– Arzthaftungsrecht
Aufgrund der meist im höchstem Maße einschneidenden Folgen des ärztlichen Behandlungsfehlers gehört das Arzthaftungsrecht zu den besonders sensiblen Beratungsfeldern.
Nutzen Sie unser Formular zum kostenfreien Beratungsservice „Ersteinschätzung“
Die spezifischen Besonderheiten des Arzthaftungsrechts berücksichtigen wir durch Erfahrung und ständige Weiterbildung im medizinischen und juristischen Bereich. Ein erstes Beratungsgespräch findet kostenfrei statt, um erste Möglichkeiten eines Einschreitens aufzuzeigen. Herr Rechtsanwalt Klaus ist in diesem Bereich ausschließlich auf Patientenseite tätig.
Bei der Bearbeitung und Prüfung eines Schadenfalles im Hinblick auf ein mögliches Behandlungsverschulden steht regelmäßig zunächst die Art des Behandlungsverschuldens im Vordergrund. Fehler auf Diagnoseebene (Diagnosefehler, Befunderhebungsfehler) aber auch Therapie‑ und Aufklärungsfehler kommen hier in Betracht. Jeder dieser Behandlungsfehlertypen ist von spezifischen Besonderheiten geprägt, die wir bei der Prüfung eines Schadenfalles berücksichtigen.
Wurde ein Behandlungsfehler festgestellt, gilt es für den Patienten oder seinen Rechtsanwalt zu beweisen, dass der Behandlungsfehler für den eingetretenen Schaden kausal, also ursächlich war. Die ist regelmäßig sehr schwierig für den Patienten, da Abläufe bsp. nicht oder nur unzureichend dokumentiert wurden. Hier gilt es seitens des Patienten oder Prozessbevollmächtigten Beweiserleichterungen zu nutzen und Argumentationsstränge aufzubauen, die bestenfalls zu einer Umkehr der Beweislast zugunsten des Opfers führen.
In persönlicher Hinsicht halten wir eine ganzheitliche Betreuung nicht nur für wichtig, sondern für unerlässlich. Vorgespräche und Besprechungen während der Betreuung des Mandats sollten ausführlich und in angenehmer Atmosphäre geführt werden.
Arten von Behandlungsfehlern:
- Diagnosefehler
- Unterlassene Befunderhebung/Befunderhebungsfehler
- Aufklärungsfehler/Aufklärungsmangel
- Fehler bei der Durchführung der Behandlung
- Therapiefehler
- Fehlmedikation
Ärztepfusch trifft alle Bereiche der Medizin:
- Operationsfehler
- Herz‑ und Organchirurgie
- Orthopädische Chirurgie
- Neurochirurgie
- Plastische Chirurgie/Schönheitsoperationen
- Zahnchirurgie
- ambulante Behandlungen
- Zahnbehandlungen
- Geburtshilfe/Geburtsschaden: mehr: →
- Anästhesiologie
- Intensiv bzw. Reanimationsmedizin
- Augenheilkunde
- Dermatologie
- Gynäkologie
- HNO-Heilkunde
- Innere Medizin
- Kardiologie
- Nephrologie
- Neurochirurgie
- Neurologie
- Onkologie
- Orthopädie
- Pathologie
- Plastische Chirurgie
- Pneumologie
- Psychiatrie
- Radiologie
- Transfusionsmedizin
- Traumatologie
- Urologie
Entschädigung in allen Bereichen:
- Schmerzensgeld
- Schadensersatz
- Verdienstausfall
- Unterhalt/Rente
- Haushaltsführungsschaden
- Bestattungskosten
- Kostenerstattung/Auslagen
Ihr Ansprechpartner im Arzthaftungsrecht:

Oliver Klaus
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht
Oliver Ostheim
Rechtsanwalt – Fachanwaltskurs für Medizinrecht erfolgreich absolviert
Zentrale Darmstadt
Kirchstraße 1, 64283 Darmstadt
Telefon 06151 5997466, Telefax 06151 5997453
Büro Offenbach/Frankfurt
Kaiserstr. 39, 63065 Offenbach
Telefon 069 80907788, Telefax 069 80907789
Büro Bensheim
Darmstädter Str. 60, 64625 Bensheim
Telefon 06251 8692330, Telefax 06251 8692333
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