OLG Köln, Az. 20 U 76⁄09, IVF/ICSI-Behandlung bei bis zu 21 Eizellen medizinisch notwendig
Dienstag, den 12. April 2011Das OLG Köln hat am 25.2.2011 entschieden (Az. 20 U 76⁄09), dass die privaten Krankenversicherer die Kosten für sämtliche für die IVF/ISCI-Behandlung gewonnen Eizellen erstattet hat. Ein weitere Sieg für Patienten im Bereich der Kinderwunschbehandlung.
Entscheidend ist, dass sich die individuelle Wahrscheinlichkeit des Schwagerschaftseintritts durch die Behandlung einer erhöhten Anzahl von Eizellen (im vorliegenden Fall 21) erheblich erhöht. Der Verweis der Versicherer auf die statische Wahrscheinlichkeit, dass sich die Schwagerschaftsrate bei der Behandlung von mehr als sechs Eizellen nicht signifikant erhöht, ist demgegenüber nicht maßgeblich.
Auf Grund des vorliegenden Urteils haben uns die ersten Versicherer nun die Erstattung der offenen Restkosten angekündigt und um Rücknahme diverser Klage gebeten.
Den Volltext der Entscheidung des OLG Köln, 20 U 76⁄09, finden Sie auf einem externen Link hier.
Ihre Ansprechpartner bzgl. Kostenerstattung bei Kinderwunschbehandlung sind:
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Oliver Ostheim
Rechtsanwalt – Fachanwaltskurs für Medizinrecht erfolgreich absolviert
Oliver Klaus
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht
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