Die Auszahlung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung, also die BU-Rente, ist für berufsunfähige Personen, die eine solche Versicherung abgeschlossen haben, von großer Relevanz. Denn mit der BU-Rente können sie den finanziellen Ausfall ihres Einkommens kompensieren und müssen nicht vor dem wirtschaftlichen Ruin stehen.

Berufsunfähigkeitsversicherung Auszahlung
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Doch was muss man tun, damit die BU-Rente ausgezahlt wird? Und was passiert, wenn man die Berufsunfähigkeitsversicherung zwar abgeschlossen hat, aber nie berufsunfähig wird?

Die Experten der Kanzlei Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB sind auf den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert und beantworten in diesem Beitrag Fragen rund um das Thema Auszahlung der BU-Versicherung. In diesem Beitrag informieren wir auch darüber, wann die BU-Versicherung ausgezahlt wird und wann nicht.

Übersicht:

  1. Wann kann ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen?
  2. Was muss ich tun, damit die Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt wird?
  3. Wie wird eine Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt?
  4. Wann wird keine Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt?
  5. Was passiert mit der Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn man sie nicht in Anspruch nimmt?
  6. Fazit
  7. FAQ 

Wann kann ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen?

Damit die Leistung der privaten BU-Versicherung in Anspruch genommen werden kann und die BU-Rente ausgezahlt wird, muss beim Versicherungsnehmer eine Berufsunfähigkeit vorliegen. Die Feststellung der Berufsunfähigkeit erfolgt durch einen Arzt. Erste Ansprechpartner für eine solche Feststellung können daher der eigene Hausarzt oder ein behandelnder Facharzt sein.

Der Arzt hat dann anhand der konkret ausgeübten beruflichen Tätigkeit und der damit typischerweise verbundenen Aufgaben zu prüfen, ob der Gesundheitszustand eine Ausübung des Berufs noch zulässt oder welche Einschränkungen der beruflichen Tätigkeit bestehen. Diese Prüfung ist einzelfallbezogen, so dass es auf die individuellen gesundheitlichen Einschränkungen und deren Auswirkungen auf den konkreten Beruf ankommt.

Definition von Berufsunfähigkeit

Wenn man sich fragt, wann eine Berufsunfähigkeit vorliegt, kann man für eine erste Begriffsbestimmung einen Blick in die gesetzliche Definition des § 172 Abs. 2 VVG - Versicherungsvertragsgesetz - werfen. Dort definiert der Gesetzgeber die Berufsunfähigkeit wie folgt:

"Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann."

Aus der gesetzlichen Definition ergibt sich, dass die Berufsunfähigkeit durch Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall verursacht sein muss. Hierunter fallen grundsätzlich alle Krankheiten sowie Erkrankungen und auch solche, die durch Unfälle oder Arbeitsunfälle verursacht wurden.

Da die gesetzliche Definition wenig konkrete Anhaltspunkte für die Beurteilung bietet, wann Berufsunfähigkeit vorliegt, haben sich in der BU-Versicherung vor allem zwei Kriterien herausgebildet, um die Berufsunfähigkeit zu definieren:

wer entscheidet über berufsunfähigkeit

Mehr zum Thema, wer über die Berufsunfähigkeit entscheidet, lesen Sie in folgendem Beitrag.

Was muss ich tun, damit die Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt wird?

Die erste Voraussetzung für die Auszahlung der BU-Rente ist der Abschluss einer privaten BU-Versicherung. Wurde eine BU-Versicherung abgeschlossen und kann man aus gesundheitlichen Gründen - als zweite Voraussetzung - nicht mehr arbeiten, zahlt die BU-Versicherung nicht automatisch die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente.

Es ist also nicht so wie beim Krankengeld der Krankenkasse oder der Entgeltfortzahlung in den ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit, die automatisch durch die Vorlage der AU-Bescheinigung ausgezahlt werden. Bitte beachten Sie, dass die Rente wegen Berufsunfähigkeit nur auf Antrag des Versicherten gezahlt wird.

Antrag auf BU-Rente notwendig

Für die Beantragung der BU-Rente stellen die Versicherungen detaillierte Fragebögen zur Verfügung, die der Versicherte ausfüllen muss. Außerdem benötigt man ärztliche Befunde, Atteste oder andere medizinische Unterlagen, die die Berufsunfähigkeit aussagekräftig attestieren. Die Auswahl der Unterlagen und das Ausfüllen der Fragebögen ist für Laien jedoch oft schwierig.

Aber Fehler bei der Antragstellung können die Versicherten teuer zu stehen kommen. Solche Fehler und Fehler bei der Auswahl geeigneter medizinischer Unterlagen zum Nachweis der Berufsunfähigkeit können jedoch vermieden werden, wenn sich Versicherte bereits vor der Antragstellung an einen auf BU-Versicherungen spezialisierten Rechtsanwalt wenden.

OK Leitfaden Berufsunfähigkeit

Lesen Sie hier, wie Ihnen ein Fachanwalt für Versicherungsrecht vor, während und nach der Beantragung von Leistungen bei Ihrem privaten Berufsunfähigkeitsversicherer unterstützen kann und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten, damit Ihr Leistungsantrag nicht abgelehnt wird.

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Prüfung der Berufsunfähigkeit durch die Versicherung

Nach Antragstellung prüft die Versicherung, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt und ob die Versicherung die vereinbarte BU-Rente zahlen muss. Die Versicherungen prüfen bei der Beantragung der BU-Rente auch, ob die bei Abschluss der Versicherung gemachten Angaben, z.B. zu Vorerkrankungen und die angegebenen Gesundheitsdaten, korrekt sind oder nicht. Stellt die Versicherung bei der Prüfung Fehler fest, verweigert die Versicherung die Auszahlung der BU-Rente wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.

Häufig stellt die Versicherung auch Rückfragen, die der Versicherte beantworten muss. Beantwortet der Versicherte die Rückfragen nicht, lehnt die Versicherung in den meisten Fällen die BU-Rente ab. Mit 38 Prozent ist dies einer der häufigsten Ablehnungsgründe der BU-Versicherung überhaupt. Auch hier kann die Beratung und Vertretung durch einen auf die Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisierten Rechtsanwalt hilfreich sein, der auf die Rückfragen der Versicherung adäquat antworten kann.

Wie wird eine Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt?

Hat der Versicherer die BU-Rente bewilligt oder wurde die Versicherung durch einen gerichtlichen Vergleich oder ein Urteil zur Zahlung der BU-Rente verpflichtet, wird die vereinbarte Leistung der BU-Versicherung ausgezahlt. In der Regel wurde bei Abschluss der BU-Versicherung eine monatliche BU-Rente vereinbart, die als Ersatz für das durch die Berufsunfähigkeit wegfallende Einkommen dient.

Die BU-Rente wird immer monatlich ausgezahlt und ist damit unabhängig von den Zahlungsmodalitäten der Versicherungsbeiträge. Die Höhe der BU-Rente richtet sich nach der bei Abschluss der Versicherung vereinbarten monatlichen Rentenhöhe.

Ende der Auszahlung der BU-Rente

Da sich Krankheiten oder gesundheitliche Einschränkungen, die zu einer Berufsunfähigkeit geführt haben, auch wieder bessern oder ausheilen können, ist die Berufsunfähigkeit nicht in jedem Fall ein Dauerzustand. Ob die Berufsunfähigkeit nach Bewilligung der BU-Rente noch besteht, wird von der Versicherung daher auch regelmäßig überprüft.

Nachprüfung Berufsunfähigkeitsversicherung

Mehr zum Thema Nachprüfung der Berufsunfähigkeit lesen Sie in folgendem Beitrag.

Die Auszahlung der BU-Rente endet auch, wenn die BU-Versicherung das Ende der vereinbarten Laufzeit erreicht. Bei Abschluss der BU-Versicherung wird ein Ende der Versicherungsdauer vereinbart. Dies kann spätestens der Zeitpunkt sein, zu dem die versicherte Person Anspruch auf eine Altersrente hat. Ist man bis zum Eintrittsalter der gesetzlichen Rente berufsunfähig, so würde die gesetzliche Rente lückenlos an die BU-Rente anschließen.

Wann wird keine Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt?

Die Auszahlung der BU-Rente ist nur dann möglich, wenn der Versicherte zu mindestens 50% berufsunfähig ist. Ist der Versicherte zwar zu mehr als 50% berufsunfähig, wurden aber bei Abschluss der BU-Versicherung bestimmte Krankheiten oder Leiden ausgeschlossen und ist die Berufsunfähigkeit aufgrund dieser Leiden eingetreten, ist die Auszahlung der BU-Rente ebenfalls ausgeschlossen.

Verletzung von vorvertraglichen Anzeigepflichten

Wenn Sie bei Abschluss Ihrer BU-Versicherung die Gesundheitsfragen nicht vollständig, falsch oder ungenau beantwortet haben und im Falle einer Beanspruchung der BU-Rente die Versicherung sich auf eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichten beruft, kann die Auszahlung der BU-Rente verweigert werden.

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Abstrakte Verweisung

Enthält der abgeschlossene Versicherungsvertrag bzw. die Versicherungsbedingungen für die BU-Versicherung eine sogenannte abstrakte Verweisung, kann der Versicherer trotz vorliegender Berufsunfähigkeit die Auszahlung der BU-Rente verweigern.

Wenn die abstrakte Verweisung als Klausel in der BU-Versicherung enthalten ist, kann der Versicherer auf einen anderen Beruf verweisen, der trotz Berufsunfähigkeit mit den Fähigkeiten und Kenntnissen des Versicherten ausgeübt werden kann. Der Beruf sollte in etwa dem Gehalt des bisherigen Berufs entsprechen und auch der Lebensstellung angemessen sein.

Gegen Weigerung der Versicherung vorgehen

In vielen Fällen kann es sich lohnen, mit Hilfe eines auf Berufsunfähigkeitsversicherungen spezialisierten Rechtsanwalts gegen die Versicherung bei Ablehnung der BU-Rente vorzugehen. Nicht immer ist das Vorgehen der Versicherung gerechtfertigt und eine Leistungsverweigerung zulässig.

Oft kann der Anspruch auf die BU-Rente mit anwaltlicher Hilfe außergerichtlich oder gerichtlich durchgesetzt werden.

Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt

Mehr zum Thema, was man tun kann, wenn die BU-Versicherung abgelehnt wurde, lesen Sie in folgendem Beitrag.

Was passiert mit der Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn man sie nicht in Anspruch nimmt?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert das Risiko ab, aufgrund von gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem ausgeübten Beruf arbeiten zu können. Es handelt sich hierbei um eine sogenannte Risikoversicherung. Auch wenn Versicherte bis zum vereinbarten Laufzeitende der BU-Versicherung diese nicht in Anspruch nehmen, erhält man von der Versicherung keine Auszahlung der eingezahlten Beiträge.

Dies ist ähnlich wie bei einer Risikolebensversicherung, bei der keine Kapitalbildung zugrunde liegt. Die Versicherungssumme wird nur ausgezahlt, wenn das Risiko eintritt. Bei einer Kapitallebensversicherung ist dies anders, da hier die Beiträge auch als eine Art Kapitalanlage verwendet werden.

Wenn Sie die BU-Versicherung kündigen, erhalten Sie auch keine Beiträge zurück.

Vorsicht vor Tarifen mit Beitragsrückgewähr

Es gibt jedoch einige wenige Tarife der BU-Versicherung mit einer sogenannten Beitragsrückgewähr. Hierbei wird ein Teil der Versicherungsbeiträge am Kapitalmarkt angelegt. Die daraus erzielte Rendite wird ausgezahlt, wenn bis zum Ende der Laufzeit der BU-Versicherung kein Leistungsfall eintritt.

Allerdings sind diese Tarife zumeist um einiges teurer als Tarife ohne Beitragsrückgewähr und die Rendite ist meist so niedrig, dass sich die Mehrkosten nicht rentieren.

Fazit

FAQ

Wann wird die Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt?

Die Berufsunfähigkeitsrente wird ausgezahlt, wenn man aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder altersentsprechendem Kräfteverfall den zuletzt ausgeübten Beruf ganz oder teilweise und voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Dies ist der Fall, wenn man zu mindestens 50 % berufsunfähig ist und diese Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens 6 Monate andauert.

Wie beantrage ich die Berufsunfähigkeitsrente?

Um die Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten, muss man einen Antrag bei der Versicherung stellen. Es ist wichtig, dass man in diesem Antrag detailliert die medizinischen Gründe für die Berufsunfähigkeit angibt und diese durch ärztliche Befunde oder andere medizinische Unterlagen belegt. Die Versicherung stellt darüber hinaus detaillierte Fragebögen zur Verfügung, die ausgefüllt werden müssen. Für das Antragsverfahren ist es empfehlenswert, sich von einem auf BU-Versicherungen spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Was geschieht nach Einreichung des Antrags auf BU-Rente?

Nach Einreichung des Antrags prüft die Versicherung, ob die Voraussetzungen für die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente erfüllt sind. Es kann sein, dass Rückfragen gestellt werden oder zusätzliche Informationen angefordert werden. Die Entscheidung über die Bewilligung der Rente trifft dann die Versicherung.

Wie hoch ist die Berufsunfähigkeitsrente?

Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente richtet sich nach der bei Vertragsabschluss vereinbarten Rentenhöhe. Diese wird in der Regel als monatlicher Betrag festgelegt und dient als Ersatz für das wegfallende Einkommen aus dem Beruf, der wegen der Berufsunfähigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann.

Wie lange wird die Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt?

Die Berufsunfähigkeitsrente wird solange ausgezahlt, wie die Berufsunfähigkeit besteht und die vereinbarte Laufzeit der Versicherung nicht abgelaufen ist. Die Versicherung prüft jedoch regelmäßig, ob die Berufsunfähigkeit fortbesteht.

Was passiert, wenn die Versicherung die Berufsunfähigkeitsrente ablehnt?

Sollte die Versicherung den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente ablehnen, können Versicherte rechtliche Schritte einleiten. Es kann hilfreich sein, sich von einem auf Berufsunfähigkeitsversicherungen spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen, um die Ablehnung anzufechten.

Was geschieht mit der Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn ich sie nicht in Anspruch nehme?

Wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nicht in Anspruch nehmen, erhalten Sie keine Auszahlung der eingezahlten Beiträge. Diese Versicherung funktioniert ähnlich wie eine Risikolebensversicherung. Die Leistung wird nur erbracht, wenn das Risiko eintritt. Bitte beachten Sie, dass bei Kündigung des BU-Vertrages keine Rückerstattung der Beiträge erfolgt.

Bildquellennachweis: Syda Productions | Canva.com

Eine Berufsunfähigkeit, die auf eine Erkrankung der Psyche zurückzuführen ist, ist heute keine Seltenheit mehr. Private Belastungen, aber auch beruflicher Leistungsdruck und Stress führen nicht selten dazu, dass die Fähigkeit zur Berufsausübung leidet und ganz oder teilweise eingeschränkt ist.

Berufsunfähigkeit Psyche
Sie sind berufsunfähig aufgrund einer psychischen Erkrankung? Wir unterstützen Sie. Rufen Sie uns an unter: 06151 - 599 7466 oder schreiben Sie uns eine Nachricht an: info@ok-rechtsanwaelte.de

So ist es nicht verwunderlich, dass psychische Erkrankungen mittlerweile die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit sind. Doch obwohl psychische Erkrankungen zu den Hauptursachen für Berufsunfähigkeit zählen, haben es psychisch Erkrankte oft schwer, ihre BU-Rente zu erhalten.

Die Experten der Kanzlei Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB sind auf den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert und informieren in diesem Beitrag über Berufsunfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen.

Darüber hinaus erfahren Sie, warum eine private BU-Versicherung zu den wichtigsten Absicherungen für Berufstätige gehört, welche psychischen Erkrankungen zu einer BU-Rente führen können und warum es ratsam ist, sich bereits bei der Beantragung einer BU-Rente von einem spezialisierten Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

Übersicht:

  1. Was ist, wenn man aus psychischen Gründen nicht mehr arbeiten kann?
  2. Ist man mit Depressionen berufsunfähig?
  3. Wann gilt man als berufsunfähig?
  4. Was tun, wenn man wegen einer psychischen Erkrankung berufsunfähig wird?
  5. Fazit
  6. FAQ

Was ist, wenn man aus psychischen Gründen nicht mehr arbeiten kann?

Die Anforderungen an Arbeitnehmer und Erwerbstätige im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit steigen ständig. Häufig leidet vor allem die Psyche unter diesen Anforderungen, aber auch unter beruflichem Stress, Leistungsdruck, Überforderung am Arbeitsplatz oder anderen psychisch belastenden Faktoren. Aber nicht nur am Arbeitsplatz nehmen die Faktoren zu, die die Psyche belasten und zu psychischen Erkrankungen führen können.

Auch der Stress im privaten Umfeld nimmt zu, und das nicht erst seit der Corona-Pandemie. Vor allem traumatische Erlebnisse, Schicksalsschläge, Trauer um geliebte Menschen oder die Sorge um Angehörige führen zu großen psychischen Belastungen. Daher werden psychische Belastungsstörungen immer häufiger und vermehrt diagnostiziert.

Psychische Erkrankung sind Hauptursache für Berufsunfähigkeit

Es ist daher nicht verwunderlich, dass sich psychische Faktoren und daraus resultierende Erkrankungen negativ auf die Fähigkeit einer Person auswirken, ihren Beruf auszuüben. Dies zeigt sich auch bei den Ursachen für eine Berufsunfähigkeit. In den Zahlen des Analysehauses Morgen&Morgen, das unter anderem Kennzahlen zur Berufsunfähigkeit auswertet, ist eine Zunahme der psychischen und nervlichen Erkrankungen als Ursache für eine Berufsunfähigkeit zu erkennen.

Nervenkrankheiten bzw. psychische Erkrankungen sind bereits seit Jahren die häufigste Ursache für den Eintritt einer Berufsunfähigkeit. Der Anteil der Nervenkrankheiten bzw. psychischen Erkrankungen nimmt jedoch von Jahr zu Jahr zu. Während im Jahr 2021 der Anteil der Nervenkrankheiten bzw. psychischen Erkrankungen noch bei 31,88% lag, waren es im Jahr 2022 bereits 33,51% und im Jahr 2023 34,50%.

Berufsunfähigkeit durch psychische Erkrankung in jeder Tätigkeit möglich

Unabhängig davon, welche berufliche Tätigkeit man ausübt - eine Berufsunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung ist bei jeder Tätigkeit möglich. Besonders betroffen sind sicherlich berufliche Tätigkeiten, bei denen der psychische Druck allein durch die Tätigkeit bereits hoch ist und zu einer psychischen Erkrankung selbst führen kann.

Das Tückische an psychischen Erkrankungen und einer drohenden Berufsunfähigkeit ist aber, dass solche Erkrankungen nicht berufsbedingt sein müssen. Selbst die Angst um die eigene Arbeitsfähigkeit oder Berufsfähigkeit kann eine psychische Erkrankung verschlimmern und so noch schneller zur Berufsunfähigkeit führen.

Private Berufsunfähigkeitsversicherung als wichtige Vorsorge für Erwerbstätige

Ist die Fähigkeit, einen Beruf auszuüben, durch eine psychische Erkrankung gefährdet, ist immer auch die finanzielle Existenz bedroht. Zwar gibt es mit der Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung eine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung für solche Fälle.

Doch zum einen ist eine solche Rente - vor allem, wenn man noch nicht lange gearbeitet und in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat - in der Regel nicht sehr hoch und kann daher das finanzielle Überleben nicht sichern. Zum anderen setzt die Erwerbsminderungsrente voraus, dass die Fähigkeit zur Ausübung irgendeiner Erwerbstätigkeit, und sei es auch nur eine Hilfstätigkeit, stark eingeschränkt sein muss.

Deshalb sollten sich Erwerbstätige gegen den Verlust der Arbeitskraft absichern, um der existenziellen Bedrohung durch einen Wegfall des Einkommens vorzubeugen. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung stellt als Versicherung gegen den Verlust der Fähigkeit zur Ausübung des Berufs eine wichtige Säule der Vorsorge dar.

Wenn man aus gesundheitlichen Gründen, seien sie physischer oder psychischer Natur, seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, zahlt die private BU-Versicherung in der Regel eine monatliche Rente. Durch diese BU-Rente kann das finanzielle Überleben gesichert und der gewohnte Lebensstandard kann aufrechterhalten werden.

OK Leitfaden Berufsunfähigkeit

Lesen Sie hier, wie ein Fachanwalt für Versicherungsrecht Sie vor, während und nach dem Leistungsantrag bei Ihrem privaten Berufsunfähigkeitsversicherer unterstützen kann und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten, damit Ihr Leistungsantrag nicht abgelehnt wird.

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Ist man mit Depressionen berufsunfähig?

Für die Berufsunfähigkeit kommt es nicht auf die Art der psychischen Erkrankung an. Die psychische Erkrankung muss im Einzelfall die Fähigkeit zur Berufsausübung so stark einschränken, dass man seinen Beruf zu weniger als 50% ausüben kann. In den meisten privaten BU-Versicherungsverträgen reicht bereits eine Berufsunfähigkeit von 50% für den Bezug der BU-Rente aus.

Dies kann z.B. daran gemessen werden, wie lange man aufgrund der psychischen Einschränkung noch in der Lage ist, täglich zu arbeiten. Wenn man vor einer psychischen Erkrankung z.B. 8 Stunden arbeiten konnte und aufgrund einer psychischen Erkrankung nur noch 4 Stunden arbeiten könnte, ist man zu 50% berufsunfähig.

Man muss daher nicht an einer bestimmten psychischen Erkrankung leiden, um als berufsunfähig anerkannt zu werden. Jede psychische Erkrankung kann im Einzelfall und je nach Ausprägung eine Berufsunfähigkeit begründen.

Beispiele für psychische Erkrankungen, die im Einzelfall zur Berufsunfähigkeit führen können, sind:

Grundsätzlich gibt es für die Anerkennung einer BU-Rente keine anerkannten Krankheiten. Jede Krankheit kann durch die individuelle Ausprägung und die Beeinträchtigung der konkreten beruflichen Tätigkeit im Einzelfall als Ursache für eine BU-Rente anerkannt werden.

berufsunfähigkeit anerkannte krankheiten

Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag "Berufsunfähigkeit: Gibt es anerkannte Krankheiten?"

Wann gilt man als berufsunfähig?

Der Gesetzgeber hat in § 172 Abs. 2 VVG - Versicherungsvertragsgesetz - eine auf den ersten Blick eindeutige Definition der Berufsunfähigkeit getroffen:

"Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann."

Daraus lassen sich 4 Merkmale einer Berufsunfähigkeit erkennen:

Aus dieser gesetzlichen Definition haben die BU-Versicherer vor allem zwei Kriterien entwickelt, anhand derer sie prüfen, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt:

Ein Anspruch auf die BU-Rente besteht, wenn der gesundheitliche oder psychische Zustand des Versicherten beide Kriterien erfüllt und keine Gründe vorliegen, die den Versicherer zur Ablehnung der Leistung berechtigen.

Was tun, wenn man wegen einer psychischen Erkrankung berufsunfähig wird?

Wenn man aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht mehr arbeiten kann, muss die BU-Rente bei der Versicherung beantragt werden. Dazu müssen dem Antrag auf BU-Rente aussagekräftige medizinische Unterlagen beigefügt werden, die die Berufsunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung belegen. Bescheinigungen von Psychotherapeuten reichen dafür oft nicht aus.

Allein dieser Schritt ist für medizinische und versicherungsrechtliche Laien kaum ohne kompetente Unterstützung allein zu bewältigen. Um Probleme mit der BU-Versicherung von vornherein zu vermeiden, sollte daher bereits vor der Beantragung einer BU-Rente professionelle Hilfe in Form von auf Berufsunfähigkeitsversicherungen spezialisierten Rechtsanwälten in Anspruch genommen werden.

Beantragung der BU-Rente benötigt medizinische Unterlagen und Beantwortung von Fragebögen

Für die Beantragung der BU-Rente müssen außerdem die von der Versicherung zur Verfügung gestellten medizinischen Fragebögen ausführlich beantwortet werden. Auch hier lauern für den Laien auf dem Gebiet der BU-Versicherung viele Fallstricke.

Mit der Beantwortung will der Versicherer vor allem feststellen, ob der Versicherte bei Abschluss der BU-Versicherung möglicherweise Fehler bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen gemacht hat. In einem solchen Fall könnte der Versicherer deshalb die BU-Rente unter Hinweis auf die Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten verweigern.

Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung

Mehr zum Thema Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung lesen Sie in diesem Beitrag.

Insbesondere bei psychischen Erkrankungen ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert. Je nach Krankheitsbild oder Krankheitssymptomen kann es für den Versicherten schwierig sein, auf Nachfragen oder Rückfragen des Versicherers zu reagieren.

Auch wenn die Versicherung weitere Nachweise verlangt, sind die erkrankten Versicherten manchmal nicht in der Lage zu antworten oder die Kraft reicht nicht aus, um eine Antwort auf die Rückfrage der Versicherung zu leisten. Hier kann es sehr hilfreich sein, einen Experten für BU-Versicherungen an der Seite zu haben, der sich um alles Weitere kümmert und die Kommunikation mit der BU-Versicherung übernimmt.

Nachfragen unbedingt beantworten

Im Verlauf der Beantragung einer BU-Rente kann es immer wieder zu Nachfragen des Versicherers kommen. Solche Nachfragen können sich z.B. auf den aktuellen Gesundheitszustand, ärztliche Nachweise oder den ausgeübten Beruf beziehen. Diese Rückfragen der Versicherung sollten zeitnah beantwortet werden. Das Ignorieren von Nachfragen der Versicherung wird in den meisten Fällen dazu führen, dass die Versicherung die BU-Rente ablehnt.

Das Analysehaus Morgen&Morgen hat in seinen Kennzahlen rund um die Berufsunfähigkeit 2023 erhoben, dass 37,62% aller Anträge auf eine BU-Rente abgelehnt werden, weil die Versicherten z.B. auf Nachfragen der Versicherung nicht reagieren. Der Hauptgrund für die Ablehnung von BU-Rentenanträgen ist die fehlende Reaktion auf Rückfragen der Versicherung.

Hilfe durch Experten für BU-Versicherungen

Dies lässt sich jedoch vermeiden, wenn Sie als Versicherter auf die Erfahrung der Experten der Kanzlei Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB setzen. Wir betreuen unsere Mandanten kompetent und umfassend von der Antragstellung über die außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzung mit BU-Versicherungen bis hin zur Überprüfung von Versicherungsleistungen.

Berufsunfähigkeit Psyche - Was Betroffene wissen sollten! - 2

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Fazit

FAQ

Sind psychische Erkrankungen in jedem Beruf eine mögliche Ursache für Berufsunfähigkeit?

Ja, unabhängig von der beruflichen Tätigkeit kann eine Berufsunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung eintreten.

Welche psychischen Erkrankungen können zur Berufsunfähigkeit führen?

Dazu gehören Depression, Schizophrenie, Persönlichkeitsstörungen, bipolare Störungen, Angststörungen, Zwangsneurosen, Neurosen, Posttraumatische Belastungssyndrome und Burn-out. Entscheidend ist aber grundsätzlich nicht die Erkrankung, sondern die konkrete Auswirkung der Erkrankung auf den ausgeübten Beruf.

Ist die Art der psychischen Erkrankung entscheidend für die Anerkennung als Berufsunfähigkeit?

Nein, entscheidend ist die Einschränkung der Berufsausübung auf weniger als 50%, unabhängig von der spezifischen psychischen Erkrankung.

Was sind die Voraussetzungen für die Anerkennung als berufsunfähig?

Um als berufsunfähig anerkannt zu werden, muss die Fähigkeit zur Berufsausübung aufgrund einer psychischen Erkrankung auf weniger als 50% reduziert sein und voraussichtlich für mindestens 6 Monate bestehen.

Welche Rolle spielt eine private Berufsunfähigkeitsversicherung?

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist entscheidend, um die finanzielle Existenz bei Berufsunfähigkeit durch psychische Erkrankungen zu sichern.

Welche Rolle spielen Rückfragen des Versicherers im Antragsverfahren?

Rückfragen der Versicherung müssen zeitnah und vollständig beantwortet werden, da das Ignorieren solcher Rückfragen häufig zur Ablehnung der BU-Rente führt. Das Ignorieren von Rückfragen der Versicherung bei der Beantragung der BU-Rente ist einer der häufigsten Ablehnungsgründe. Gerade bei psychischen Erkrankungen fehlt oft die Kraft, solchen Nachfragen der Versicherung nachzukommen. Experten für Berufsunfähigkeitsversicherungen können Versicherten helfen, die Kommunikation mit der Versicherung zu erleichtern oder die Kommunikation mit der Versicherung ganz übernehmen.

Wie helfen BU-Versicherungsexperten bei der Antragstellung?

Eine frühzeitige professionelle Beratung und Unterstützung durch spezialisierte Rechtsanwälte ist daher dringend zu empfehlen, um medizinische Unterlagen korrekt einzureichen und Rückfragen des Versicherers zeitnah zu beantworten. Die Experten der Kanzlei Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus können nicht nur bei der Antragstellung helfen, sondern auch bei der Beantwortung von Rückfragen der Versicherung und der Vermeidung von häufigen Fehlern, die zu einer Ablehnung der BU-Rente führen können.

Bildquellennachweis: FatCamera | Canva.com

Viele Versicherte fragen sich, wer entscheidet über die Berufsunfähigkeit überhaupt? Manche Versicherte glauben, dass für diese Entscheidung z.B. die Deutsche Rentenversicherung oder spezialisierte Ärzte zuständig sind. Die Entscheidung über das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit kann jedoch nur ein Arzt treffen.

wer entscheidet über berufsunfähigkeit
Haben Sie Fragen zum Thema? Kontaktieren Sie uns jederzeit unter  06151 - 599 7466 oder per E-Mail an: info@ok-rechtsanwaelte.de

Ansprechpartner für den Versicherten sind immer die behandelnden Ärzte, denn sie kennen die Auswirkungen der gesundheitlichen Einschränkungen und können einschätzen, ob der Versicherte damit seinen Beruf noch ausüben kann oder nicht.

Danach ist es Aufgabe der BU-Versicherung, Leistungen aus der BU-Versicherung zu gewähren oder abzulehnen. Die BU-Versicherung ist keine Pflichtversicherung.

Die Experten der Kanzlei OK Rechtsanwälte Ostheim & Klaus sind auf den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert und erklären in diesem Beitrag, wie die Begriffe Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit zusammenhängen, wer die Berufsunfähigkeit feststellt und wie lange man krank sein muss, um eine BU-Leistung zu erhalten.

Inhalt:

  1. Was tun, wenn man den Job aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann?
  2. Wie lange krank bis berufsunfähig?
  3. Wann wird man für berufsunfähig erklärt?
  4. Welcher Arzt darf Berufsunfähigkeit feststellen?
  5. Beratungsangebot bei Berufsunfähigkeit
  6. Fazit

Was tun, wenn man den Job aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann?

Es gibt viele Gründe, warum ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann. Es kann sich um eine Krankheit oder Erkrankung handeln, um die Folgen eines Unfalls oder um andere gesundheitliche Gründe, wie z. B. Allergien, Long- oder Post-Covid oder eine Verschlechterung des Sehvermögens (z. B. bei Berufspiloten).

Je nach Auswirkung und Erkrankung/Krankheit und Heilungschancen kann es zu einer nur vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit, zu einer vorübergehenden oder dauerhaften Berufsunfähigkeit oder zu einer völligen Erwerbsunfähigkeit kommen. Doch worin unterscheiden sich Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit?

Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit ist ein vor allem im Arbeits- und Sozialrecht verwendeter Begriff. Arbeitsunfähigkeit ist ein Gesundheitszustand, der eine Person vorübergehend daran hindert, ihre Tätigkeit auszuüben. Die Arbeitsunfähigkeit wird von einem Arzt festgestellt und durch die AU-Bescheinigung nachgewiesen.

In den ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber die sogenannte Entgeltfortzahlung, danach erhalten Arbeitnehmer Krankengeld (nur GKV) oder Krankentagegeld (meist PKV). Arbeitsunfähigkeit ist eine Ja-Nein-Entscheidung - entweder man ist arbeitsunfähig oder nicht. Eine teilweise Arbeitsunfähigkeit gibt es nicht.

Erwerbsunfähigkeit

Erwerbsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung ist ein Begriff aus dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung. Es geht dabei um die Frage, wie lange eine Person in der Lage ist, an jedem Arbeitstag irgendeine Tätigkeit auszuüben.

Dabei werden drei Stufen unterschieden. Wer voll erwerbsfähig ist, kann täglich mehr als 6 Stunden arbeiten. Bei teilweiser Erwerbsunfähigkeit kann man nur 3 bis 6 Stunden pro Tag arbeiten. Bei voller Erwerbsunfähigkeit kann man weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten.

Die Erwerbsunfähigkeit bezieht sich nicht auf die Ausübung des erlernten oder ausgeübten Berufs, sondern auf die Fähigkeit, irgendeine berufliche Tätigkeit auszuüben, also auch leichte Arbeiten oder Hilfstätigkeiten.

Wer teilweise oder vollständig erwerbsunfähig ist, kann eine gesetzliche Rente wegen teilweiser oder vollständiger Erwerbsminderung beantragen. Die EU-Rente ist meist jedoch deutlich geringer als z. B. eine Berufsunfähigkeitsrente.

Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit ist ein versicherungsrechtlicher Begriff. Wer eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat und aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten kann, ist berufsunfähig. Die Leistungseinschränkung muss für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten und auf unbestimmte Zeit bestehen. Gründe für eine Berufsunfähigkeit können Krankheiten oder Unfallfolgen sein. Die genaue Definition der Berufsunfähigkeit findet sich in § 172 VVG.

Berufsunfähigkeit anerkannte Krankheiten

Mehr zum Thema anerkannte Krankheiten für Berufsunfähigkeit erfahren Sie in unserem Beitrag zum Thema.

Mehr erfahren

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung muss man in der Regel mindestens 50 Prozent berufsunfähig sein, um die vereinbarte Versicherungsleistung zu erhalten. D.h. wenn man z.B. vorher 8 Stunden täglich als Dachdecker oder Maurer gearbeitet hat und jetzt weniger als 4 Stunden in diesem Beruf arbeiten kann, erhält man die Versicherungsleistung, wenn dies so vereinbart ist.

Für die private BU-Versicherung reicht es bei Berufsunfähigkeit aus, dass man nur noch im zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten kann. Die gesundheitlichen Folgen müssen nicht so gravierend sein, dass man in keinem anderen Beruf mehr arbeiten könnte. Der Dachdecker, der nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, könnte z.B. noch Tätigkeiten in einem Büro ausüben.

Dies unterscheidet die Berufsunfähigkeit bereits grundsätzlich von der Erwerbsunfähigkeit.

Wissenswertes: Abstrakte und konkrete Verweisung in der BU-Versicherung

Berufsunfähigkeitsversicherungen können abstrakte und konkrete Verweisungen vorsehen. Bei der abstrakten Verweisung kann der Versicherer ausgehend von der Einschränkung und z.B. der Ausbildung auf einen anderen als den bisher ausgeübten Beruf verweisen, den der Versicherte trotz der gesundheitlichen Einschränkungen noch ausüben könnte. Bei der konkreten Verweisung kann der Versicherer auf eine andere Tätigkeit verweisen, die der Versicherte bereits freiwillig als Alternative ausübt.

OK Leitfaden Berufsunfähigkeit

Lesen Sie hier wie Ihnen ein Fachanwalt für Versicherungsrecht vor, während und nach der Beantragung von Leistungen bei Ihrem privaten Berufsunfähigkeitsversicherer unterstützen kann und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten, damit Ihr Leistungsantrag nicht abgelehnt wird.

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Wie lange krank bis berufsunfähig?

Die Begriffe Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit klingen sehr ähnlich, haben einen ähnlichen Inhalt und bedingen sich sogar gegenseitig - keine Berufsunfähigkeit ohne Arbeitsunfähigkeit – haben aber nicht den gleichen Inhalt. Dennoch setzen viele Versicherer in ihren Versicherungsbedingungen für die private Berufsunfähigkeitsversicherung voraus, dass der Versicherte in der Regel mindestens sechs Monate arbeitsunfähig sein muss, bevor Leistungen wegen einer möglicherweise eingetretenen Berufsunfähigkeit erbracht werden.

Während es sich bei der Arbeitsunfähigkeit um einen vorübergehenden Zustand handelt, in dem der Erwerbstätige nicht mehr arbeiten kann, ist bei der Berufsunfähigkeit die Fähigkeit, den Beruf auszuüben, voraussichtlich auf Dauer ganz oder teilweise eingeschränkt. Eine Arbeitsunfähigkeit kann also auch ohne Berufsunfähigkeit eintreten, wenn der Arbeitnehmer nur vorübergehend krank ist.

BU-Versicherung mit Arbeitsunfähigkeitsklausel

Mittlerweile gibt es BU-Versicherer, die eine so genannte Arbeitsunfähigkeitsklausel in ihre Versicherungsverträge aufgenommen haben. Eine solche Klausel sieht vor, dass der Versicherer bereits nach sechs Monaten Arbeitsunfähigkeit verpflichtet ist, Leistungen aus der BU-Versicherung zu erbringen. Ohne Arbeitsunfähigkeitsklausel werden die Leistungen aus der BU-Versicherung erst dann ausgezahlt, wenn der Versicherer die Berufsunfähigkeit geprüft und die Leistungen bewilligt hat.

Für den Fall, dass eine Arbeitsunfähigkeitsklausel enthalten ist, sollten Versicherte die Klausel genau lesen und vergleichen. Es gibt Versicherer, die Leistungen aus der BU-Versicherung nach sechs Monaten Arbeitsunfähigkeit nur dann zahlen, wenn zu diesem Zeitpunkt auch ein Antrag auf BU-Rente gestellt wird. Andere BU-Versicherer verzichten in ihren Versicherungsbedingungen auf den BU-Antrag. In diesem Fall genügt für die Leistung die AU-Bescheinigung des Arztes.

Wann wird man für berufsunfähig erklärt?

Die Frage, ob man berufsunfähig ist oder nicht, ist in erster Linie eine medizinische Frage. Ein Arzt muss beurteilen, ob der Versicherte an einer Krankheit, einer Körperverletzung, an den Folgen eines Unfalls oder an einem mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall leidet, der es ihm unmöglich macht, seinen zuletzt ausgeübten Beruf ganz oder teilweise auszuüben.

Meist reicht nach den Bedingungen des Versicherers bereits eine Berufsunfähigkeit von 50 Prozent aus, damit die BU-Versicherung leistet. Die meisten Versicherer gehen dabei von einem Prognosezeitraum von 6 Monaten aus, d.h. man muss bereits mindestens 6 Monate berufsunfähig sein. Dies kann in den Versicherungsbedingungen jedoch variieren.

Der Versicherer beurteilt das Vorliegen der Berufsunfähigkeit anhand der ärztlichen Unterlagen, die mit dem Antrag auf BU-Leistung eingereicht werden, sowie anhand des auszufüllenden Fragebogens des Versicherers. Entsprechende aussagekräftige Unterlagen und Arztbriefe sollten daher bereits mit dem BU-Antrag eingereicht werden.

In den meisten Fällen wird die Versicherung den Versicherten noch zu einem von ihr beauftragten Arzt schicken, um den Versicherten begutachten zu lassen und damit eine endgültige Beurteilung einzuholen. Danach entscheidet die Versicherung über die Gewährung oder Ablehnung der BU-Leistung. Lehnt die Versicherung die BU-Leistung ab, sollten sich Versicherte damit jedoch nicht abfinden.

Wer entscheidet über Berufsunfähigkeit? Wir klären auf! - 3

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Welcher Arzt darf Berufsunfähigkeit feststellen?

Formal gibt es keine Einschränkung, welcher Qualifikation oder Fachrichtung ein Arzt angehören oder welche Zusatzqualifikation er erwerben muss, um eine Berufsunfähigkeit feststellen zu können. Bereits der Hausarzt kann bei Vorlage weiterer ärztlicher und medizinischer Unterlagen eine Berufsunfähigkeit feststellen. Liegt eine Berufsunfähigkeit aufgrund einer bestimmten Krankheit oder eines bestimmten Leidens vor, kann auch der behandelnde Facharzt eine solche Feststellung treffen.

Beratungsangebot bei Berufsunfähigkeit

Wenn die BU-Versicherung den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt hat, sollte man sich damit nicht zufriedengeben. 38% aller Antragsteller geben nach einer Ablehnung durch die Versicherung auf, obwohl unberechtigte Ablehnungen durch die BU-Versicherung keine Seltenheit sind.

Als Versicherter hat man mit einer kompetenten anwaltlichen Vertretung sehr gute Chancen, trotz einer Ablehnung durch die Versicherung doch noch zu einer BU-Leistung zu kommen. Die spezialisierten Rechtsanwälte von OK können in 91% aller abgelehnten Fälle noch einen Vergleich aushandeln. So verhelfen wir unseren Mandanten in den weit überwiegenden Fällen doch noch zu einer BU-Leistung.

Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt

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Fazit

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Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Versicherte Gesundheitsfragen beantworten, bevor die BU-Versicherung überhaupt abgeschlossen werden kann. Mit den Antworten zu den Gesundheitsfragen will der Versicherer zu einer Einschätzung darüber gelangen, wie wahrscheinlich es ist, dass der Versicherte aufgrund von Vorerkrankungen oder Beschwerden berufsunfähig wird.

Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen
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Bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen sollten sich Versicherte Zeit nehmen und die Fragebögen der Versicherung korrekt und vollständig ausfüllen. Falsch beantwortete Gesundheitsfragen können zu unangenehmen Folgen führen.

Die Experten der Kanzlei OK Rechtsanwälte Ostheim & Klaus sind auf den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert und informieren in diesem Beitrag über die Gesundheitsfragen bei der BU-Versicherung und welche Folgen falsche Angaben haben können.

Inhalt:

  1. Was wird bei einer Gesundheitsprüfung gemacht?
  2. Warum stellt die BU-Versicherung Gesundheitsfragen?
  3. Was kann passieren, wenn man die Gesundheitsfragen falsch beantwortet hat?
  4. Wann verjähren Gesundheitsfragen BU?

Was wird bei einer Gesundheitsprüfung gemacht?

Bevor man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann, muss man einen meist langen Fragebogen der Versicherung beantworten. Mit den Gesundheitsfragen will der Versicherer sich darüber informieren, wie es um die Gesundheit des zukünftigen Versicherten steht.

Will man eine solche BU-Versicherung abschließen, ist man dazu verpflichtet, alle ambulanten und stationären Behandlungen, psychische Erkrankungen, Arztbesuche, Beschwerden, aktuelle Erkrankungen und Vorerkrankungen in den letzten 3 bis 10 Jahren dem Versicherer preiszugeben.

Diese Pflicht bezeichnet man als vorvertragliche Anzeigepflicht. Der zukünftige Versicherungsnehmer hat dabei die Pflicht, die gestellten Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.

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Gesundheitsfragen möglichst genau beantworten

Versicherungsnehmer, die eine BU-Versicherung abschließen wollen und den Fragebogen der Versicherungsgesellschaft ausfüllen müssen, sollten dies sehr sorgfältig tun und sich dabei Zeit lassen. Im Vorfeld sollte man gut recherchieren, welche medizinischen Behandlungen, Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte in den letzten Jahren stattgefunden haben. Auch Kuren und Reha-Maßnahmen sind in der Regel anzugeben.

Bei der Beantwortung der Fragen sollte man sich nicht nur auf die eigene Erinnerung verlassen. Man sollte die Antworten auf die Gesundheitsfragen mit den Einträgen in der eigenen Patientenakte abgleichen, um unnötige und später vielleicht sehr unangenehme Konsequenzen zu vermeiden. 

Darüber hinaus wird dringend empfohlen, einen aktuellen Auszug der Krankenkasse zu beschaffen, der die medizinische Historie und Behandlungen dokumentiert, und diesen Auszug dem Antragsformular beizufügen. Dies stellt sicher, dass die gemachten Angaben so genau wie möglich sind und die Versicherungsgesellschaft über alle relevanten Informationen verfügt, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Weitere Hinweise

Es ist zu beachten, dass die Zeiträume, für die Gesundheitsdaten abgefragt werden, von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft variieren. So kann es sein, dass eine Versicherungsgesellschaft nur nach psychischen Erkrankungen innerhalb der letzten 5 Jahre fragt, eine andere jedoch nur innerhalb der letzten 3 Jahre.

Darüber hinaus sollten Versicherungsnehmer die gestellten Fragen wörtlich nehmen. Sie sollten nicht ihre eigene Meinung in die Fragen hineininterpretieren. Auch wenn man es bei einer unbedeutenden Erkrankung als nicht notwendig erachtet, diese anzugeben, kann dies bereits gegen die vorvertraglichen Anzeigepflichten verstoßen. Die Beantwortung wäre dann nicht mehr vollständig.

Ärztliche Begutachtung

Im Rahmen der Gesundheitsfragen und der Prüfung, ob die Versicherung die BU-Versicherung eingeht oder nicht, wird in den allermeisten Fällen keine ärztliche Begutachtung erfolgen. Möchte man allerdings eine hohe monatliche BU-Rente vereinbaren, beispielsweise 2.500 oder 3.000 Euro, kann es dazu kommen, dass die Versicherung eine ärztliche Begutachtung anordnet oder ein ärztliches Zeugnis anfordert.

Dabei wird zumeist ein kleines Blutbild und ein EKG gemacht. Die Versicherung interessiert sich außerdem für Werte wie Cholesterin, Triglyceride, Bilirubin, Harnsäure, Kreatinin und den Nüchternblutzucker. Die Versicherung kann auch einen HIV-Test durchführen lassen bzw. das Ergebnis eines HIV-Tests abfragen.

Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung

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Warum stellt die BU-Versicherung Gesundheitsfragen?

Bei einer Versicherung geht es immer darum, wie wahrscheinlich es ist, dass der versicherte Umstand eintritt. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung können Vorerkrankungen dazu führen, dass der Versicherte überhaupt oder schneller berufsunfähig wird. 

Deshalb müssen Personen, die eine BU-Versicherung abschließen wollen, alle Umstände, die gefahrerheblich sind, angeben. Gefahrerheblich bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Versicherer alle Gesundheitsdaten kennen muss, die für die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit relevant sind.

Hat die Versicherung aber nicht alle für sie notwendigen Informationen und Gesundheitsdaten, kann die Versicherung die Wahrscheinlichkeit der Berufsunfähigkeit bei dem konkreten Versicherungsnehmer nicht korrekt einschätzen. Unvollständige oder falsche Gesundheitsdaten können dazu führen, dass die Versicherung von falschen Voraussetzungen ausgeht, was die Wahrscheinlichkeit der Berufsunfähigkeit angeht.

Wurden Vorerkrankungen, Behandlungen oder andere Gesundheitsdaten angegeben, die darauf schließen lassen, dass der Versicherungsnehmer sehr wahrscheinlich aufgrund z.B. einer Erkrankung berufsunfähig werden wird, wird die Versicherung entweder die BU-Versicherung ablehnen oder bestimmte Erkrankungen als Ursachen für eine Berufsunfähigkeit ausschließen.

Was kann passieren, wenn man die Gesundheitsfragen falsch beantwortet hat?

Ein großes Problem innerhalb der BU-Versicherung sind falsch oder unvollständig beantwortete Gesundheitsfragen. Dies ist nicht nur ein Ärgernis, sondern kann dazu führen, dass die Versicherung keine BU-Rente zahlt, obwohl eine Berufsunfähigkeit eingetreten ist.

Der künftige Versicherungsnehmer muss vor dem Abschluss der BU Gesundheitsfragen beantworten, damit sich die Versicherung ein Bild darüber machen kann, wie wahrscheinlich der Eintritt der Berufsunfähigkeit ist. Dabei prüft die Versicherung nicht nach, ob die Gesundheitsfragen richtig und vollständig beantwortet worden sind.

 Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen falsch beantwortet

Die Versicherung nimmt die Antworten des Versicherungsnehmers auf die Gesundheitsfragen hin und stellt nur gegebenenfalls Rückfragen. Hat der Versicherungsnehmer nun absichtlich oder unabsichtlich falsche oder unvollständige Angaben gemacht, verstößt er gegen die vorvertragliche Anzeigepflicht. Die möglicherweise gefahrerheblichen Umstände, die nicht angegeben wurden, kennt die Versicherungsgesellschaft somit nicht.

Eine Prüfung, ob die Gesundheitsfragen richtig und vollständig angegeben wurden, erfolgt erst im Leistungsfall. Im Falle einer möglichen Berufsunfähigkeit prüfen die Versicherer, ob sie die BU-Rente wegen falscher und unvollständiger Beantwortung der Gesundheitsfragen verweigern können.

Selbst wenn medizinisch eine Berufsunfähigkeit vorliegt, kann die Versicherung ausschließlich aufgrund der falsch beantworteten Gesundheitsfragen die BU-Rente verweigern.

Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen: Welche Folgen falsche Angaben haben können! - 4

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Beendigung des Versicherungsvertrages oder Vertragsanpassung

Neben der Verweigerung der BU-Rente wird die Versicherung auch versuchen, den Versicherungsvertrag zu beenden. Hier kommen je nach Verschuldensgrad verschiedene Beendigungsmöglichkeiten in Frage. Die Versicherung kann den Vertrag widerrufen, anfechten, kündigen oder anpassen.

Bevor die Versicherung die BU-Versicherung überhaupt erst beenden kann, ist in den Fällen, in denen der Versicherungsnehmer lediglich fahrlässig oder schuldlos die Gesundheitsfragen falsch beantwortet hat, eine Vertragsanpassung vorzuziehen.

Dies gilt insbesondere dann, wenn die Versicherung auch bei Kenntnis der korrekt beantworteten Gesundheitsfragen den Vertrag in der Form oder unter veränderten Bedingungen eingegangen wäre. Als geänderte Bedingungen kommen Risikoausschlüsse oder höhere Beiträge in Betracht.

Rücktritt und Kündigung

Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. In diesen Fällen hätte der Versicherungsnehmer die falschen Angaben erkennen können oder er hat sie vorsätzlich gemacht.

Beim Rücktritt kann der Versicherer zwar die gezahlten Versicherungsprämien behalten. Ist die BU-Rente aber bereits bewilligt, muss er sie weiter zahlen, es sei denn, die Anzeigepflichtverletzung hat sich ursächlich ausgewirkt.

Wurden die Gesundheitsfragen unverschuldet oder leicht fahrlässig falsch beantwortet, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Ist die Berufsunfähigkeit eingetreten, muss der Versicherer weiter leisten.

Anfechtung

Anfechten kann die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsvertrag dann, wenn die falschen Angaben auf einer arglistigen Täuschung beruhen. Hier hat der Versicherte bewusst und arglistig falsche Angaben gemacht und wollte die Versicherung täuschen. Der Versicherte wusste, dass der Vertrag mit den wahren Angaben nicht zustande gekommen wäre.

Der Versicherte hat mit seinen Falschangaben somit bewusst Einfluss auf die Entscheidung der Versicherung genommen. Bei der Anfechtung wird die Versicherung von ihrer Leistungspflicht einer eingetretenen BU-Rente frei.

Wann verjähren Gesundheitsfragen BU?

Liegt zwischen der Falschbeantwortung und einem möglichen Leistungsfall ein gewisser Zeitraum, verjähren die möglichen Folgen der falsch oder unvollständig beantworteten Gesundheitsfragen. Der Versicherer kann dann nicht mehr kündigen, vom Vertrag zurücktreten, ihn anfechten oder anpassen, aber auch die BU-Rente nicht mehr deswegen verweigern.

Wenn die Falschangaben ohne Verschulden, fahrlässig oder vorsätzlich gemacht wurden, aber keine Arglist vorliegt, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Vertragsanpassung, ein Rücktritt oder eine Kündigung ausgeschlossen.

Wurde der Versicherer arglistig getäuscht, so dass er zur Anfechtung berechtigt wäre, beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre.

Bildquellennachweis: © Yuri Arcurs | PantherMedia

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