LG Frankenthal versagt Schmerzensgeld wegen mangelhafter Brustimplantate
Im Rahmen unserer versicherungsrechtlichen Ausrichtung beraten wir als Fachanwälte für Medizinrecht auch zu Fragen der Arzthaftung!
Unsere Kanzlei steht kurz vor der Einreichung mehrerer Klagen aufgrund fehlerhafter PIP-Brustimplantate. Daher ist es sehr wichtig, die bisherige Rechtsprechung in diesem Segment im Auge zu behalten.
In einer aktuellen Gerichtsentscheidung des Landgerichts Frankenthal vom 14.03.2013 ist eine Dame aus Ludwigshafen mit ihrer Klage auf 100.000 € Schmerzensgeld wegen mangelhafter Brustimplantate vor dem Landgericht Frankenthal gescheitert.
Die Klägerin habe nicht ausreichend bewiesen, dass die Implantate ihrer Gesundheit geschadet hätten, sagte Richterin Therese von Schwichow am 14.03.2013. Die Frau hatte dem TÜV-Rheinland vorgeworfen, die französische Herstellerfirma der Implantate nicht ausreichend überwacht zu haben.
Die inzwischen insolvente Poly Implant Prothèse (PIP) soll hunderttausendfach billiges Industriesilikon in Brustimplantate gefüllt haben. Auch in Deutschland wurden die Polster verkauft. Ein Fall beschäftigt auch das LG Karlsruhe. Eine Entscheidung gibt es dort aber noch nicht.
Die Frankenthaler Richterin sagte, es fehlten Beweise dafür, dass in den Brustpolstern der Klägerin tatsächlich Industriesilikon enthalten gewesen sei. Zudem sei nicht erwiesen, dass der TÜV überhaupt hätte überprüfen müssen, welches Silikon in den Implantaten enthalten gewesen sei.
Wir empfehlen, auch ein Verschulden des behandelnden Arztes zu bedenken. Denn diese behaupten in einigen Fällen, hochwertige Implantate ausgewählt zu haben. Nach hiesiger Auffassung hat auch der implantierende Arzt eigene Sorgfaltspflichten bei der Auswahl zu beachten.
Wir geben Ihnen hierzu gerne – auch telefonisch – eine erste Auskunft. Wir vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und falls erforderlich vor Gericht.