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Wir sind spezialisiert auf Berufsunfähigkeit durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Mit über 450 Mandaten jährlich gehören wir zu den erfahrensten Kanzleien in diesem Bereich. Überzeugen Sie sich persönlich von unserer Expertise und vereinbaren Sie eine kostenfreie Erstberatung.
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Berufsunfähig? Es läuft nicht mehr rund, auch beim BU-Versicherer?

Wir sind für Sie da. Je nach Krankheitsbild beschreiben wir passende rechtliche Möglichkeiten.

Betroffene bleiben selten allein. In Deutschland leidet jeder 50. an einer Herz-Kreislauf-Erkrankung. Viele können daher ihren Beruf nicht mehr ausüben. Umgekehrt beruhen 10% aller Berufsunfähigkeiten auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Gemeint sind vielfältige Krankheiten des Herzens und der Blutgefäße: von Bluthochdruck, Arteriosklerose und Herzrhythmusstörungen über Herzschwäche bis hin zum Herzinfarkt.

Bluthochdruck

Bei jedem dritten Erwachsenen ist er dauerhaft erhöht; bis hin zu Schäden an Herz, Gehirn und Nieren. Auch bei bekannter Diagnose lässt sich ein BU-Vertrag meist erfolgreich abschließen (wenn auch mit z.B. 25 % Risikozuschlag); und auch ein späterer Rentenantrag erscheint aussichtsreich.

Hält Ihr BU-Versicherer doch einmal dagegen, deutet das umso mehr auf eine verwickelte Ausgangslage, etwa aufgrund von unvollständigen Vertragsangaben oder Arztgutachten. Als Fachanwälte schauen wir auf die Feinheiten Ihres Falles. So gilt es gerade bei Herz/Kreislauf die langfristige ärztliche Prognose ins Feld zu führen; an den vertraglichen Einzelheiten zu reflektieren; und daraus eine BU-Rentenberechtigung schlüssig herzuleiten.

Koronare Herzkrankheit (KHK)

Auslöser ist meist Gefäßverkalkung (Arteriosklerose) nebst Engstellen in den Herzkranz-Blutgefäßen. Das verschlechtert den Blutfluss und die Sauerstoff-Versorgung des Herzmuskels. Und erschwert die Berufstätigkeit; etwa durch körperliche Formschwankungen und mentalen Leistungsdruck.

Nach einem Klinik- und/oder Reha-Aufenthalt ohne anhaltende Genesung kommt eine Berufsunfähigkeit infrage. Wir helfen Ihre BU zu argumentieren, Ihre Verrentung zu beantragen und Sie ggf. gerichtlich zu begleiten.

Herzinfarkt

Vollends verstopfte Herzkranzgefäße führen zum extremen Sauerstoff-Mangel des Herzmuskels nebst Myokardinfarkt. Ob ein beruflicher Neustart möglich ist, hängt an der Schwere des Infarkts sowie am Beruf. Können Sie Ihrer vertrauten Tätigkeit nicht mehr nachgehen, ist Berufsunfähigkeit anzunehmen.

Wir unterstützen Sie vom BU-Antrag bis hin zu ernsten Fällen von Versicherungsverweigerung. Auch mit einer privaten BU-Versicherung bleibt die Frage: wie komme ich nun an mein Recht und an meine Rente ? Wir untermauern Ihre Versorgungsansprüche, und helfen auf versuchte Versicherungsverweigerung richtig zu reagieren.

Auch mit einer privaten BU-Versicherung bleibt die Frage: wie komme ich nun an mein Recht und an meine Rente ? Wir untermauern Ihre Versorgungsansprüche, und helfen auf versuchte Versicherungsverweigerung richtig zu reagieren.

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Wir verteidigen Ihren Anspruch.

Wenn Berufsunfähigkeit droht.

Eine bewährte Strategie der Versicherer lautet: Vermeiden, Verzögern, Vergleichen. Jetzt nur nicht die Flinte ins Korn werfen!

Wir verstehen Ihre Situation, kennen die Tricks der Versicherer, und nehmen Ihnen alles ab: Vom Schriftverkehr mit der Gegenseite, über die Führung der Gutachter, bis zur Vertretung vor Gericht. Sie wissen, Sie kämpfen nicht mehr allein. Der Respekt der Gegenseite ist ihnen sicher. Von Anfang an sind wir immer persönlich für Sie da. Egal, ob vor Ort oder vor Gericht.

Fehler beim selbständigen Ausfüllen des Antragsformulars können unabsehbare Folgen haben und zu einer Ablehnung aus vielfältigsten Gründen führen, darunter beispielsweise: "Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung" und "Konkrete Verweisung".

So helfen wir Ihnen ganz konkret:
Wir arbeiten zu 100% für den Versicherten. Und nur für diesen. Unsere Anwälte vertreten Sie immer persönlich vor Gericht. Versprochen. Egal, ob der Antrag schon gestellt oder gar abgelehnt wurde. Wir wissen Rat und helfen Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen:
  • Begleitung bei der Stellung des BU-Antrags von Anfang an
  • Entlastung durch vollständige Übernahme der Kommunikation mit der Versicherung
  • Beratung und Vertretung auch im außergerichtlichen Verfahren und in allen Fragen rund um die Themen der Berufsunfähigkeit
  • Sie haben bereits einen Antrag gestellt? Dieser wurde abgelehnt oder die Leistungsprüfung verzögert sich? Wir kennen Mittel und Wege – gegebenenfalls bis zum Klageverfahren
  • Eine Nachprüfung steht an? Wir begleiten Sie professionell
  • Wir erstreiten die Zahlung Ihrer Rente und Beitragsbefreiung (auch rückwirkend)
Wir sind RICHTIG für Sie, wenn…
Sie eine private BU-Versicherung abgeschlossen haben
Und einen BU-Antrag stellen wollen
Oder der Versicherer Ihren Antrag abgelehnt hat
Oder wenn Ihre Versicherung eine Nachprüfung fordert
Oder Sie bereits in einem laufenden BU-Verfahren Unterstützung suchen.
Wir sind FALSCH für Sie, wenn…
Sie KEINE private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben,
Sie Unterstützung für sonstige Fälle des Versicherungsrechts benötigen,
Sie Hilfe bei Streitigkeiten zum Thema Arzthaftungsrecht suchen oder
Sie Fragen zum Thema Sozialrecht haben.

Wir sind spezialisiert auf alle Fragen der Berufsunfähigkeit und nehmen ausschließlich Mandate der privaten BU an.  

FAQ: Berufsunfähigkeit durch Herz-Kreislauf-Erkrankung

Was sind die häufigsten Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die zur Berufsunfähigkeit (BU) führen?
Zu den häufigsten kardiovaskulären Erkrankungen, die eine Berufsunfähigkeit auslösen können, gehören Bluthochdruck (Hypertonie), die Koronare Herzkrankheit (KHK), Herzrhythmusstörungen, Herzschwäche und der Herzinfarkt. Statistisch gesehen, basieren etwa 10% aller BU-Fälle auf diesen Erkrankungen.
Zahlt meine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nach einem Herzinfarkt?
Ja, grundsätzlich zahlt die BU-Versicherung, wenn der Herzinfarkt oder seine Folgen (z.B. eingeschränkte Belastbarkeit) zu einer mindestens 50%igen Berufsunfähigkeit führen. Entscheidend ist die ärztliche Prognose, dass dieser Zustand voraussichtlich länger als sechs Monate andauern wird.
Kann Bluthochdruck (Hypertonie) zur Ablehnung meines BU-Antrags führen?
Bluthochdruck selbst führt selten zur Ablehnung der BU-Rente, kann aber ein Risikozuschlag beim Abschluss der Versicherung bedeuten. Im Leistungsfall kann die Versicherung versuchen, die Zahlung zu verweigern, indem sie argumentiert, dass die Beschwerden nicht dauerhaft sind oder medikamentös gut eingestellt werden können. Hier ist spezialisierte anwaltliche Hilfe entscheidend.
Was bedeutet "Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung" im Zusammenhang mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen?
Eine Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung (VAPV) liegt vor, wenn Sie beim Abschluss der BU-Versicherung bekannte Herz-Kreislauf-Probleme (z.B. erhöhten Blutdruck oder Brustschmerzen) verschwiegen oder falsch angegeben haben. Dies ist ein häufiger Ablehnungsgrund, der zur Anfechtung oder Kündigung des Vertrags führen kann.
Wie wehre ich mich, wenn die BU-Versicherung die Zahlung wegen meiner Herzerkrankung verweigert?
Wenn die Versicherung die Zahlung verweigert, sollten Sie umgehend einen Fachanwalt für Versicherungsrecht konsultieren. Spezialisierte Anwälte kennen die Taktiken der Versicherer ("Vermeiden, Verzögern, Vergleichen") und können die Ablehnung rechtlich prüfen, die Kommunikation übernehmen und Ihre Ansprüche notfalls vor Gericht durchsetzen.
Muss ich meinen BU-Antrag selbst ausfüllen, wenn ich herzkrank bin?
Es wird dringend davon abgeraten, den BU-Antrag bei komplexen Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Leiden selbst auszufüllen. Fehler im Antragsformular können unabsehbare Folgen haben. Ein spezialisierter Anwalt begleitet Sie von Anfang an und sorgt für eine korrekte und vollständige Darstellung Ihres Gesundheitszustandes und Ihrer beruflichen Einschränkungen.
Was ist eine "Nachprüfung" der Berufsunfähigkeit und wie gehe ich damit um?
Eine Nachprüfung (oder Überprüfung) ist ein Recht des Versicherers, in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die BU-Rente noch vorliegen. Auch hier ist anwaltliche Begleitung ratsam, um sicherzustellen, dass die Prüfung fair und nach den vertraglichen Bedingungen erfolgt und Ihre Rente nicht unrechtmäßig eingestellt wird.
Welche Rolle spielt die "Konkrete Verweisung" bei Herz-Kreislauf-BU-Fällen?
Die Konkrete Verweisung ist ein Argument des Versicherers, dass Sie trotz Ihrer Erkrankung noch eine andere, konkret ausgeübte Tätigkeit ausüben könnten, die Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen kann dies relevant werden, wenn die körperliche Belastbarkeit eingeschränkt ist. Ein guter BU-Vertrag sollte auf die Abstrakte Verweisung verzichten.
Wie lange dauert es, bis ich meine BU-Rente bei einer Herzerkrankung erhalte?
Die Dauer des Leistungsprüfungsverfahrens variiert. Versicherer wenden oft die Taktik der Verzögerung an. Mit anwaltlicher Unterstützung kann der Prozess beschleunigt werden. Im Erfolgsfall wird die BU-Rente in der Regel rückwirkend ab dem Zeitpunkt der festgestellten Berufsunfähigkeit gezahlt.
Bieten OK Rechtsanwälte eine kostenlose Erstberatung für meinen Herz-Kreislauf-BU-Fall an?
Ja, OK Rechtsanwälte bieten ein kostenloses Erstgespräch (ca. 30 Minuten) an, in dem Ihr Fall eingehend und unverbindlich geprüft wird. Dies gibt Ihnen einen klaren Plan für die nächsten Schritte, um Ihre Ansprüche gegen den Versicherer durchzusetzen.
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1

Sie nehmen Kontakt zu uns auf und schildern Ihre Situation. Das geht ganz leicht: Nutzen Sie hierfür das Kontaktformular oder rufen Sie eines unserer Büros in Ihrer Nähe an.

2

Wir prüfen Ihren Fall eingehend und für Sie kostenlos. Im Anschluss beginnen wir sofort mit der Prüfung des Sachverhalts. Mit unserer Erfahrung erhalten wir schnell eine erste Einschätzung.

3

In einem persönlichen Gespräch klären wir die nächsten Schritte. Wir stellen Ihnen die Ergebnisse unserer Prüfung vor, wägen gemeinsam die Optionen ab und leiten die nächsten Schritte ein.

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In unseren Podcasts erklären wir Ihnen die Winkelzüge der Versicherer und sorgen dafür, dass Sie nicht in eine Falle tappen. Unsere Mission und unsere Aufgabe ist ganz einfach: Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Sie sind in keinem Falle schutzlos und ohne Hilfe.
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Unser Leitfaden zum Thema Berufsunfähigkeit

Lesen Sie hier wie Ihnen ein Fachanwalt für Versicherungsrecht vor, während und nach der Beantragung von Leistungen bei Ihrem privaten Berufsunfähigkeitsversicherer unterstützen kann und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten, damit Ihr Leistungsantrag nicht abgelehnt wird.
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Thought Leadership in Berufsunfähigkeit

Oliver Ostheim und Oliver Klaus-Weidenbach sind Co-Autoren im Münchener Anwaltshandbuch - dem Standardwerk für Versicherungsrecht. Im Kapitel über Personenversicherung setzen Sie sich auf 100 Seiten ausführlich mit dem Thema Berufsunfähigkeitsversicherung auseinander und schaffen damit Maßstäbe und Standards in der Prozessführung. Für juristische Kolleginen und Kollegen, aber auch für Versicherte und Versicherer zugleich.
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Wenn Sie uns vor 16:00 Uhr kontaktieren, melden wir uns noch am gleichen Tag mit einem Terminvorschlag zur Besprechung Ihres Anliegens mit einem unserer Fachanwälte.

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