- Arzthaftung bei Geburtsschäden/Geburtsschadensrecht
Eine Spezialisierung von OK Rechtsanwälte liegt im Bereich des Geburtsschadensrechts. Herr Rechtsanwalt Oliver Ostheim und Frau Rechtsanwältin Lisa Rebekka Däsch sind die Spezialisten für Geburtsschäden in der Kanzlei.
Weitere Infos, Einzelheiten und Urteile unter www.rechtsanwaelte-geburtsschaden.de
Ärzte, Geburtshelfer und Hebammen können in der Geburtshilfe bzw. der Pädriatrie Behandlungesfehler (Ärztepfusch) unterlaufen. Bei einer Geburtenrate von etwa 800.000 Kindern pro Jahr gehen Experten mittlerweile von einer Zahl von mindenstens 20.000 Behandlungsfehlern aus. Von Beeinträchtigungen die im Rahmen der Nachsorge wieder vollständig beseitigt werden können, reicht das Spektrum leider bis hin zu schweren Behinderungen oder dem Tod des Neugeborenen.
Die Eltern können als gesetzliche Vertreter des Kindes neben einem Schmerzensgeld zahlreiche weitere Ansprüche geltend machen.
Beim Geburtsschadensrecht handelt es sich um ein äußert sensibles Thema. Neben den zwingend erforderlichen Spezialkenntnissen im Medizin‑ und Arzthaftungsrecht ist aus unserer Sicht eine besonders sensible ganzheitliche Betreuung der Mandanten selbstverständlich. Kurzfristige Erreichbarkeiten und ein offenes Ohr für Fragen jeder Art gehören für uns zu den Grundpfeilern einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Unser Service der Web-Akte (siehe Web-Akte im Servicebereich) ermöglicht eine bundesweite Vertretung ohne Einschränkungen. Sie können uns aber auch in unserem Kanzleiräumen Darmstadt, Offenbach/Frankfurt, Bensheim und demnächst in Mannheim persönlich kennen lernen.
Wir bilden uns ständig auf dem Gebiet des Geburtsschadensrecht fort.
Sprechen Sie uns an…..
Ihr Ansprechpartner im Geburtsschadensrecht:
Oliver Ostheim
Rechtsanwalt
Lisa Rebekka Däsch
Rechtsanwältin
Zentrale Darmstadt
Kirchstraße 1, 64283 Darmstadt
Telefon 06151 5997466, Telefax 06151 5997453
Büro Offenbach/Frankfurt
Kaiserstr. 39, 63065 Offenbach
Telefon 069 80907788, Telefax 069 80907789
Büro Bensheim
Darmstädter Str. 60, 64625 Bensheim
Telefon 06251 8692330, Telefax 06251 8692333
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