Schwere Hygiene-Mängel im Operationszentrum – Hohe Freiheitsstrafe und Berufsverbot für den behandelnden Arzt
Unsere Mandantin war Angestellte einer städtischen Behörde. Auf einem Spaziergang hatte sie sich das Fußgelenk „verknackst“. Die weiteren Untersuchungen ergaben, dass einige Bänder des Gelenkes gerissen waren.
Der Mandantin wurde eine ambulante Operation angeraten. Sie ließ diese durchführen. Dabei ist es zu Komplikationen gekommen. Die Hygiene des ambulanten Operationszentrums zeigten in allen Belangen schwerwiegende Mängel. Daher kam es zu einer Wundinfektion, die schlussendlich zum Verlust des gesamten Beines geführt hat. Der behandelnde Arzt wurde zu einer hohen Freiheitsstrafe und einem Berufsverbot verurteilt. Wir haben die berechtigten Ansprüche unserer Mandantin bei dem Haftpflichtversicherer des Arztes eingefordert. Nach zähen Verhandlungen waren wir in der Lage für unsere Mandantin einen Gesamtbetrag in Höhe von 255.000 € erzielen.