich ein. Unsere Erfahrung zeigt: Viele Ablehnungen sind juristisch angreifbar.

  • BU beantragen: Mit anwaltlicher Begleitung von Anfang an!

Eine gute Antragstellung ist oft entscheidend für den gesamten Leistungsweg. Wir unterstützen Sie bereits beim Erstantrag: bei der Formulierung Ihrer beruflichen Tätigkeiten, bei der Auswahl aussagekräftiger Atteste und beim Ausfüllen von Fragebögen. So vermeiden Sie Formfehler und Stolperfallen, bevor diese zu einer Ablehnung führen.

  • Nachprüfung angekündigt? Wir schützen Ihre laufenden Leistungen!

Ihre BU-Rente wurde zunächst gezahlt, doch jetzt steht eine Nachprüfung an? Viele Versicherer versuchen, Zahlungen mit fragwürdigen Gutachten einzustellen. Wir prüfen, ob eine relevante Besserung wirklich nachgewiesen wurde und verhindern, dass Ihre Ansprüche ohne Grund gekürzt oder gestrichen werden.

  • Versicherung verzögert oder schweigt? Wir setzen Fristen!

Sie hören wochen- oder monatelang nichts von Ihrer Versicherung? Auch Untätigkeit kann rechtswidrig sein. Wir setzen verbindliche Fristen, fordern Stellungnahmen ein und machen notfalls mit gerichtlicher Unterstützung Druck, damit Ihr Anspruch nicht auf der langen Bank bleibt.

Fazit

  • Nachprüfungen sind kein bloßer Verwaltungsakt, sondern ernst zu nehmen: BU-Versicherer dürfen regelmäßig überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Rentenzahlung weiterhin vorliegen. Diese Nachprüfung kann dazu führen, dass Leistungen eingestellt oder gekürzt werden, auch wenn sich der Gesundheitszustand nicht verändert hat.
  • Versicherer nutzen Nachprüfungen gezielt, um Leistungen abzulehnen: Oft berufen sie sich auf fragwürdige Gutachten oder angebliche Verbesserungen, um die Zahlung zu beenden. Dann stehen Versicherte plötzlich unter Beweisdruck und müssen nachweisen, dass die Berufsunfähigkeit weiterhin besteht.
  • Formale Anforderungen müssen vom Versicherer zwingend eingehalten werden: Eine bloße Behauptung reicht nicht aus. Der Versicherer muss nachvollziehbar darlegen, worin die Veränderung bestehen soll. Kommt er dieser Pflicht nicht ordnungsgemäß nach, ist eine Leistungsablehnung unter Umständen unwirksam.
  • Frühzeitiges Handeln ist entscheidend, um die BU-Rente zu erhalten: Wer zu spät oder unbedacht reagiert, riskiert den Verlust seiner Ansprüche. Ein spezialisierter Anwalt kann prüfen, ob das Nachprüfungsverfahren korrekt durchgeführt wurde und wie Sie sich wirksam gegen eine Ablehnung wehren können.
  • Anwaltliche Unterstützung verbessert Ihre Chancen erheblich: Mit juristischer Hilfe durch auf die BU-Versicherung spezialisierte Rechtsanwälte lassen sich medizinische Unterlagen gezielt einordnen, formale Fehler aufdecken und Argumentationslücken der Versicherung offenlegen. So können Sie Ihre BU-Rente sichern oder erfolgreich zurückfordern.

Vertrauen Sie nicht darauf, dass die Versicherung zu Ihren Gunsten entscheidet.

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FAQ

Was unterscheidet die Nachprüfung von der ersten BU-Prüfung?

Bei der Erstprüfung wird geprüft, ob Sie berufsunfähig geworden sind. Bei der Nachprüfung wird kontrolliert, ob die Berufsunfähigkeit noch fortbesteht. Die Nachprüfung erfolgt während des laufenden Rentenbezugs und kann zur Einstellung der Leistung führen, wenn die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind.

Gibt es einen Bestandsschutz gegen Nachprüfungen?

Viele Tarife sehen Nachprüfungsgrenzen vor, z.B. dass nach 5 oder 10 Jahren Rentenbezug oder ab einem bestimmten Alter keine Nachprüfungen mehr stattfinden. Dies sollte in Ihren Versicherungsbedingungen geregelt sein. Solche Klauseln bieten einen wichtigen Schutz vor ständiger Überprüfung.

Wie läuft eine Nachprüfung typischerweise ab?

Die Versicherung fordert Sie auf, aktuelle ärztliche Unterlagen einzureichen und Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand und Ihrer Tätigkeit zu beantworten. Oft wird ein neues Gutachten in Auftrag gegeben. Die Versicherung prüft dann, ob Sie Ihren Beruf weiterhin nicht ausüben können. Der gesamte Prozess kann mehrere Monate dauern.

Kann ich während der Nachprüfung weiter Rente beziehen?

Ja, während der laufenden Nachprüfung wird die Rente in der Regel weitergezahlt, bis eine Entscheidung getroffen wurde. Erst wenn die Versicherung zu dem Ergebnis kommt, dass die Berufsunfähigkeit nicht mehr besteht, kann sie die Zahlung einstellen - allerdings unter Einhaltung von Fristen.

Was passiert, wenn sich mein Gesundheitszustand verbessert hat?

Wenn die Nachprüfung ergibt, dass Sie Ihren Beruf wieder zu mehr als 50% ausüben können, wird die Versicherung die Rentenzahlung einstellen. Sie müssen dann unter Einhaltung einer Frist (oft 6 oder 12 Monate) damit rechnen, dass die Zahlungen enden. Bei Zweifeln sollten Sie rechtliche Beratung suchen.

Wie kann ich mich auf eine Nachprüfung vorbereiten?

Halten Sie regelmäßigen Kontakt zu Ihren behandelnden Ärzten und lassen Sie Ihre Einschränkungen fortlaufend dokumentieren. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen. Seien Sie ehrlich bei der Beantwortung der Fragen, aber beschönigen Sie Ihren Zustand nicht. Bei Unsicherheit kann ein spezialisierter Anwalt Sie beraten und unterstützen.

Oliver Ostheim
Oliver Ostheim
Vita
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