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Wir sind spezialisiert auf Berufsunfähigkeit durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Mit über 450 Mandaten jährlich gehören wir zu den erfahrensten Kanzleien in diesem Bereich. Überzeugen Sie sich persönlich von unserer Expertise und vereinbaren Sie eine kostenfreie Erstberatung.
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Berufsunfähig? Es läuft nicht mehr rund, auch beim BU-Versicherer?

Wir sind für Sie da. Je nach Krankheitsbild beschreiben wir passende rechtliche Möglichkeiten.

Betroffene bleiben selten allein. In Deutschland leidet jeder 50. an einer Herz-Kreislauf-Erkrankung. Viele können daher ihren Beruf nicht mehr ausüben. Umgekehrt beruhen 10% aller Berufsunfähigkeiten auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Gemeint sind vielfältige Krankheiten des Herzens und der Blutgefäße: von Bluthochdruck, Arteriosklerose und Herzrhythmusstörungen über Herzschwäche bis hin zum Herzinfarkt.

Bluthochdruck

Bei jedem dritten Erwachsenen ist er dauerhaft erhöht; bis hin zu Schäden an Herz, Gehirn und Nieren. Auch bei bekannter Diagnose lässt sich ein BU-Vertrag meist erfolgreich abschließen (wenn auch mit z.B. 25 % Risikozuschlag); und auch ein späterer Rentenantrag erscheint aussichtsreich.

Hält Ihr BU-Versicherer doch einmal dagegen, deutet das umso mehr auf eine verwickelte Ausgangslage, etwa aufgrund von unvollständigen Vertragsangaben oder Arztgutachten. Als Fachanwälte schauen wir auf die Feinheiten Ihres Falles. So gilt es gerade bei Herz/Kreislauf die langfristige ärztliche Prognose ins Feld zu führen; an den vertraglichen Einzelheiten zu reflektieren; und daraus eine BU-Rentenberechtigung schlüssig herzuleiten.

Koronare Herzkrankheit (KHK)

Auslöser ist meist Gefäßverkalkung (Arteriosklerose) nebst Engstellen in den Herzkranz-Blutgefäßen. Das verschlechtert den Blutfluss und die Sauerstoff-Versorgung des Herzmuskels. Und erschwert die Berufstätigkeit; etwa durch körperliche Formschwankungen und mentalen Leistungsdruck.

Nach einem Klinik- und/oder Reha-Aufenthalt ohne anhaltende Genesung kommt eine Berufsunfähigkeit infrage. Wir helfen Ihre BU zu argumentieren, Ihre Verrentung zu beantragen und Sie ggf. gerichtlich zu begleiten.

Herzinfarkt

Vollends verstopfte Herzkranzgefäße führen zum extremen Sauerstoff-Mangel des Herzmuskels nebst Myokardinfarkt. Ob ein beruflicher Neustart möglich ist, hängt an der Schwere des Infarkts sowie am Beruf. Können Sie Ihrer vertrauten Tätigkeit nicht mehr nachgehen, ist Berufsunfähigkeit anzunehmen.

Wir unterstützen Sie vom BU-Antrag bis hin zu ernsten Fällen von Versicherungsverweigerung. Auch mit einer privaten BU-Versicherung bleibt die Frage: wie komme ich nun an mein Recht und an meine Rente ? Wir untermauern Ihre Versorgungsansprüche, und helfen auf versuchte Versicherungsverweigerung richtig zu reagieren.

Auch mit einer privaten BU-Versicherung bleibt die Frage: wie komme ich nun an mein Recht und an meine Rente ? Wir untermauern Ihre Versorgungsansprüche, und helfen auf versuchte Versicherungsverweigerung richtig zu reagieren.

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Wir verteidigen Ihren Anspruch.

Wenn Berufsunfähigkeit droht.

Eine bewährte Strategie der Versicherer lautet: Vermeiden, Verzögern, Vergleichen. Jetzt nur nicht die Flinte ins Korn werfen!

Wir verstehen Ihre Situation, kennen die Tricks der Versicherer, und nehmen Ihnen alles ab: Vom Schriftverkehr mit der Gegenseite, über die Führung der Gutachter, bis zur Vertretung vor Gericht. Sie wissen, Sie kämpfen nicht mehr allein. Der Respekt der Gegenseite ist ihnen sicher. Von Anfang an sind wir immer persönlich für Sie da. Egal, ob vor Ort oder vor Gericht.

Fehler beim selbständigen Ausfüllen des Antragsformulars können unabsehbare Folgen haben und zu einer Ablehnung aus vielfältigsten Gründen führen, darunter beispielsweise: "Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung" und "Konkrete Verweisung".

So helfen wir Ihnen ganz konkret:
Wir arbeiten zu 100% für den Versicherten. Und nur für diesen. Unsere Anwälte vertreten Sie immer persönlich vor Gericht. Versprochen. Egal, ob der Antrag schon gestellt oder gar abgelehnt wurde. Wir wissen Rat und helfen Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen:
  • Begleitung bei der Stellung des BU-Antrags von Anfang an
  • Entlastung durch vollständige Übernahme der Kommunikation mit der Versicherung
  • Beratung und Vertretung auch im außergerichtlichen Verfahren und in allen Fragen rund um die Themen der Berufsunfähigkeit
  • Sie haben bereits einen Antrag gestellt? Dieser wurde abgelehnt oder die Leistungsprüfung verzögert sich? Wir kennen Mittel und Wege – gegebenenfalls bis zum Klageverfahren
  • Eine Nachprüfung steht an? Wir begleiten Sie professionell
  • Wir erstreiten die Zahlung Ihrer Rente und Beitragsbefreiung (auch rückwirkend)
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In drei einfachen Schritten
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Ihren Anwalt für Berufsunfähigkeit.
1

Sie nehmen Kontakt zu uns auf und schildern Ihre Situation. Das geht ganz leicht: Nutzen Sie hierfür das Kontaktformular oder rufen Sie eines unserer Büros in Ihrer Nähe an.

2

Wir prüfen Ihren Fall eingehend und für Sie kostenlos. Im Anschluss beginnen wir sofort mit der Prüfung des Sachverhalts. Mit unserer Erfahrung erhalten wir schnell eine erste Einschätzung.

3

In einem persönlichen Gespräch klären wir die nächsten Schritte. Wir stellen Ihnen die Ergebnisse unserer Prüfung vor, wägen gemeinsam die Optionen ab und leiten die nächsten Schritte ein.

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Podcast zum Thema Berufsunfähigkeit

In unseren Podcasts erklären wir Ihnen die Winkelzüge der Versicherer und sorgen dafür, dass Sie nicht in eine Falle tappen. Unsere Mission und unsere Aufgabe ist ganz einfach: Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Sie sind in keinem Falle schutzlos und ohne Hilfe.
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Unser Leitfaden zum Thema Berufsunfähigkeit

Lesen Sie hier wie Ihnen ein Fachanwalt für Versicherungsrecht vor, während und nach der Beantragung von Leistungen bei Ihrem privaten Berufsunfähigkeitsversicherer unterstützen kann und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten, damit Ihr Leistungsantrag nicht abgelehnt wird.
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Thought Leadership in Berufsunfähigkeit

Oliver Ostheim und Oliver Klaus-Weidenbach sind Co-Autoren im Münchener Anwaltshandbuch - dem Standardwerk für Versicherungsrecht. Im Kapitel über Personenversicherung setzen Sie sich auf 100 Seiten ausführlich mit dem Thema Berufsunfähigkeitsversicherung auseinander und schaffen damit Maßstäbe und Standards in der Prozessführung. Für juristische Kolleginen und Kollegen, aber auch für Versicherte und Versicherer zugleich.
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Unser Hauptsitz ist Darmstadt, zentral gelegen in der Metropolregion Rhein-Main-Neckar. Hinzu kommen unsere bundesweit zwölf Zweigstellen; denn bei allen heutigen Kommunikationsmitteln schätzen wir noch immer die persönliche Begegnung mit Ihnen. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie unser Kontaktformular, oder rufen Sie einfach ein nahegelegenes OK-Büro an.

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Wenn Sie uns vor 16:00 Uhr kontaktieren, melden wir uns noch am gleichen Tag mit einem Terminvorschlag zur Besprechung Ihres Anliegens mit einem unserer Fachanwälte.

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