Verkehrsrecht

Nach einem Verkehrsunfall kann es zum Streit über die Haftung und die zu ersetzenden Schadenspositionen kommen. Als Geschädigten verhelfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche wegen Sach‑ und/oder Personenschäden.
Entschädigung in allen Bereichen:
- Schmerzensgeld
- Schadensersatz
- Reparturkosten
- Verdienstausfall
- Unterhalt/Rente
- Haushaltsführungsschaden
- Bestattungskosten
- Kostenerstattung/Auslagen
Die Anwaltskosten des Unfallopfers hat, von Ausnahmen abgesehen, die Versicherung des Schädigers zu tragen.
Ihnen wird eine Verkehrsstraftat oder Ordnungswidrigkeit zu Recht oder zu Unrecht zur Last gelegt. In jedem Fall ist eine anwaltliche Vertretung geboten, um die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten, weil die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche gefährdet wird, der Verlust des Führerscheins droht und/oder eine Geldbuße, eine Geld‑ oder Freiheitsstrafe zu erwarten ist.
In verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten vertreten wir Sie gegenüber Behörden und Gerichten im Verfahren über den Entzug der Fahrerlaubnis, die Anordnung einer MPU (“Idiotentest“), die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis oder die Gültigkeit einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis.
Ihr Ansprechpartner rund um das Verkehrsrecht:

Oliver Ostheim
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Medizinrecht
Zentrale Darmstadt
Kirchstraße 1, 64283 Darmstadt
Telefon 06151 5997466, Telefax 06151 5997453
Büro Offenbach/Frankfurt
Kaiserstr. 39, 63065 Offenbach
Telefon 069 80907788, Telefax 069 80907789
Büro Bensheim
Darmstädter Str. 60, 64625 Bensheim
Telefon 06251 8692330, Telefax 06251 8692333
ostheim [at] ok-rechtsanwaelte [dot] de
www.ok-rechtsanwaelte.de


