Freiberufler behält Krankentagegeld
Unser Mandant war freiberuflich tätig. Er litt an Depression und war längerfristig erkrankt. Für diesen Fall hatte er eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen.
Abgesichert war ein Tagegeld in Höhe von 180 € pro Tag oder 5.400 € im Monat. Der KT-Versicherer hat die Arbeitsunfähigkeit nach einem Jahr erneut überprüft.
Dabei kam er zu dem Ergebnis, dass eine Berufsunfähigkeit eingetreten sein soll, weil die bestehende Arbeitsunfähigkeit auf absehbare Zeit nicht mehr entfallen würde. Nach §15b der Versicherungsbedingungen führt eine Berufsunfähigkeit zum Ende des Versicherungsverhältnisses.
Wir haben für unseren Mandanten erreicht, dass die KT-Leistung wieder aufgenommen wurde und monatlich 5.400 € gezahlt werden.