Rechtsgebiet: Schadensrecht
In allen Bereichen des täglichen Lebens kann es zu Schadens – oder Todesfällen kommen. In Folge von Unfällen im Straßenverkehr, im Haushalt , bei öffentlichen Veranstaltungen, bei der Arbeit, bei ärztlichen Behandlungen, durch Straftaten, beim Sport. Die Folgen sind häufig gravierend. Nicht selten kommt es zu Arbeits- und/oder Berufsunfähigkeit, Invalidität und weiteren Schäden. Die rechtliche Betreuung solcher Fälle setzt Spezialkenntnisse im Schadens-, Versicherungs-, Medizin-, Arbeits-, Verkehrs- und Sozialrecht, den Kernkompetenzen der OK-Rechtsanwälte, voraus.
Wir vertreten Sie vor allem in folgenden Fällen:
- Verkehrsunfälle
- ärztliche Behandlungsfehler
- private Unfälle und Körperverletzung
- Arbeits- und Wegeunfälle
- Verletzung von Verkehrssicherungspflichten (Glätteunfälle, Baustellen, Gebäudeschäden, Spielplätze etc.)
- Haftung bei Großveranstaltungen und Events
- Medizinproduktehaftung
- Arzneimittelhaftung
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