Berufsunfähigkeit bei selbständigen Versicherungsmaklern

Zur kostenfreien Erstberatung

Für Selbständige, insbesondere für selbständige Versicherungsmakler, ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung oft die wichtigste Absicherung überhaupt. Anders als bei Arbeitnehmern gibt es in der Regel keine staatliche Auffanglösung im Krankheitsfall, die die erarbeitete Lebensstellung finanziell erhalten kann. Das Einkommen ist unmittelbar an die eigene Arbeitskraft gekoppelt. Fällt die Arbeitskraft aus, droht schnell der wirtschaftliche Absturz. Umso wichtiger ist es, im Leistungsfall zu wissen, was versichert ist - und wie man seine Ansprüche rechtssicher durchsetzt.

Berufsunfähigkeit bei selbständigen Versicherungsmaklern - 1
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie rechtliche Unterstützung? Wir sind für Sie da! Rufen Sie uns an unter: 06151 - 599 7466 oder schreiben Sie uns eine Nachricht an: info@ok-rechtsanwaelte.de

Denn anders als oft angenommen, reicht bei Selbständigen der ärztliche Nachweis einer Erkrankung allein nicht aus. Die Versicherung prüft auch, ob der Betrieb nicht umorganisiert werden kann, etwa durch Delegation oder Verlagerung von Aufgaben. Wer seine berufliche Tätigkeit nicht genau beschreibt und die Unzumutbarkeit einer Umorganisation nachweist, riskiert trotz begründeter Einschränkungen eine Ablehnung.

Die Experten der Kanzlei Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB sind auf den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert und erläutern in diesem Beitrag, worauf es im Leistungsfall wirklich ankommt - und warum anwaltliche Unterstützung entscheidend sein kann.

Wann ist man berufsunfähig?

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist für alle Erwerbstätigen, insbesondere aber für Selbständige und selbständige Versicherungsmakler, eine der wichtigsten, wenn nicht sogar die wichtigste Absicherung der Lebensstellung überhaupt. Gerade bei Selbständigen kommt der BU-Versicherung eine besondere Bedeutung zu, da Selbständige im Gegensatz zu Arbeitnehmern in der Regel über keine staatliche soziale Absicherung verfügen, die sie im Krankheitsfall auffängt. Die Einnahmen und damit das Einkommen eines Selbständigen sind daher unmittelbar an seine persönliche Arbeitskraft gekoppelt. Fällt diese aus, steht schnell die gesamte wirtschaftliche Existenz und Lebensstellung auf dem Spiel.

BU-Versicherung: Nicht die Gesundheit ist versichert

Ein häufiges Missverständnis: Die BU-Versicherung leistet nicht automatisch, wenn eine schwere Krankheit diagnostiziert wurde (anders als bei einer Dread-Disease-Versicherung). Entscheidend ist nicht die Diagnose einer Krankheit, sondern deren konkrete Auswirkung auf den beruflichen Alltag. Ein Bandscheibenvorfall, ein Burnout oder auch Multiple Sklerose führen nur dann zu einer Leistungspflicht des Versicherers, wenn die konkreten Auswirkungen der Erkrankung oder Krankheit dazu führen, dass die bisherige Tätigkeit nicht mehr im erforderlichen Umfang ausgeübt werden kann.

Darüber hinaus prüfen die Versicherer genau, ob einzelne Tätigkeitsbereiche z.B. von zu Hause aus, in reduziertem Umfang oder mit technischen Hilfsmitteln noch ausgeübt werden können. Gerade bei kognitiven oder psychischen Erkrankungen ist dieser Prüfprozess besonders konfliktträchtig, da es häufig an objektivierbaren Maßstäben fehlt. In der Folge werden viele berechtigte Ansprüche zunächst abgelehnt oder verzögert. Es ist daher wichtig, bereits vor der Geltendmachung berechtigter Ansprüche gegenüber dem Versicherer eine auf die BU-Versicherung spezialisierte Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

Definition der Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn eine Person infolge von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall voraussichtlich auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben. Der Prognosezeitraum beträgt sechs Monate, d.h. die gesundheitliche Einschränkung muss mindestens sechs Monate bestehen, damit von Berufsunfähigkeit gesprochen werden kann.

Wichtig ist, dass es nicht auf eine abstrakte Berufsbezeichnung wie Versicherungsmakler ankommt, sondern auf die konkret ausgeübte Tätigkeit in ihrer individuellen Ausgestaltung.

Ein Makler, der beispielsweise regelmäßig Kundentermine wahrnimmt, Beratungen vor Ort durchführt, Vergleichsanalysen erstellt, Vertragsangebote kalkuliert und gleichzeitig ein kleines Team führt, muss im Ernstfall genau darlegen können, welche dieser Tätigkeiten nicht mehr möglich sind und warum. Erst wenn mehr als 50 % dieser Tätigkeiten krankheitsbedingt dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden können, liegt Berufsunfähigkeit im Sinne der meisten Versicherungsbedingungen vor.

Abgrenzung zu anderen Absicherungen

Neben der privaten BU-Versicherung gibt es eine Reihe weiterer Möglichkeiten, die Schutz bei gesundheitlichen Einschränkungen versprechen. Die staatliche Erwerbsminderungsversicherung greift erst, wenn praktisch keine berufliche Tätigkeit mehr möglich ist, und zwar unabhängig vom bisher ausgeübten Beruf. Es müssen also selbst leichteste Hilfstätigkeiten aus gesundheitlichen Gründen unmöglich sein. Auf einen Bezug zur konkret ausgeübten Tätigkeit kommt es nicht an.

Eine private Grundfähigkeitsversicherung sichert den Verlust bestimmter körperlicher Fähigkeiten unabhängig von der beruflichen Tätigkeit ab. Eine so genannte Dread-Disease-Versicherung leistet bei der Diagnose bestimmter schwerer Krankheiten, ebenso unabhängig von deren Auswirkungen auf den Beruf.

Für Selbständige und insbesondere für selbständige Versicherungsmakler ist jedoch die klassische BU-Versicherung die zentrale Absicherung. Sie orientiert sich individuell am eigenen Tätigkeitsprofil und bietet bei richtigem Abschluss und korrekter Leistungsbeantragung den umfassendsten Schutz vor dem wirtschaftlichen Absturz und der Verschlechterung der Lebensstellung im Krankheitsfall.

Berufsunfähigkeit bei selbständigen Versicherungsmaklern - 2
7 mal in Folge beste Anwälte für Versicherungsrecht
Zur kostenfreien Erstberatung

Welche Besonderheiten gelten bei Selbständigen?

Ist ein Arbeitnehmer durch Krankheit, Kräfteverfall oder Unfall nicht mehr in der Lage, seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit auszuüben, so ist er berufsunfähig. Bei unselbständig Erwerbstätigen stehen daher im Berufsunfähigkeitsverfahren in erster Linie die gesundheitlichen Einschränkungen im Vordergrund.

Bei Selbständigen ist dies jedoch häufig anders, da die Frage der Umorganisation des Betriebes oder der Tätigkeit als zweiter Prüfungspunkt hinzukommt. Denn bei Selbständigen reicht es nicht aus, medizinisch nachzuweisen, dass bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausgeübt werden können. Vielmehr verlangt der Versicherer zusätzlich eine Prüfung, ob der Betrieb nicht anderweitig so organisiert werden kann, dass die berufliche Tätigkeit zumindest teilweise weiter ausgeübt werden kann. Diese zusätzliche Hürde führt dazu, dass viele Selbständige - insbesondere ohne anwaltliche Unterstützung - im Leistungsfall scheitern, obwohl objektiv eine erhebliche gesundheitliche Einschränkung vorliegt.

Umorganisationsmöglichkeit - zentrales Prüfkriterium

Hat ein Handwerksbetrieb z.B. mehrere Gesellen und einen mitarbeitenden Inhaber, wird der Versicherer prüfen, ob der Betrieb nicht so umstrukturiert werden kann, dass z.B. die Arbeitnehmer mehr Tätigkeiten übernehmen, die der möglicherweise berufsunfähige Selbständige aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr ausüben kann.

Der Versicherer stellt sich bei einer solchen Prüfung einer BU-Rente des Selbständigen die Frage: Kann der Selbständige seine betrieblichen Abläufe z.B. durch Personalumverteilung, Delegation oder Aufgabenreduzierung so verändern, dass er trotz gesundheitlicher Einschränkungen noch eine wirtschaftlich sinnvolle Tätigkeit innerhalb seines Berufsbildes ausüben kann? Diese Umorganisationspflicht findet sich auch in den Versicherungsbedingungen des BU-Versicherers.

Bei dieser Prüfung geht es insbesondere um folgende Fragen:

  • Können einzelne Aufgaben delegiert oder auf Mitarbeiter verteilt werden?
  • Kann der Betrieb verkleinert oder umstrukturiert werden?
  • Ist es wirtschaftlich zumutbar, neue Mitarbeiter einzustellen oder Abläufe zu verändern?

Nur wenn eine solche Umorganisation - sei es aus organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen - nicht möglich oder nicht zumutbar ist, liegt tatsächlich Berufsunfähigkeit im rechtlichen Sinne vor und der Selbständige erhält die vereinbarte BU-Rente. Entscheidend ist daher nicht, ob noch irgendeine Tätigkeit möglich ist, sondern ob die verbleibenden Aufgaben ausreichen, um den Beruf in seiner wirtschaftlich sinnvollen Struktur fortzuführen.

Faktoren, die die Umorganisation beeinflussen können

Hier spielen Faktoren wie die Betriebsgröße, die Spezialisierung der einzelnen Tätigkeiten, ob entsprechend qualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung stehen sowie bestehende Stellvertreter- und Delegationsstrukturen eine entscheidende Rolle. Können die Tätigkeiten des mitarbeitenden, selbständigen Inhabers problemlos an ähnlich ausgebildete oder spezialisierte Mitarbeiter delegiert werden, wird die Versicherung die BU-Rente nicht selten ablehnen.

Auch die bisherige Rollenverteilung im Betrieb ist von Bedeutung: War der Betriebsinhaber z.B. alleiniger Ansprechpartner für Großkunden, Produktanalysen oder komplexe Beratungen, ist die Delegierbarkeit solcher Tätigkeiten oft schwer zu vermitteln und durchzuführen.

Entscheidend kann auch sein, ob der Selbständige, insbesondere der selbständige Versicherungsmakler, überhaupt Mitarbeiter beschäftigt oder ob er als Einzelunternehmer ohne großen Mitarbeiterstamm tätig ist.

Typisches Tätigkeitsprofil von Versicherungsmaklern

Versicherungsmakler übernehmen ein sehr breites Aufgabenspektrum, das sowohl kognitive, kommunikative als auch organisatorische Anforderungen umfasst. Je nach Spezialisierung und Unternehmensgröße können die Tätigkeiten u.a. umfassen:

  • Persönliche Beratung von Privat- und Geschäftskunden
  • Analyse individueller Risiken und Versicherungslücken
  • Vergleich von Produkten und Auswahl geeigneter Tarife
  • Erstellung von Angeboten und Vertragsunterlagen
  • Außentermine, Kundengespräche vor Ort oder via Video
  • Organisation der Büroabläufe, ggf. Personalführung
  • Pflege von Kundenbeziehungen und Netzwerken
  • Fortbildung, rechtliche Prüfung, Marktbeobachtung

Für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines selbständigen Versicherungsmaklers ist daher entscheidend, wie diese Tätigkeiten im Einzelfall konkret ausgestaltet waren - z.B. in welchem Umfang, mit welcher Belastung und in welchem zeitlichen Umfang diese Tätigkeiten im Arbeitsalltag ausgeübt wurden und ob diese Tätigkeiten von anderen Arbeitnehmern übernommen werden können.

Nur mit dieser genauen Beschreibung kann später dargelegt werden, welche Einschränkungen die Ausübung der Tätigkeit tatsächlich unmöglich machen und warum eine Umorganisation nicht möglich ist. Hilfreich kann es sein, ein detailliertes Tätigkeitsprotokoll oder ein Berufsbild zu erstellen - idealerweise bereits bei Antragstellung.

Wie prüfen Versicherungen die Möglichkeit der Umorganisation?

In Zweifelsfällen wird die Versicherung die Möglichkeit bzw. Unmöglichkeit der Umorganisation auch durch sogenannte Außenregulierer prüfen lassen. Diese schauen sich den Betrieb sehr genau an, analysieren, welche Tätigkeiten der Betriebsinhaber ausübt und welche Tätigkeiten andere Mitarbeiter übernehmen.

Eine ähnliche Prüfung wird auch ein auf die Betreuung von Selbständigen in Berufsunfähigkeitsverfahren spezialisierter Rechtsanwalt vornehmen, um die Einschätzung oder Ablehnung einer BU-Rente durch die Versicherung zu widerlegen. Gerade in kritischen Fällen kann ein anwaltlich unterstütztes berufskundliches Gutachten in Verbindung mit ärztlichen Unterlagen entscheidend sein, um eine BU-Rente durchzusetzen.

Wer muss die Möglichkeit der Umorganisation beweisen?

Was für betroffene Selbständige besonders belastend sein kann, ist die Tatsache, dass die Beweislast für die Unzumutbarkeit der Umorganisation des Betriebes vollständig beim Versicherten liegt. Wer also als Selbständiger, insbesondere als selbständiger Makler, BU-Leistungen beantragt, muss detailliert und nachvollziehbar darlegen, wie seine Tätigkeit konkret ausgestaltet war, welche Aufgaben er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausführen kann und warum eine zumutbare Umorganisation des Betriebes nicht möglich ist.

Je genauer diese Argumentation dokumentiert und mit belastbaren Fakten untermauert wird, desto größer sind die Chancen, dass der Versicherer den Leistungsfall anerkennt. Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass Versicherer gerade bei psychischen Erkrankungen oder schwer fassbaren Beschwerden wie Erschöpfungssyndromen sehr genau prüfen, ob nicht doch einzelne Aufgabenbereiche weitergeführt werden können.

Warum sind Einzelunternehmer meist im Vorteil?

Ein wichtiger Faktor bei der gesamten Beurteilung ist die Größe des Unternehmens. Während Selbständige mit mehreren Mitarbeitern oder größere Maklerbüros mit mehreren Mitarbeitern oft argumentieren müssen, warum Aufgaben, die der selbständige Inhaber abdeckt, nicht umverteilt oder delegiert werden können, ist diese Hürde bei Einzelunternehmern deutlich niedriger.

Im Gegensatz zu großen Unternehmen haben Einzelmakler oder kleine Maklerbüros in der Regel keine oder nur geringe Delegations- oder Stellvertreterstrukturen. Das bedeutet: Selbst bei teilweiser Einschränkung ist eine Rückkehr in den Beruf oft faktisch unmöglich, weil niemand die Tätigkeiten auffängt – etwa Außentermine, individuelle Risikoanalysen oder Abschlussgespräche. Die wirtschaftliche Auswirkung einer gesundheitlichen Einschränkung ist also nicht nur medizinisch, sondern betriebswirtschaftlich viel gravierender als in einem Angestelltenverhältnis.

Keine Mitarbeiter, keine Delegation möglich

Sind keine Mitarbeiter vorhanden, die Aufgaben übernehmen könnten, kann in der Regel plausibel dargelegt werden, dass eine Umstrukturierung nicht möglich ist. In solchen Fällen ist die Anerkennung der Berufsunfähigkeit rechtlich oft einfacher durchzusetzen.

Dennoch sollten auch Einzelunternehmer gut dokumentieren, warum ihre Tätigkeit nicht reduzierbar, verteilbar oder organisatorisch kompensierbar ist - denn auch hier wird häufig unterstellt, dass „mit einigen Anpassungen“ eine Weiterarbeit möglich wäre.

Was sind die häufigsten Fehler bei der Antragstellung?

Die Beantragung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist keine reine Formsache, insbesondere nicht für Selbständige. Viele Anträge scheitern nicht an der Erkrankung selbst, sondern an Darstellungs- und Kommunikationsfehlern, die im Zweifel zur Ablehnung oder zu erheblichen Verzögerungen führen. Insbesondere selbständige Versicherungsmakler laufen Gefahr, unbewusst falsche Schwerpunkte zu setzen oder zentrale Nachweise nicht vollständig zu erbringen.

Unklare oder unvollständige Tätigkeitsbeschreibung

Einer der häufigsten Fehler: Die eigene berufliche Tätigkeit wird im Leistungsantrag zu pauschal oder ungenau beschrieben. Gerade bei selbständigen Maklern mit einem komplexen Aufgabenfeld (Kundenberatung, Risikoanalyse, Vertragsvermittlung, Betriebsführung etc.) ist eine präzise und strukturell nachvollziehbare Tätigkeitsbeschreibung unerlässlich. Nur wenn klar ist, was genau nicht mehr ausgeübt werden kann und warum, kann eine Berufsunfähigkeit nachgewiesen werden. Allgemeine Angaben wie „Maklertätigkeit“ oder „Kundenbetreuung“ reichen nicht aus.

Selbstdiagnosen oder widersprüchliche Angaben

Ein weiteres Problem sind nicht abgestimmte oder widersprüchliche Angaben, z.B. wenn ärztliche Atteste nicht mit der Beschreibung der Einschränkungen im Antrag übereinstimmen. Auch gut gemeinte, aber laienhafte Formulierungen wie „Ich bin völlig erschöpft“ oder „Ich kann nicht mehr arbeiten“ ohne konkreten Tätigkeitsbezug oder medizinische Einordnung führen schnell zur Ablehnung. Besonders heikel wird es, wenn sich Widersprüche zu früheren Gesundheitsangaben (z.B. aus dem ursprünglichen BU-Antrag) ergeben.

Falsche Kommunikation mit dem Versicherer

Versicherer werten nicht nur medizinische Gutachten aus. Sie analysieren auch genau die Kommunikation des Antragstellers. Unüberlegte Formulierungen in Fragebögen, Telefonaten oder Briefen können schnell zu Missverständnissen führen. Auch der Versuch, sich möglichst „leistungswürdig“ darzustellen, wird kritisch hinterfragt. Es gilt: Was nicht medizinisch und fachlich sauber belegt ist, wird als unzureichend bewertet.

Warum ist es sinnvoll, bei der Antragstellung einen spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen?

Um Fallstricke zu vermeiden, ist die frühzeitige Einschaltung eines spezialisierten Anwalts oft entscheidend. Denn Berufsunfähigkeit bei Selbständigen ist nicht nur ein medizinisches, sondern vor allem ein juristisches Beweisproblem. Die Anforderungen an den Anspruchsteller sind hoch und viele der entscheidenden Fragen stellen sich lange vor einem möglichen Gerichtsverfahren.

Strukturierte Darstellung der beruflichen Tätigkeit

Auf Berufsunfähigkeit spezialisierte Rechtsanwälte wie Oliver Klaus und Oliver Ostheim helfen, die konkrete berufliche Tätigkeit lückenlos zu erfassen und darzustellen. Welche Tätigkeiten wurden regelmäßig ausgeübt? Welche sind ausgefallen? Welcher Anteil der Tätigkeiten wäre noch möglich? Welche organisatorischen Anpassungen wären theoretisch denkbar, aber faktisch nicht durchführbar? Diese Punkte arbeiten wir gemeinsam mit den Selbständigen heraus und bereiten diese juristisch fundiert auf.

Koordination mit medizinischen Fachleuten

Auch bei der medizinischen Dokumentation kann anwaltliche Unterstützung entscheidend sein. Häufig müssen medizinische Gutachten und Atteste auf ihre Relevanz hin abgestimmt werden. Es geht nicht nur darum, dass jemand krank ist. Gutachten und Atteste müssen belegen, ob und wie sich diese Krankheit auf die konkrete Berufsausübung auswirkt. Wir als spezialisierte Rechtsanwälte wissen, worauf es dem Versicherer (und ggf. dem Gericht) ankommt.

Abwehr taktischer Verzögerungen durch Versicherer

Nicht zuletzt fungiert der Anwalt als zentrales Organ bei der Kommunikation gegenüber dem Versicherer. Viele Versicherer nutzen systematische Nachfragen, Gutachterwechsel oder formale Rückfragen, um Zeit zu gewinnen oder Zweifel zu säen. Ein erfahrener Anwalt erkennt diese Strategien und kann ihnen entschieden entgegentreten; sei es im Antragsprozess, im Einspruchsverfahren oder vor Gericht.

Manchmal kommt es aber auch vor, dass erkrankte Selbständige aufgrund ihrer Erkrankung, insbesondere bei psychischen Erkrankungen, nicht in der Lage sind, der Versicherung fristgerecht zu antworten. So ist es nicht verwunderlich, dass ein nicht unerheblicher Teil der Ablehnungen von BU-Renten auf eine nicht fristgerechte oder versäumte Beantwortung von Rückfragen der Versicherung zurückzuführen ist. Als auf Berufsunfähigkeit spezialisierte Kanzlei übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit Ihrer Versicherung, damit Sie sich auf Ihre Gesundheit konzentrieren können.

Ohne juristische Begleitung wird der BU-Antrag schnell zur Stolperfalle

Gerade für Selbständige und insbesondere selbständige Versicherungsmakler ist die Beantragung einer BU-Rente ein komplexer und risikobehafteter Vorgang. Eine falsche Angabe, eine schwache Begründung oder eine unklare Kommunikation können ausreichen, um einen berechtigten Anspruch zu gefährden. Wer hier auf sich allein gestellt ist, riskiert viel. Als spezialisierte Rechtsanwälte können Rechtsanwalt Klaus und Rechtsanwalt Ostheim Selbständige bei der BU-Antragstellung frühzeitig unterstützen, Fehler vermeiden und die Grundlage für eine erfolgreiche Leistungsdurchsetzung schaffen - bevor der Versicherer das Gegenteil behauptet.

Fazit

  • Ärztliche Diagnose allein reicht bei Selbständigen nicht aus: Selbständige müssen nicht nur eine gesundheitliche Einschränkung nachweisen, sondern auch, dass ihr Betrieb nicht zumutbar umorganisiert werden kann. Andernfalls kann der Versicherer die Leistung verweigern - auch wenn die Krankheit objektiv vorliegt.
  • Entscheidend ist die konkret ausgeübte Tätigkeit: Versichert ist nicht die Berufsbezeichnung („Versicherungsmakler“), sondern die individuelle berufliche Ausgestaltung. Wer mehr als 50 % seiner konkreten Tätigkeit dauerhaft nicht mehr ausüben kann, gilt als berufsunfähig - sofern eine Umschulung ausgeschlossen ist.
  • Umorganisationsprüfung ist der zentrale Stolperstein für Selbständige: Die Versicherer prüfen, ob der Betrieb z.B. durch Delegation, Aufgabenreduzierung oder Neueinstellungen so umorganisiert werden kann, dass der Selbständige weiterhin wirtschaftlich tätig sein kann. Nur wenn dies unzumutbar oder unmöglich ist, wird Berufsunfähigkeit anerkannt.
  • Einzelunternehmer sind oft im Vorteil: Wer allein arbeitet oder keine Mitarbeiter hat, kann leichter nachweisen, dass eine Umorganisation nicht möglich ist. Bei größeren Unternehmen mit Mitarbeitern wird die Delegierbarkeit deutlich kritischer hinterfragt.
  • Frühzeitige anwaltliche Unterstützung erhöht die Erfolgschancen deutlich: Ein auf Berufsunfähigkeit spezialisierter Anwalt hilft bei der Darstellung der Tätigkeit, der Beweisführung, der medizinischen Abstimmung und der Kommunikation mit dem Versicherer. auf Berufsunfähigkeit spezialisierte Rechtsanwälte Oliver Klaus und Oliver Ostheim schützen mit ihrer Expertise vor den typischen Ablehnungsstrategien der Versicherer.
Oliver Ostheim
Oliver Ostheim ist Fachanwalt für Versicherungsrecht mit tiefgründigem Fachwissen im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung. Analytisches Denkvermögen und Empathie sind seine Kernkompetenzen. Als BU-Spezialist kämpft er leidenschaftlich für die Existenz seiner Mandanten vor Gericht und erfreut sich der persönlichen Anerkennung von Fachkollegen. Mit Verbindlichkeit und Verständnis erklärt er auch juristischen Laien alle Prozessschritte und Handlungsoptionen, basierend auf seiner Mehrfach-Qualifikation und Expertise als Fachanwalt für BU-Versicherungen.
So helfen wir Ihnen ganz konkret:
Wir arbeiten zu 100% für den Versicherten. Und nur für diesen. Unsere Anwälte vertreten Sie immer persönlich vor Gericht. Versprochen. Egal, ob der Antrag schon gestellt oder gar abgelehnt wurde. Wir wissen Rat und helfen Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen:
  • Begleitung bei der Stellung des BU-Antrags von Anfang an
  • Entlastung durch vollständige Übernahme der Kommunikation mit der Versicherung
  • Beratung und Vertretung auch im außergerichtlichen Verfahren und in allen Fragen rund um die Themen der Berufsunfähigkeit
  • Sie haben bereits einen Antrag gestellt? Dieser wurde abgelehnt oder die Leistungsprüfung verzögert sich? Wir kennen Mittel und Wege – gegebenenfalls bis zum Klageverfahren
  • Eine Nachprüfung steht an? Wir begleiten Sie professionell
  • Wir erstreiten die Zahlung Ihrer Rente und Beitragsbefreiung (auch rückwirkend)
Wir sind RICHTIG für Sie, wenn…
Sie eine private BU-Versicherung abgeschlossen haben
Und einen BU-Antrag stellen wollen
Oder der Versicherer Ihren Antrag abgelehnt hat
Oder wenn Ihre Versicherung eine Nachprüfung fordert
Oder Sie bereits in einem laufenden BU-Verfahren Unterstützung suchen.
Wir sind FALSCH für Sie, wenn…
Sie KEINE private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben,
Sie Unterstützung für sonstige Fälle des Versicherungsrechts benötigen,
Sie Hilfe bei Streitigkeiten zum Thema Arzthaftungsrecht suchen oder
Sie Fragen zum Thema Sozialrecht haben.

Wir sind spezialisiert auf alle Fragen der Berufsunfähigkeit und nehmen ausschließlich Mandate der privaten BU an.  

nah dran > am thema. am menschen. am ort.

Wir kennen die Themenschwerpunkte.

Die Gründe für Berufsunfähigkeit sind vielfältig. Die häufigsten Themen behandeln wir hier:

Ihr Themenschwerpunkt ist nicht dabei? Wir wissen trotzdem Rat.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
nah dran > am menschen.
Nutzen Sie unsere
kostenfreie Erstberatung

Wir prüfen Ihr Anliegen gründlich und für Sie vollkommen kostenlos und unverbindlich.

Wenn Sie uns vor 16:00 Uhr kontaktieren, melden wir uns noch am gleichen Tag mit einem Terminvorschlag zur Besprechung Ihres Anliegens mit einem unserer Fachanwälte.

Wir benötigen lediglich Ihre Kontaktinformationen und setzen uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung. Diese Daten können Sie hier und jetzt ganz bequem und sicher an uns übermitteln :

Anwalt für Berufsunfähigkeit | Ok Rechtsanwälte
Kostenfreie Ersteinschätzung
 06151 - 599 7466
crossmenuchevron-downarrow-right