Service/Kosten

 

WebAkte:


Der Extra-Service für unsere Mandanten
Die Nutzung von Internet-Dienstleistungen und e-Business-Anwendungen werden im geschäftlichen und privaten Bereich in zunehmendem Maße selbstverständlich.

Mit der WebAkte eröffnen wir unseren Mandanten eine völlig neue Dimension der Rechtsberatung. Als Mandant haben Sie rund um die Uhr Zugriff auf Ihre Akte. Dadurch sind Sie stets aktuell und zeitnah über den Bearbeitungsstand Ihres Anliegens informiert.

Wir sind für Sie erreichbar – wann und wo Sie möchten. Nutzen Sie die beeindruckenden Informations‑ und Zeitvorteile, die sich aus der WebAkte ergeben. So sind Sie über den Sachstand Ihres Anliegens immer aktuell informiert.

Wir bieten Ihnen schon heute eine Service-Leistung, die morgen Standard sein wird!

Die Vorteile der WebAkte im Überblick:

  • Rund um die Uhr Zugriff auf die eigenen Akten
  • Unabhängig von den Öffnungszeiten unserer Kanzlei können Sie jederzeit Einsicht in Ihre Akte nehmen. So werden Kommunikationswege, Bearbeitungszeiten und schließlich Wege zum Anwalt drastisch reduziert.
  • Zu jeder Zeit weltweit informiert
  • Sie können von jedem Ort der Welt auf Ihre WebAkte zugreifen. Die WebAkte ersetzt in weiten Teilen die papiergebundene Kommunikation zwischen Rechtsanwalt und Mandant.
  • Wo ein Brief einige Tage unterwegs ist, dauert es bei der WebAkte nur wenige Minuten, bis eine Information dem Mandanten zur Verfügung steht.
  • Sicherheit
  • Das umfangreiche Sicherheitspaket, das hinter der WebAkte steht, schützt Ihre Daten vor unberechtigten Zugriffen.
  • Sofort nutzbar
  • Um die WebAkte nutzen zu können, ist von Ihrer Seite keinerlei Software zu installieren. Mit einem Internetzugang können Sie direkt auf Ihre WebAkte zugreifen.
  • Einfache Bedienung

Auch wenn Sie keine Erfahrung im Umgang mit Internet-Dienstleistungen haben: die WebAkte ist so aufgebaut, dass sie einfach und unkompliziert zu nutzen ist. Sollten trotzdem Fragen auftreten, stehen wir Ihnen gerne zur Seite!
Höchste Sicherheit für Ihre Daten:
Das umfangreiche Sicherheitspaket, das hinter der Web-Akte steht, schützt Ihre Daten vor unberechtigten Zugriffen. Die Lagerung Ihrer Daten erfolgt auf einem zertifizierten Hochsicherheitsserver. Die Web-Akte bietet Ihnen den hohen Sicherheitsstandard, den Sie beispielsweise aus dem Bereich des Online-Bankings kennen.

Link zur WebAkte:

Video-Anrufe:

Wir arbeiten mit modernster Kommunikationstechnik und können Ihnen auf Wunsch auch Video-Anrufe mit unseren Anwälten ermöglichen. Denn ein Gespäch unter „vier Augen“ ist durch nichts zu ersetzen. Dazu stellen wir Ihnen natürlich kostenfrei die notwendige Software der ra e Software GmbH zur Verfügung.

Kostenfrei anrufen:

Um die Kosten der Kontaktaufnahme für Sie möglichst gering zu halten, können wir Ihnen kostenlose Telefonate mit unseren Anwälten ermöglichen. Dazu stellen wir Ihnen den notwendigen Link von stadtbranchenbuch.com zur Verfügung.


powered by stadtbranchenbuch.com

Online Terminvereinbarung:

Möchten Sie gerne außerhalb der Geschäftszeiten einen Termin mit einem unserer Anwälte vereinbaren? Kein Problem. Folgen Sie einfach folgendem Link und folgen Sie den beschriebenen Schritten. So können Sie ganz unproblematisch einen Termin mit unserem Büro vereinbaren. Wir erhalten Ihren Terminwunsch per E-Mail und bestätigen ihn bei entsprechender Vakanz bzw. schlagen einen Alternativtermin vor.

Link zur Teminvereinbarung

Terminland.de

 

Wir besuchen Sie gerne:

Sind Sie terminlich knapp? Kein Problem. Unsere Anwälte besuchen Sie selbstverständlich in Ihren Räumen. Sprechen Sie uns einfach an.

Vorträge:

Sie würden sich gerne in der Form eines Vortrages über bestimmte rechtliche Themen informieren? Beispielsweise über die aktuellen Änderungen der Gesundheitsreform, ärztliche Kooperationsformen, arbeitsrechtliche Entwicklungen, aktuelle Entwicklungen im Arzthaftungs‑ oder Arztstrafrecht? Unzählige Themen sind denkbar. Sprechen Sie uns an.

Vergütung:

Eines der wichtigsten Themen, sowohl für Sie, als auch für uns. Oberstes Gebot: Kostentransparenz von der Mandatsannahme bis zur endgültigen Abwicklung. Auch hier gibt es zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, die bei einem Erstberatungsgespräch im beiderseitigen Interesse ausführlich erörtert werden sollten. Bereits an dieser Stelle möchten wir die verschiedenen Modelle der Vergütung kurz darstellen. Denn wir sind berufsrechtlich verpflichtet, bereits vor Beginn des Mandats mit Ihnen über Ihr und unser Geld zu sprechen.

Wir achten stets darauf, dass die Höhe unserer Vergütung dem einzelnen Mandat angemessen ist. Deshalb vereinbaren wir unsere Vergütung mit Blick auf den Aufwand (Umfang), die Schwierigkeit der Tätigkeit, die Bedeutung der Angelegenheit sowie der wirtschaftlichen Möglichkeiten des Auftraggebers. Auch das besondere Haftungsrisiko unsererseits muss hierbei berücksichtigt werden. Die Höhe unseres Honorars regeln wir in einer ausführlichen und transparenten Vergütungs‑ und Mandatsvereinbarung, die Sie vor Beginn des Mandats oder Besuchs in unseren Räumlichkeiten zur Kenntnis nehmen können. Sie befindet sich im Downloadbereich.

Billigangebote, Rechtsanwalts-Discounter, Serviceleistungen der Rechtsschutzversicherungen nehmen vermehrt Einzug in die Branche der Rechtsberatung. Es ist Ihr gutes Recht diese auch wahrzunehmen. Wenn Sie ein solches Billig-Angebot suchen werden Sie bei uns nicht fündig werden. Hochspezialisierte Rechtsberatung hat ihren Preis, gleichwohl bewegen wir uns meist im Rahmen der Erstattungssätze der Rechtsschutzversicherer.

Folgende Vergütungsmodelle stehen grds. zur Verfügung:

  • Vergütung auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
    Für Ihre Vertretung vor Gericht rechnen wir vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG ab. Zur Ermittlung des Honorars wird der sog. Gegenstandswert herangezogen. Dabei handelt es sich um Ihr finanzielles Interesse an der Angelegenheit (z.B. die Höhe des Schmerzensgeldes oder die Schadenshöhe). Die diesbezügliche Erörterung der Honorarfrage wird immer zu Beginn des Gesprächs erörtert und vereinbart.
  • Vergütung auf Zeitbasis
    Für außergerichtliche Beratungen und Vertretungen wird auf der Basis eines Zeithonorars abgerechnet. Bei dieser Vergütungsform wird zeitgenau unter Zugrundelegung einer entsprechenden Software abgerechnet. Einzelheiten hierzu werden im persönlichen Gespräch erörtert. Bei Eintrittspflicht eines Rechtsschutzversicherers kann eine Abrechnung nach dem RVG Sinn machen. Einzelheiten hierzu erläutern wir Ihnen im Verlauf des Erstberatungsgesprächs.
  • Pauschalhonorar
    Wenn der zu erwartende Aufwand gut abgeschätzt werden kann bieten wir zudem Pauschalhonorare an. Das Risiko, ein nicht kostendeckendes Pauschalhonorar vereinbart zu haben, liegt im Falle der Pauschalvergütung nicht beim Mandanten, sondern bei uns.
  • Erfolgshonorar
    Seit dem 01.07.2008 besteht zudem unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Vereinbarung eines Erfolgshonorars. Die Höhe des Erfolgshonorars muss die Chancen und Risiken des Prozeses widerspiegeln.

SCHILDERN SIE UNS IHREN FALL UND FORDERN SIE EINEN HONORARVORSCHLAG AN.

 

Beratungsflatrate:

Sprechen Sie mit uns.

Anwaltsinkasso

Wir werden von Mahnerfolg.de empfohlen.