Flugdienstuntauglichkeit – Versicherung verliert Gerichtsverfahren
Aufgrund länger andauernder Erkrankung wurde einem Flugbegleiter das Krankentagegeld gestrichen und die Krankentagegeldversicherung beendet.
Die Versicherung behauptete es läge dauernde Flugdienstuntauglichkeit vor, die mit Berufsunfähigkeit gleichzusetzen sei. Im von uns begleiteten Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main strich die Krankenversicherung regelrecht die Segel, setzte die Krankentagegeldversicherung wieder in Kraft und zahlte das noch offene Krankentagegeld nach. Denn nur ein Fliegerarzt kann eine dauernde Flugdienstuntauglichkeit feststellen. In diesem Fall lag aber lediglich eine vorübergehende Flugdienstuntauglichkeit mit günstiger Genesungsprognose vor, die mit einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit gleichzusetzen ist. Mittlerweile ist der Mandant wieder im Flugbetrieb tätig und verfügt über eine gültige Krankentagegeldversicherung.
Aus verschiedenen Parallelverfahren wissen wir, dass dies kein Einzelfall ist. Akzeptieren Sie diese Entscheidung nicht – Nutzen Sie die Kompetenz und Erfahrung des Spezialisten, sprechen Sie mit uns!