- Kostenerstattung bei Kinderwunsch

Kostenerstattung bei Kinderwunsch/Kinderwunschbehandlung/künstliche Befruchtung

Wir beraten Sie zu allen Fragen der Kostenerstattung Ihrer Kinderwunschbehandlung

Die Behandlung im Kinderwunschzentrum, auch die Anwendung der IVF/ICSI-Methode, sind Teil des von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) und Ihrer privaten Krankenversicherung geschuldeten Leistungen. Allerdings unterscheiden sich beide Leistungsträger erheblich bei der Erstattung der Behandlungskosten.

Bereits seit dem 1.1.2004 sind die Erstattungsleistungen der GKV empfindlich eingeschränkt worden. Von der vormals 100%-igen Erstattung werden nun nur noch 50 % der Kinderwunschbehandlungskosten übernommen. Dies bedeutet für viele Paare ihren Kinderwunsch aus Kostengründen nicht verwirklichen zu können.

Die PKV erstattet in der Regel wesentlich mehr als die GKV. Allerdings kann im konkreten Einzelfall die Erstattungsfähigkeit streitig sein. Insbesondere bei unter-schiedlichen Versicherungsverhältnissen (GKV/PKV/Beihilfe) von Verursacher und Partner. Aber auch bei erneutem Kinderwunsch, bei zunehmender Anzahl der Behandlungszyklen, bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft, bei Behandlung im Ausland, bei Zusatzkosten, z.B. für Kryokonservierung, Blastozystentransfer, Assisted Hatching Polescop und Polekörperdiagnostik kann unsere Unterstützung hilfreich sein.

Leistungen:

  • Wir beraten Sie nach Ihren individuellen Bedürfnissen
    zu den wichtigen Fragen der Kostenerstattung der Kinderwunschbehandlung.
  • Wir lösen Ihre Probleme bei der Kostenerstattung der Kinderwunschbehandlung mit unserem Wissen und unserer Erfahrung.
  • Wir kämpfen für Ihre Ansprüche gegen Ihre Versicherung von der außergerichtlichen Verhandlung bis hin zum Rechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof.
  • Wir gehen bei der Mandatsabwicklung jedoch auch neue Wege. Denn in versicherungsrechtlichen Angelegenheiten sind alleine die Vertragsbedingungen und die medizinischen Gegebenheiten entscheidend. Zur Prüfung Ihrer Ansprüche genügt, dass Sie uns die Unterlagen per Post oder PDF-Datei zur Verfügung stellen. Alles weitere kann telefonisch erledigt werden.

Ihre Ansprechpartner bzgl. Kostenerstattung bei Kinderwunschbehandlung sind:


Oliver Ostheim
Rechtsanwalt – Fachanwaltskurs für Medizinrecht erfolgreich absolviert

Oliver Klaus
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht

Download:

Unser Info-Flyer zum Thema Kinderwunsch als PDF-Datei zum Download (308kb)
Richtlinien über künstliche Befruchtung

Empfohlen von:

www.kinderwunschzentrum-da.de
www.kinderwunschzentrum-mainz.de
www.kinderwunschzentrum-wiesbaden.de
www.ivf-zentrum.de  (Kinderwunschzentrum Ulm)
www.kwz-heidelberg.de

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