Wann besteht eine Dienstunfähigkeit? In diesem Beitrag erfahren Sie, welche rechtlichen Voraussetzungen gelten, welche Einwände von Versicherern vorgebracht werden können und wie ein Rechtsanwalt für Versicherungsrecht Sie unterstützen kann.
Die Absicherung der eigenen Arbeitskraft ist für Beamte von zentraler Bedeutung – besonders dann, wenn gesundheitliche Gründe eine Fortführung des Dienstes unmöglich machen. An diesem Punkt gewinnt die Dienstunfähigkeitsversicherung erheblich an Bedeutung. Sie soll finanzielle Nachteile abmildern, die entstehen, wenn der Dienstherr eine Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand aufgrund von Dienstunfähigkeit anordnet.
Im Unterschied zu klassischen Vorsorgemodellen weist diese Versicherungsform spezielle Regelungen auf, die ausschließlich auf die besondere Rechtsstellung von Beamten abgestimmt sind. Kommt es zur Dienstunfähigkeit, entstehen oft komplexe versicherungsrechtliche Streitfragen, beispielsweise zur Auslegung der Dienstunfähigkeitsklausel oder zur Bindungswirkung behördlicher Entscheidungen. Versicherer prüfen in solchen Fällen die Leistungsanträge besonders sorgfältig und lehnen Zahlungen nicht selten ganz oder teilweise ab.

Im folgenden Beitrag erfahren Sie, wann rechtlich von Dienstunfähigkeit gesprochen wird, welche Hürden Versicherer prüfen und wie wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen können.
Inhalt
Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit: Juristische Unterschiede für Beamte
Für Beamte gelten im Versicherungsrecht spezifische Maßstäbe. Während die Berufsunfähigkeit sich an der konkreten Leistungsfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf orientiert, bezieht sich die Dienstunfähigkeit ausschließlich auf eine dienstrechtliche Entscheidung. Diese Differenzierung ist für Leistungsansprüche aus Versicherungsverträgen von zentraler Bedeutung.
Die Dienstunfähigkeit ist gesetzlich festgelegt und tritt ein, wenn ein Beamter aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine dienstlichen Pflichten zu erfüllen. Entscheidend ist hierbei nicht die subjektive Einschätzung des Betroffenen, sondern die förmliche Versetzung in den Ruhestand durch den Dienstherrn. Die Grundlage dieser Entscheidung bildet in der Regel ein amtsärztliches Gutachten.
Im Gegensatz dazu prüft die Berufsunfähigkeitsversicherung, ob die versicherte Person die zuletzt ausgeübte Tätigkeit noch zu mindestens 50 Prozent ausüben kann. Diese Bewertung erfolgt unabhängig von dienstrechtlichen Maßnahmen. Ein Beamter kann daher dienstunfähig sein, ohne gleichzeitig berufsunfähig im Sinne der Versicherungsbedingungen zu gelten.
Um diese Schutzlücke zu schließen, beinhalten viele Versicherungsverträge für Beamte eine Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel), die auch als Beamtenklausel bekannt ist. Diese sorgt dafür, dass die Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit regelmäßig als ausreichender Nachweis für den Versicherungsfall anerkannt wird. Fehlt eine solche Klausel, muss der Beamte zusätzlich nachweisen, dass eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt – ein Nachweis, der in der Praxis häufig scheitert.
Wenn die Dienstunfähigkeitsklausel fehlt, argumentieren Versicherer häufig, dass die bisherige Tätigkeit medizinisch betrachtet noch teilweise ausgeübt werden könne. Wird die maßgebliche 50-Prozent-Grenze nicht unterschritten, besteht kein Anspruch auf Versicherungsleistungen, selbst wenn bereits eine Versetzung in den Ruhestand erfolgt ist. Eine wirksam vereinbarte DU-Klausel führt in vielen Fällen zu einer unwiderlegbaren Vermutung der Berufsunfähigkeit. Dadurch entfällt die aufwendige versicherungsrechtliche Beweisführung. Genau hier liegt der entscheidende Vorteil für Beamte im Leistungsfall.
Für die Dienstunfähigkeitsversicherung ist es maßgeblich, wann das Beamtenverhältnis tatsächlich endet. Erst zu diesem Zeitpunkt gilt der Beamte als in den Ruhestand versetzt. Dann entsteht grundsätzlich der Anspruch auf Versicherungsleistungen aus einer wirksamen Dienstunfähigkeitsklausel.
Wenn Ihre Leistungen aus der Dienstunfähigkeitsversicherung abgelehnt, gekürzt oder verzögert werden, ist es ratsam, frühzeitig eine anwaltliche Prüfung vorzunehmen. Unsere Rechtsanwälte für Versicherungsrecht klären, ob die Ablehnung rechtlich gerechtfertigt ist und welche Schritte zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche sinnvoll sind.
Echte Dienstunfähigkeitsklausel: Bindende Bestätigung der Ruhestandsversetzung
Die echte Dienstunfähigkeitsklausel bietet Beamten den umfassendsten Versicherungsschutz. Sie stellt klar, dass die Versetzung in den Ruhestand aufgrund allgemeiner Dienstunfähigkeit automatisch als Versicherungsfall angesehen wird. Eine zusätzliche medizinische Leistungsprüfung durch den Versicherer ist ausgeschlossen.
Rechtliche Wirkung der echten DU-Klausel
Im Falle einer echten DU-Klausel begründet die Ruhestandsversetzung eine unwiderlegbare Vermutung der Berufsunfähigkeit. Der Versicherer ist an die Entscheidung des Dienstherrn gebunden und darf weder Gegengutachten einholen noch alternative Einsatzmöglichkeiten prüfen.
Vorteile für Beamte im Leistungsfall
Für den Versicherungsnehmer ist diese Klausel besonders vorteilhaft, da er lediglich nachweisen muss, dass die Ruhestandsversetzung aus gesundheitlichen Gründen erfolgt ist. Weitere medizinische Prüfungen oder Leistungsnachweise sind nicht erforderlich. Die Einschätzung des Dienstherrn ersetzt die eigenständige Leistungsprüfung des Versicherers vollständig.
Unechte Dienstunfähigkeitsklausel: Erweiterte Prüfungsrechte des Versicherers
Die unechte Dienstunfähigkeitsklausel birgt für Beamte erhebliche Risiken. Sie verknüpft die Ruhestandsversetzung mit zusätzlichen Voraussetzungen und ermöglicht es dem Versicherer, eigene Prüfungs- und Bewertungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen.
Rechtliche Bedeutung der unechten DU-Klausel
Bei dieser Klausel wird die Ruhestandsversetzung lediglich als widerlegbare Vermutung für das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit betrachtet. Der Versicherer hat das Recht, die gesundheitliche Leistungsfähigkeit eigenständig zu überprüfen und die Dienstunfähigkeit anzufechten. In der Regel enthalten diese Klauseln Formulierungen, die eine zusätzliche medizinische Bewertung voraussetzen. Folglich kann der Versicherer eigene Gutachten anfordern oder weitere Untersuchungen anordnen.
In der Praxis führt die unechte Dienstunfähigkeitsklausel oft zu verlängerten Leistungsprüfungen, wiederholten medizinischen Untersuchungen und Leistungsablehnungen trotz Ruhestandsversetzung. Die Beweislast liegt in der Regel beim Beamten, der seine gesundheitlichen Einschränkungen detailliert darlegen und belegen muss.
Wenn die Zahlung aus der Dienstunfähigkeitsversicherung verweigert oder verzögert wird, raten wir zu einer zeitnahen rechtlichen Überprüfung der Versicherungsbedingungen. Lassen Sie Ihre Dienstunfähigkeitsklausel jetzt rechtssicher überprüfen und Ihre Ansprüche bewerten.
Besondere Absicherung von Beamten im Vollzugsdienst
Beamte im Vollzugsdienst sind im Berufsalltag erheblichen körperlichen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Tätigkeiten bei Polizei, Zoll, Feuerwehr oder Bundeswehr erfordern eine durchgehend uneingeschränkte gesundheitliche Tauglichkeit. Bereits der Verlust einzelner Fähigkeiten kann dazu führen, dass der Dienst nicht mehr ausgeübt werden darf, ohne dass automatisch eine Versetzung in den Ruhestand erfolgt.
Gesundheitliche Ausfallrisiken im Vollzugsdienst
Für Polizeibeamte ist die Fähigkeit, eine Dienstwaffe zu führen, eine zwingende Voraussetzung. Angehörige der Berufsfeuerwehr müssen jederzeit auch für Einsätze in der Notfallrettung geeignet sein. Berufssoldaten unterliegen kontinuierlichen Tauglichkeitsprüfungen. Hinzu kommt, dass psychische Erkrankungen – insbesondere posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) – im Vollzugsdienst eine zunehmend bedeutende Rolle spielen und die Einsatzfähigkeit dauerhaft einschränken können.
Bedeutung spezieller Versicherungsbedingungen
Diese berufsspezifischen Risiken sollten im Versicherungsvertrag explizit berücksichtigt werden. Ohne entsprechende Regelungen besteht das Risiko, dass trotz faktischem Dienstausfall keine Versicherungsleistungen erbracht werden. Standardisierte Klauseln sind hierfür häufig nicht ausreichend.
Abgrenzung zum Arbeitsplatzrisiko
Nicht jeder Dienstaustritt ist versichert. Das Ausscheiden aufgrund fehlender Planstellen stellt keine allgemeine Dienstunfähigkeit dar, wie der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil v. 07.07.1993 – Az. IV ZR 47/92) entschieden hat. Versichert ist ausschließlich die gesundheitliche Leistungsfähigkeit – nicht der Erhalt eines konkreten Arbeitsplatzes.
Insbesondere bei Beamten im Vollzugsdienst ist eine zeitnahe anwaltliche Überprüfung der Versicherungsbedingungen von großer Bedeutung. Unsere Rechtsanwälte prüfen, ob die spezifischen dienstlichen Anforderungen angemessen abgesichert sind und ob der Versicherer eventuell unrechtmäßig Leistungen verweigert.
Versicherungsschutz nach Beamtenstatus: Geltungsbereich der DU-Klausel
Dienstunfähigkeitsklauseln beziehen sich oft allgemein auf „Beamte", ohne den spezifischen Status näher zu erläutern. Der Regelfall ist das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, bei dem mit der Ruhestandsversetzung in der Regel auch ein Anspruch auf Ruhegehalt entsteht. Dieser Versorgungsanspruch besteht unabhängig von Leistungen aus einer Dienstunfähigkeitsversicherung, die zusätzlich in Anspruch genommen werden können.
Beamte auf Probe und auf Widerruf
Auch Beamte auf Probe können unter den Versicherungsschutz fallen, sofern die Versicherungsbedingungen keine ausdrückliche Einschränkung auf Beamte auf Lebenszeit vorsehen. Obwohl in der Probezeit noch kein direkter Anspruch auf Ruhegehalt besteht, können nach längerer Dienstzeit Ansprüche auf Versorgung entstehen, die neben den Versicherungsleistungen bestehen.
Für Beamte auf Widerruf, beispielsweise während des Vorbereitungsdienstes, ist eine Entlassung jederzeit möglich. Dennoch kann auch für diese Gruppe der Versicherungsschutz gegeben sein (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13.02.2017 – Az. 4 U 195/16). Entscheidend ist stets der konkrete Wortlaut der Versicherungsbedingungen.
Vorgeschobene Gründe für die Ruhestandsversetzung
Ein Versicherungsfall liegt nicht vor, wenn gesundheitliche Gründe für die Ruhestandsversetzung lediglich vorgetäuscht werden. Wenn das Ausscheiden tatsächlich auf organisatorischen oder wirtschaftlichen Überlegungen der Behörde beruht, handelt es sich nicht um einen versicherten Dienstausfall. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat deutlich gemacht, dass solche personalpolitischen Maßnahmen nicht zulasten des Versicherers gehen. Die Beweislast dafür trägt jedoch der Versicherer.
Lassen Sie prüfen, ob Ihr Beamtenstatus von Ihrer Dienstunfähigkeitsklausel erfasst ist und ob der Versicherer seine Leistungspflicht zu Recht verneint.
Dienstunfähigkeit von Beamten: Anderweitige Verwendung und eingeschränkte Dienstfähigkeit
Bevor ein Beamter aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird, sieht das Beamtenrecht mehrere vorrangige Prüfungsstufen vor. Sowohl im Bundes- als auch im Landesrecht gilt der Grundsatz „Weiterverwendung vor Versorgung". Das Ziel ist es, eine vorzeitige Pensionierung zu vermeiden und die vorhandenen personellen Ressourcen möglichst effizient zu nutzen.
Zunächst muss der Dienstherr prüfen, ob eine anderweitige Verwendung des Beamten möglich ist. Wenn der Beamte trotz gesundheitlicher Einschränkungen noch in einem anderen Amt oder Aufgabenbereich eingesetzt werden kann, kommt eine Ruhestandsversetzung nicht in Betracht. Diese Prüfung ist rechtlich verpflichtend und kann auch einen Laufbahnwechsel umfassen, ohne dass die Zustimmung des Beamten nötig ist.
Nach § 26 Abs. 2 BeamtStG ist der Dienstherr dabei nicht auf den eigenen Geschäftsbereich beschränkt. Er muss auch andere Verwaltungsbereiche einbeziehen. Eine anderweitige Verwendung ist jedoch unzumutbar, wenn der Beamte krankheitsbedingt dauerhaft dienstunfähig ist oder erhebliche Fehlzeiten zu erwarten sind (BVerwG, Beschl. v. 06.11.2014 – Az. 2 B 97/13).
Begrenzte Dienstfähigkeit statt Ruhestand
Schlägt eine anderweitige Verwendung fehl, ist als zweite Hürde die begrenzte Dienstfähigkeit zu prüfen. Wenn der Beamte seine Tätigkeit noch mit reduzierter Arbeitszeit ausüben kann, wird keine Ruhestandsversetzung angeordnet. Die Besoldung wird entsprechend reduziert, jedoch teilweise kompensiert. Eine begrenzte Dienstfähigkeit stellt regelmäßig keinen Versicherungsfall im Sinne gängiger Dienstunfähigkeitsklauseln dar.
Bedeutung für die Dienstunfähigkeitsversicherung
Nur wenn weder eine anderweitige Verwendung noch eine begrenzte Dienstfähigkeit in Betracht kommen, ist der Weg zur Ruhestandsversetzung eröffnet. Für Versicherungsansprüche bedeutet dies: Beide Hürden müssen überwunden sein, bevor Leistungen aus einer Dienstunfähigkeitsversicherung verlangt werden können.
Überprüfen Sie, ob die Ablehnung aufgrund einer anderweitigen Verwendung oder einer begrenzten Dienstfähigkeit rechtlich gerechtfertigt ist.
Erlöschen des Leistungsanspruchs bei Arglist, Vorsatz und Treuwidrigkeit
Selbst wenn eine bedingungsgemäße Dienstunfähigkeit gegeben ist, kann der Anspruch auf Versicherungsleistungen in bestimmten Fällen entfallen. Dies liegt nicht am Gesundheitszustand des Beamten, sondern an einem dem Versicherungsnehmer vorgeworfenen pflichtwidrigen Verhalten. In solchen Fällen berufen sich Versicherer häufig auf Vorsatz, Arglist oder Treuwidrigkeit.
Ein Anspruch auf Leistungen besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat. In der Praxis wird ein solcher Vorwurf oft mit dem Verdacht auf arglistiges Handeln untermauert. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Krankheitssymptome absichtlich vorgetäuscht oder falsche gesundheitliche Gründe angegeben wurden, um eine andere dienstliche Verwendung zu vermeiden. Ein derartiges Verhalten kann ebenfalls als treuwidrig angesehen werden und führt zum vollständigen Wegfall der Leistungspflicht.
Insbesondere verweigern Versicherer häufig Leistungen mit dem Argument, dass der Versicherungsnehmer vorvertragliche Anzeigeobliegenheiten verletzt hat. Es wird beanstandet, dass gesundheitliche Umstände beim Abschluss der Dienstunfähigkeitsversicherung nicht offenbart wurden. Rechtlich entscheidend ist jedoch, dass gemäß § 19 VVG nur solche Umstände anzugeben sind, nach denen der Versicherer ausdrücklich und in Textform gefragt hat. Eine allgemeine Offenbarungspflicht für alle potenziell relevanten Gesundheitsdaten existiert nicht. Eine nachträgliche Erweiterung der Anzeigepflicht ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Wenn der Versicherer die Leistung aufgrund vermeintlicher Arglist, vermeintlichen Vorsatzes oder Verletzungen der Anzeigepflicht verweigert, sollte dies nicht ohne Prüfung akzeptiert werden. Unsere Rechtsanwälte für Versicherungsrecht beurteilen, ob der Leistungsausschluss rechtlich gerechtfertigt ist.
Anwaltliche Unterstützung bei einer Ablehnung durch den Versicherer
Wenn Sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen Ihren Dienst als Beamter nicht mehr ausüben können, steht vieles auf dem Spiel. Die Dienstunfähigkeitsversicherung soll in dieser Situation Ihre finanzielle Absicherung sicherstellen.
In der Praxis erleben jedoch viele Beamte, dass Versicherer Leistungen verzögern, kürzen oder sogar vollständig ablehnen. Denn selbst wenn Ihr Dienstherr Sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt hat, bedeutet dies nicht automatisch, dass der Versicherer zur Zahlung verpflichtet ist. Häufig werden rechtlich fragwürdige Argumente angeführt, um Leistungen abzulehnen. Ohne anwaltliche Unterstützung sind diese Hürden für Betroffene kaum zu bewältigen.
Als im Versicherungsrecht tätige Rechtsanwälte prüfen wir für Sie, ob ein versicherter Leistungsfall vorliegt, ob Ihre Dienstunfähigkeitsklausel korrekt angewendet wird und ob der Versicherer seine Leistungspflicht zu Unrecht verneint.
Wir analysieren dabei nicht nur den Versicherungsvertrag, sondern auch amtsärztliche Gutachten, Bescheide des Dienstherrn und den zeitlichen Ablauf der Ruhestandsversetzung. Je eher Sie rechtlichen Rat einholen, desto besser lassen sich Fehler vermeiden, beispielsweise bei Fristen, Anzeigen oder Stellungnahmen gegenüber dem Versicherer. Selbst bei bereits erfolgten Ablehnungen gibt es häufig gute rechtliche Ansatzpunkte, um dennoch Leistungen zu erhalten.
Wenn Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung nicht leistet oder Unsicherheiten bezüglich Ihrer Absicherung bestehen, sollten Sie dies nicht akzeptieren. Lassen Sie Ihre Dienstunfähigkeit und Ihre Versicherungsbedingungen jetzt rechtlich überprüfen – wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Sie sind Beamter und unsicher, ob Ihre Dienstunfähigkeitsklausel im Leistungsfall greift?
Wenn Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung nicht leistet oder Unsicherheiten bezüglich Ihrer Absicherung bestehen, sollten Sie dies nicht akzeptieren. Lassen Sie Ihre Dienstunfähigkeit und Ihre Versicherungsbedingungen jetzt rechtlich überprüfen – wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung
Was versteht man unter Dienstunfähigkeit bei Beamten?
Von Dienstunfähigkeit wird gesprochen, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, Ihre dienstlichen Aufgaben zu erfüllen, und der Dienstherr Sie in den Ruhestand versetzt. Entscheidend ist dabei nicht Ihre persönliche Einschätzung, sondern die dienstrechtliche Entscheidung, die auf einem amtsärztlichen Gutachten basiert.
Wie unterscheidet sich die Dienstunfähigkeit von der Berufsunfähigkeit?
Die Dienstunfähigkeit hängt ausschließlich von der Entscheidung des Dienstherrn ab, während die Berufsunfähigkeit auf einer medizinischen Beurteilung Ihrer Leistungsfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf beruht. Es ist möglich, dass Sie dienstunfähig sind, ohne gleichzeitig berufsunfähig im Sinne der Versicherungsbedingungen zu sein.
Wann kommt eine Dienstunfähigkeitsversicherung zur Auszahlung?
Die Versicherung leistet nur dann, wenn sämtliche vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Besonders wichtig ist, ob eine wirksame Dienstunfähigkeitsklausel vereinbart wurde und ob der Versicherungsfall rechtlich korrekt eingetreten ist. Ablehnungen treten in der Praxis häufig auf.
Genügt die Ruhestandsversetzung für den Anspruch auf Versicherungsleistungen?
Nicht in jedem Fall. Entscheidend ist, wann das Beamtenverhältnis tatsächlich endet. Solange die Versetzung noch rückgängig gemacht werden kann, ist der Versicherungsfall häufig noch nicht eingetreten. Der genaue Zeitpunkt ist daher rechtlich von besonderer Bedeutung.
Was versteht man unter einer echten Dienstunfähigkeitsklausel?
Eine echte Dienstunfähigkeitsklausel behandelt die Ruhestandsversetzung aufgrund von Dienstunfähigkeit automatisch wie eine Berufsunfähigkeit. Der Versicherer ist nicht berechtigt, eigene medizinische Untersuchungen durchzuführen, und ist grundsätzlich zur Leistung verpflichtet, sofern die formalen Voraussetzungen gegeben sind.
Was versteht man unter einer unechten Dienstunfähigkeitsklausel?
Bei einer unechten Dienstunfähigkeitsklausel ist der Versicherer berechtigt, zusätzlich zu überprüfen, ob tatsächlich eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Die Versetzung in den Ruhestand wird dann nur als widerlegbare Vermutung betrachtet, was häufig zu Ablehnungen oder Verzögerungen bei der Leistung führt.
Sind Beamte auf Probe durch die Dienstunfähigkeitsversicherung geschützt?
Beamte auf Probe sind im Allgemeinen versicherbar, sofern die Versicherungsbedingungen den Schutz nicht ausdrücklich auf Beamte auf Lebenszeit beschränken. Ob ein Leistungsanspruch besteht, hängt ausschließlich vom Wortlaut der jeweiligen Dienstunfähigkeitsklausel ab.
Gilt der Versicherungsschutz ebenfalls für Beamte auf Widerruf?
Beamte auf Widerruf können ebenfalls in den Versicherungsschutz fallen, insbesondere während des Vorbereitungsdienstes. Es ist jedoch notwendig, dass die Dienstunfähigkeitsklausel diesen Status nicht ausdrücklich ausschließt. Eine gründliche Vertragsprüfung ist in diesem Fall unerlässlich.
Was versteht man unter einer eingeschränkten Dienstfähigkeit?
Wenn Ihre Dienstfähigkeit eingeschränkt ist, können Sie Ihre Tätigkeit weiterhin in einem reduzierten Umfang ausüben, beispielsweise mit verringerter Arbeitszeit. In diesem Fall erfolgt in der Regel keine Versetzung in den Ruhestand, weshalb kein Versicherungsfall im Sinne der Dienstunfähigkeitsversicherung gegeben ist.
Sind psychische Erkrankungen wie die PTBS versichert?
Grundsätzlich ja. Psychische Erkrankungen sind versicherbar und haben insbesondere für Beamte im Vollzugsdienst eine erhebliche Bedeutung. Ausschlaggebend ist jedoch, ob die Erkrankung tatsächlich zur Dienstunfähigkeit führt und vertraglich erfasst ist.






