"Errare humanum est" - Irren ist menschlich. Aber eine Berufsgruppe scheint seit langem und dauerhaft davon ausgeschlossen: Die der deutschen Ärzte.
Ihre Situation verstehen wir sehr gut. Wir kennen die Schwierigkeiten, Ärzten Behandlungsfehler nachzuweisen und sie dafür schadensersatzpflichtig zu machen. Knowhow und Erfahrung sind notwendig. Wir sind seit langem Fachanwälte für Medizinrecht und Wissensführer im Arzthaftungsrecht.
Als spezialisierte Fachanwälte verfügen wir über jahrzentelange Erfahrungen im Medizinrecht im Ganzen und dem Patientenrecht im Besonderen.
Wir vertreten ausschließlich Patienten und niemals den Behandler. Dies ist Teil unserer gelebten Werte und Loyalität gegenüber unserer Mandanten. Vom ersten Kontakt und der professionellen Begleitung bis zur Durchsetzung Ihrer Interessen. Wir sind stets persönlich im Gerichtssaal bei Ihnen vor Ort. Mit ganzer Kraft und allem Wissen – Versprochen.
Eine angemessene umfassende Schadensregulierung sicherzustellen, dafür sind wir da.
Das Wissenschaftliche Institut der AOK beziffert die Zahl der Behandlungsfehler allein in deutschen Krankenhäusern auf knapp 200.000 pro Jahr. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz geht davon aus, dass pro Jahr rund 40.000 Patientenbeschwerden bei Krankenkassen, Ärzteschaft, Versicherungen und Gerichten verzeichnet werden.
Behandlungsfehler sind hochaktuell und mehren sich, wie aktuelle Erhebungen des MDK zeigen. Denn jahrelange Einsparungen im Gesundheitswesen auf allen Ebenen und chronische Überlastungssymptome bei Medizinern aller Altersklassen und Qualifikationsstufen haben die Situation für Patienten in Deutschland in den vergangenen Jahren deutlich schwieriger werden lassen. Die Gefahr von Behandlungsfehlern ist in dieser Zeit größer geworden.
Weil es aber in der Tat nicht einfach ist, geschädigten Patienten zu dem zu verhelfen, was Ihnen zusteht, nämlich zu ihrem Recht, haben wir wichtige Fragestellungen zum Thema Arzthaftungsrecht in unserem kostenlosen Leitfaden zusammengefasst.
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Oliver Ostheim hat seit dem Jahre 2000 seine anwaltliche Zulassung. Als Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht ist er ausgewiesener Experte und Wissensführer.
Mehr zur VitaOliver Klaus ist Fachanwalt für Medizin- und Versicherungsrecht sowie Fachanwalt für Sozialrecht. In dieser Konstellation verfügt er über eine Expertise in den Bereichen Berufsunfähigkeit und Medizinrecht, die nur sehr wenige Rechtsanwälte für sich in Anspruch nehmen können.
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