Sozialrecht

Kaum ein Rechtsgebiet war in den letzten Jahren vergleichbaren Veränderungen unterworfen, wie das Sozial‑ bzw. Sozialversicherungsrecht. Da zu den Kernkompetenzen wie Arbeitsrecht und Medizinrecht von OK – Rechtsanwälten viele Bezüge zum Sozialrecht bestehen, haben sich Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht Oliver Klaus und Rechtsanwältin Lisa Rebekka Däsch der Betreuung des Sozialrechts angenommen.

Im Bereich des Sozialrechts sind wir für Sie tätig:

Gesetzliche Krankenversicherung

  • Vorsorgeleistungen
  • Leistungen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten, stationäre Kuren
  • Leistungen bei Krankheit
  • Zahnersatz
  • Fahrtkostenersatz
  • Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
  • Kosten bei Auslandsbehandlung
  • Krankengeld

Gesetzliche Rentenversicherung

  • Versicherungspflicht und Selbständigkeit
  • Befreiung von der Versicherungspflicht
  • Verlust der Erwerbsfähigkeit
  • Erwerbsminderungsrente, volle und teilweise Erwerbsminderung
  • Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit
  • Regelaltersgrenze, Altersrente
  • Witwen – und Witwerrente
  • Waisenrente

Gesetzliche Unfallversicherung

  • Arbeitsunfall
  • Berufskrankheit
  • Wegeunfälle
  • Arbeitsgeräteunfall
  • Rehabilitationsleistungen
  • Verletzen‑ und Übergangsgeld
  • Verletztenrente, MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit)

Pflegeversicherung

  • häusliche Pflege , Pflegestufe Ⅰ bis III, Pflegebedürftigkeit
  • Pflegegeld
  • Tagespflege und Nachpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Vollstationäre Leistung
  • Betreuungsleistungen
  • Pflegemittel und technische Hilfsmittel
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Schwerbehindertenrecht

  • Ablehnungsbescheide
  • Grad der Behinderung
  • Verschlimmerungsanträge
  • Berechnung Einzel-GdB
  • Nachteilsausgleiche und Merkzeichen

Soziales Entschädigungsrecht

Zentraler Ausgangspunkt ist hier § 5 SGB Ⅰ. Danach hat derjenige, der einen Gesundheitsschaden erleidet, für dessen Folgen die staatliche Gemeinschaft in Abgeltung eines besonderen Opfers oder aus anderen Gründen nach versorgungsrechtlichen Grundsätzen einsteht, ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit sowie auf eine angemessene wirtschaftliche Versorgung.

Im Einzelen können folgene Personenkreise, die einen Schaden erlitten haben, Ansprüche geltend machen:

  • Militärdienst (Bundesversorgungsgesetz)
  • Soldaten (Soldatenversorgungsgesetz)
  • Zivildienstleistende (Zivildienstversorgungsgesetz)
  • Häftlinge (Häftlingshilfegesetz)
  • Opfer (Opferentschädigungsgesetz)
  • Infizierte (Infektionsschutzgesetz)

 

Ihre Ansprechpartner rund um das Sozialrecht:

Oliver Klaus
Rechtsanwalt – Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht

Lisa Rebekka Däsch
Rechtsanwältin

Zentrale Darmstadt
Kirchstraße 1, 64283 Darmstadt
Telefon 06151 5997466, Telefax 06151 5997453

Büro Offenbach/Frankfurt
Kaiserstr. 39, 63065 Offenbach
Telefon 069 80907788, Telefax 069 80907789

Büro Bensheim
Darmstädter Str. 60, 64625 Bensheim
Telefon 06251 8692330, Telefax 06251 8692333

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